Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6505.00.90.90.0: Hüte und andere Kopfbedeckungen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6505.00.90.90.0 steht für Hüte und andere Kopfbedeckungen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6505.00.90.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 65. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6505.00.90.90.0
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 65KOPFBEDECKUNGEN UND TEILE DAVON
  2. 6505Hüte und andere Kopfbedeckungen, gewirkt oder gestrickt oder aus einem oder mehreren Stücken (ausgenommen Streifen) von Spitzen, Filz oder anderen Spinnstofferzeugnissen hergestellt, auch ausgestattet; Haarnetze aus Stoffen aller Art, auch ausgestattet
  3. 6505.00Hüte und andere Kopfbedeckungen, gewirkt oder gestrickt oder aus einem oder mehreren Stücken (ausgenommen Streifen) von Spitzen, Filz oder anderen Spinnstofferzeugnissen hergestellt, auch ausgestattet; Haarnetze aus Stoffen aller Art, auch ausgestattet
  4. 6505.00.90andere, andere
  5. 6505.00.90.90andere
  6. 6505.00.90.90.0Hüte und andere Kopfbedeckungen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6505.00.90.90.0

HS-Code6505.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6505.00.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6505.00.90.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6505.00.90.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
APS - Allgemeine Regelung0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI38266/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-01

Kopfbedeckung, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - aus einem Zuschnitt aus einem Spinnstofferzeugnis (Vliesstoff) hergestellt, - - am gesäumten Rand mit einem eingezogenen, elastischen Faden verengt, - - mit einem Durchmesser von bis zu ca. 53 cm, - - zur Verwendung als Schutzhaube zum Bedecken des gesamten Haares, - - verpackt zu 100 Stück in einem zur Verpackung üblichen Pappkarton. "Kopfbedeckung, aus einem Stück von Spinnstofferzeugnissen hergestellt, andere als in den Unterpositionen 6505 0010 und 6505 0030 genannte, keine handgearbeitete Baskenmütze"

DEBTI38269/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-30

Kopfbedeckung, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - durch Zusammennähen von mehreren Stücken von Spinnstofferzeugnissen (Vliesstoff) hergestellt, - - am gesäumten Rand mit einem eingezogenen, elastischen Faden verengt, - - mit einem Durchmesser von ca. 21 cm, - - zur Verwendung als Schutzhaube zum Bedecken des gesamten Haares, - - verpackt zu 100 Stück in einem zur Verpackung der Waren üblichen Pappkarton. "Kopfbedeckung, aus mehreren Stücken von Spinnstofferzeugnissen hergestellt, andere als in den Unterpositionen 6505 0010 und 6505 0030 genannte, keine handgearbeitete Baskenmütze"

DEBTI39583/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-19

Hut, Fotos siehe Anlage, - aus einem dreilagigen Flächenerzeugnis der Position 5903 mit einer Außenlage aus einem Kuliergewirke aus Spinnstoff (laut Antrag aus Polyester), einer Zwischenlage aus Zellkunststoff und einer Innenlage aus den gleichen Gewirken wie die der Außenlage hergestellt, - der Kopfform entsprechend geformt, - mit einer umlaufenden, ca. 5 cm breiten Krempe, - mit einem angeklebten Hutband aus Gewebeband aus Spinnstoff ausgestattet, - keine Einreihung als Karnevalsartikel der Position 9505 aufgrund des verwendeten, dauerhaften Materials und des eigenen Gebrauchswerts. "Hut, aus einem Stück von Spinnstofferzeugnissen hergestellt, ausgestattet, anderer als in den Unterpositionen 6505 0010 bis 6505 0030 genannte, keine handgearbeitete Baskenmütze"

DEBTI32326/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-25

Kopfbedeckung, sog. Haube aus Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - durch Zusammennähen von Zuschnitten aus Vliesstoff aus Spinnstoff der Kopfform entsprechend hergestellt, - am vorderen Rand gesäumt, - im Bereich der Stirn mit einem eingenähten Schweißband ausgestattet, - am unteren Ende in der Form von zwei Bindebändern verlängert, - in gebundener Form den Kopf und den Hals bedeckend, - zur Verwendung als Schutzhaube zum Bedecken des gesamten Haares. "Kopfbedeckung, aus mehreren Stücken von Spinnstofferzeugnissen hergestellt, ausgestattet, andere als in den Unterpositionen 6505 0010 und 6505 0030 genannte, keine handgearbeitete Baskenmütze"

DEBTI31995/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-14

Kopfbedeckung , sog. Haarturban, Foto siehe Anlage, - durch Zusammennähen von zwei Zuschnitten von Spinnstofferzeugnissen (Plüschgewirke aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern) hergestellt, - an einem Ende mit einer angenähten, elastischen Schlaufe, am anderen Ende mit einem angenähten Knopf versehen, - das vordere Ende wird mehrfach gedreht, über den Kopf geführt und mit der Schlaufe an dem Knopf befestigt, - flachliegend mit den Abmessungen: ca. 64 cm x 24 cm, - wird als Kopfbedeckung nach der Haarwäsche zum Trocknen der Haare getragen, - stellt sich als Kopfbedeckung des Kapitels 65 dar und ist damit von der Einreihung in den Abschnitt XI ausgenommen. "Kopfbedeckung, aus mehreren Stücken von Spinnstofferzeugnissen hergestellt, andere als in den Unterpositionen 6505 0010 und 6505 0030 genannte, keine handgearbeitete Baskenmütze"

DEBTI26089/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-20

Mütze, Foto siehe Anlage, - durch Zusammennähen aus einem Stück eines Spinnstofferzeugnisses (Gewirke aus laut Antrag Chemiefasern) hergestellt, - annähernd der Kopfform entsprechend gearbeitet, - am umgeschlagenen Rand mit einem aufgenähten Etikett ausgestattet, - flachliegend mit den Abmessungen: ca. 20 cm (Breite) x 20 cm (Höhe). "Kopfbedeckung, aus einem Stück von Spinnstofferzeugnissen hergestellt, ausgestattet, andere als in den Unterpositionen 6505 0010 bis 6505 0030 genannte, keine handgearbeitete Baskenmütze"

DEBTI18945/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-13

Mütze, Fotos siehe Anlage, - aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, - nach den Antragsangaben bestehend aus: - - einer Mütze: - - - gewirkt; aus Polyester (Spinnstoff), - - - annähernd der Kopfform entsprechend gearbeitet, - - - doppellagig; am unteren Rand umgeschlagen, - - - mit den Abmessungen: ca. 20 cm (Breite) x 22 cm (Höhe), - - einem elektrischen Sichtsignalgerät: - - - in Form von fünf Leuchtdioden, die in einem Gehäuse aus Kunststoff eingesetzt sind, - - - mit einem integrierten Ein-/Ausschalter, - - - durch Betätigen des Einschaltknopfes im Dauerlichtmodus in drei Helligkeitsstufen bzw. im Blinkmodus regelbar, - - - mit einer integrierten, wiederaufladbaren Batterie, - - - eingearbeitet in den umgeschlagenen Rand der Mütze, - die Mütze bestimmt nach dem Umfang und ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware. "Kopfbedeckung, gewirkt, andere als in den Unterpositionen 6505 0010 bis 6505 0030 genannte, keine handgearbeitete Baskenmütze"

DEBTI22739/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-30

Kopfbedeckung, Foto siehe Anlage, - durch Zusammennähen von Stücken aus unterschiedlichen Spinnstofferzeugnissen (laut Antrag aus Polyethylen) hergestellt: - - aus einfarbigen Geweben (an einer Seite mit drei Kronen bedruckt), - - aus einem dreilagigen Spinnstofferzeugnis mit einer Außenlage aus buntgewirkten (gestreiften) Gewirken, einer Zwischenlage aus Schaumkunststoff und einer Innenlage aus Vliesstoff (an einer Seite mit dem Schriftzug "Kölle" bedruckt), - der Kopfform entsprechend hergestellt (in Schiffchenform), - an den Geweberändern (außer am unteren Rand) mit silberfarbenen Borten und an der vorderen Spitze mit einer Quaste verziert, - gefüttert, - flachliegend mit den Abmessungen: ca. 34 cm (Länge) x 17 cm (Höhe), - aufgrund des dauerhaften Materials und des eigenen Gebrauchswerts keine Einreihung als Karnevalsartikel in die Position 9505. "Kopfbedeckung, aus mehreren Stücken von Spinnstofferzeugnissen hergestellt, ausgestattet, andere als in den Unterpositionen 6505 0010 und 6505 0030 genannte, keine handgearbeitete Baskenmütze"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6505

Zu Unterposition 6505 00 30 bis 6505 00 90: Hierher gehören vor allem Waren aus Wollfilz, auch mit Zusätzen anderer Fasern (z. B. Chemiefasern); es ist jedoch zu beachten, dass Waren aus Woll-Haarfilz zu Unterposition 6505 00 10 gehören. Als Wollfilz gilt Filz aus Wolle oder aus solchen Tierhaaren, die eine gewisse Ähnlichkeit mit der Wolle aufweisen (Vikunja-, Kamel-, Kalb-, Kuhhaare usw.). (entfallen) bis

Pos. 6505

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 401/2012 der Kommission vom 7. Mai 2012 (ABl. EU Nr. L 124, Seite 15) (RV L401/12) Eine konisch geformte Ware (etwa 40 cm hoch) bestehend aus zwei zusammengenähten dreieckigen roten Vliesstoffteilen mit einem weißen Besatz am unteren Rand und einer weißen Bommel an der Spitze. (Kopfbedeckung) (siehe Abbildung Nr. 658) Unterposition 6505 00 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6505 und 6505 00 90. …

Pos. 6505

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) (entfallen) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 197. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 20. bis 22. Februar 2019: Warenbeschreibung: Kopfbedeckungen mit integrierten Bluetooth-Kopfhörern Diese Kopfbedeckungen schützen vor Kälte, gleichzeitig kann man aufgrund des integrierten Bluetooth-Kopfhörers aber auch Musik hören, Anrufe annehmen und beenden. Einreihung: Kopfbedeckungen mit integrierten Bluetooth-Kopfhörern sind in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 in den KN-Code 6505 00 90 als andere gewirkte oder gestrickte Hüte und andere Kopfbedeckungen einzureihen. …

Kapitel 65

1. Zu Kapitel 65 gehören nicht: a) gebrauchte Kopfbedeckungen der Position 6309 (RV E6501A00); b) Kopfbedeckungen aus Asbest (Position 6812) (RV E6501B00); c) Puppenhüte und andere Kopfbedeckungen, die den Charakter von Spielzeug haben, und Karnevalsartikel (Kapitel 95) (RV E6501C00). 2. Zu Position 6502 gehören auch Hutstumpen und Hutrohlinge, die aus Streifen spiralförmig zusammengenäht sind. Andere durch Nähen hergestellte Hutstumpen und Hutrohlinge gehören nicht zu Position 6502 (RV E6502000).

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6505.00.90.90.0?

Die Zolltarifnummer 6505.00.90.90.0 umfasst Hüte und andere Kopfbedeckungen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6505.00.90.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 6505.00.90.90.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6505.00.90.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 650500. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6505.00.90.90.0?

6505.00.90.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6505.00.90.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

6505.00.90.90.0 steht in dieser Hierarchie: 65 KOPFBEDECKUNGEN UND TEILE DAVON > 6505 Hüte und andere Kopfbedeckungen, gewirkt oder gestrickt oder aus einem oder mehreren Stücken (ausgenommen Streifen) von Spitzen, Filz oder anderen Spinnstofferzeugnissen hergestellt, auch ausgestattet; Haarnetze aus Stoffen aller Art, auch ausgestattet > 650500 Hüte und andere Kopfbedeckungen, gewirkt oder gestrickt oder aus einem oder mehreren Stücken (ausgenommen Streifen) von Spitzen, Filz oder anderen Spinnstofferzeugnissen hergestellt, auch ausgestattet; Haarnetze aus Stoffen aller Art, auch ausgestattet > 65050090 andere, andere > 6505009090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6505.00.90.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6505.00.90.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI38266/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6505.00.90.90.0?

Warennummer 6505.00.90.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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