Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6506.10.10.00: Sicherheitskopfbedeckungen, aus Kunststoff

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6506.10.10.00 steht für Sicherheitskopfbedeckungen, aus Kunststoff. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6506.10.10.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 65. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6506.10.10.00
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 65KOPFBEDECKUNGEN UND TEILE DAVON
  2. 6506Andere Hüte und Kopfbedeckungen, auch ausgestattet
  3. 6506.10Sicherheitskopfbedeckungen
  4. 6506.10.10aus Kunststoff
  5. 6506.10.10.00Sicherheitskopfbedeckungen, aus Kunststoff

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6506.10.10.00

HS-Code6506.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6506.10.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6506.10.10.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
APS - Allgemeine Regelung0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 0010Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2025-07077Erteilt von FRGültig bis 2029-06-02

Casque de chantier, en matière plastique (polypropylène), réglable, avec à l’intérieur une bande anti-transpiration et une molette de réglage à quatre points amovibles.

FRBTIFR-BTI-2025-08510Erteilt von FRGültig bis 2029-06-02

Coiffe de sécurité en polypropylène, se présentant sous la forme d'une cagoule à écran, utilisée pour le soudage. Le produit est équipé d'une face relevable, d'un oculaire fixe incolore, d'un écran teinté relevable teinte et d'un harnais réglable par crémaillère. Le produit est conditionné par lot de 20 en carton.

FRBTIFR-BTI-2026-02437Erteilt von FRGültig bis 2029-05-31

Assortiment de marchandises conditionnées ensemble pour la vente au détail, destiné aux enfants pour la pratique de la boxe, contenant : - une paire de gants de boxe, confectionnée en bonneterie non grattée de fibres synthétiques enduites de matière plastique alvéolaire (60% polyester, 40% polyuréthane), de couleur rouge, dotés d'un rembourrage en matière plastique (mousse de polyuréthane), d'une doublure en matière textile (100% polyester) et d'une bande auto-agrippante au poignet pour s'adapter à la morphologie du porteur ; - une paire de sous-gants, de type mitaines, confectionnés en bonneterie de fibres synthétiques (64.2% polyamide, 18.6% polyester, 13.4% élastodiène, 3.8% élasthanne) couvrant la main du poignet à la moitié des doigts, ne couvrant pas le pouce, avec deux manches pour les doigts ; - un casque de protection à surface extérieure en matière plastique (polyuréthane), avec un rembourrage en matière plastique majoritaire et une doublure en matière textile (100% polyester). L'assortiment est conditionné ensemble dans un sac réutilisable de type filet en matière textile.

DEBTI35533/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-23

Warenzusammenstellung, bestehend aus einer Sicherheitskopfbedeckung und einem USB- Ladekabel, sog. Fahrradhelm mit Beleuchtung, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (gemeinsam in einer Verkaufsumschließung verpackt), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Fahrradhelm; aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus: - - einer Sicherheitskopfbedeckung: - - - mit einer Schale aus Kunststoff mit Belüftungsschlitzen, - - - ausgekleidet mit einer Schale aus geschäumtem Kunststoff, - - - mit einer herausnehmbaren Polsterung ausgestattet, - - - mit einem Visier versehen, - - - mit einem gepolsterten, längenverstellbaren Kinnriemen aus Spinnstoff, - - - im Bereich des Hinterkopfs mit einem Drehrad aus Kunststoff zur Weitenregulierung, - - - zur Verwendung als Schutzhelm für Fahrradfahrer, - - einem elektrischen Sichtsignalgerät: - - - in Form von mehreren Leuchtdioden in einem Gehäuse aus Kunststoff mit Druckschalter, - - - in eingeschaltetem Zustand zur Abgabe von Blinksignalen oder Dauerlicht vorgesehen, - - - an der Rückseite des Helms eingearbeitet, - - einem im Helm integrierten Bluetooth-Modul: - - - zum Empfangen und Senden von Signalen im Bluetooth-Standard, - - einem im Helm integrierten, aufladbaren Akkumulator, - USB-Ladekabel: - - isoliertes, elektrisches Kabel mit einem USB-Stecker auf der einen und einem USB-Anschluss auf der anderen Seite, - - zum Aufladen des Akkumulators bestimmt, - die Sicherheitskopfbedeckung bestimmt aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sowohl der aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware als auch der Waren- zusammenstellung den wesentlichen Charakter. "Andere Kopfbedeckung, ausgestattet, Sicherheitskopfbedeckung, aus Kunststoff"

DEBTI35492/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-23

Warenzusammenstellung, bestehend aus einer Sicherheitskopfbedeckung und einem USB- Ladekabel, sog. Fahrradhelm mit Beleuchtung, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (gemeinsam in einer Verkaufsumschließung verpackt), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - nach den Antragsangaben: - - Fahrradhelm; aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus: - - - einer Sicherheitskopfbedeckung: - - - - mit einer Schale aus Kunststoff mit Belüftungsschlitzen, - - - - ausgekleidet mit einer Schale aus geschäumtem Kunststoff, - - - - mit einer herausnehmbaren Polsterung ausgestattet, - - - - mit einem gepolsterten, längenverstellbaren Kinnriemen aus Spinnstoff, - - - - im Bereich des Hinterkopfs mit einem Drehrad aus Kunststoff zur Weitenregulierung, - - - - zur Verwendung als Schutzhelm für Fahrradfahrer, - - - einem elektrischen Sichtsignalgerät: - - - - in Form von mehreren Leuchtdioden in einem Gehäuse aus Kunststoff mit Druckschalter, - - - - in eingeschaltetem Zustand zur Abgabe von Blinksignalen oder Dauerlicht vorgesehen, - - - - an der Rückseite des Helms eingearbeitet, - - - einem im Helm integrierten Bluetooth-Modul: - - - - zum Empfangen und Senden von Signalen im Bluetooth-Standard, - - - einem im Helm integrierten, aufladbaren Akkumulator, - - USB-Ladekabel: - - - isoliertes, elektrisches Kabel mit einem USB-Stecker auf der einen und einem USB-Anschluss auf der anderen Seite, - - - zum Aufladen des Akkumulators bestimmt, - die Sicherheitskopfbedeckung bestimmt aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sowohl der aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware als auch der Waren- zusammenstellung den wesentlichen Charakter. "Andere Kopfbedeckung, ausgestattet, Sicherheitskopfbedeckung, aus Kunststoff"

DEBTI35510/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-23

Warenzusammenstellung, bestehend aus einer Sicherheitskopfbedeckung und einem USB- Ladekabel, sog. Skihelm, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (gemeinsam in einer Verkaufsumschließung verpackt), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - nach den Antragsangaben: - - Skihelm; aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus: - - - einer Sicherheitskopfbedeckung: - - - - mit einer Schale aus Kunststoff mit verstellbaren Belüftungsöffnungen, - - - - ausgekleidet mit einer Schale aus geschäumtem Kunststoff, - - - - mit einer herausnehmbaren Polsterung ausgestattet, - - - - mit Ohrpolstern und einem gepolsterten, längenverstellbaren Kinnriemen aus Spinnstoff, - - - - im Bereich des Hinterkopfs mit einer Skibrillenhalterung und einem Drehrad aus Kunststoff zur Weitenregulierung, - - - - zur Verwendung als Schutzhelm für Skifahrer, - - - einem im Helm integrierten Bluetooth-Modul mit Mikrofon, zwei integrierten Lautsprechern und Bedienelementen: - - - - zum Empfangen und Senden von Signalen im Bluetooth-Standard sowie zum Konvertieren von Audiosignalen in Verbindung mit einem Mobiltelefon, z. B. für das drahtlose Telefonieren im Freisprechbetrieb, - - - einem im Helm integrierten, aufladbaren Akkumulator, - - USB-Ladekabel: - - - isoliertes, elektrisches Kabel mit einem USB-Stecker auf der einen und einem Micro-USB- Anschluss auf der anderen Seite, - - - zum Aufladen des Akkumulators bestimmt, - die Sicherheitskopfbedeckung bestimmt aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sowohl der aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware als auch der Waren- zusammenstellung den wesentlichen Charakter. "Andere Kopfbedeckung, ausgestattet, Sicherheitskopfbedeckung, aus Kunststoff"

DEBTI35487/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-23

Warenzusammenstellung, bestehend aus einer Sicherheitskopfbedeckung und einem USB- Ladekabel, sog. Fahrradhelm mit Beleuchtung, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (gemeinsam in einer Verkaufsumschließung verpackt), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - nach den Antragsangaben: - - Fahrradhelm; aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus: - - - einer Sicherheitskopfbedeckung: - - - - mit einer Schale aus Kunststoff mit Belüftungsschlitzen, - - - - ausgekleidet mit einer Schale aus geschäumtem Kunststoff, - - - - mit einer herausnehmbaren Polsterung ausgestattet, - - - - mit einem gepolsterten, längenverstellbaren Kinnriemen aus Spinnstoff, - - - - im Bereich des Hinterkopfs mit einem Drehrad aus Kunststoff zur Weitenregulierung, - - - - zur Verwendung als Schutzhelm für Fahrradfahrer, - - - zwei elektrischen Sichtsignalgeräten: - - - - jeweils in Form von mehreren Leuchtdioden in einem Gehäuse aus Kunststoff mit Druckschalter, - - - - mit Hilfe einer Funkfernbedienung zur Abgabe von unterschiedlichen Blinksignalen oder Dauerlicht vorgesehen, - - - - an der Vorder- und Rückseite des Helms eingearbeitet, - - - einem im Helm integrierten Bluetooth-Modul: - - - - zum Empfangen und Senden von Signalen im Bluetooth-Standard, - - - einer Fernsteuerung mit Halterung für den Fahrradlenker, - - - einem im Helm integrierten, aufladbaren Akkumulator, - - USB-Ladekabel: - - - isoliertes, elektrisches Kabel mit einem USB-Stecker auf der einen und einem USB-Anschluss auf der anderen Seite, - - - zum Aufladen des Akkumulators bestimmt, - die Sicherheitskopfbedeckung bestimmt aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sowohl der aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware als auch der Waren- zusammenstellung den wesentlichen Charakter. "Andere Kopfbedeckung, ausgestattet, Sicherheitskopfbedeckung, aus Kunststoff"

DEBTI35498/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-23

Warenzusammenstellung, bestehend aus einer Sicherheitskopfbedeckung und einem USB- Ladekabel, sog. Fahrradhelm mit Beleuchtung, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (gemeinsam in einer Verkaufsumschließung verpackt), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - nach den Antragsangaben: - - Fahrradhelm; aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus: - - - einer Sicherheitskopfbedeckung: - - - - mit einer Schale aus Kunststoff mit Belüftungsschlitzen, - - - - ausgekleidet mit einer Schale aus geschäumtem Kunststoff, - - - - mit einer herausnehmbaren Polsterung ausgestattet, - - - - mit einem gepolsterten, längenverstellbaren Kinnriemen aus Spinnstoff, - - - - im Bereich des Hinterkopfs mit einem Drehrad aus Kunststoff zur Weitenregulierung, - - - - zur Verwendung als Schutzhelm für Fahrradfahrer, - - - drei elektrischen Sichtsignalgeräten: - - - - in Form von mehreren Leuchtdioden in einem Gehäuse aus Kunststoff mit Druckschalter, - - - - mit Hilfe einer Funkfernbedienung zur Abgabe von unterschiedlichen Blinksignalen oder Dauerlicht vorgesehen, - - - - an der Rückseite des Helms eingearbeitet, - - - einem im Helm integrierten Bluetooth-Modul mit Mikrofon, zwei integrierten Lautsprechern und Bedienelementen: - - - - zum Empfangen und Senden von Signalen im Bluetooth-Standard sowie zum Konvertieren von Audiosignalen in Verbindung mit einem Mobiltelefon, z. B. für das drahtlose Telefonieren im Freisprechbetrieb, - - - einer Fernsteuerung mit Halterung für den Fahrradlenker, - - - einem im Helm integrierten, aufladbaren Akkumulator, - - USB-Ladekabel: - - - isoliertes, elektrisches Kabel mit einem USB-Stecker auf der einen und einem USB-Anschluss auf der anderen Seite, - - - zum Aufladen des Akkumulators bestimmt, - die Sicherheitskopfbedeckung bestimmt aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sowohl der aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware als auch der Waren- zusammenstellung den wesentlichen Charakter. "Andere Kopfbedeckung, ausgestattet, Sicherheitskopfbedeckung, aus Kunststoff"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6506

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören alle Hüte und Kopfbedeckungen, die weder in den vorhergehenden Positionen dieses Kapitels noch in den Kapiteln 63, 68 oder 95 erfasst sind. Insbesondere gehören zu ihr Schutzhelme (z. B. solche für Sportzwecke, Soldaten, Feuerwehrleute, Motorradfahrer, Bergleute oder Bauarbeiter), auch mit Schutzpolstern oder in gewissen Fällen mit Mikrofonen oder Kopfhörern ausgestattet. Zu dieser Position gehören auch: 1) Kopfbedeckungen aus Kautschuk oder Kunststoff: Bademützen, Kapuzen usw. 2) Kopfbedeckungen aus Leder oder rekonstituiertem Leder. 3) Kopfbedeckungen aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk. 4) Kopfbedeckungen aus Federn oder aus künstlichen Blumen. 5) Kopfbedeckungen aus Metall.

Kapitel 65

1. Zu Kapitel 65 gehören nicht: a) gebrauchte Kopfbedeckungen der Position 6309 (RV E6501A00); b) Kopfbedeckungen aus Asbest (Position 6812) (RV E6501B00); c) Puppenhüte und andere Kopfbedeckungen, die den Charakter von Spielzeug haben, und Karnevalsartikel (Kapitel 95) (RV E6501C00). 2. Zu Position 6502 gehören auch Hutstumpen und Hutrohlinge, die aus Streifen spiralförmig zusammengenäht sind. Andere durch Nähen hergestellte Hutstumpen und Hutrohlinge gehören nicht zu Position 6502 (RV E6502000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6506.10.10.00?

Die Zolltarifnummer 6506.10.10.00 umfasst Sicherheitskopfbedeckungen, aus Kunststoff. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6506.10.10.00?

Der Drittlandszollsatz für 6506.10.10.00 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6506.10.10.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 650610. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6506.10.10.00?

6506.10.10.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6506.10.10.00 im Zolltarif eingeordnet?

6506.10.10.00 steht in dieser Hierarchie: 65 KOPFBEDECKUNGEN UND TEILE DAVON > 6506 Andere Hüte und Kopfbedeckungen, auch ausgestattet > 650610 Sicherheitskopfbedeckungen > 65061010 aus Kunststoff. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6506.10.10.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6506.10.10.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-07077. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 6506.10.10.00 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 6506.10.10.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 0010. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6506.10.10.00?

TARIC-Code 6506.10.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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