Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6506.10.80.00.0: Sicherheitskopfbedeckungen, aus anderen Stoffen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6506.10.80.00.0 steht für Sicherheitskopfbedeckungen, aus anderen Stoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6506.10.80.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 65. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6506.10.80.00.0
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
6

Einordnung im Zolltarif

  1. 65KOPFBEDECKUNGEN UND TEILE DAVON
  2. 6506Andere Hüte und Kopfbedeckungen, auch ausgestattet
  3. 6506.10Sicherheitskopfbedeckungen
  4. 6506.10.80aus anderen Stoffen
  5. 6506.10.80.00.0Sicherheitskopfbedeckungen, aus anderen Stoffen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6506.10.80.00.0

HS-Code6506.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6506.10.808 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6506.10.80.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6506.10.80.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
APS - Allgemeine Regelung0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 0013Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI38233/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-09-29

Kopfbedeckung, sog. Base-Cap, Anstoßkappe in Form einer Baseballmütze, Foto siehe Anlage, - aus Spinnstoffen in Form einer Mütze mit Schirm, - aus Kunststoff in Form einer der Kopfform angepassten, starren, herausnehmbaren Innenschale aus Festkunststoff mit einem eingeklebten Zuschnitt aus Schaumkunststoff, - mit einer Verengungsvorrichtung und vier Belüftungslöchern versehen, - ein der Ware ihren wesentlichen Charakter verleihender Stoff kann nicht ermittelt werden; somit ist die Ware gemäß AV 3 c) der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (6505 / 6506) in der Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen; gleiches gilt für die Ermittlung der Unterposition, gemäß der AV 3 c) in Verbindung mit der AV 6 ist die Ware der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (6506 1010 / 6506 1080) in der Nomenklatur zuletzt genannten Unterposition zuzuweisen. "Andere Kopfbedeckung, Sicherheitskopfbedeckung, aus anderen Stoffen"

DEBTI33369/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-09-05

Kopfbedeckung, Foto siehe Anlage, nach den Antragsangaben: - aus Spinnstoffen in Form einer Mütze mit Schirm, - aus Kunststoff in Form einer der Kopfform angepassten, starren, herausnehmbaren Innenschale aus Festkunststoff mit einem eingeklebten Zuschnitt aus Schaumkunststoff, - mit einer Verengungsvorrichtung und vier Belüftungslöchern versehen, - ein der Ware ihren wesentlichen Charakter verleihender Stoff kann nicht ermittelt werden; somit ist die Ware gemäß AV 3 c) der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (6505 / 6506) in der Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen; gleiches gilt für die Ermittlung der Unterposition, gemäß der AV 3 c) in Verbindung mit der AV 6 ist die Ware der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (6506 1010 / 6506 1080) in der Nomenklatur zuletzt genannten Unterposition zuzuweisen. "Andere Kopfbedeckung, Sicherheitskopfbedeckung, aus anderen Stoffen"

DEBTI19034/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-06-02

Sicherheitskopfbedeckung, sog. Anstoßkappe im Baseballkappen-Look, Foto siehe Anlage, aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus: - einer Kopfbedeckung (Sicherheitskopfbedeckung), - - aus Geweben aus Spinnstoffen (Baumwolle) in Form einer Mütze, - - aus Kunststoff in Form einer der Kopfform angepassten, starren, herausnehmbaren Innenschale aus Hartkunststoff mit eingeklebtem Zuschnitt aus Schaumkunststoff, - - mit Schirm, - - mit einem eingenähten Schweißband ausgestattet, - - am hinteren, unteren Rand mit einem Spinnstoffband mit Klettverschluss zum Verengen versehen, - - soll dem Schutz des Kopfes vor Verletzungen durch Stöße dienen, - - ein der Ware ihren wesentlichen Charakter verleihender Stoff kann nicht ermittelt werden; somit ist die Ware gemäß AV 3 c) der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (6505 / 6506) in der Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen; gleiches gilt für die Ermittlung der Unterposition, gemäß der AV 3 c) in Verbindung mit der AV 6 ist die Ware der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (6506 1010 / 6506 1080) in der Nomenklatur zuletzt genannten Unterposition zuzuweisen, - einem Flaschenöffner, - - aus unedlem Metall, - - in den Schirm der Kopfbedeckung eingearbeitet, - die Kopfbedeckung bestimmt im Hinblick auf den Umfang und ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere Kopfbedeckung, ausgestattet, Sicherheitskopfbedeckung, aus anderen Stoffen als Kunststoff"

DEBTI31586/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-09-10

Sicherheitskopfbedeckung, sog. Anstoßkappe, Foto siehe Anlage, aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus: - einer Kopfbedeckung (Sicherheitskopfbedeckung), - - aus Geweben aus Spinnstoffen in Form einer Kopfbedeckung (Mütze), - - aus Kunststoff in Form einer der Kopfform angepassten, starren, herausnehmbaren Innenschale aus Hartkunststoff mit eingeklebtem Zuschnitt aus Schaumkunststoff, - - ein der Ware ihren wesentlichen Charakter verleihender Stoff kann nicht ermittelt werden; somit ist die Ware gemäß AV 3 c) der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (6505 / 6506) in der Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen; gleiches gilt für die Ermittlung der Unterposition, gemäß der AV 3 c) in Verbindung mit der AV 6 ist die Ware der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (6506 1010 / 6506 1080) in der Nomenklatur zuletzt genannten Unterposition zuzuweisen, - - mit Schirm, - - mit einem eingenähten Schweißband ausgestattet, - - am hinteren unteren Rand mit einem Spinnstoffband mit Klettverschluss zum Verengen versehen, - - soll dem Schutz des Kopfes vor Verletzungen durch Stöße dienen, - einem elektrischen Beleuchtungskörper, - - - fünf einzelne, in Kunststoff eingefasste Leuchtdioden, die mittels eines knopfartigen Schalters an der Unterseite des Schirms ein- und ausgeschaltet werden können, - - - mit einem separaten Batteriefach mit zusätzlichem Ein-/Ausschalter, - die Kopfbedeckung bestimmt im Hinblick auf den Umfang und ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere Kopfbedeckung, ausgestattet, Sicherheitskopfbedeckung, aus anderen Stoffen"

DE7785/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-06-24

Andere Kopfbedeckung, sog. Stoßkappe, Foto siehe Anlage, - in Form einer aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Sicherheitskopfbedeckung, bestehend aus: - - Spinnstoffen in Form einer Kappe mit Schirm, - - Kunststoff in Form einer der Kopfform angepassten, starren, herausnehmbaren Innenschale aus Festkunststoff mit einem eingeklebten Zuschnitt aus Schaumkunststoff, - - ein charakterverleihender Stoff kann daher nicht ermittelt werden, die Ware ist daher der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (Position 6505 oder 6506) bzw. Unterpositionen (Unterposition 6506 1010 oder 6506 1080) in dieser Nomenklatur zuletzt genannten Position bzw. Unterposition zuzuweisen, - mit einem Schirm, einer Verengungsvorrichtung und vier Belüftungslöchern ausgestattet. "Andere Kopfbedeckung, Sicherheitskopfbedeckung, aus Spinnstoff"

DE83/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-03-13

Sicherheitskopfbedeckung, sog. Move Guard Helm, Artikel 4007009, Foto siehe Anlage, - mit einer Außen- bzw. Innenseite aus (lt. Antrag) Leder, - - mit Schaumkunststoff gepolstert, - im Hinterkopfbereich mit einer verstellbaren Abdeckung aus mit Spinnstoff überzogenem Schaumkunststoff, - mit diversen Klettverschlussbändern u. a. zur Größenverstellung versehen, - den gesamten Kopf bedeckend; im Bereich der Augen, der Nase und den Ohren mit kleinen Aussparungen versehen, - im Bereich der Augenaussparung mit einer abnehmbaren Scheibe aus Kunststoff ausgestattet, - zur Verwendung als Schutzhelm z. B. beim Kampfsport. "Sicherheitskopfbedeckung, aus anderen Stoffen als Kunststoff"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6506

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören alle Hüte und Kopfbedeckungen, die weder in den vorhergehenden Positionen dieses Kapitels noch in den Kapiteln 63, 68 oder 95 erfasst sind. Insbesondere gehören zu ihr Schutzhelme (z. B. solche für Sportzwecke, Soldaten, Feuerwehrleute, Motorradfahrer, Bergleute oder Bauarbeiter), auch mit Schutzpolstern oder in gewissen Fällen mit Mikrofonen oder Kopfhörern ausgestattet. Zu dieser Position gehören auch: 1) Kopfbedeckungen aus Kautschuk oder Kunststoff: Bademützen, Kapuzen usw. 2) Kopfbedeckungen aus Leder oder rekonstituiertem Leder. 3) Kopfbedeckungen aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk. 4) Kopfbedeckungen aus Federn oder aus künstlichen Blumen. 5) Kopfbedeckungen aus Metall.

Kapitel 65

1. Zu Kapitel 65 gehören nicht: a) gebrauchte Kopfbedeckungen der Position 6309 (RV E6501A00); b) Kopfbedeckungen aus Asbest (Position 6812) (RV E6501B00); c) Puppenhüte und andere Kopfbedeckungen, die den Charakter von Spielzeug haben, und Karnevalsartikel (Kapitel 95) (RV E6501C00). 2. Zu Position 6502 gehören auch Hutstumpen und Hutrohlinge, die aus Streifen spiralförmig zusammengenäht sind. Andere durch Nähen hergestellte Hutstumpen und Hutrohlinge gehören nicht zu Position 6502 (RV E6502000).

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6506.10.80.00.0?

Die Zolltarifnummer 6506.10.80.00.0 umfasst Sicherheitskopfbedeckungen, aus anderen Stoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6506.10.80.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6506.10.80.00.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6506.10.80.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 650610. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6506.10.80.00.0?

6506.10.80.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6506.10.80.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6506.10.80.00.0 steht in dieser Hierarchie: 65 KOPFBEDECKUNGEN UND TEILE DAVON > 6506 Andere Hüte und Kopfbedeckungen, auch ausgestattet > 650610 Sicherheitskopfbedeckungen > 65061080 aus anderen Stoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6506.10.80.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6506.10.80.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI38233/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 6506.10.80.00.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 6506.10.80.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 0013. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6506.10.80.00.0?

Warennummer 6506.10.80.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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