Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6507.00.00.00.0: Bänder zur Innenausrüstung, Innenfutter, Bezüge, Gestelle, Schirme und Kinnbänder, für…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6507.00.00.00.0 steht für Bänder zur Innenausrüstung, Innenfutter, Bezüge, Gestelle, Schirme und Kinnbänder, für Kopfbedeckungen. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6507.00.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 65. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6507.00.00.00.0
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 65KOPFBEDECKUNGEN UND TEILE DAVON
  2. 6507Bänder zur Innenausrüstung, Innenfutter, Bezüge, Gestelle, Schirme und Kinnbänder, für Kopfbedeckungen
  3. 6507.00.00.00.0Bänder zur Innenausrüstung, Innenfutter, Bezüge, Gestelle, Schirme und Kinnbänder, für Kopfbedeckungen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6507.00.00.00.0

HS-Code6507.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6507.00.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6507.00.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6507.00.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
APS - Allgemeine Regelung0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI33533/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-16

Bänder zur Innenausrüstung einer Kopfbedeckung, sog. 3-teiliges Ersatz-Polsterset, Foto siehe Anlage, - dreiteilige Zusammenstellung aus spezifisch geformten Bändern, - - aus einem dreilagigen Verbunderzeugnis mit äußeren Lagen aus Gewirken aus Spinnstoffen und einer polsternden Zwischenlage aus Schaumkunststoff, - - teilweise mit Abschnitten aus einer Kunststofffolie überzogen bzw. mit einem Kunststoff bestrichen, - erkennbar zur Innenausrüstung eines Schutzhelms hergerichtet, - soll zur Polsterung eines Helms dienen. "Bänder zur Innenausrüstung, für Kopfbedeckungen"

DEBTI44407/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-10-24

Kinnband, sog. Kinnband/Kinnriemen für Sicherheitshelm, Foto siehe Anlage, - in Form eines längenverstellbaren, doppelt gelegten Bandes aus Geweben aus Spinnstoffen, - an beiden Enden mit Verbindungsstücken aus Kunststoff zur Befestigung an einem Helm, - mit zwei Schiebeelementen aus Kunststoff zur Größenanpassung, - mit einem gepolsterten, abnehmbaren Kinnschutz mit Klettverschluss, - mit einem mittig eingesetzten Schnappverschluss aus Kunststoff, - mit einer Länge von bis zu ca. 58 cm und einer Breite von ca. 2,5 cm, - zur Befestigung an einer Kopfbedeckung (laut Antrag Sicherheitshelm) vorgesehen. "Kinnband, für Kopfbedeckung"

DEBTI13655/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-05-20

Band zur Innenausrüstung einer Kopfbedeckung, sog. MIPS airNODE pad, Foto siehe Anlage, - spezifischer Zuschnitt aus einem gerauten Gewirke aus Spinnstoff, - auf einer Seite teilweise mit einem Zellkunststoff gepolstert, der mit einem Gewirke überzogen ist, - auf der anderen Seite teilweise mit einer Kunststofffolie überzogen und mit diversen Abschnitten aus Flauschband zur Befestigung versehen, - passgenau erkennbar zur Innenausrüstung eines Fahrradhelms hergerichtet, - soll der Polsterung eines Helms dienen. "Band zur Innenausrüstung, für Kopfbedeckungen"

DEBTI19911/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-08-06

Band zur Innenausrüstung für eine Kopfbedeckung, sog. Helm-Schweißband, Foto siehe Anlage, - bogenförmiger Zuschnitt mit diversen kleinen Löchern entlang des Rands, - aus einer Lage Zellkunststoff, der auf einer Seite mit einer Lage aus Gewirken verbunden ist, - mit den Abmessungen: ca. 23 cm (Breite) x 7 cm (Höhe) x 0,4 cm (Tiefe), - erkennbar zur Innenausrüstung eines Helms, - soll zur Aufnahme von Schweiß dienen. "Band zur Innenausrüstung, für Kopfbedeckungen"

DEBTI36267/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-10-17

Kinnband, sog. Kinnband für Sicherheitshelm, Foto siehe Anlage, - in Form eines längenverstellbaren, doppelt gelegten Bandes aus Geweben aus Spinnstoffen, - an beiden Enden mit zwei Elementen aus Kunststoff zur Befestigung an einer Kopfbedeckung, - mit zwei Schiebeelementen aus Kunststoff zur Größenanpassung, - mit einem gepolsterten, abnehmbaren Kinnschutz mit Klettverschluss, - mit einem mittig eingesetzten Schnappverschluss aus Kunststoff, - mit einer Länge von bis zu ca. 58 cm und einer Breite von ca. 2,5 cm, - zur Befestigung an einer Kopfbedeckung (laut Antrag Sicherheitshelm) vorgesehen. "Kinnband, für Kopfbedeckung"

DEBTI58227/19-1Erteilt von DEGültig bis 2023-02-09

Bänder zur Innenausrüstung für Kopfbedeckungen, sog. Bänderset ABS, Foto siehe Anlage, - in Form eines Bandes aus Geweben aus Spinnstoffen, - an beiden Enden mit Elementen aus Kunststoff zur Befestigung am Innengestell einer Sicherheitskopfbedeckung versehen, - soll als Ersatzinnenausstattung für Arbeitsschutzhelme dienen, - in den Abmessungen: ca. 25 cm (Länge) x 2,5 cm (Breite). "Bänder zur Innenausrüstung, für Kopfbedeckungen"

DEBTI50787/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-10-20

Gestell für Kopfbedeckungen, sog. Hartschale (Kalotte) aus EPS für Reit- und Skihelm, Foto siehe Anlage, - in Form einer helmartigen Hartschale aus Kunststoffen (laut Antrag aus expandierendem Polystyrol-Hartschaum); formgepresst mit verschiedenen Aussparungen (Löcher und Schlitze), - in den Abmessungen: ca. 24 cm (Länge) x 20 cm (Breite) x 13 cm (Höhe), - soll als Gestell für Reit- und Skihelme verwendet werden. "Gestell, für Kopfbedeckungen"

DEBTI33807/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-09-02

Bezug für Kopfbedeckungen, sog. Helmüberzug, Foto siehe Anlage, - mützenartiger Bezug aus neongelben Geweben aus Spinnstoffen (laut Antrag Polyester); mit wasserabweisender Ausrüstung, - hinten mit einem reflektierenden, aufgedruckten Logo und Schriftzug, - am Rand durch eine elastische Kordel im Tunnelzug verengt, - flachliegend in den Abmessungen: ca. 30 cm (Länge) x 27 cm (Breite); der Form eines Fahrradhelms entsprechend gearbeitet, - dient als Bezug für einen Fahrradhelm, - mit Kabelbindern auf einem Pappreiter mit Produktinformationen befestigt. "Bezug für Kopfbedeckungen"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6507

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Nicht hierher gehören Stirnbänder in der von Sportlern als Schweißbänder verwendeten Art, aus Gewirken oder Gestricken (Unterpositionen 6117 80 10 und 6117 80 80).

Pos. 6507

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören nur die nachstehend aufgeführten Gegenstände: 1) Bänder zur Innenausrüstung von Kopfbedeckungen. Es sind dies auf bestimmte Länge geschnittene Schutzbänder, die im Innern des Hutkopfes befestigt werden. Sie sind gewöhnlich aus Leder, können aber auch aus rekonstituiertem Leder, gewachsten oder bestrichenen Geweben usw. bestehen. Diese Bänder gehören zu dieser Position, gleichgültig, ob sie unfertig, d. h. lediglich auf Länge geschnitten, oder fertig, d. h. mit befestigtem Rand, gesäumt usw. sind; sie können Angaben wie Fabrik-Marke, Weite usw. aufweisen. 2) Innenfutter, d. h. die Futter, die ganz oder teilweise (Innenfutterböden) das Innere des Hutkopfes auskleiden und die im Allgemeinen aus Geweben und manchmal aus Filz, Kunststoff, Leder usw. bestehen. Sie weisen oft Inschriften oder Fabrik-Marken auf. …

Kapitel 65

1. Zu Kapitel 65 gehören nicht: a) gebrauchte Kopfbedeckungen der Position 6309 (RV E6501A00); b) Kopfbedeckungen aus Asbest (Position 6812) (RV E6501B00); c) Puppenhüte und andere Kopfbedeckungen, die den Charakter von Spielzeug haben, und Karnevalsartikel (Kapitel 95) (RV E6501C00). 2. Zu Position 6502 gehören auch Hutstumpen und Hutrohlinge, die aus Streifen spiralförmig zusammengenäht sind. Andere durch Nähen hergestellte Hutstumpen und Hutrohlinge gehören nicht zu Position 6502 (RV E6502000).

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6507.00.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 6507.00.00.00.0 umfasst Bänder zur Innenausrüstung, Innenfutter, Bezüge, Gestelle, Schirme und Kinnbänder, für Kopfbedeckungen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6507.00.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6507.00.00.00.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6507.00.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 650700. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6507.00.00.00.0?

6507.00.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6507.00.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6507.00.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 65 KOPFBEDECKUNGEN UND TEILE DAVON > 6507 Bänder zur Innenausrüstung, Innenfutter, Bezüge, Gestelle, Schirme und Kinnbänder, für Kopfbedeckungen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6507.00.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6507.00.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI33533/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6507.00.00.00.0?

Warennummer 6507.00.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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