Zolltarifnummer 6601.10.00.00.0: Gartenschirme und ähnliche Waren
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6601.10.00.00.0 steht für Gartenschirme und ähnliche Waren. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6601.10.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 66. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6601.10.00.00.0
- Drittlandszoll
- 4,7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6601.10.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 4,7 % | MFN |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Schirmzelt, Foto siehe Anlage, - noch nicht zusammengesetzte Ware, die wie die zusammengesetzte Ware einzureihen ist, - nach den Antragsangaben: - - in Form eines aufspannbaren Zeltes, bestehend aus einem Außenzelt ohne Boden und einem vormontierten Innenzelt mit Boden, - - mit einer Bespannung (Bezug) aus Geweben aus Spinnstoffen, - - an zwei Seiten des Innenzelts mit Lüftungsluken aus durchbrochenen Gewirken, - - an der Vorderseite des Innen- und Außenzelts mit einem Einstieg mit einem an drei Seiten verlaufenden Reißverschluss; der Einstieg ins Innenzelt ist mit einem verschließbaren Zuschnitt aus durchbrochenen Gewirken versehen, - - mit einem zusammenfaltbaren, außen befestigten Gestell (Gestänge) aus Fiberglas mit einem schirmtypischen Aufspannmechanismus, - - mit vormontierten Abspannleinen, - - mit den Abmessungen: ca. 230 cm (Breite) x 160 cm (Tiefe) x 140 cm (Höhe), - - zur Aufstellung auf dem Boden bestimmt, - - in einer Spinnstofftasche mit Befestigungsmaterial und Zubehör (Metallheringe und Ablagenetz) verpackt, - aufgrund des schirmtypischen Aufstellmechanismus in der Art eines Schirmzeltes gearbeitet, daher keine Einreihung in die Position 6306. "Sonnenschirm, gartenschirmähnliche Ware"
Schirmzelt, Fotos siehe Anlage, - noch nicht zusammengesetzte Ware, die wie die zusammengesetzte Ware einzureihen ist, - in Form eines aufspannbaren Zelts, - mit einer Bespannung (Bezug) aus Geweben aus Spinnstoffen, - - an zwei Seiten mit verschließbaren Fenstern aus durchbrochenen Kettengewirken aus Spinnstoffen, - - an zwei gegenüberliegenden Seiten mit herunterrollbaren Wänden mit Reißverschluss, - mit einem zusammenfaltbaren, außen befestigten Gestell (Gestänge) aus Fiberglas (laut Antrag) mit einem schirmtypischen Aufspannmechanismus, - mit den Abmessungen (laut Antrag): ca. 200 cm (Breite) x 120 cm (Tiefe) x 130 cm (Höhe), - zur Aufstellung auf dem Boden bestimmt, somit gartenschirmähnlich, - in einer Spinnstofftasche mit Befestigungsmaterial (acht Kunststoffheringe) verpackt, - aufgrund des schirmtypischen Aufstellmechanismus in der Art eines Schirmzelts gearbeitet, daher keine Einreihung in die Position 6306. "Sonnenschirm, gartenschirmähnliche Ware"
Schirmzelt, sog. Schirmzelt für Angler, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - noch nicht zusammengesetzte Ware, die wie die zusammengesetzte Ware einzureihen ist, - in Form eines aufspannbaren Zelts ohne Boden, - mit einer Bespannung (Bezug) aus Geweben aus Spinnstoffen, - - an der Vorder- und Rückseite mit verschließbaren Fenstern mit einem Moskitoschutz, - - die Abdeckung des Belüftungsfensters an der Vorderseite kann mittels Klettverschluss durch eine Abdeckung aus klarsichtiger Kunststofffolie ersetzt werden, - außen mit zwei Klettbändern zum Fixieren von Angelruten versehen, - mit einem zusammenfaltbaren, innen befestigten Gestell (Gestänge) mit einem schirmtypischen Aufspannmechanismus, - mit den Abmessungen: ca. 2 80 cm (Breite) x 1 30 cm (Höhe) x 1 80 cm (Tiefe), - zur Aufstellung auf dem Boden bestimmt, - in einer Spinnstofftasche mit Befestigungsmaterial verpackt, - aufgrund des schirmtypischen Aufstellmechanismus in der Art eines Schirmzeltes gearbeitet, daher keine Einreihung in die Position 6306. "Sonnenschirm, gartenschirmähnliche Ware"
Schirmzelt, Foto siehe Anlage, - noch nicht zusammengesetzte Ware, die wie die zusammengesetzte Ware einzureihen ist, - nach den Antragsangaben: - - in Form eines aufspannbaren Zelts mit Boden, - - mit einer Bespannung (Bezug) aus Geweben aus Spinnstoffen, - - - an der Vorder- und Rückseite mit einer aufrollbaren Wand mit Reißverschluss mit jeweils einem von innen verschließbaren Fenster aus durchbrochenen Kettengewirken, - - - an zwei Seiten mit verschließbaren Fenstern aus durchbrochenen Kettengewirken, - - mit einer Belüftungsabdeckung über dem Zeltdach, - - mit einem Boden aus Gewebe aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse (Breite weniger als 5 mm), - - mit einem zusammenfaltbaren, außen befestigten Gestell (Gestänge) aus Fiberglas mit einem schirmtypischen Aufspannmechanismus, - - mit den Abmessungen: ca. 200 cm (Breite) x 130 cm (Höhe) x 300 cm (Tiefe), - - zur Aufstellung auf dem Boden bestimmt, - - in einer Spinnstofftasche mit Befestigungsmaterial (u. a. Heringe) verpackt, - aufgrund des schirmtypischen Aufstellmechanismus in der Art eines Schirmzeltes gearbeitet, daher keine Einreihung in die Position 6306. "Sonnenschirm, gartenschirmähnliche Ware"
Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Sonnenschirm und einem Sonnenschirmständer, Fotos siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in Aufmachung für den Einzelverkauf, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Sonnenschirm: - - in Form eines Ampelschirms, - - mit einem Gestell und Verstrebungen aus Stahl, - - mit einem Bezug aus einem textilen Flächenerzeugnis aus Polyester, - - mit einer verstellbaren Schirmneigung, - - durch ein Kurbelsystem am Gestell zu öffnen und zu schließen, - - rund; mit einem Durchmesser von 300 cm, - - zur Aufstellung auf dem Boden bestimmt, - - in unterschiedlichen Farben, - Sonnenschirmständer (Zubehör für Sonnenschirme): - - in Form eines Ständerkreuzes mit einem Aufnahmerohr für den Sonnenschirm, - der Sonnenschirm bestimmt nach dem Umfang und aufgrund seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Sonnenschirm, Gartenschirm"
Schirmzelt, Foto siehe Anlage, - in Form eines aufspannbaren Zelts mit Boden, - nach den Antragsangaben: - - mit einer Bespannung (Bezug) aus Geweben aus Spinnstoffen, - - - an drei Seiten mit Wänden aus beschichtetem Gewebe aus Spinnstoffen (Polyester) und verschließbaren Fenstern aus durchbrochenen Kettengewirken aus Spinnstoffen, - - - an einer Seite offen, - - mit einem Boden aus Gewebe aus Spinnstoffen (Polyethylen), - - mit einem zusammenfaltbaren, außen befestigten Gestell (Gestänge) aus sog. Fiberglas mit einem schirmtypischen Aufspannmechanismus, - - am unteren Rand mit drei angenähten Hüllen zum Befüllen mit Sand oder Kies, - - mit den Abmessungen: ca. 240 cm (Breite) x 160 cm (Tiefe) x 150 cm (Höhe), - - zum Aufstellen auf dem Boden bestimmt, - - in einer Spinnstofftasche verpackt, - aufgrund des schirmtypischen Aufstellmechanismus in der Art eines Schirmzeltes gearbeitet, daher keine Einreihung in die Position 6306. "Sonnenschirm, gartenschirmähnliche Ware"
Gartenschirmähnliche Ware, sog. Pop Up Pavillon, Fotos siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - mit einer Bespannung (Bezug) aus Geweben aus Spinnstoffen, - - auf einer Seite mit einer Wand; an drei Seiten offen, - ohne Boden, - mit einem außen befestigten Gestell (Gestänge) aus Fiberglas mit einem schirmtypischen Aufspannmechanismus, - mit den Abmessungen: ca. 2,50 m (Breite) x 2,50 m (Tiefe) x 1,90 m (Stehhöhe), - in unterschiedlichen Farben, - zur Aufstellung auf den Boden bestimmt, - in einer Spinnstofftasche mit Befestigungsmaterial (acht Metall-Heringe) verpackt. "Sonnenschirm, gartenschirmähnliche Ware"
Sonnenschirm, sog. Sonnenschirm, rechteckig (230 x 140 cm), grau, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - mit einem zweiteiligen Gestell und Verstrebungen aus unedlem Metall (Aluminium und Stahl), - mit einem Bezug aus einem textilen Flächenerzeugnis (Polyester); mit einer Windöffnung am oberen Ende, - durch ein Kurbelsystem am Gestell zu öffnen und zu schließen, - rechteckig; mit den Abmessungen: ca. 270 cm (Länge) x 140 cm (Breite) x 235 cm (Höhe), - ohne Schirmbefestigung oder Schirmsockel, - zur Aufstellung auf dem Boden bestimmt. "Sonnenschirm, Gartenschirm"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 6601 1000: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 6601 10 des HS.
Zu Unterposition 6601 10: Als „Gartenschirme und ähnliche Waren“ gelten Schirme, die nicht dazu hergerichtet sind, mit der Hand gehalten, sondern um befestigt zu werden (z. B. am Boden, am Tisch oder an einem Fuß). Zu dieser Unterposition gehören somit Schirme für Liegestühle, Staffeleien für Maler, Gartentische, Messtische usw. sowie Schirmzelte.
1. Zu Kapitel 66 gehören nicht: a) Messstöcke und dergleichen (Position 9017) (RV E6601A00); b) Stockflinten, Stockdegen, Spazierstöcke mit Bleifüllung und dergleichen (Kapitel 93) (RV E6601B00); c) Waren des Kapitels 95 (z. B. Regen- und Sonnenschirme, die den Charakter von Spielzeug haben) (RV E6601C00). 2. Zu Position 6603 gehören nicht Teile, Ausstattungen und Zubehör, aus Spinnstoffen, sowie Schirmhüllen, Schirmbezüge, Quasten, Troddeln und dergleichen, aus Stoffen aller Art, für die in Positionen 6601 und 6602 erfassten Waren. Derartige Waren werden nach eigener Beschaffenheit eingereiht. Dies gilt auch dann, wenn sie mit den Gegenständen, für die sie bestimmt sind, gestellt werden, sofern sie mit diesen Gegenständen nicht verbunden sind (RV E6602000).
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6601.10.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 6601.10.00.00.0 umfasst Gartenschirme und ähnliche Waren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6601.10.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 6601.10.00.00.0 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6601.10.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 660110. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6601.10.00.00.0?
6601.10.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6601.10.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
6601.10.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 66 REGENSCHIRME, SONNENSCHIRME, GEHSTÖCKE, SITZSTÖCKE, PEITSCHEN, REITPEITSCHEN UND TEILE DAVON > 6601 Regenschirme und Sonnenschirme (einschließlich Stockschirme, Gartenschirme und ähnliche Waren) > 660110 Gartenschirme und ähnliche Waren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6601.10.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6601.10.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI6412/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6601.10.00.00.0?
Warennummer 6601.10.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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