Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6602.00: Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und ähnliche Waren

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6602.00 steht für Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und ähnliche Waren. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6602.00 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 66. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6602.00
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 66REGENSCHIRME, SONNENSCHIRME, GEHSTÖCKE, SITZSTÖCKE, PEITSCHEN, REITPEITSCHEN UND TEILE DAVON
  2. 6602Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und ähnliche Waren
  3. 6602.00Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und ähnliche Waren

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6602.00

HS-Code6602.006 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Serbien0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6602

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Abgesehen von den nachstehend erwähnten Ausnahmen gehören zu dieser Position Gehstöcke, Peitschen, einschließlich der Fuhrpeitschen, Reitpeitschen, Reitstöcke, Reitgerten und ähnliche Waren aller Art, ohne Rücksicht auf den Stoff, aus dem sie bestehen. A) Gehstöcke Von den zu dieser Position gehörenden Gehstöcken sind zu nennen Gehstöcke, wie sie als Stütze beim Wandern verwendet werden, Stöcke für Pfadfinder, Hirtenstöcke, Gehstöcke für Behinderte oder alte Leute, Sitzstöcke, die einen besonderen Griff haben, der dazu bestimmt ist, einen Sitz zu bilden. Holz, Bambus, Rohr, lediglich grob zugeschnitten oder abgerundet, aber nicht abgedreht, gebogen oder anderweit bearbeitet, zum Herstellen von Gehstöcken bestimmt, gehören nicht zu dieser Position, sondern zu Pos. 1401 oder zu Kapitel 44. …

Kapitel 66

1. Zu Kapitel 66 gehören nicht: a) Messstöcke und dergleichen (Position 9017) (RV E6601A00); b) Stockflinten, Stockdegen, Spazierstöcke mit Bleifüllung und dergleichen (Kapitel 93) (RV E6601B00); c) Waren des Kapitels 95 (z. B. Regen- und Sonnenschirme, die den Charakter von Spielzeug haben) (RV E6601C00). 2. Zu Position 6603 gehören nicht Teile, Ausstattungen und Zubehör, aus Spinnstoffen, sowie Schirmhüllen, Schirmbezüge, Quasten, Troddeln und dergleichen, aus Stoffen aller Art, für die in Positionen 6601 und 6602 erfassten Waren. Derartige Waren werden nach eigener Beschaffenheit eingereiht. Dies gilt auch dann, wenn sie mit den Gegenständen, für die sie bestimmt sind, gestellt werden, sofern sie mit diesen Gegenständen nicht verbunden sind (RV E6602000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6602.00?

Die Zolltarifnummer 6602.00 umfasst Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und ähnliche Waren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6602.00?

Der Drittlandszollsatz für 6602.00 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6602.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 660200. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6602.00?

6602.00 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6602.00 im Zolltarif eingeordnet?

6602.00 steht in dieser Hierarchie: 66 REGENSCHIRME, SONNENSCHIRME, GEHSTÖCKE, SITZSTÖCKE, PEITSCHEN, REITPEITSCHEN UND TEILE DAVON > 6602 Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und ähnliche Waren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6602.00?

Zu 6602.00 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6602.00?

HS-Unterposition 6602.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.