Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6603.90.90.00.0: Teile, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6603.90.90.00.0 steht für Teile, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6603.90.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 66. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6603.90.90.00.0
Drittlandszoll
5 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 66REGENSCHIRME, SONNENSCHIRME, GEHSTÖCKE, SITZSTÖCKE, PEITSCHEN, REITPEITSCHEN UND TEILE DAVON
  2. 6603Teile, Ausstattungen und Zubehör für Waren der Positionen 6601 und 6602
  3. 6603.90andere
  4. 6603.90.90andere
  5. 6603.90.90.00.0Teile, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6603.90.90.00.0

HS-Code6603.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6603.90.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6603.90.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6603.90.90.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll5 %MFN
Serbien0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI49158/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-26

Befestigungsvorrichtung für Sonnenschirme, Fotos siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - in Form einer schraubzwingenartigen Befestigungsvorrichtung mit Stellschraube mit einem daran befestigten, kurzen Rohr zur Aufnahme eines Sonnenschirms, - - - mittels einer weiteren Stellschraube kann der Schirm im Rohr fixiert werden, - - aus unedlem Metall, teilweise mit einem Überzug aus Kunststoff, gefertigt, - - zur Befestigung an Handläufen von Balkongeländern vorgesehen, - - zur Aufnahme von Sonnenschirmen bestimmt, - mit zwei verschiedenen Durchmessern. "Zubehör für Waren der Position 6601 (Sonnenschirme), anderes als in den Unterpositionen 6603 2000 bis 6603 9010 genanntes"

DEBTI24250/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-07

Zubehör für Gehstöcke, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - annähernd zylinderförmige Abdeckkappe für Wanderstöcke (Gehstöcke), - - am unteren Ende leicht abgerundet und gitterartig geprägt, - mit den Abmessungen: ca. 2,8 cm (Durchmesser) x 3,5 cm (Höhe), - wird zur Dämpfung und zum Schutz auf die Stockspitzen aufgesteckt, - stellt sich erkennbar als Zubehör für Gehstöcke der Position 6602 dar, - stellt sich aufgrund der Form nicht als Zubehör von Nordic-Walking-Stöcken (Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung) dar, - zu 14 Stück in einem bedruckten Karton aus Pappe verpackt. "Zubehör für Waren der Position 6602, anderes als in den Unterpositionen 6603 2000 bis 6603 9010 genanntes"

DEBTI42593/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-11-20

Befestigungsvorrichtung für einen Sonnenschirm, sog. Sonnenschirmhalter, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in Form einer schraubzwingenartigen Befestigungsvorrichtung mit Stellschraube mit einem daran befestigten, kurzen Rohr zur Aufnahme eines Sonnenschirms, - - mittels einer weiteren Stellschraube kann der Schirm im Rohr fixiert werden, - aus unedlem Metall gefertigt; teilweise mit einem Überzug aus Kunststoff, - zur Befestigung an Handläufen von Balkongeländern vorgesehen, - erkennbar zur Aufnahme von Sonnenschirmen bestimmt. "Zubehör für Waren der Position 6601 (Sonnenschirme), anderes als in den Unterpositionen 6603 2000 bis 6603 9010 genanntes"

DEBTI46061/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-12-20

Befestigungsvorrichtung (verschiedene Modelle) für einen Sonnenschirm, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - je nach Modell in Form einer schraubzwingenartigen Befestigungsvorrichtung mit Stellschraube oder Flügelschrauben bzw. mit einer rechteckigen Platte mit vier Bohrungen mit jeweils einem daran befestigten, kurzen Rohr zur Aufnahme eines Sonnenschirms, - - mittels einer Stellschraube kann der Schirm im Rohr fixiert werden, - aus unedlem Metall, teilweise mit einem Überzug aus Kunststoff, gefertigt, - zur Befestigung an Handläufen und Längsstreben von Balkongeländern sowie an Wänden oder Mauern vorgesehen, - erkennbar zur Aufnahme von Sonnenschirmen bestimmt. "Zubehör für Waren der Position 6601 (Sonnenschirme), anderes als in den Unterpositionen 6603 2000 bis 6603 9010 genanntes"

DEBTI36771/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-10-22

Befestigungsvorrichtung für einen Sonnenschirm, sog. Sonnenschirmhalter Typ M-EV, Foto siehe Anlage, - in Form einer ca. 30 cm langen Schiene aus unedlem Metall mit quadratischem Querschnitt; mit sieben runden Löchern auf einer Seite, - mit einer auf der Schiene befindlichen Vorrichtung aus Kunststoff mit einer Stellschraube zur Befestigung des Sonnenschirmhalters an einer gemauerten Balkonbrüstung, - an einem Ende der Schiene mit einer im rechten Winkel angeschweißten, gebogenen Platte aus unedlem Metall mit zwei quadratischen Aussparungen, - mit zwei durch die Aussparungen der angeschweißten Platte und einer schellenartigen Vorrichtung geführten Stellschrauben; die Vorrichtung wird mittels der Stellschrauben auf den entsprechenden Durchmesser des Rohrs des zu befestigenden Sonnenschirms angepasst, - erkennbar zur Befestigung von Sonnenschirmen mit einem Rohrdurchmesser von bis zu 35 mm bestimmt. "Zubehör für Waren der Position 6601 (Sonnenschirme), anderes als in den Unterpositionen 6603 2000 bis 6603 9010 genanntes"

DEBTI27047/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-09-06

Teil für Stöcke, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - annähernd zylinderförmiges Erzeugnis, - mit einem Schaft mit Aufwalzungen ohne Steigung (kein Gewinde) aus Stahl, - an einem Ende mit einer ausgearbeiteten "Spitze" aus Hartmetall, - mit eine Länge von ca. 2,8 cm, - erkennbar als Spitze für Gehstöcke; stellt sich somit als Teil von Gehstöcken der Position 6602 dar, - keine Einreihung in die Position 7326, da Waren der Position 6603 aus dem Abschnitt XV ausgewiesen werden, - keine Einreihung in die Position 9506 als Teil von Ausrüstungsgegenständen für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, da keine spezielle Konzeption oder spezielles Befestigungssystem für Nording-Walking Stöcke. "Teil für Waren der Position 6602, anderes als in den TARIC-Codes 6603 2000 00 bis 6603 9010 00 genanntes"

DEBTI17401/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-08-06

Befestigungsvorrichtung für Sonnenschirme, sog. Sonnenschirmhalter Typ H-EV, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in Form von zwei miteinander verbundenen, schraubzwingenartigen Befestigungsvorrichtungen; eine zur Befestigung am Balkongeländer, die andere zur Aufnahme des Rohrs eines Sonnenschirms, - - mittels zweier Stellschrauben auf den Durchmesser des zu befestigenden Schirmstocks anpassbar, - aus unedlem Metall gefertigt, - zur Aufnahme von Sonnenschirmen und zur Befestigung am Handlauf eines Balkongeländers vorgesehen. "Zubehör für Waren der Position 6601 (Sonnenschirme), anderes als in den Unterpositionen 6603 2000 bis 6603 9010 genanntes"

DEBTI17395/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-08-03

Befestigungsvorrichtung für Sonnenschirme, sog. Sonnenschirmhalter Typ M, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in Form einer schraubzwingenartigen Befestigungsvorrichtung mit einem daran befestigten, kurzen Rohr zur Aufnahme eines Sonnenschirms, - - mittels einer Stellschraube kann der Schirm im Rohr fixiert werden, - aus unedlem Metall, teilweise mit einem Überzug und Kappen aus Kunststoff, gefertigt, - zur Befestigung an Mauerbrüstungen vorgesehen, - in verschiedenen Ausführungen; zur Aufnahme von Sonnenschirmen mit einem Durchmesser des Schirmstocks von bis zu 25 mm, 35 mm bzw. 40 mm. "Zubehör für Waren der Position 6601 (Sonnenschirme), anderes als in den Unterpositionen 6603 2000 bis 6603 9010 genanntes"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6603

Zu Unterposition 6603 90 90: Neben den im letzten Absatz der Erläuterungen zu Unterposition 6603 20 00 genannten Zusammensetzungen gehören hierher insbesondere Schirmschienen und -gabeln, nicht zusammengesetzt, sowie die in den Erläuterungen zu Position 6603 des HS, zweiter Absatz Ziffer 3 bis 5 genannten Waren.

Pos. 6603

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2019/1404 der Kommission vom 6. September 2019 (ABl. EU Nr. L 236, Seite 14) (RV L 19/1404) Ein Paar Stockspitzen aus Kunststoff und Metall (Stahl mit Spitze aus Wolfram), speziell konzipiert für die Klickbefestigung an Nordic- Walking-Stöcken. Siehe Abbildung Unterposition 9506 91 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 3 zu Kapitel 95 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9506, 9506 91 und 9506 91 90. Nordic-Walking-Stöcke können nicht als Gehstöcke und ähnliche Waren gemäß Position 6602 angesehen werden. …

Kapitel 66

1. Zu Kapitel 66 gehören nicht: a) Messstöcke und dergleichen (Position 9017) (RV E6601A00); b) Stockflinten, Stockdegen, Spazierstöcke mit Bleifüllung und dergleichen (Kapitel 93) (RV E6601B00); c) Waren des Kapitels 95 (z. B. Regen- und Sonnenschirme, die den Charakter von Spielzeug haben) (RV E6601C00). 2. Zu Position 6603 gehören nicht Teile, Ausstattungen und Zubehör, aus Spinnstoffen, sowie Schirmhüllen, Schirmbezüge, Quasten, Troddeln und dergleichen, aus Stoffen aller Art, für die in Positionen 6601 und 6602 erfassten Waren. Derartige Waren werden nach eigener Beschaffenheit eingereiht. Dies gilt auch dann, wenn sie mit den Gegenständen, für die sie bestimmt sind, gestellt werden, sofern sie mit diesen Gegenständen nicht verbunden sind (RV E6602000).

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6603.90.90.00.0?

Die Zolltarifnummer 6603.90.90.00.0 umfasst Teile, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6603.90.90.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6603.90.90.00.0 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6603.90.90.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 660390. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6603.90.90.00.0?

6603.90.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6603.90.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6603.90.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 66 REGENSCHIRME, SONNENSCHIRME, GEHSTÖCKE, SITZSTÖCKE, PEITSCHEN, REITPEITSCHEN UND TEILE DAVON > 6603 Teile, Ausstattungen und Zubehör für Waren der Positionen 6601 und 6602 > 660390 andere > 66039090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6603.90.90.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6603.90.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI49158/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6603.90.90.00.0?

Warennummer 6603.90.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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