Zolltarifnummer 6704.11: Perücken, vollständige Perücken
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6704.11 steht für Perücken, vollständige Perücken. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6704.11 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 67. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6704.11
- Drittlandszoll
- 2,2 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
- 67ZUGERICHTETE FEDERN UND DAUNEN UND WAREN AUS FEDERN ODER DAUNEN; KÜNSTLICHE BLUMEN; WAREN AUS MENSCHENHAAREN
- 6704Perücken, Bärte, Augenbrauen, Augenwimpern, Locken und dergleichen, aus Menschenhaaren, Tierhaaren oder Spinnstoffen; Waren aus Menschenhaaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 6704.11Perücken, vollständige Perücken
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6704.11
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,2 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| APS - Allgemeine Regelung | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Gebrauchsfertige Perückenmacherwaren aller Art, aus Menschenhaaren, Tierhaaren oder Spinnstoffen. Darunter fallen Perücken, Backenbärte, andere Bärte, Augenbrauen, Locken, Flechten, gedrehte Fransen, Zöpfe, Knoten, Schnäuze, Haartollen, gescheiteltes Haar und ähnliche Waren. Alle diese Waren von verhältnismäßig sorgfältiger Ausführung können zum persönlichen Bedarf oder auf der Bühne verwendet werden. Nicht hierzu gehören: a) Perücken aller Art für Puppen (Pos. 9503). b) Karnevalsartikel, z. B. aus auf einer Unterlage flüchtig aufgeklebten Flachsfasern oder Pferdehaaren gefertigt (Pos. 9505). 2) Waren aus Menschenhaaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen, insbesondere leichte, tüllartige Gewebe. Nicht hierzu gehören: a) Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren der Pos. 5911. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/823 DER KOMMISSION vom 17. Mai 2019 (ABl. EU Nr. L 134, Seite 16) (RV L19/823) Eine konfektionierte Ware aus Menschenhaaren, die aus einer Strähne an der Wurzel verklebter und gleichgerichteter Menschenhaare besteht. Das verklebte Wurzelende der Strähne kann ohne weitere Verarbeitung durch Hitzeanwendung mit dem Eigenhaar einer Person verbunden werden. Siehe Abbildung. Unterposition 6704 20 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6704 und 6704 20 00. Aufgrund der Verklebung an der Wurzel gilt die Ware als weiter verarbeitet als in Position 6703 ausgeführt. …
1. Zu Kapitel 67 gehören nicht: a) Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren (Position 5911) (RV E6701A00); b) Blumenmotive aus Spitzen, Stickereien oder anderen Spinnstoffwaren (Abschnitt XI) (RV E6701B00); c) Schuhe (Kapitel 64) (RV E6701C00); d) Kopfbedeckungen und Haarnetze (Kapitel 65) (RV E6701D00); e) Spielzeug, Sportgeräte und Karnevalsartikel (Kapitel 95) (RV E6701E00); f) Staubwedel, Puderquasten und Siebe aus Menschenhaaren (Kapitel 96) (RV E6701F00); 2. Zu Position 6701 gehören nicht: a) Waren, bei denen die Federn oder Daunen nur als Füllung der Polsterung dienen, insbesondere Bettausstattungen der Position 9404 (RV E6702A00); b) Kleidung und Bekleidungszubehör, bei denen die Federn oder Daunen nur Besätze oder Auspolsterungen sind (RV E6702B00); c) künstliche Blumen, künstliches Blattwerk, Teile davon und daraus hergestellte Waren der Position 6702 (RV E6702C00). 3. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6704.11?
Die Zolltarifnummer 6704.11 umfasst Perücken, vollständige Perücken. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6704.11?
Der Drittlandszollsatz für 6704.11 beträgt 2,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6704.11?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 670411. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6704.11?
6704.11 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6704.11 im Zolltarif eingeordnet?
6704.11 steht in dieser Hierarchie: 67 ZUGERICHTETE FEDERN UND DAUNEN UND WAREN AUS FEDERN ODER DAUNEN; KÜNSTLICHE BLUMEN; WAREN AUS MENSCHENHAAREN > 6704 Perücken, Bärte, Augenbrauen, Augenwimpern, Locken und dergleichen, aus Menschenhaaren, Tierhaaren oder Spinnstoffen; Waren aus Menschenhaaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6704.11?
Zu 6704.11 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6704.11?
HS-Unterposition 6704.11 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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