Zolltarifnummer 6802.10.00.00.0: Fliesen, Würfel und dergleichen, auch in anderer als quadratischer oder rechteckiger…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6802.10.00.00.0 steht für Fliesen, Würfel und dergleichen, auch in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form, deren größte Fläche in ein Quadrat mit einer Seitenlänge von weniger als 7 cm eingeschlossen werden kann; Körnungen, Splitter und Mehl, künstlich gefärbt. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6802.10.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 68. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6802.10.00.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 68WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
- 6802Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position 6801; Würfel und dergleichen für Mosaike aus Naturstein (einschließlich Schiefer), auch auf Unterlagen; Körnungen, Splitter und Mehl von Naturstein (einschließlich Schiefer), künstlich gefärbt
- 6802.10Fliesen, Würfel und dergleichen, auch in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form, deren größte Fläche in ein Quadrat mit einer Seitenlänge von weniger als 7 cm eingeschlossen werden kann; Körnungen, Splitter und Mehl, künstlich gefärbt
- 6802.10.00.00.0Fliesen, Würfel und dergleichen, auch in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form, deren größte Fläche in ein Quadrat mit einer Seitenlänge von weniger als 7 cm eingeschlossen werden kann; Körnungen, Splitter und Mehl, künstlich gefärbt
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6802.10.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben: Dekosteine 500 g in Box; 5-farbig sortiert: in pink, grey, hellblau, weiß, hellgrün; Material: Limestone. Befund: Körnungen von Naturstein, künstlich gefärbt.
Angaben: Marmor-Mosaik; in Würfel geschnitten mit angeschiffenen Schnittkanten; Farbe: weiß, creme, schwarz, braun und rehbraun, frostbeständig; Größe: 10 x 10 mm, Stärke: 8 mm; Verwendungszweck: Mosaik-Basteleien zur kreativen Gestaltung von z.B. Tischen, Schalen, Platten; in Aufmachung für den Einzelverkauf (Inhalt: 250 g, ca. 115 Stück). Warenbeschaffenheit: Musterbeutel mit weißen, schwarzen, rötlichen, marmorierten, glatten, würfelförmigen Steinchen (Abmessungen: max. ca. 1 x 1 x 1 cm). Befund: Fliesen, Würfel und dergleichen, auch in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form, deren größte Fläche in ein Quadrat mit einer Seitenlänge von weniger als 7 cm eingeschlossen werden kann.
Angaben: Dekosteine 500g in Box; 5-fbg. sort.: in pink, grey, hellblau, weiß, hellgrün; Material: Limestone. Warenbeschaffenheit: Pinkfarbenes Granulat in farbloser Kunststoffdose mit Schraubverschluss und der Aufschrift "Dekosteine, 500 g". Befund: Körnungen von Naturstein, künstlich gefärbt.
Angaben: Streudekoration (Glitter Nuggets); Dekorationsartikel, bestehend aus Gold-Nuggets; kleine Kieselsteine aus Dolomit, versehen mit goldfarbigen Glitter-Partikeln; verpackt zu 400 Gramm in einer Plastiktüte mit Informationsaufkleber. Warenbeschaffenheit: Gold(glitter)farbene Gesteinskörnung (Größe: ca. 5 - 15 mm), verpackt in einem Kunststoffbeutel. Befund: Körnungen, Splitter und Mehl von Natursteinen, künstlich gefärbt.
Angaben: Dekonuggets; Körnung: 6 - 8 mm; in diversen Farben in Kleinverpackungen; gebrochener Marmor, im PU-Färbeverfahren eingefärbt und gecoated; ausschließlich zu dekorativen Zwecken. Warenbeschaffenheit: Grüne und pinke Gesteinskörnung, verpackt in einer Musterdose. Befund: Körnungen, Splitter und Mehl von Natursteinen, künstlich gefärbt.
Angaben: Dekosand; Körnung: ca. 0,5 mm; in diversen Farben in Kleinverpackungen; gebrochener Marmor, im PU-Färbeverfahren eingefärbt und gecoated; ausschließlich zu dekorativen Zwecken. Warenbeschaffenheit: Blauer und schwarzer, splittförmiger, feiner Sand, verpackt in einer Musterdose. Befund: Körnungen, Splitter und Mehl von Natursteinen, künstlich gefärbt.
Angaben: Dekoperlkies; Körnung: 1,2 - 1,8 mm; in diversen Farben in Kleinverpackungen; gebrochener Marmor, im PU-Färbeverfahren eingefärbt und gecoated; ausschließlich zu dekorativen Zwecken. Warenbeschaffenheit: Grünes und rosafarbenes, splittförmiges, feines Granulat, verpackt in einer Musterdose. Befund: Körnungen, Splitter und Mehl von Natursteinen, künstlich gefärbt.
Angaben: Dekosteine; Körnung: 9 - 13 mm; in diversen Farben in Kleinverpackungen; gebrochener Marmor, im PU-Färbeverfahren eingefärbt und gecoated; ausschließlich zu dekorativen Zwecken. Warenbeschaffenheit: Rote und blaue Steinchen, verpackt in einer Musterdose. Befund: Körnungen, Splitter und Mehl von Natursteinen, künstlich gefärbt.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 6802 1000: Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 6802 des HS, siebter Absatz, erfassten Waren.
1. Zu Kapitel 68 gehören nicht: a) Waren des Kapitels 25 (RV E6801A00); b) gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen der Position 4810 oder 4811 (z. B. mit Glimmerstaub oder Grafit überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Papiere und Pappen) (RV E6801B00); c) bestrichene, überzogene oder getränkte textile Flächenerzeugnisse der Kapitel 56 oder 59 und andere Spinnstofferzeugnisse (z. B. mit Glimmerstaub überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Gewebe) (RV E6801C00); d) Waren des Kapitels 71 (RV E6801D00); e) Werkzeuge und Werkzeugteile des Kapitels 82 (RV E6801E00); f) Lithografiesteine (Position 8442) (RV E6801F00); g) elektrische Isolatoren der Position 8546 und Isolierteile der Position 8547 (RV E6801G00); h) kleine Schleifscheiben, Trennscheiben und dergleichen, für Dentalbohrmaschinen (Position 9018) (RV E6801H00); ij) Waren des Kapitels 91 (z. B. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6802.10.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 6802.10.00.00.0 umfasst Fliesen, Würfel und dergleichen, auch in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form, deren größte Fläche in ein Quadrat mit einer Seitenlänge von weniger als 7 cm eingeschlossen werden kann; Körnungen, Splitter und Mehl, künstlich gefärbt. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6802.10.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 6802.10.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6802.10.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 680210. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6802.10.00.00.0?
6802.10.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6802.10.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
6802.10.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 68 WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN > 6802 Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position 6801; Würfel und dergleichen für Mosaike aus Naturstein (einschließlich Schiefer), auch auf Unterlagen; Körnungen, Splitter und Mehl von Naturstein (einschließlich Schiefer), künstlich gefärbt > 680210 Fliesen, Würfel und dergleichen, auch in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form, deren größte Fläche in ein Quadrat mit einer Seitenlänge von weniger als 7 cm eingeschlossen werden kann; Körnungen, Splitter und Mehl, künstlich gefärbt. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6802.10.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6802.10.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI51306/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6802.10.00.00.0?
Warennummer 6802.10.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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