Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6802.29.00.00.0: Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, andere Werksteine und…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6802.29.00.00.0 steht für Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, andere Werksteine und Waren daraus, lediglich geschnitten oder gesägt, mit ebener oder glatter Oberfläche, andere Steine. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6802.29.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 68. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6802.29.00.00.0
Drittlandszoll
1,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
5

Einordnung im Zolltarif

  1. 68WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
  2. 6802Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position 6801; Würfel und dergleichen für Mosaike aus Naturstein (einschließlich Schiefer), auch auf Unterlagen; Körnungen, Splitter und Mehl von Naturstein (einschließlich Schiefer), künstlich gefärbt
  3. 6802.29andere Steine
  4. 6802.29.00.00.0Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, andere Werksteine und Waren daraus, lediglich geschnitten oder gesägt, mit ebener oder glatter Oberfläche, andere Steine

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6802.29.00.00.0

HS-Code6802.296 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6802.29.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6802.29.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6802.29.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll1,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI4866/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-02-18

Angaben: Mehrere Platten in vieleckiger Form aus Kalkstein auf einer Unterlage. Abmessungen: ca. 50 x 50 x 1,2 cm. Gewicht: 9 kg/Stück. Platten gespalten, Kanten gesägt. Verwendungszweck: als Wand- oder Bodenbelag im Außen- und Innenbereich. Befund: Bearbeitete Werksteine und Waren daraus

DE21743/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-11-28

Angaben: Warenbeschreibung: Quarzit Wandverblender für Innen und Außen - Zusammensetzung der Ware: Quarzit - Verpackung: Karton und danach auf Paletten - Weitere Angaben: siehe vertrauliche Daten. Feststellungen: Gesteins-Analyse: im wesentlichen Calciumcarbonat (Calcit) und Ton / Quarz kann nicht ausgeschlossen werden. Die sonstigen Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Zolltariflich handelt es sich bei den Wandverblendern um Waren aus bearbeiteten Werksteinen (kein Marmor, Travertin, Alabaster oder Granit), der Position 6802 des Zolltarifs.

DE16507/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-08-13

Angaben: Warenbezeichnung: Quarzit Wandverkleidung - Abmessungen: 10 x 40 x 0,8 -1,2 cm - Warenart: aus mehreren kleinen Stücken zusammengeklebte Platte aus Quarzit - Bearbeitung: spaltraue Oberfläche, grob behauen, gesägt - Verwendungszweck: im Innenbereich. Feststellungen: Platten-Analyse: Kalkstein (Plattenkalk). Die sonstigen Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Zolltariflich handelt es sich bei der Wandverkleidung um eine Ware aus bearbeiteten Werksteinen, der Position 6802 des Zolltarifs.

DE16506/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-08-13

Angaben: Warenbezeichnung: Quarzit Wandverkleidung - Abmessungen: 10 x 40 x 0,8 -1,2 cm - Warenart: aus mehreren kleinen Stücken zusammengeklebte Platte aus Quarzit - Bearbeitung: spaltraue Oberfläche, grob behauen, gesägt - Verwendungszweck: im Innenbereich. Feststellungen: Platten-Analyse: Kalkstein (Plattenkalk). Die sonstigen Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Zolltariflich handelt es sich bei der Wandverkleidung um eine Ware aus bearbeiteten Werksteinen, der Position 6802 des Zolltarifs.

DE5965/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-03-21

Angaben: Warenart: mehrere Platten in vieleckiger Form auf einer Unterlage (Netz) - Abmessungen: 50 x 50 x 1,2 cm - Gewicht: ca. 9 kg/Stk. - Platten-Herstellung: gespalten, Kanten gesägt - Verwendungszweck: als Wand- oder Bodenbelag im Außen- und Innenbereich. Feststellungen: Platten-Analyse: Kalkstein (Plattenkalk). Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Als charakterbestimmender Bestandteil des Artikels werden die Steinplatten angesehen (Allgemeine Vorschrift 3 b). Danach handelt es sich zolltariflich um eine Ware aus bearbeiteten Werksteinen, der Position 6802 des Zolltarifs.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6802

Zu Unterpositionen 6802 2100 bis 6802 2900: Hierher gehören Werksteine und Waren daraus (einschließlich Warenrohlinge), lediglich geschnitten oder gesägt, die eine oder mehrere geebnete Flächen haben; diese letzteren können mit dem Spitz-, Stock- oder Scharriereisen bearbeitet worden sein. (entfallen) bis

Kapitel 68

1. Zu Kapitel 68 gehören nicht: a) Waren des Kapitels 25 (RV E6801A00); b) gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen der Position 4810 oder 4811 (z. B. mit Glimmerstaub oder Grafit überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Papiere und Pappen) (RV E6801B00); c) bestrichene, überzogene oder getränkte textile Flächenerzeugnisse der Kapitel 56 oder 59 und andere Spinnstofferzeugnisse (z. B. mit Glimmerstaub überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Gewebe) (RV E6801C00); d) Waren des Kapitels 71 (RV E6801D00); e) Werkzeuge und Werkzeugteile des Kapitels 82 (RV E6801E00); f) Lithografiesteine (Position 8442) (RV E6801F00); g) elektrische Isolatoren der Position 8546 und Isolierteile der Position 8547 (RV E6801G00); h) kleine Schleifscheiben, Trennscheiben und dergleichen, für Dentalbohrmaschinen (Position 9018) (RV E6801H00); ij) Waren des Kapitels 91 (z. B. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6802.29.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 6802.29.00.00.0 umfasst Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, andere Werksteine und Waren daraus, lediglich geschnitten oder gesägt, mit ebener oder glatter Oberfläche, andere Steine. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6802.29.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6802.29.00.00.0 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6802.29.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 680229. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6802.29.00.00.0?

6802.29.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6802.29.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6802.29.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 68 WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN > 6802 Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position 6801; Würfel und dergleichen für Mosaike aus Naturstein (einschließlich Schiefer), auch auf Unterlagen; Körnungen, Splitter und Mehl von Naturstein (einschließlich Schiefer), künstlich gefärbt > 680229 andere Steine. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6802.29.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6802.29.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI4866/18-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6802.29.00.00.0?

Warennummer 6802.29.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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