Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6802.91: Marmor, Travertin und Alabaster

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6802.91 steht für Marmor, Travertin und Alabaster. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6802.91 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 68. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6802.91
Drittlandszoll
1,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
2

Einordnung im Zolltarif

  1. 68WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
  2. 6802Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position 6801; Würfel und dergleichen für Mosaike aus Naturstein (einschließlich Schiefer), auch auf Unterlagen; Körnungen, Splitter und Mehl von Naturstein (einschließlich Schiefer), künstlich gefärbt
  3. 6802.91Marmor, Travertin und Alabaster

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6802.91

HS-Code6802.916 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll1,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE15422/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-09-02

Angaben: Produkte aus bearbeitetem Schungit-Rohstein der Qualitätskategorie 2; Handyplättchen als Produktbeispiel für weitere Produktformen hergestellt aus Schungit-Rohstein der Qualitätskategorie 2. Warenbeschaffenheit: quaderförmiges, schwarzes, glattes Plättchen Befund: andere bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus

DEF/3522/08-3Erteilt von DEGültig bis 2014-06-22

Angaben: Warenbezeichnung: Mosaike, verschiedene Muster - Material: Marmor - Abmessungen: Mosaikmatten: 305 x 305 mm / einzelne Mosaiksteine: 15 x 75 mm - Bearbeitung: geschnitten, gesägt, poliert oder gebürstet - Verwendungszweck: für Boden- und Wandarbeiten - Sonstiges: auf ein Glasfasergewebe (Netz) aufgeklebt. Feststellungen: Äußere Beschaffenheit (gemäß vorgelegten Katalog-Abbildungen): quadratische oder rechteckige, unterschiedlich gemusterte und gefärbte Mosaike. Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt [Ausnahme: die Abmessungen der Mosaikmatten weichen teilweise von den Angaben ab (s. Feststellungen)]. Befund: Danach handelt es sich zolltariflich bei den Mosaiken um bearbeitete Werksteine und Waren daraus, der Position 6802 des EZT. Die größte Fläche der Mosaik-Steine kann nicht in ein Quadrat mit einer Seitenlänge von weniger als 7 cm eingeschlossen werden.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6802

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören die natürlichen Werksteine (ausgenommen Schiefer), die eine weitergehende als die für Waren des Kapitels 25 übliche Bearbeitung im Steinbruch erfahren haben. Gewisse Ausnahmen ergeben sich jedoch durch andere Tarifnummern des Schemas, die diese Waren genauer erfassen. Hierfür werden Beispiele am Ende der Erläuterung und in den vorhergehenden Allgemeinen Erläuterungen gegeben. Hierher gehören somit Waren, die weiter bearbeitet sind, als dass sie bloß zu Blöcken, Platten oder Tafeln durch Brechen, Spalten, grobes Behauen (grob vierkantig behauen) oder vierseitiges Sägen (quadratische oder rechteckige Oberfläche) geformt sind. …

Kapitel 68

1. Zu Kapitel 68 gehören nicht: a) Waren des Kapitels 25 (RV E6801A00); b) gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen der Position 4810 oder 4811 (z. B. mit Glimmerstaub oder Grafit überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Papiere und Pappen) (RV E6801B00); c) bestrichene, überzogene oder getränkte textile Flächenerzeugnisse der Kapitel 56 oder 59 und andere Spinnstofferzeugnisse (z. B. mit Glimmerstaub überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Gewebe) (RV E6801C00); d) Waren des Kapitels 71 (RV E6801D00); e) Werkzeuge und Werkzeugteile des Kapitels 82 (RV E6801E00); f) Lithografiesteine (Position 8442) (RV E6801F00); g) elektrische Isolatoren der Position 8546 und Isolierteile der Position 8547 (RV E6801G00); h) kleine Schleifscheiben, Trennscheiben und dergleichen, für Dentalbohrmaschinen (Position 9018) (RV E6801H00); ij) Waren des Kapitels 91 (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6802.91?

Die Zolltarifnummer 6802.91 umfasst Marmor, Travertin und Alabaster. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6802.91?

Der Drittlandszollsatz für 6802.91 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6802.91?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 680291. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6802.91?

6802.91 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6802.91 im Zolltarif eingeordnet?

6802.91 steht in dieser Hierarchie: 68 WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN > 6802 Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position 6801; Würfel und dergleichen für Mosaike aus Naturstein (einschließlich Schiefer), auch auf Unterlagen; Körnungen, Splitter und Mehl von Naturstein (einschließlich Schiefer), künstlich gefärbt. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6802.91?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6802.91 erfasst, zum Beispiel DE15422/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6802.91?

HS-Unterposition 6802.91 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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