Zolltarifnummer 6802.93.10: Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, poliert, verziert oder…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6802.93.10 steht für Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, poliert, verziert oder anders bearbeitet, jedoch ohne Bildhauerarbeit, mit einem Eigengewicht von 10 kg oder mehr. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6802.93.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 68. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6802.93.10
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 68WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
- 6802Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position 6801; Würfel und dergleichen für Mosaike aus Naturstein (einschließlich Schiefer), auch auf Unterlagen; Körnungen, Splitter und Mehl von Naturstein (einschließlich Schiefer), künstlich gefärbt
- 6802.93andere, Granit
- 6802.93.10Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, poliert, verziert oder anders bearbeitet, jedoch ohne Bildhauerarbeit, mit einem Eigengewicht von 10 kg oder mehr
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6802.93.10
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
A RECTANGULAR POST MADE OF POLISHED GRANITE. AVAILABLE IN DIFFERENT DESIGNS: ROUND TOP, SQUARE TOP, CHAMFERED TOP, BISHOP HAT TOP. THE POST HAS DOWEL HOLES ADDED TO 2 SIDES. THE POST WEIGHTS OVER 15KG. THE POST IS MACHINE-CUT AND WORKED ON THE TOP EDGE. TO BE PLACED AROUND A GRAVE.
A POLISHED GRANITE HEADSTONE IN THE SHAPE OF A CELTIC CROSS. WEIGHING 380KG. THE HEADSTONE HAS CELTIC LACING DESIGNS CUT INTO THE FRONT FACE OF THE CROSS. THE HEADSTONE HAS 2 12MM DOWEL HOLES ON THE BOTTOM. MACHINE-CUT. A HEADSTONE FOR A GRAVE MADE OF GRANITE.
A RECTANGULAR SLAB OF POLISHED GRANITE WITH A BEVEL AND A POLISHED EDGE. THE SLAB WEIGHS OVER 30KG. AVAILABLE IN DIFFERENT SIZES. MACHINE-CUT.
A HEADSTONE MADE OF POLISHED, BEVELLED GRANITE, IN THE SHAPE OF A MOTORBIKE WITH A RIDER WITH DETAILS LASER ETCHED ONTO THE FRONT FACE OF THE HEADSTONE. WEIGHING OVER 90KG. MACHINE-CUT. A HEADSTONE FOR A GRAVE MADE OF GRANITE.
A KERB MADE OF POLISHED GRANITE. THE KERB WEIGHTS OVER 70KG. THE KERB IS AVAILABLE WITH ROUND, SQUARE, CHAMFERED OR SPLAYED TOP EDGING. MACHINE-CUT. PLACED AROUND A GRAVE.
Angaben: Granitstufe grau (G603); Bodenplatte zur optischen Gestaltung im Außenbereich (z.B. Garten); Bearbeitung: geflammt; Abmessungen: 60 x 40 x 3 cm; Gewicht: 20,16 kg. Befund: Bearbeitete Werksteine und Waren daraus, Granit, poliert, verziert oder anders bearbeitet, jedoch ohne Bildhauerarbeit, mit einem Eigengewicht von 10 kg oder mehr.
Angaben: Granitstufe grau (G603); Blockstufe zur optischen Gestaltung im Außenbereich (z.B. Garten); Bearbeitung: geflammt; Abmessungen: 15 x 33 x 50 cm; Gewicht: 65,5 kg. Befund: Bearbeitete Werksteine und Waren daraus, Granit, poliert, verziert oder anders bearbeitet, jedoch ohne Bildhauerarbeit, mit einem Eigengewicht von 10 kg oder mehr.
Angaben: Dunkelgraue Granit Stelen aus Naturstein; Format: 6/20/100 cm; Stückgewicht: ca. 34 kg. Befund: Bearbeitete Werksteine und Waren daraus, poliert, verziert oder anders bearbeitet, jedoch ohne Bildhauerarbeit, mit einem Eigengewicht von 10 kg oder mehr.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 6802 9310: Hierher gehören neben den Waren, deren Oberfläche vollständig oder teilweise poliert ist, insbesondere: 1. Waren, deren Oberfläche ganz oder teilweise gehobelt, gesandelt oder fein oder grob geschliffen ist; 2. verzierte Waren. Das sind Waren mit Flach-Motiven oder Flach-Ornamenten, die durch Färben, Lackieren oder auf anderer Weise erzielt worden sind, z. B. durch Anbringen von Musterungen auf einer polierten Fläche durch Bearbeiten mit dem Stockhammer; 3. inkrustierte Waren, mit Mosaik versehene Waren, Waren mit Metallverzierungen oder mit einfachen gemeißelten Inschriften; 4. Waren, die Profile oder Kannelierungen, d. h. geradlinige Verzierungen, wie z. B. Zierlinien, Plinte, Schrägkanten, Hohlleisten, Kehlleisten aufweisen; 5. abgedrehte Waren wie Säulenschäfte, Baluster und dergleichen.
1. Zu Kapitel 68 gehören nicht: a) Waren des Kapitels 25 (RV E6801A00); b) gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen der Position 4810 oder 4811 (z. B. mit Glimmerstaub oder Grafit überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Papiere und Pappen) (RV E6801B00); c) bestrichene, überzogene oder getränkte textile Flächenerzeugnisse der Kapitel 56 oder 59 und andere Spinnstofferzeugnisse (z. B. mit Glimmerstaub überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Gewebe) (RV E6801C00); d) Waren des Kapitels 71 (RV E6801D00); e) Werkzeuge und Werkzeugteile des Kapitels 82 (RV E6801E00); f) Lithografiesteine (Position 8442) (RV E6801F00); g) elektrische Isolatoren der Position 8546 und Isolierteile der Position 8547 (RV E6801G00); h) kleine Schleifscheiben, Trennscheiben und dergleichen, für Dentalbohrmaschinen (Position 9018) (RV E6801H00); ij) Waren des Kapitels 91 (z. B. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6802.93.10?
Die Zolltarifnummer 6802.93.10 umfasst Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, poliert, verziert oder anders bearbeitet, jedoch ohne Bildhauerarbeit, mit einem Eigengewicht von 10 kg oder mehr. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6802.93.10?
Der Drittlandszollsatz für 6802.93.10 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6802.93.10?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 680293. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6802.93.10?
6802.93.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6802.93.10 im Zolltarif eingeordnet?
6802.93.10 steht in dieser Hierarchie: 68 WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN > 6802 Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position 6801; Würfel und dergleichen für Mosaike aus Naturstein (einschließlich Schiefer), auch auf Unterlagen; Körnungen, Splitter und Mehl von Naturstein (einschließlich Schiefer), künstlich gefärbt > 680293 andere, Granit. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6802.93.10?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6802.93.10 erfasst, zum Beispiel XIBTI505058701. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6802.93.10?
KN-Code 6802.93.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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