Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6803.00.90.00: Bearbeiteter Tonschiefer und Waren aus Tonschiefer oder aus Pressschiefer, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6803.00.90.00 steht für Bearbeiteter Tonschiefer und Waren aus Tonschiefer oder aus Pressschiefer, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6803.00.90.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 68. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6803.00.90.00
Drittlandszoll
1,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 68WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
  2. 6803Bearbeiteter Tonschiefer und Waren aus Tonschiefer oder aus Pressschiefer
  3. 6803.00Bearbeiteter Tonschiefer und Waren aus Tonschiefer oder aus Pressschiefer
  4. 6803.00.90andere
  5. 6803.00.90.00Bearbeiteter Tonschiefer und Waren aus Tonschiefer oder aus Pressschiefer, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6803.00.90.00

HS-Code6803.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6803.00.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6803.00.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll1,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI18224/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-21

Angaben: Etagere Schiefer/Metall; mit 2 runden Ebenen aus Schiefer und einem Metall-Gestänge. Warenbeschaffenheit: Zwei runde Schieferplatten (Durchmesser große Platte: ca. 30 cm; Durchmesser kleine Platte: ca. 23 cm) und ein silberfarbenes Metallgestänge, gemeinsam in Schrumpffolie eingeschweißt, verpackt in einem bedruckten Original-Pappkarton. Befund: Bearbeiteter Tonschiefer und Waren aus Tonschiefer oder aus Pressschiefer. Warenzusammenstellung, bei der im Sinne der AV 3 b) die Schieferplatten insbesondere im Hinblick auf den Umfang als charakterbestimmend angesehen werden.

DEBTI18228/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-21

Angaben: Sushi-Set, 4-tlg., Schiefer/Keramik/Bambus; mit einer Schieferplatte, einem Keramikschälchen, einem Stäbchenhalter und einem Paar Essstäbchen; gemeinsam verpackt. Warenbeschaffenheit: Set, bestehend aus einer rechteckigen, anthrazitfarbenen Schieferplatte (ca. 30 x 10 cm) mit Antirutschfüßen und abgeschrägten Kanten, einem weißen, rechteckigen Schälchen aus Keramik (ca. 8 , 3 x 5 , 3 x 2 , 4 cm), einem weißen Stäbchenhalter aus Keramik (ca. 5 , 0 x 1 , 2 x 1 , 2 cm) und einem Paar Essstäbchen aus Bambus (ca. 24 cm lang), gemeinsam in Folie eingeschweißt und mit einer Papierbanderole verpackt. Befund: Bearbeiteter Tonschiefer und Waren aus Tonschiefer oder aus Pressschiefer. Warenzusammenstellung, bei der im Sinne der AV 3 b) insbesondere im Hinblick auf den Umfang die Schieferplatte als charakterbestimmend angesehen wird.

NLBTI2025-0616Erteilt von NLGültig bis 2028-08-05

Een zogenoemde sushiset met -volgens opgave- andere de volgende samenstelling en kenmerken: - bedoeld om te gebruiken tijdens het eten van sushi; - bestaande uit: -- een plank van leisteen met afgeschuinde zijkanten met afmetingen van ongeveer 29 x 20 cm; -- 2 porseleinen schaaltjes met afmetingen van ongeveer ø 8 x 3 cm; -- 4 bamboe eetstokjes. Het geheel is opgemaakt voor de verkoop in het klein en verpakt in een kartonnen doos.

DEBTI43433/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-03-06

Angaben: Moritz & Moritz Getränkeuntersetzer „Spearmint“, je 8 runde Schieferuntersetzer (Durchmesser: 100 mm) mit Antirutschfüßchen und Glastrinkhalme, je 1 Bambushalterung, Reinigungsbürstchen und Kreidestift, in einem Geschenkkarton. Warenbeschaffenheit: Acht runde, anthrazitfarbene Untersetzer (Durchmesser 10 cm) aus Schiefer mit jeweils 3 Schonern auf der Unterseite, in einer Halterung aus Holz. Zusammenstellung bestehend aus einer zusammengesetzten Ware (Untersetzer in Halterung), acht Glasstrohhalmen, einem Kreidestift und einer Reinigungsbürste. Da die Waren weder zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit noch der Befriedigung eines gemeinsamen Bedarfs dienen, scheidet eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) aus. Die Bestandteile (hier: Untersetzer aus Schiefer in Bambushalterung) sind daher getrennt einzureihen. Befund: Bearbeiteter Tonschiefer und Waren aus Tonschiefer oder aus Pressschiefer. Zusammengesetzte Ware bei der im Sinne der AV 3 b) die Untersetzer aus Schiefer im Hinblick auf die Menge und die Bedeutung für die Verwendung als charakterbestimmend angesehen werden.

FRBTIFR-BTI-2023-06493Erteilt von FRGültig bis 2027-01-07

Lot de 4 dessous de verre en ardoise, de forme carrée, munis de tampons antidérapant et conditionnés pour la vente en détail dans un emballage en carton imprimé. Ces articles sont destinés à éviter les traces sur les surfaces lors du placement de verre à boire.

DEBTI49244/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-12-10

Angaben: Naturbelassene Servierplatten aus Schiefer mit Antirutschfüßen; 6er Set 30*20cm; inklusive Kreidestift. Befund: Bearbeiteter Tonschiefer und Waren aus Tonschiefer oder aus Pressschiefer. Warenzusammenstellung bei der im Sinne der AV 3 b) die Schieferplatten im Hinblick auf die Menge, den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung als charakterbestimmend angesehen werden.

DEBTI46344/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-11-30

Angaben: Etagere „Cayenne Pepper“ mit 3 runden Ebenen aus Schiefer (Naturstein) und Metall-Gestänge, mit Zange (Edelstahl) zum Servieren; Abmessungen: Höhe: 34 cm, Durchmesser Platte: oben: 18 cm, Mitte: 23 cm, unten: 28 cm; Gewicht: 1,42 kg. Befund: Bearbeiteter Tonschiefer und Waren aus Tonschiefer oder aus Pressschiefer. Warenzusammenstellung, bei der im Sinne der AV 3 b) die Schieferplatten insbesondere Hinblick auf den Umfang als charakterbestimmend angesehen werden.

DEBTI43425/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-11-05

Angaben: Sushi Set "Lemongras" für 2 Personen mit 2 x Schieferplatte, 2 x Keramikschälchen, 2 x Stäbchenhalter und 2 Paar Essstäbchen; in einer Geschenkverpackung verpackt. Befund: Bearbeiteter Tonschiefer und Waren aus Tonschiefer oder aus Pressschiefer. Warenzusammenstellung, bei der im Sinne der AV 3 b) insbesondere im Hinblick auf den Umfang die Schieferplatten als charakterbestimmend angesehen werden.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6803

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Natürliche Schiefer in rohen Blöcken oder Platten, gespalten oder auf andere Weise in Platten zerlegt, grob bearbeitet (grob vierkantig behauen) oder durch Sägen zerteilt, gehören zu Position 2514; hierher gehören dagegen Erzeugnisse, die bereits eine weitergehende Bearbeitung erfahren haben, wie Blöcke und Platten, die anders als rechteckig (einschließlich quadratisch) zugeschnitten, oder solche, die geschliffen, poliert, abgeschrägt, durchlocht, emailliert, profiliert oder verziert sind. Zu dieser Position gehören daher insbesondere Waren, die poliert oder anders bearbeitet sind, z. B. Wandplatten und Fliesen (für Pflasterungen, Gebäude, chemische Anlagen usw.); Tröge, Sammelbehälter, Becken, Ausgüsse, Rinnsteine, Kaminplatten. …

Kapitel 68

1. Zu Kapitel 68 gehören nicht: a) Waren des Kapitels 25 (RV E6801A00); b) gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen der Position 4810 oder 4811 (z. B. mit Glimmerstaub oder Grafit überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Papiere und Pappen) (RV E6801B00); c) bestrichene, überzogene oder getränkte textile Flächenerzeugnisse der Kapitel 56 oder 59 und andere Spinnstofferzeugnisse (z. B. mit Glimmerstaub überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Gewebe) (RV E6801C00); d) Waren des Kapitels 71 (RV E6801D00); e) Werkzeuge und Werkzeugteile des Kapitels 82 (RV E6801E00); f) Lithografiesteine (Position 8442) (RV E6801F00); g) elektrische Isolatoren der Position 8546 und Isolierteile der Position 8547 (RV E6801G00); h) kleine Schleifscheiben, Trennscheiben und dergleichen, für Dentalbohrmaschinen (Position 9018) (RV E6801H00); ij) Waren des Kapitels 91 (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6803.00.90.00?

Die Zolltarifnummer 6803.00.90.00 umfasst Bearbeiteter Tonschiefer und Waren aus Tonschiefer oder aus Pressschiefer, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6803.00.90.00?

Der Drittlandszollsatz für 6803.00.90.00 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6803.00.90.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 680300. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6803.00.90.00?

6803.00.90.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6803.00.90.00 im Zolltarif eingeordnet?

6803.00.90.00 steht in dieser Hierarchie: 68 WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN > 6803 Bearbeiteter Tonschiefer und Waren aus Tonschiefer oder aus Pressschiefer > 680300 Bearbeiteter Tonschiefer und Waren aus Tonschiefer oder aus Pressschiefer > 68030090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6803.00.90.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6803.00.90.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI18224/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6803.00.90.00?

TARIC-Code 6803.00.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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