Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6807.90.00.00.0: Waren aus Asphalt oder aus ähnlichen Stoffen (z. B. Erdölpech, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6807.90.00.00.0 steht für Waren aus Asphalt oder aus ähnlichen Stoffen (z. B. Erdölpech, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6807.90.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 68. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6807.90.00.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 68WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
  2. 6807Waren aus Asphalt oder aus ähnlichen Stoffen (z. B. Erdölpech, Kohlenteerpech)
  3. 6807.90andere
  4. 6807.90.00.00.0Waren aus Asphalt oder aus ähnlichen Stoffen (z. B. Erdölpech, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6807.90.00.00.0

HS-Code6807.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6807.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6807.90.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6807.90.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6807

Zu Unterposition 6807 90: 1. Dachdichtungsplatten aus einer Unterlage (insbesondere aus Pappe, Glasfasermatte oder -gewebe, Gewebe aus künstlichen oder synthetischen Spinnstoffen oder aus Jute), vollkommen von Asphalt umgeben oder auf beiden Flächen mit einer Schicht aus Asphalt überzogen und auf einer Fläche mit Kupfer- oder Aluminiumfolie belegt. Siehe auch Avise 4811 10/2 und 6807 90/2. 2. Dachdichtungsplatten, bestehend: 1) auf der Oberseite: aus einer Abdichtungsschicht aus Filzpappe, die auf beiden Flächen mit Bitumen oder einem gleichartigen Stoff überzogen ist; 2) auf der Unterseite: aus einer als „Kondenswasser-Sperre“ bezeichneten Schicht aus Filzpappe oder Aluminiumfolie, die ebenfalls auf beiden Flächen mit Bitumen oder einem gleichartigen Stoff überzogen sind; 3) im Kern, zwischen den vorstehend genannten Schichten: aus einer Zwischenlage aus geschäumtem Polystyrol mit einer …

Kapitel 68

1. Zu Kapitel 68 gehören nicht: a) Waren des Kapitels 25 (RV E6801A00); b) gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen der Position 4810 oder 4811 (z. B. mit Glimmerstaub oder Grafit überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Papiere und Pappen) (RV E6801B00); c) bestrichene, überzogene oder getränkte textile Flächenerzeugnisse der Kapitel 56 oder 59 und andere Spinnstofferzeugnisse (z. B. mit Glimmerstaub überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Gewebe) (RV E6801C00); d) Waren des Kapitels 71 (RV E6801D00); e) Werkzeuge und Werkzeugteile des Kapitels 82 (RV E6801E00); f) Lithografiesteine (Position 8442) (RV E6801F00); g) elektrische Isolatoren der Position 8546 und Isolierteile der Position 8547 (RV E6801G00); h) kleine Schleifscheiben, Trennscheiben und dergleichen, für Dentalbohrmaschinen (Position 9018) (RV E6801H00); ij) Waren des Kapitels 91 (z. B. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6807.90.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 6807.90.00.00.0 umfasst Waren aus Asphalt oder aus ähnlichen Stoffen (z. B. Erdölpech, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6807.90.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6807.90.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6807.90.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 680790. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6807.90.00.00.0?

6807.90.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6807.90.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6807.90.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 68 WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN > 6807 Waren aus Asphalt oder aus ähnlichen Stoffen (z. B. Erdölpech, Kohlenteerpech) > 680790 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6807.90.00.00.0?

Zu 6807.90.00.00.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6807.90.00.00.0?

Warennummer 6807.90.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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