Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6808.00.00.00.0: Platten, Dielen, Fliesen, Blöcke und dergleichen, aus Pflanzenfasern, Stroh oder aus…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6808.00.00.00.0 steht für Platten, Dielen, Fliesen, Blöcke und dergleichen, aus Pflanzenfasern, Stroh oder aus Holzspänen, -schnitzeln, -fasern, Sägemehl oder anderen Holzabfällen, mit Zement, Gips oder anderen mineralischen Bindemitteln hergestellt. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6808.00.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 68. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6808.00.00.00.0
Drittlandszoll
1,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
1

Einordnung im Zolltarif

  1. 68WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
  2. 6808Platten, Dielen, Fliesen, Blöcke und dergleichen, aus Pflanzenfasern, Stroh oder aus Holzspänen, -schnitzeln, -fasern, Sägemehl oder anderen Holzabfällen, mit Zement, Gips oder anderen mineralischen Bindemitteln hergestellt
  3. 6808.00.00.00.0Platten, Dielen, Fliesen, Blöcke und dergleichen, aus Pflanzenfasern, Stroh oder aus Holzspänen, -schnitzeln, -fasern, Sägemehl oder anderen Holzabfällen, mit Zement, Gips oder anderen mineralischen Bindemitteln hergestellt

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6808.00.00.00.0

HS-Code6808.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6808.00.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6808.00.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6808.00.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll1,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI42434/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-11-06

Angaben: Platten aus Holzspänen oder anderen Holzabfällen, mit Zement abgebunden/hergestellt. Warenbeschaffenheit: Graubraune, feste Platte (ca. 1 cm dick; Abmessungen: ca. 15,5 x 7,5 cm); die verwendeten pflanzlichen Materialien bleiben in dem Bindemittel erkennbar. Befund: Platten, aus Holzspänen, -schnitzeln, -fasern, Sägemehl oder anderen Holzabfällen, mit Zement, Gips oder anderen mineralischen Bindemitteln hergestellt.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6808

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Bau-, Wärmeschutz-, Kälteschutz-, Schallisolations- oder Schallschutztafeln-, -platten, -blöcke, usw., die aus pflanzlichen Stoffen (wie Zellulosefasern, Holzfasern, Holzwolle, Sägespäne, Holzmehl oder andere Holzabfälle, Stroh, Schilf, Binsen, Pflanzenhaare) unter Verwendung von mineralischen Bindemitteln wie Zement (einschließlich Magnesiazement (Sorelzement)), Gips, Kalk oder Natriumsilikat agglomeriert wurden. Waren dieser Position können auch mineralische Füllstoffe (wie fossile Kieselerden, Magnesit, Sand oder Asbest) enthalten oder mit Metallteilen bewehrt sein. Die hierher gehörenden Tafeln, Platten, usw. sind relativ leicht aber fest; die verwendeten pflanzlichen Materialien bleiben in dem Bindemittel erkennbar. …

Pos. 6808

Avise zum Harmonisierten System (AV) 1. Isolierplatten, bestehend aus zwei mit mineralischen Bindemitteln hergestellten Platten aus Pflanzenfasern und einer Zwischenschicht aus Zellkunststoff.

Kapitel 68

1. Zu Kapitel 68 gehören nicht: a) Waren des Kapitels 25 (RV E6801A00); b) gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen der Position 4810 oder 4811 (z. B. mit Glimmerstaub oder Grafit überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Papiere und Pappen) (RV E6801B00); c) bestrichene, überzogene oder getränkte textile Flächenerzeugnisse der Kapitel 56 oder 59 und andere Spinnstofferzeugnisse (z. B. mit Glimmerstaub überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Gewebe) (RV E6801C00); d) Waren des Kapitels 71 (RV E6801D00); e) Werkzeuge und Werkzeugteile des Kapitels 82 (RV E6801E00); f) Lithografiesteine (Position 8442) (RV E6801F00); g) elektrische Isolatoren der Position 8546 und Isolierteile der Position 8547 (RV E6801G00); h) kleine Schleifscheiben, Trennscheiben und dergleichen, für Dentalbohrmaschinen (Position 9018) (RV E6801H00); ij) Waren des Kapitels 91 (z. B. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6808.00.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 6808.00.00.00.0 umfasst Platten, Dielen, Fliesen, Blöcke und dergleichen, aus Pflanzenfasern, Stroh oder aus Holzspänen, -schnitzeln, -fasern, Sägemehl oder anderen Holzabfällen, mit Zement, Gips oder anderen mineralischen Bindemitteln hergestellt. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6808.00.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6808.00.00.00.0 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6808.00.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 680800. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6808.00.00.00.0?

6808.00.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6808.00.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6808.00.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 68 WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN > 6808 Platten, Dielen, Fliesen, Blöcke und dergleichen, aus Pflanzenfasern, Stroh oder aus Holzspänen, -schnitzeln, -fasern, Sägemehl oder anderen Holzabfällen, mit Zement, Gips oder anderen mineralischen Bindemitteln hergestellt. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6808.00.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6808.00.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI42434/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6808.00.00.00.0?

Warennummer 6808.00.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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