Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6809.11.00: Waren aus Gips oder aus Mischungen auf der Grundlage von Gips, nur mit Papier oder…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6809.11.00 steht für Waren aus Gips oder aus Mischungen auf der Grundlage von Gips, nur mit Papier oder Pappe überzogen oder verstärkt. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6809.11.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 68. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6809.11.00
Drittlandszoll
1,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 68WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
  2. 6809Waren aus Gips oder aus Mischungen auf der Grundlage von Gips
  3. 6809.11nur mit Papier oder Pappe überzogen oder verstärkt
  4. 6809.11.00Waren aus Gips oder aus Mischungen auf der Grundlage von Gips, nur mit Papier oder Pappe überzogen oder verstärkt

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6809.11.00

HS-Code6809.116 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6809.11.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll1,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE13505/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-08-07

Angaben: Artikelbezeichnung: TECE-profilPaneelplatte - Artikelnummer: 9.200.000 - Warenart: Gipskartonplatte, mit einem Hydrophobierungsmittel auf Silikonbasis imprägniert - Abmessungen (H x B x T): 1350 x 625 x 18 mm - Verwendungszweck: Feuchtraumplatte zur Verkleidung einer Wandinstallation von sanitären Wasseranschlüssen - Verpackung: in Liefereinheiten zu 30, 60 und 120 Stück. Feststellungen: Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Als charakterbestimmender Bestandteil des Artikels im Hinblick auf ihren überwiegenden Anteil an Gips sowie ihre Verwendung wird die Trägerplatte aus Gips angesehen (Allgemeine Vorschrift 3b). Demnach handelt es sich zolltariflich um eine Ware aus Gips oder aus Mischungen auf der Grundlage von Gips der Position 6809 des Zolltarifs.

PLPL-WIT-2013-01186Erteilt von PLGültig bis 2019-07-18

Płyta gipsowo-kartonowa wyprodukowana z gipsu naturalnego z dodatkiem skrobi, glukozy, wody i przyspieszacza procesu wiązania masy gipsowej, pokryta obustronnie warstwą papieru. Produkt stosowany w budownictwie do zabudowy ścianek działowych, sufitów, poddaszy oraz jako okładzina do wyrównywania tego typu powierzchni. Płyta może pełnić funkcję akustyczną, wodoodporną lub ognioodporną. Towar transportowany bez specjalnego opakowania (stos płyt zabezpieczonych narożnikami kartonowymi, umieszczonych na palecie i spiętych taśmą zabezpieczającą).

DEF/3550/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-04-26

Angaben: Artikelbezeichnung: a) FPD 120 Fermacell-Platte / b) FPD 185 Fermacell-Platte - Artikelnummern: 97980101 / 97980201 - Warenart: Gipsfaser-Platten / mit Fasern armierte Gipsplatten ohne Kartonbeschichtung - Zusammensetzung: siehe vertrauliche Daten - Abmessungen: a) Durchmesser: 120 mm / Stärke: 12,5 mm / b) Durchmesser: 185 mm / Stärke: 12,5 mm - Verwendungszweck: im Innen- bzw. Trockenbau / Beton-Elektroinstallation - Verpackung: einzeln eingepackt, 10 Stück im Umkarton. Feststellungen: Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Zolltariflich handelt es sich bei den Platten um Waren aus Mischungen auf der Grundlage von Gips, der Position 6809 des EZT.

PLPL-WIT-2007-00405Erteilt von PLGültig bis 2013-06-21

Płyta gipsowa w okładzinie kartonowej, wyprodukowana z gipsu naturalnego i papieru z dodatkiem skrobi, glukozy i wody oraz przyspieszacza procesu wiązania masy gipsowej (zawierającego niewielką ilość cukru). Produkt przeznaczony jest do stosowania w budownictwie (do zabudowy ścianek działowych, sufitów, poddaszy, również stosowany jako okładziny do wyrównywania powierzchni j.w.).

DEF/1603/05-1Erteilt von DEGültig bis 2011-05-05

Estrichelement in den Abmessungen 1500 x 500 mm (Dicke: 40 mm), Art.-Nr. 45323, aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus - zwei sog. Gipsfaserplatten (Waren aus Mischungen auf der Grundlage von Gips), -- Platten mit einer Dicke von jeweils 10 mm, nicht verziert, -- im wesentlichen aus Gips bestehend, -- nur mit Papier verstärkt, -- mit Zusatzstoffen in geringem Umfang versehen, -- mit Hilfe von Bindemitteln agglomeriert, - einer Platte aus Polystyrol (sog. Styropor), -- Platte mit einer Dicke von 20 mm aus geschäumtem Kunststoff, -- die Unterseite des Estrichelements bildend, - die Gipsfaserplatten und die Polystyrolplatte sind durch Kleben zusammengefügt, - zur Verwendung als Trockenestrich für Fußböden, - die Gipsfaserplatten bestimmen nach dem Gewicht und dem Wert den Charakter des Estrichelements.

DEF/1604/05-1Erteilt von DEGültig bis 2011-05-05

Verbundplatte in den Abmessungen 2500 x 1250 mm (Dicke: 30 mm), Art.-Nr. 900305, aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware, bestehend aus - einer sog. Gipskartonplatte, -- Platte aus Gips mit einer Dicke von 9,5 mm, nicht verziert, -- nur mit Papier auf beiden Seiten überzogen, -- mit Zusatzstoffen in geringem Umfang versehen, -- mit Hilfe von Bindemitteln agglomeriert, - einer Platte aus Polystyrol (sog. Styropor), -- Platte aus geschäumtem Kunststoff mit einer Dicke von 20 mm, -- die Unterseite der Verbundplatte bildend, - die Gipskartonplatte und die Polystyrolplatte sind durch Kleben zusammengefügt, - zur Verwendung beim Innenausbau von Häusern, - die Gipskartonplatte ist nach dem Wert bedeutsam, - die Platte aus Polystyrol überwiegt nach dem Umfang (Dicke) gegenüber der Gipsplatte, - hinsichtlich der Verwendung sind beide Platten gleichermaßen bedeutsam, - somit ist keiner der Stoffe charakterbestimmend und die Ware ist in Anwendung der AV 3 c) von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (Pos. 3921 und 6809) der zuletzt genannten Position zuzuweisen.

DEF/1605/05-1Erteilt von DEGültig bis 2011-05-05

Estrichelement in den Abmessungen 1500 x 500 mm (Dicke: 30 mm), Art.-Nr. 45322, aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus - zwei sog. Gipsfaserplatten (Waren aus Mischungen auf der Grundlage von Gips), -- Platten mit einer Dicke von jeweils 10 mm, nicht verziert, -- im wesentlichen aus Gips bestehend, -- nur mit Papier verstärkt, -- mit Zusatzstoffen in geringem Umfang versehen, -- mit Hilfe von Bindemitteln agglomeriert, - einer sog. Mineralfaserplatte (Ware aus mineralischen Stoffen), -- Platte mit einer Dicke von 10 mm aus mineralischen Stoffen, -- soll zu Wärme- und Schallschutzzwecken dienen, -- die Unterseite des Estrichelements bildend, - die Gipsfaserplatten und die Mineralfaserplatte sind durch Kleben zusammengefügt, - zur Verwendung als Trockenestrich für Fußböden, - die Gipsfaserplatten bestimmen nach dem Umfang (Dicke), dem Gewicht und dem Wert den Charakter des Estrichelements.

PLPL-WIT-2005-00003Erteilt von PLGültig bis 2011-01-06

Płyty gipsowo-kartonowe ogniochronne, wykonane z gipsu z dodatkiem wody, włókna szklanego oraz środków chemicznych, wzmocnione obustronnie tekturą, bez zdobień powierzchniowych. Gips jest podstawowym składnikiem wyrobu i stanowi ponad 95% masy płyty. Płyty stosowane są do zabudowy strychów, wykonywania ścian działowych, sufitów podwieszanych itp.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6809

Zu Unterpositionen 6809 1100 und 6809 1900: Bei den Waren dieser Unterpositionen handelt es sich um flaches Material beliebiger Form, das in der Hauptsache zum Herstellen von Zwischenwänden und Decken verwendet wird. Waren, die nur gelocht oder auf einer oder beiden Flächen mit einer dünnen Schicht Papier oder anderen Stoffen überzogen sind, gelten nicht als verziert. Sie können auch eine einfache Farb- oder Lackschicht haben. Die Verzierung, die z. B. aus verschiedenen Motiven, Hoch- oder Tiefrelief, aus Verzierungen in der Masse oder aus Oberflächenverzierungen bestehen kann, hat zur Folge, dass die Platten, Tafeln usw. der Unterposition 6809 9000 zuzuweisen sind. …

Kapitel 68

1. Zu Kapitel 68 gehören nicht: a) Waren des Kapitels 25 (RV E6801A00); b) gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen der Position 4810 oder 4811 (z. B. mit Glimmerstaub oder Grafit überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Papiere und Pappen) (RV E6801B00); c) bestrichene, überzogene oder getränkte textile Flächenerzeugnisse der Kapitel 56 oder 59 und andere Spinnstofferzeugnisse (z. B. mit Glimmerstaub überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Gewebe) (RV E6801C00); d) Waren des Kapitels 71 (RV E6801D00); e) Werkzeuge und Werkzeugteile des Kapitels 82 (RV E6801E00); f) Lithografiesteine (Position 8442) (RV E6801F00); g) elektrische Isolatoren der Position 8546 und Isolierteile der Position 8547 (RV E6801G00); h) kleine Schleifscheiben, Trennscheiben und dergleichen, für Dentalbohrmaschinen (Position 9018) (RV E6801H00); ij) Waren des Kapitels 91 (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6809.11.00?

Die Zolltarifnummer 6809.11.00 umfasst Waren aus Gips oder aus Mischungen auf der Grundlage von Gips, nur mit Papier oder Pappe überzogen oder verstärkt. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6809.11.00?

Der Drittlandszollsatz für 6809.11.00 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6809.11.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 680911. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6809.11.00?

6809.11.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6809.11.00 im Zolltarif eingeordnet?

6809.11.00 steht in dieser Hierarchie: 68 WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN > 6809 Waren aus Gips oder aus Mischungen auf der Grundlage von Gips > 680911 nur mit Papier oder Pappe überzogen oder verstärkt. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6809.11.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6809.11.00 erfasst, zum Beispiel DE13505/13-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6809.11.00?

KN-Code 6809.11.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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