Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6809.90.00.00.0: Waren aus Gips oder aus Mischungen auf der Grundlage von Gips, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6809.90.00.00.0 steht für Waren aus Gips oder aus Mischungen auf der Grundlage von Gips, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6809.90.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 68. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6809.90.00.00.0
Drittlandszoll
1,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 68WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
  2. 6809Waren aus Gips oder aus Mischungen auf der Grundlage von Gips
  3. 6809.90andere
  4. 6809.90.00.00.0Waren aus Gips oder aus Mischungen auf der Grundlage von Gips, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6809.90.00.00.0

HS-Code6809.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6809.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6809.90.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6809.90.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll1,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI16948/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-14

Angaben: Bohrlochfüller; Set aus Bohrlochverschlüssen in verschiedenen Größen (6 mm, 8 mm, 10 mm); originalverpackt. Befund: Waren aus Gips oder aus Mischungen auf der Grundlage von Gips.

DEBTI28192/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-17

Angaben: Aroma Duftstein Lotusblüte; Material: Teller aus naturbelassenem Buchenholz, Duftstein aus Gips; Verwendung: Der Duftstein wird mit wenigen Tropfen einer Duftmischung aus verschiedenen ätherischen Ölen beträufelt, das Öl verteilt sich durch die Poren im Gips und beduftet passiv den Raum. Warenbeschaffenheit: Grauer Dekoartikel in Form einer Lotusblüte (Durchmesser: ca. 8,5 cm, Höhe ca. 2,5 cm) aus leicht ritzbarem Material, auf einem Holzteller; originalverpackt. Nach dem Ergebnis der Untersuchungen handelt es sich um Gips. Befund: Ware aus Gips oder aus Mischungen auf der Grundlage von Gips. Zusammengesetzte Ware, bei der insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung die Lotusblüte aus Gips als charakterbestimmend angesehen wird.

DEBTI17143/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-25

Angaben: Duftstein; Verwendung: Der Duftstein wird mit ätherischem Öl beträufelt und beduftet durch Verdunstung den Raum. Warenbeschaffenheit: Weißer, quaderförmiger Duftstein (Abmessungen (H x B x T): ca. 7 x 8 x 1 cm) mit erhabenem Blumenmuster und Durchbohrung für die Aufhängvorrichtung (blaue Kordel); aus leicht ritzbarem Material; originalverpackt. Befund: Ware aus Gips oder aus Mischungen auf der Grundlage von Gips. Zusammengesetzte Ware, bei der insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung der Duftstein aus Gips als charakterbestimmend angesehen wird.

DEBTI38927/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-12-18

Angaben: Babybauch Gips Bastelset für wunderschöne 3D-Erinnerungen (21-teilig); zur Erstellung eines 3D-Abdrucks der Schwangerschaft als Andenken für Dekoration und Erinnerung; enthält zwei Pinsel in verschiedenen Größen, 12 Acrylfarben, Einweghandschuhe, eine Mischpalette, 4 Gipsverbände, Vaseline und eine Gebrauchsanweisung; in Aufmachung für den Einzelverkauf (Karton). Warenbeschaffenheit: Warenzusammenstellung zur Anfertigung eines 3D Babybauchabdrucks, bestehend aus zwei Borstenpinseln, 12 Tuben mit Acrylfarbe à 12 ml, eine weiße Mischpalette, drei Paar Einweghandschuhen, 4 Gipsbinden (15 cm x 3 m), einer Dose mit Vaseline (100 ml) und einer Gebrauchsanweisung; gemeinsam aufgemacht in einem bunt bedruckten Original-Pappkarton. Befund: Waren aus Gips oder Mischungen auf der Grundlage von Gips. Warenzusammenstellung, bei der weder aufgrund des Wertes, der Menge noch im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung ein charakterbestimmender Bestandteil nach AV 3 b) ermittelt werden kann, sodass die Ware unter Anwendung der AV 3 c) in die Position 6809 eingereiht wird.

DEBTI16193/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-09-25

Angaben: Pflanztopf 2er-Set. Warenbeschaffenheit: Zwei runde, graue Pflanztöpfe (Abmessungen: Höhe: ca. 10 cm, Durchmesser ca. 10 cm) mit einem goldenen Klebeband in der Mitte, im unteren Bereich schwarz bzw. weiß bemalt, aus leicht ritzbarem Material. Nach dem Ergebnis der Untersuchungen handelt es sich überwiegend um Gips. Befund: Ware aus Gips oder aus Mischungen auf der Grundlage von Gips.

DEBTI16268/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-09-25

Angaben: Schale. Warenbeschaffenheit: Graue Scherben einer zerbrochen eingegangenen Ware. Nach dem Ergebnis der Untersuchungen handelt es sich überwiegend um Gips. Befund: Ware aus Gips oder aus Mischungen auf der Grundlage von Gips.

DEBTI406/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-08-21

Angaben: 2-er Set Teelichthalter. Warenbeschaffenheit: Quaderförmige Teelichthalter ohne Haltevorrichtung, im oberen Bereich weiß, im unteren Bereich hellblau bemalt, dazwischen ein dünner goldfarbener Streifen. Ein Teelichthalter besteht aus einem weißen, der andere Teelichthalter aus einem grauen Material. Nach dem Ergebnis der Untersuchungen besteht ein Teelichthalter aus Gips, der zweite aus Zement. Befund: Ware aus Gips oder aus Mischungen auf der Grundlage von Gips. Warenzusammenstellung, bei der im Hinblick auf das Gewicht der Teelichthalter aus Gips als charakterbestimmend angesehen wird.

DEBTI16251/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-08-17

Angaben: Vase. Warenbeschaffenheit: Kupferfarbene Vase mit türkisfarbenem Farbverlauf im unteren Bereich (Abmessungen: Höhe: ca. 17 cm, Durchmesser: ca. 15 cm) aus leicht ritzbarem Material. Nach dem Ergebnis der Untersuchungen handelt es sich überwiegend um Gips. Befund: Ware aus Mischungen auf der Grundlage von Gips.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6809

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Waren aus natürlichem Gips oder aus Gemischen auf der Grundlage von Gips (auch gefärbt), wie Stuck (mit einer Lösung von Tischlerleim angemachter Gips, der, wenn geformt, äußerlich häufig dem Marmor gleicht), sogen. Staff (Gips, im allgemeinen mit einer Lösung von Gelatine oder Tischlerleim angemacht, mit Schnüren aus Wergfasern verstärkt), Alaungips (auch Keene's Zement oder englischer Zement genannt) und ähnliche Zubereitungen, die Spinnstofffasern, Holzfasern oder Sägespäne, Sand, Kalk, Schlacken, Phosphate usw. enthalten können, in denen aber der Gips der wesentliche Bestandteil ist. …

Kapitel 68

1. Zu Kapitel 68 gehören nicht: a) Waren des Kapitels 25 (RV E6801A00); b) gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen der Position 4810 oder 4811 (z. B. mit Glimmerstaub oder Grafit überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Papiere und Pappen) (RV E6801B00); c) bestrichene, überzogene oder getränkte textile Flächenerzeugnisse der Kapitel 56 oder 59 und andere Spinnstofferzeugnisse (z. B. mit Glimmerstaub überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Gewebe) (RV E6801C00); d) Waren des Kapitels 71 (RV E6801D00); e) Werkzeuge und Werkzeugteile des Kapitels 82 (RV E6801E00); f) Lithografiesteine (Position 8442) (RV E6801F00); g) elektrische Isolatoren der Position 8546 und Isolierteile der Position 8547 (RV E6801G00); h) kleine Schleifscheiben, Trennscheiben und dergleichen, für Dentalbohrmaschinen (Position 9018) (RV E6801H00); ij) Waren des Kapitels 91 (z. B. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6809.90.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 6809.90.00.00.0 umfasst Waren aus Gips oder aus Mischungen auf der Grundlage von Gips, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6809.90.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6809.90.00.00.0 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6809.90.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 680990. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6809.90.00.00.0?

6809.90.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6809.90.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6809.90.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 68 WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN > 6809 Waren aus Gips oder aus Mischungen auf der Grundlage von Gips > 680990 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6809.90.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6809.90.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI16948/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6809.90.00.00.0?

Warennummer 6809.90.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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