Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6813.81.00: Bremsbeläge und Bremsklötze, keinen Asbest enthaltend, Bremsbeläge und Bremsklötze

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6813.81.00 steht für Bremsbeläge und Bremsklötze, keinen Asbest enthaltend, Bremsbeläge und Bremsklötze. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

6813.81.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 68. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6813.81.00
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
5

Einordnung im Zolltarif

  1. 68WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
  2. 6813Reibungsbeläge (z. B. Platten, Rollen, Streifen, Segmente, Scheiben, Ringe, Klötze), nicht montiert, für Bremsen, Kupplungen und dergleichen, auf der Grundlage von Asbest, anderen mineralischen Stoffen oder Zellstoff, auch in Verbindung mit Spinnstoffen oder anderen Stoffen
  3. 6813.81Bremsbeläge und Bremsklötze
  4. 6813.81.00Bremsbeläge und Bremsklötze, keinen Asbest enthaltend, Bremsbeläge und Bremsklötze

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6813.81.00

HS-Code6813.816 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6813.81.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI18169/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-07-21

Angaben: Bremsbelag für Trommelbremsen für LKW - Anhänger; nicht montierter Reibungsbelag mit beigefügten Montagenieten. Befund: Reibungsbeläge (z. B. Platten, Rollen, Streifen, Segmente, Scheiben, Ringe, Klötze), nicht montiert, für Bremsen, Kupplungen und dergleichen, auf der Grundlage von anderen mineralischen Stoffen oder Zellstoff, auch in Verbindung mit Spinnstoffen oder anderen Stoffen, keinen Asbest enthaltend.

DEBTI18166/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-07-10

Angaben: Bremsbelag für Trommelbremsen für Nutzfahrzeuge; nicht montierter Reibungsbelag mit beigefügten Montagenieten. Befund: Reibungsbeläge (z. B. Platten, Rollen, Streifen, Segmente, Scheiben, Ringe, Klötze), nicht montiert, für Bremsen, Kupplungen und dergleichen, auf der Grundlage von anderen mineralischen Stoffen oder Zellstoff, auch in Verbindung mit Spinnstoffen oder anderen Stoffen, keinen Asbest enthaltend.

DEBTI37434/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-11-29

Angaben: Reibklotz verbaut in Kupplungen/Bremsen von Maschinen z. B. Pressen. Warenbeschaffenheit: Schwarzer, harter Klotz in Form einer stilisierten "8". Befund: Reibungsbeläge (z. B. Platten, Rollen, Streifen, Segmente, Scheiben, Ringe, Klötze), nicht montiert, für Bremsen, Kupplungen und dergleichen, auf der Grundlage von Asbest, anderen mineralischen Stoffen oder Zellstoff, auch in Verbindung mit Spinnstoffen oder anderen Stoffen

DE12285/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-07-14

Angaben: Warenart: Trommelbremsbelag. Feststellungen: Äußere Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: gelblich-grau marmorierte, rechteckige, gebogene Platte mit acht Löchern zur Montage, augenscheinlich schwarze sowie graue, metallisch-glänzende Partikel und weiße Fasern. Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Zolltariflich handelt es sich bei dem Artikel um einen Reibungsbelag, nicht montiert, für Bremsen, auf der Grundlage von anderen mineralischen Stoffen oder Zellstoff der Position 6813 des Zolltarifs.

DE12282/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-07-14

Angaben: Warenart: Trommelbremsbelag. Feststellungen: Äußere Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: graue, rechteckige, gebogene Platte mit acht Löchern zur Montage, augenscheinlich graue, metallisch-glänzende Partikel sowie weiße Fasern. Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Zolltariflich handelt es sich bei dem Artikel um einen Reibungsbelag, nicht montiert, für Bremsen, auf der Grundlage von anderen mineralischen Stoffen oder Zellstoff der Position 6813 des Zolltarifs.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6813

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die hier erfassten Beläge bestehen entweder aus gewebtem oder geflochtenem Asbest, der mit Kunstharz, Pech oder Kautschuk getränkt und anschließend gepresst ist, oder häufiger noch aus einer Mischung von Asbestfasern, Kunstharz und anderen geeigneten Stoffen, die unter sehr starkem Druck geformt worden sind. Diese Beläge sind manchmal mit Metalldraht, wie Messing-, Zink- oder Bleidraht, bewehrt oder auch aus Metall- oder Baumwollfäden, die mit Asbest umkleidet sind, hergestellt. Wegen ihres hohen Reibungskoeffizienten und ihrer Widerstandsfähigkeit gegen Hitze und Abnutzung sind sie zum Belegen von Bremssegmenten, Kupplungsscheiben oder -kegeln oder anderen der Reibung ausgesetzten Teilen von Fahrzeugen aller Art, Kränen, Baggern und anderen Maschinen bestimmt. …

Kapitel 68

1. Zu Kapitel 68 gehören nicht: a) Waren des Kapitels 25 (RV E6801A00); b) gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen der Position 4810 oder 4811 (z. B. mit Glimmerstaub oder Grafit überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Papiere und Pappen) (RV E6801B00); c) bestrichene, überzogene oder getränkte textile Flächenerzeugnisse der Kapitel 56 oder 59 und andere Spinnstofferzeugnisse (z. B. mit Glimmerstaub überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Gewebe) (RV E6801C00); d) Waren des Kapitels 71 (RV E6801D00); e) Werkzeuge und Werkzeugteile des Kapitels 82 (RV E6801E00); f) Lithografiesteine (Position 8442) (RV E6801F00); g) elektrische Isolatoren der Position 8546 und Isolierteile der Position 8547 (RV E6801G00); h) kleine Schleifscheiben, Trennscheiben und dergleichen, für Dentalbohrmaschinen (Position 9018) (RV E6801H00); ij) Waren des Kapitels 91 (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6813.81.00?

Die Zolltarifnummer 6813.81.00 umfasst Bremsbeläge und Bremsklötze, keinen Asbest enthaltend, Bremsbeläge und Bremsklötze. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6813.81.00?

Für 6813.81.00 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gehört zu 6813.81.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 681381. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6813.81.00?

6813.81.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6813.81.00 im Zolltarif eingeordnet?

6813.81.00 steht in dieser Hierarchie: 68 WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN > 6813 Reibungsbeläge (z. B. Platten, Rollen, Streifen, Segmente, Scheiben, Ringe, Klötze), nicht montiert, für Bremsen, Kupplungen und dergleichen, auf der Grundlage von Asbest, anderen mineralischen Stoffen oder Zellstoff, auch in Verbindung mit Spinnstoffen oder anderen Stoffen > 681381 Bremsbeläge und Bremsklötze. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6813.81.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6813.81.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI18169/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6813.81.00?

KN-Code 6813.81.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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