Zolltarifnummer 6815.13.00.00: Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstofffasern…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6815.13.00.00 steht für Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstofffasern, andere Waren aus Kohlenstofffasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6815.13.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 68. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6815.13.00.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 68WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
- 6815Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstofffasern, Waren aus Kohlenstofffasern und Waren aus Torf), anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 6815.13andere Waren aus Kohlenstofffasern
- 6815.13.00.00Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstofffasern, andere Waren aus Kohlenstofffasern
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6815.13.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1A002"Composite" structures or laminates, as follows:
- 1A202Composite structures, other than those specified in 1A002, in the form of thin-walled tubes and having all of the following characteristics:
- 1C010"Fibrous or filamentary materials", as follows:
- 1C210'Fibrous or filamentary materials' or prepregs, other than those specified in 1C010.a., .b. or .e., as follows:
- 9A010aSpecially designed components, systems and structures, for launch vehicles, launch vehicle propulsion systems or "spacecraft", as follows:
- 9A010bSpecially designed components, systems and structures, for launch vehicles, launch vehicle propulsion systems or "spacecraft", as follows:
- 9A010cSpecially designed components, systems and structures, for launch vehicles, launch vehicle propulsion systems or "spacecraft", as follows:
- 9A110Composite structures, laminates and manufactures thereof, other than those specified in 9A010, specially designed for use in 'missiles' or the subsystems specified in 9A005, 9A007, 9A105, 9A106.c., 9A107, 9A108.c., 9A116 or 9A119.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bombonne composite haute pression (HPV) présentée incomplète, destinée à être intégrée dans un réservoir d'hydrogène pour véhicule. L'article est constitué d'un liner en polyamide, renforcé par un enroulement de fibres de carbone imprégnées de résine, avec deux inserts en aluminium et un revêtement de protection contre le feu. Les fibres de carbone représentent entre 52 % et 58 % de la masse totale.
Angaben: Celstran CFR-TP; Prepreg/Composite Tape; endlosfaserverstärkt mit thermoplastischer Matrix; Verwendungszweck: für anspruchsvolle Bauteilanforderungen; dünnes, biegsames Verbund-Flächengebilde aus unidirektional gelegten schwarzen Fasern in Kunststoffeinbettung. Befund: Andere Ware aus Kohlenstofffasern. Zusammengesetzte Ware, bei der im Sinne der AV 3 b) die Carbonfasern im Hinblick auf die Verwendung und die Beschaffenheit als charakterbestimmend angesehen werden.
Ruder, bestehend aus - einem Ruderblatt -- gearbeitet aus Kohlenstofffasern (in einem Guss), überzogen mit einer dünnen Harzschicht, -- mit den Maßen von ca. 141 x 23cm - einem Blattrohr (Verlängerungsstange) -- gearbeitet aus Kohlenstofffasern, innen hohl, -- mit einer Länge von 93cm und einem Durchmesser von 4cm. Kein fertiges Ruder, ein Teil des patentierten Vorwärtsrudersystems mit Umlenkmechanismus darstellend. (Angaben laut Antragsteller, Abbildung siehe Anlage)
Tubo rígido de fibra de carbono, con uno de sus extremos con diámetro mayor que el otro, que puede presentarse con unas longitudes de 20, 22 o 24 pulgadas. Según declaración del solicitante se destina a recubrir el cañón de un rifle de caza montándose por medio de un encolado y una tuerca de seguridad por lo que queda fijado de manera permanente. Se presenta en forma de pack formado por el tubo de fibra de vidrio y la tuerca de seguridad. Según declaración del solicitante su función es únicamente estética.
Tubo a forma conica, cavo, di colore nero, parzialmente serigrafato, costituito per circa l'88% da fibra di carbonio ed il restante 12% circa da fibra di vetro. La merce è tagliata a misura (125 cm / 49" oppure 130 cm / 51") ed è destinata alla realizzazione di bastoni da trekking.
Angaben: Celstran CFR-TP; Prepreg/Composite Tape; endlosfaserverstärkt mit thermoplastischer Matrix; Verwendungszweck: für anspruchsvolle Bauteilanforderungen; dünnes, biegsames Verbund-Flächengebilde aus unidirektional gelegten schwarzen Fasern in Kunststoffeinbettung. Befund: Andere Ware aus Kohlenstofffasern. Zusammengesetzte Ware, bei der im Sinne der AV 3 b) die Carbonfasern im Hinblick auf die Verwendung und die Beschaffenheit als charakterbestimmend angesehen werden.
Angaben: Celstran CFR-TP; Prepreg/Composite Tape; endlosfaserverstärkt mit thermoplastischer Matrix; Verwendungszweck: für anspruchsvolle Bauteilanforderungen; dünnes, biegsames Verbund-Flächengebilde aus unidirektional gelegten schwarzen Fasern in Kunststoffeinbettung. Befund: Andere Ware aus Kohlenstofffasern. Zusammengesetzte Ware, bei der im Sinne der AV 3 b) die Carbonfasern im Hinblick auf die Verwendung und die Beschaffenheit als charakterbestimmend angesehen werden.
Artículos elaborados con fibra de carbono curada que se presentan en forma de perfiles curvos con rebordes laterales y una serie de huecos y hendiduras y en forma perfiles en ángulo recto con bordes redondeados. Se destinan a incorporarse en el fuselaje de una aeronave conformando, en su conjunto y una vez montados, la estructura donde se incorpora la puerta de emergencia.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Hierher gehören Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen, die weder in den vorhergehenden Positionen dieses Kapitels noch in anderen Teilen der Nomenklatur erfasst sind; infolgedessen sind Waren, die keramische Erzeugnisse im Sinne des Kapitels 69 sind, ausgenommen. Zu dieser Position gehören insbesondere: 1) Waren aus natürlichem oder künstlichem Graphit (auch von unklarer Reinheit), für andere als elektrische oder elektrotechnische Zwecke, z. B. Filter; Scheiben; Lagerschalen; Rohre und Hüllen; bearbeitete ziegelsteinförmige Blöcke und Platten. Formen zur Herstellung von kleinen Gussstücken mit feinem Relief (z. B. Münzen, Medaillen, Bleisoldaten für Sammlungen). 2) Kohlenstofffasern und Waren aus Kohlenstofffasern. Kohlenstofffasern werden durch Karbonisierung von organischen Polymeren in Filamentform gewonnen. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/1723 DER KOMMISSION vom 22. September 2015 (ABl. EU Nr. L 252/7) (RV L 15/1723) 1. Ein Erzeugnis mit einer stöchiometrischen Zusammensetzung, bestehend aus Magnesiumaluminat (Magnesiumaluminiumoxid) mit der kristallinen Struktur von Spinell, ein chemisch einheitliches Erzeugnis in Form von unregelmäßigen Körnern, Brocken oder Pulver. Das Erzeugnis hat einen Magnesiumgehalt, berechnet als Magnesiumoxid, von etwa 28 GHT und einen Aluminiumgehalt, berechnet als Aluminiumoxid, von etwa 72 GHT. Das Erzeugnis wird bei der Herstellung von in der Stahlindustrie verwendeten feuerfesten Ziegeln und Fliesen verwendet. Das Erzeugnis wird durch eine chemische Reaktion zwischen Magnesiumoxid und Aluminiumoxid durch Verschmelzen in einem Drehrohrofen gewonnen. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. Oktober 2018 - VII R 19/17 Leitsatz: 1. Sofern der Zolltarif nichts anderes bestimmt, gehören auf der Ware fest angebrachte Etiketten oder ähnliche Kennzeichen, die für die Funktion, den Gebrauch, die Wirkung oder das Wesen der Ware selbst keine Bedeutung haben, nicht zu deren für die zollrechtliche Tarifierung entscheidenden objektiven Merkmalen und Eigenschaften. 2. Stellt der Zolltarif darauf ab, dass eine Ware "erkennbar" ausschließlich oder hauptsächlich für einen bestimmten Zweck oder als Teil oder Zubehör für bestimmte andere Waren vorgesehen ist, muss die Erkennbarkeit im Augenblick der Zollabfertigung gegeben sein. 3. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 249. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 9. bis 11. Oktober 2023: Warenbeschreibung: Luftfilter Bei den Luftfiltern handelt es sich um Einsätze zum Einbau in Luftreiniger, die aus Vliesstoff (Spinnstoff) bestehen und die Ausbreitung von Bakterien, viralen Organismen in der Luft verhindern, sowie Schimmel, Staub und Allergene entfernen. Zusätzlich ist noch Aktivkohle enthalten um schädliche Gase, flüchtige organische Verbindungen und verschiedene Gerüche aus der Luft zu entfernen. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6815.13.00.00?
Die Zolltarifnummer 6815.13.00.00 umfasst Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstofffasern, andere Waren aus Kohlenstofffasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6815.13.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 6815.13.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6815.13.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 681513. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6815.13.00.00?
6815.13.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6815.13.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
6815.13.00.00 steht in dieser Hierarchie: 68 WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN > 6815 Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstofffasern, Waren aus Kohlenstofffasern und Waren aus Torf), anderweit weder genannt noch inbegriffen > 681513 andere Waren aus Kohlenstofffasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6815.13.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6815.13.00.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-00164. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 6815.13.00.00 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 6815.13.00.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A002, 1A202, 1C010, 1C210, 9A010a, 9A010b, 9A010c, 9A110. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6815.13.00.00?
TARIC-Code 6815.13.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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