Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6815.20.00: Waren aus Torf

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6815.20.00 steht für Waren aus Torf. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6815.20.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 68. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6815.20.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
6

Einordnung im Zolltarif

  1. 68WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
  2. 6815Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstofffasern, Waren aus Kohlenstofffasern und Waren aus Torf), anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 6815.20Waren aus Torf
  4. 6815.20.00Waren aus Torf

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6815.20.00

HS-Code6815.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6815.20.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

SEBTITV-2025-09590Erteilt von SEGültig bis 2028-06-01

Vara av torv i form av en konisk odlingsplugg. Odlingspluggen används vid odling av växter från frön och dess syfte är att ge fröet något att rota sig i. Varan består av en blandning av 64 % torv, 27 % träfibrer och 9 % polymert bindemedel (uttryckt i viktprocent). Odlingspluggen förekommer i olika storlekar med en höjd av 3–12 cm, en övre diameter av 1–10 cm och en nedre diameter av 1–10 cm och föreligger i ett pluggbrätte innehållande 20–200 stycken odlingspluggar. Torven ger varan dess huvudsakliga karaktär.

DEBTI29123/22-1Erteilt von DEGültig bis 2027-01-14

Angaben: JBL Tormec CristalProfi i60/80/100/200, Filtereinsatz mit Aktiv-Torfgranulat für CristalProfi i (pumpenbetriebener Aquarienfilter) zum Reinigen von Aquarienwasser. Warenbeschaffenheit: Zerlegbares, speziell geformtes Kunststoffgehäuse (Abmessungen: ca. 6 x 6 x 7 cm) mit Gittereinsätzen und Innenloch mit Anschlussstutzen, gefüllt mit dunkelbraunen, leicht zerdrückbaren, unterschiedlich großen Pellets, in Aufmachung für den Einzelverkauf. Befund: Waren aus Torf.

DEF/730/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-02-14

Moor-Wärmflasche, - zusammengesetzte Ware, bestehend aus Torf (lt. Antragsangaben Naturmoor ohne Wasserzusatz), der in eine durchsichtige Kunststofffolie in Form einer handelsüblichen Wärmflasche eingeschweißt ist, die aufgrund des Verwendungszwecks der Ware keine bloße Verpackung i.S.d. AV 5 b) darstellt, - der Torf bestimmt aufgrund der Funktion (Wärme- und Kältetherapie) den Charakter der zusammengesetzten Ware, - wird u.a. bei Rückenbeschwerden, Ischias, Muskelkater usw. eingesetzt.

DEF/3877/05-1Erteilt von DEGültig bis 2011-10-04

Moor-Kompresse, - zusammengesetzte Ware, bestehend aus Torf mit hohem Wassergehalt, der in eine durchsichtige Kunststofffolie eingeschweißt ist, die aufgrund des Verwendungszwecks der Ware keine bloße Verpackung i.S.d. AV 5 b) darstellt, - der Torf bestimmt aufgrund der Funktion (Wärme- und Kältetherapie) den Charakter der zusammengesetzten Ware, - wird u.a. im Rückenbereich (Länge) eingesetzt, - in länglich rechteckiger Form, - mit einer breiten Hohlschlaufe an einem Ende der Ware, die es ermöglicht mit der heißen Kompresse problemlos zu hantieren, - mit eingeschweißten kurzen Anwendungshinweisen.

DEF/3875/05-1Erteilt von DEGültig bis 2011-10-04

Moor-Kompresse, - zusammengesetzte Ware, bestehend aus Torf mit hohem Wassergehalt, der in eine durchsichtige Kunststofffolie eingeschweißt ist, die aufgrund des Verwendungszwecks der Ware keine bloße Verpackung i.S.d. AV 5 b) darstellt, - der Torf bestimmt aufgrund der Funktion (Wärme- und Kältetherapie) den Charakter der zusammengesetzten Ware, - wird u.a. im Schulter- und Rückenbereich oder in der Nierengegend eingesetzt, - in rechteckiger Form, - mit einer breiten Hohlschlaufe an einem Ende der Ware, die es ermöglicht mit der heißen Kompresse problemlos zu hantieren, - mit eingeschweißten kurzen Anwendungshinweisen.

DEF/4728/04-1Erteilt von DEGültig bis 2010-11-24

Warenzusammenstellung aus einer Moor-Kompresse und einer Tragevorrichtung aus Spinnstoffgewirken, in gemeinsamer Umschließung für den Einzelverkauf, wobei die Kompresse aufgrund der Funktion und des Umfangs den Charakter der Ware bestimmt; - Naturmoor-Kompresse, -- zusammengesetzte Ware, bestehend aus Torf, der in eine Kunststofffolie eingeschweißt ist, die aufgrund ihrer besonderen Form im Hinblick auf die Verwendung keine bloße Verpackung i.S.d. AV 5.b) darstellt; der Torf bestimmt aufgrund der Funktion (Wärme- und Kälteanwendung für den Schulter- und Rückenbereich) den Charakter der zusammengesetzten Ware, -- Breite ca. 35 cm, Länge ca. 17 cm, Dicke ca. 2 cm, -- auf einer Breitseite abgerundet; - Tragevorrichtung, -- aus Spinnstoffgewirken, -- exakt auf die Größe der Moor-Kompresse abgestimmt, -- mit Klettverschlüssen um ein Herausrutschen der Kompresse zu verhindern, -- mit einem Klettband zur Befestigung am Körper.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6815

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Hierher gehören Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen, die weder in den vorhergehenden Positionen dieses Kapitels noch in anderen Teilen der Nomenklatur erfasst sind; infolgedessen sind Waren, die keramische Erzeugnisse im Sinne des Kapitels 69 sind, ausgenommen. Zu dieser Position gehören insbesondere: 1) Waren aus natürlichem oder künstlichem Graphit (auch von unklarer Reinheit), für andere als elektrische oder elektrotechnische Zwecke, z. B. Filter; Scheiben; Lagerschalen; Rohre und Hüllen; bearbeitete ziegelsteinförmige Blöcke und Platten. Formen zur Herstellung von kleinen Gussstücken mit feinem Relief (z. B. Münzen, Medaillen, Bleisoldaten für Sammlungen). 2) Kohlenstofffasern und Waren aus Kohlenstofffasern. Kohlenstofffasern werden durch Karbonisierung von organischen Polymeren in Filamentform gewonnen. …

Pos. 6815

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/1723 DER KOMMISSION vom 22. September 2015 (ABl. EU Nr. L 252/7) (RV L 15/1723) 1. Ein Erzeugnis mit einer stöchiometrischen Zusammensetzung, bestehend aus Magnesiumaluminat (Magnesiumaluminiumoxid) mit der kristallinen Struktur von Spinell, ein chemisch einheitliches Erzeugnis in Form von unregelmäßigen Körnern, Brocken oder Pulver. Das Erzeugnis hat einen Magnesiumgehalt, berechnet als Magnesiumoxid, von etwa 28 GHT und einen Aluminiumgehalt, berechnet als Aluminiumoxid, von etwa 72 GHT. Das Erzeugnis wird bei der Herstellung von in der Stahlindustrie verwendeten feuerfesten Ziegeln und Fliesen verwendet. Das Erzeugnis wird durch eine chemische Reaktion zwischen Magnesiumoxid und Aluminiumoxid durch Verschmelzen in einem Drehrohrofen gewonnen. …

Pos. 6815

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. Oktober 2018 - VII R 19/17 Leitsatz: 1. Sofern der Zolltarif nichts anderes bestimmt, gehören auf der Ware fest angebrachte Etiketten oder ähnliche Kennzeichen, die für die Funktion, den Gebrauch, die Wirkung oder das Wesen der Ware selbst keine Bedeutung haben, nicht zu deren für die zollrechtliche Tarifierung entscheidenden objektiven Merkmalen und Eigenschaften. 2. Stellt der Zolltarif darauf ab, dass eine Ware "erkennbar" ausschließlich oder hauptsächlich für einen bestimmten Zweck oder als Teil oder Zubehör für bestimmte andere Waren vorgesehen ist, muss die Erkennbarkeit im Augenblick der Zollabfertigung gegeben sein. 3. …

Pos. 6815

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 249. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 9. bis 11. Oktober 2023: Warenbeschreibung: Luftfilter Bei den Luftfiltern handelt es sich um Einsätze zum Einbau in Luftreiniger, die aus Vliesstoff (Spinnstoff) bestehen und die Ausbreitung von Bakterien, viralen Organismen in der Luft verhindern, sowie Schimmel, Staub und Allergene entfernen. Zusätzlich ist noch Aktivkohle enthalten um schädliche Gase, flüchtige organische Verbindungen und verschiedene Gerüche aus der Luft zu entfernen. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6815.20.00?

Die Zolltarifnummer 6815.20.00 umfasst Waren aus Torf. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6815.20.00?

Der Drittlandszollsatz für 6815.20.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6815.20.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 681520. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6815.20.00?

6815.20.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6815.20.00 im Zolltarif eingeordnet?

6815.20.00 steht in dieser Hierarchie: 68 WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN > 6815 Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstofffasern, Waren aus Kohlenstofffasern und Waren aus Torf), anderweit weder genannt noch inbegriffen > 681520 Waren aus Torf. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6815.20.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6815.20.00 erfasst, zum Beispiel SEBTITV-2025-09590. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6815.20.00?

KN-Code 6815.20.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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