Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6815.91.00: Magnesit, Magnesia in Form von Periklas, Dolomit, auch in Form von Dolomitkalk, oder…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6815.91.00 steht für Magnesit, Magnesia in Form von Periklas, Dolomit, auch in Form von Dolomitkalk, oder Chromit enthaltend. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6815.91.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 68. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6815.91.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
6

Einordnung im Zolltarif

  1. 68WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
  2. 6815Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstofffasern, Waren aus Kohlenstofffasern und Waren aus Torf), anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 6815.91Magnesit, Magnesia in Form von Periklas, Dolomit, auch in Form von Dolomitkalk, oder Chromit enthaltend
  4. 6815.91.00Magnesit, Magnesia in Form von Periklas, Dolomit, auch in Form von Dolomitkalk, oder Chromit enthaltend

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6815.91.00

HS-Code6815.916 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6815.91.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1C010"Fibrous or filamentary materials", as follows:
  • 1C210'Fibrous or filamentary materials' or prepregs, other than those specified in 1C010.a., .b. or .e., as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2023-01767-02Erteilt von FRGültig bis 2026-05-08

Ensemble de marchandises conditionnées pour la vente au détail dans une boîte en carton imprimé dotée d’un couvercle en matière plastique, comprenant : - 1 livre de 48 pages (dimensions : 85X130 mm) donnant des conseils « life style » tel que « comment survivre à l'hiver » ; - 2 petites bouillottes en fausse fourrure de polyester, remplies de billes minérales de couleur marron, pour se réchauffer (dimensions : 95x130x38 mm). Ce RTC ne reprend que les bouillottes, le livre faisant l’objet d’un classement séparé.

DE21935/14-1Erteilt von DEGültig bis 2015-10-17

Angaben: Ware aus mineralischen Stoffen, bestehend aus (geschmolzenem oder kaustisch gebrannten) Magnesit und Chromit, die zusammen in einem Lichtbogenofen geschmolzen werden. Die Ware wird eingesetzt, um daraus feuerfeste Magnesiachromitsteine für Zementdrehrohröfen herzustellen. Äußere Beschaffenheit (lt. Antrag) : zementgraue, unregelmäßig geformte, harte, kleine, steinartige Brocken (Durchmesser: ca. 1 - 5 cm). Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Zolltariflich handelt es sich bei dem Produkt um eine Ware aus anderen mineralischen Stoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, der Position 6815 des Zolltarifs.

DE8995/14-1Erteilt von DEGültig bis 2014-11-27

Angaben: Schmelzmagnesiachrom: Ware aus mineralischen Stoffen, bestehend aus (geschmolzenem oder kaustisch gebranntem) Magnesit und Chromit, die zusammen in einem Lichtbogenofen geschmolzen werden. Die Ware wird eingesetzt, um daraus feuerfeste Magnesiachromitsteine für Zementdrehrohröfen herzustellen. Feststellungen: Äußere Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: zementgraue, unregelmäßig geformte, harte, kleine, steinartige Brocken (Durchmesser: ca. 1 - 5 cm). Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Danach handelt es sich zolltariflich bei dem Produkt um eine Ware aus anderen mineralischen Stoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, der Position 6815 des Zolltarifs.

DEF/6638/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-10-28

Angaben: Warenbezeichnung: Cinder Balls - Warenbeschreibung: s. vertrauliche Daten. Feststellungen: Äußere Beschaffenheit: grau-braune sowie cremefarbene, rundliche, harte, schwere, brikettartige Steine - Analyse: Röntgenfluoreszenz-Spektrum: vorhandene Elemente: hauptsächlich Magnesium, daneben in sehr geringer Menge Silicium, Calcium, Eisen und Aluminium - Carbonat-Nachweis: positiv - FTIR-Spektrum: weist im wesentlichen die Banden von Brucit (Mg(OH)2) und Magnesit (MgCO3) auf. Befund: Die Angaben der Antragstellerin können im wesentlichen als zutreffend angesehen werden. Bei dem Erzeugnis handelt es sich zolltariflich um eine Ware aus anderen mineralischen Stoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Magnesit enthaltend, der Position 6815 des EZT.

DEF/6621/08-1Erteilt von DEGültig bis 2011-07-01

Angaben: Schmelzmagnesiachrom: Ware aus mineralischen Stoffen, bestehend aus (geschmolzenem oder kaustisch gebranntem) Magnesit und Chromit, die zusammen in einem Lichtbogenofen geschmolzen werden. Die Ware wird eingesetzt, um daraus feuerfeste Magnesiachromitsteine für Zementdrehrohröfen herzustellen. Feststellungen: Äußere Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: zementgraue, unregelmäßig geformte, harte, kleine, steinartige Brocken (Durchmesser: ca. 1 - 5 cm). Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Danach handelt es sich zolltariflich bei dem Produkt um eine Ware aus anderen mineralischen Stoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, der Position 6815 des EZT.

DEF/3286/04-1Erteilt von DEGültig bis 2010-08-02

Ware aus mineralischen Stoffen, sog. Cinder Balls, - in Form von grau-braunen, rundlichen, brikettartigen Steinen, - hauptsächlich bestehend aus Magnesiumoxid (überwiegend), Calcit sowie Silicium- und Aluminiumverbindungen, - aus Magnesiumcarbonat unter Zusatz von Wasser und Bindemittel hergestellt und bei geringer Temperatur verfestigt, - Magnesit (Magnesiumcarbonat) enthaltend, - durch die Formgebung (Brikettieren) mit einer weitergehenden als in Kapitel 25 zugelassenen Bearbeitung, - wird bei der Stahlerzeugung dem Konverter zugeführt.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6815

Zu Unterposition 6815 91: 1. Magnesium-Kohlenstoff-Steine, bestehend aus gesintertem Magnesiumoxid, Kohlenstoff (im allgemeinen natürlicher Graphit), Antioxidantien (im allgemeinen elementares Aluminium, Silicium oder Magnesium) und einem Harz. In Form gebracht, werden diese Steine bis zu einer Temperatur von 500 ºC erhitzt. Während der Temperaturerhöhung wird das Harz gehärtet und anschließend carbonisiert verbunden mit einem Verlust flüchtiger Bestandteile. Anwendung der AV 1 und 6

Pos. 6815

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/1723 DER KOMMISSION vom 22. September 2015 (ABl. EU Nr. L 252/7) (RV L 15/1723) 1. Ein Erzeugnis mit einer stöchiometrischen Zusammensetzung, bestehend aus Magnesiumaluminat (Magnesiumaluminiumoxid) mit der kristallinen Struktur von Spinell, ein chemisch einheitliches Erzeugnis in Form von unregelmäßigen Körnern, Brocken oder Pulver. Das Erzeugnis hat einen Magnesiumgehalt, berechnet als Magnesiumoxid, von etwa 28 GHT und einen Aluminiumgehalt, berechnet als Aluminiumoxid, von etwa 72 GHT. Das Erzeugnis wird bei der Herstellung von in der Stahlindustrie verwendeten feuerfesten Ziegeln und Fliesen verwendet. Das Erzeugnis wird durch eine chemische Reaktion zwischen Magnesiumoxid und Aluminiumoxid durch Verschmelzen in einem Drehrohrofen gewonnen. …

Pos. 6815

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. Oktober 2018 - VII R 19/17 Leitsatz: 1. Sofern der Zolltarif nichts anderes bestimmt, gehören auf der Ware fest angebrachte Etiketten oder ähnliche Kennzeichen, die für die Funktion, den Gebrauch, die Wirkung oder das Wesen der Ware selbst keine Bedeutung haben, nicht zu deren für die zollrechtliche Tarifierung entscheidenden objektiven Merkmalen und Eigenschaften. 2. Stellt der Zolltarif darauf ab, dass eine Ware "erkennbar" ausschließlich oder hauptsächlich für einen bestimmten Zweck oder als Teil oder Zubehör für bestimmte andere Waren vorgesehen ist, muss die Erkennbarkeit im Augenblick der Zollabfertigung gegeben sein. 3. …

Pos. 6815

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 249. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 9. bis 11. Oktober 2023: Warenbeschreibung: Luftfilter Bei den Luftfiltern handelt es sich um Einsätze zum Einbau in Luftreiniger, die aus Vliesstoff (Spinnstoff) bestehen und die Ausbreitung von Bakterien, viralen Organismen in der Luft verhindern, sowie Schimmel, Staub und Allergene entfernen. Zusätzlich ist noch Aktivkohle enthalten um schädliche Gase, flüchtige organische Verbindungen und verschiedene Gerüche aus der Luft zu entfernen. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6815.91.00?

Die Zolltarifnummer 6815.91.00 umfasst Magnesit, Magnesia in Form von Periklas, Dolomit, auch in Form von Dolomitkalk, oder Chromit enthaltend. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6815.91.00?

Der Drittlandszollsatz für 6815.91.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6815.91.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 681591. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6815.91.00?

6815.91.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6815.91.00 im Zolltarif eingeordnet?

6815.91.00 steht in dieser Hierarchie: 68 WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN > 6815 Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstofffasern, Waren aus Kohlenstofffasern und Waren aus Torf), anderweit weder genannt noch inbegriffen > 681591 Magnesit, Magnesia in Form von Periklas, Dolomit, auch in Form von Dolomitkalk, oder Chromit enthaltend. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6815.91.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6815.91.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2023-01767-02. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 6815.91.00 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 6815.91.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 1C010, 1C210. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6815.91.00?

KN-Code 6815.91.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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