Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6903.10.00.00.0: Andere feuerfeste keramische Waren (z. B. Retorten, mit einem Gehalt an Grafit oder…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6903.10.00.00.0 steht für Andere feuerfeste keramische Waren (z. B. Retorten, mit einem Gehalt an Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch untereinander gemischt, von mehr als 50 GHT. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6903.10.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 69. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6903.10.00.00.0
Drittlandszoll
5 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
3

Einordnung im Zolltarif

  1. 69KERAMISCHE WAREN
  2. 6903I. WAREN AUS KIESELSÄUREHALTIGEN FOSSILEN MEHLEN ODER ÄHNLICHEN KIESELSÄUREHALTIGEN ERDEN UND FEUERFESTE WAREN, Andere feuerfeste keramische Waren (z. B. Retorten, Schmelztiegel, Muffeln, Ausgüsse, Stopfen, Stützen, Kapellen, Rohre, Schutzrohre, Stäbe), ausgenommen Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder aus ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden
  3. 6903.10mit einem Gehalt an freiem Kohlenstoff von mehr als 50 GHT
  4. 6903.10.00.00.0Andere feuerfeste keramische Waren (z. B. Retorten, mit einem Gehalt an Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch untereinander gemischt, von mehr als 50 GHT

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6903.10.00.00.0

HS-Code6903.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6903.10.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6903.10.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6903.10.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 0B001gPlant for the separation of isotopes of "natural uranium", "depleted uranium" or "special fissile materials", and specially designed or prepared equipment and components therefor, as follows:
  • 0B001iPlant for the separation of isotopes of "natural uranium", "depleted uranium" or "special fissile materials", and specially designed or prepared equipment and components therefor, as follows:
  • 1A006bEquipment, specially designed or modified for the disposal of Improvised Explosive Devices (IEDs), as follows, and specially designed components and accessories therefor:
  • 1C102Resaturated pyrolised carbon-carbon materials designed for space launch vehicles specified in 9A004 or sounding rockets specified in 9A104.
  • 2A225aCrucibles made of materials resistant to liquid actinide metals, as follows:
  • 2A225Crucibles made of materials resistant to liquid actinide metals, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI26178/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-06-10

Andere feuerfeste keramische Ware, sog. Siliciumcarbid beschichtete Scheibenträger (ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt aufgrund der Antragsangaben): - runde Haltevorrichtung aus mit Siliciumcarbid beschichtetem Graphit, -- mit einem Gehalt an Graphit von mehr als 50 GHT, - nach vorheriger Formgebung gebrannt, - Feuerfestigkeit größer als 1500 °C (Hitzebeständigkeit), Arbeitstemperatur unter 1500 °C, - zur Aufnahme von Halbleiterscheiben (sog. Wafer), durch Einlegen in die vorgesehenen 21 Mulden, auf die während des Fertigungsprozesses in speziellen Öfen kristalline Schichten aufgewachst werden, - keine Einreihung in die Position 8486, da Teile aus keramischen Stoffen gemäß der Anmerkung 1 b) zu Kapitel 84 von diesem Kapitel ausgenommen sind. "Andere feuerfeste keramische Ware, mit einem Gehalt an Grafit von mehr als 50 GHT"

DE6980/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-06-01

Andere feuerfeste keramische Ware, sog. Siliciumcarbid beschichtete Scheibenträger (ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt aufgrund der Antragsangaben), - runde Haltevorrichtung aus mit Siliciumcarbid beschichtetem Graphit, - - mit einem Gehalt an Graphit von mehr als 50 GHT, - nach vorheriger Formgebung gebrannt, - Feuerfestigkeit größer als 1500°C (Hitzebeständigkeit), Arbeitstemperatur unter 1500°C, - zur Aufnahme von Halbleiterscheiben (Wafer), durch Einlegen in die vorgesehenen 21 Mulden, auf die während des Fertigungsprozesses in speziellen Öfen kristalline Schichten aufgewachst werden, - keine Einreihung in die Position 8486, da Teile aus keramische Stoffe gemäß der Anm. 1 b) zu Kapitel 84 von diesem Kapitel ausgenommen sind. "Andere feuerfeste keramische Ware, mit einem Gehalt an Grafit von mehr als 50 GHT"

DE8625/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-05-25

Andere feuerfeste keramische Waren als in der Position 6902 genannt (Einreihung anhand ergänzender Antragsangaben), - runde Haltevorrichtung aus mit Siliciumcarbid beschichtetem Graphit, sog. Siliciumcarbid beschichtete Scheibenträger, - - mit einem Gehalt an Graphit von mehr als 50 GHT, - nach vorheriger Formgebung gebrannt, - mit einer Mohsschen Härte von mehr als 9, - Feuerfestigkeit größer als 1500°C (Hitzebeständigkeit), Arbeitstemperatur unter 1500°C, - zur Aufnahme von Halbleiterscheiben (Wafer), durch Einlegen in die vorgesehenen 21 Mulden, auf die während des Fertigungsprozesses in speziellen Öfen kristalline Schichten aufgewachst werden, - keine Einreihung in die Position 8486, da Teile aus keramische Stoffe gemäß der Anm. 1 b) zu Kapitel 84 von diesem Kapitel ausgenommen sind. "Andere feuerfeste keramische Ware (Halterung), andere als in den Unterpositionen 6903 10 und 6903 20 genannte, aus Siliciumcarbid beschichtetem Graphit, von der für Diffusions- und Oxidationsöfen bei der Herstellung von Halbleitermaterialien verwendeten Art"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6903

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Der erste Absatz der Erläuterungen zu Position 6902 gilt ohne Einschränkung auch für die Position 6903. Nicht hierher gehören deshalb Fadenführer aus gesinterter Tonerde für Textilmaschinen, Werkzeuge und Werkzeugeinsätze aus dem gleichen oder anderem feuerfesten Material, Kügelchen aus feuerfesten Silicium/Tonerde-Erzeugnissen, die als Träger für ein chemisches Erzeugnis dienen, das als Katalysator in bestimmten Herstellungsverfahren verwendet wird, usw.

Pos. 6903

Zu Unterposition 6903 10 Im Sinne dieser Unterposition gelten als „freier Kohlenstoff“ Kohlenstoffarten wie Grafit, amorpher Kohlenstoff (Ruß) und organischer Kohlenstoff (Pech, Teer oder Harz).

Pos. 6903

Avise zum Harmonisierten System (AV) 1. Chemisch hergestellte keramische Fasern (hauptsächlich Tonerde enthaltend), hergestellt durch Pressen und anschließendes Brennen einer Mischung von mineralischen Stoffen und einer kleinen Menge von organischem Bindemittel. 2. Chemisch hergestellte „keramische“ Zirconiumoxid-Fasern, erhalten durch Pyrolysieren und anschließendes Glühen an Luft von mit einer Zirconiumsalzlösung getränkten organischen Faser beliebiger Art, wobei die organischen Fasern während des Prozesses vollständig untergehen (Tränkverfahren).

Kapitel 69

1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind (RV E6901000): a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903 (RV E6901A00); b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69 (RV E6901B00); c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6903.10.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 6903.10.00.00.0 umfasst Andere feuerfeste keramische Waren (z. B. Retorten, mit einem Gehalt an Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch untereinander gemischt, von mehr als 50 GHT. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6903.10.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6903.10.00.00.0 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6903.10.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 690310. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6903.10.00.00.0?

6903.10.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6903.10.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6903.10.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 69 KERAMISCHE WAREN > 6903 I. WAREN AUS KIESELSÄUREHALTIGEN FOSSILEN MEHLEN ODER ÄHNLICHEN KIESELSÄUREHALTIGEN ERDEN UND FEUERFESTE WAREN, Andere feuerfeste keramische Waren (z. B. Retorten, Schmelztiegel, Muffeln, Ausgüsse, Stopfen, Stützen, Kapellen, Rohre, Schutzrohre, Stäbe), ausgenommen Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder aus ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden > 690310 mit einem Gehalt an freiem Kohlenstoff von mehr als 50 GHT. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6903.10.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6903.10.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI26178/19-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 6903.10.00.00.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 6903.10.00.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 0B001g, 0B001i, 1A006b, 1C102, 2A225a, 2A225. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6903.10.00.00.0?

Warennummer 6903.10.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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