Zolltarifnummer 6904.10.00.00.0: Mauerziegel
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6904.10.00.00.0 steht für Mauerziegel. Der Drittlandszollsatz beträgt 2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6904.10.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 69. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6904.10.00.00.0
- Drittlandszoll
- 2 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 1
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6904.10.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Mauerziegel aus keramischen Stoffen, sog. Feuerleichtstein, - quaderförmiger, massiver Stein mit gleichmäßiger Porenstruktur, - nach vorheriger Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - mit einem beigemengten organischen Füller, der beim Brennprozess ausgebrannt wurde, - allseitig geschliffen, - mit einer Größe von ca. 23 x 11,5 x 7,5 cm, - in bestimmten Klassifikationen feuerfest, - keine feuerfeste Ware, da der vorgesehene Verwendungszweck (lt. Antrag unter 1500 °C) eine Feuerfestigkeit nicht erfordert, - zur Verwendung als Hinterisolierung in unterschiedlichen industriellen Hochtemperatur- anlagen (z.B. Hoch- oder Schmelzöfen, Brennöfen, Regeneratoren, Gaserzeuger), - keine Ware des Kapitels 25, da weitergehend bearbeitet.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Wegen der Unterscheidung zwischen Mauerziegeln und Fliesen, Wand- oder Bodenplatten siehe die Erläuterungen zu Position 6907 des HS.
Zu Unterposition 6904 10: 1. Stranggepresster keramischer Vormauerziegel, der für bauliche Zwecke verwendet wird und eine äußere Oberfläche mit geeigneter Textur besitzt, um den optischen Anforderungen von Bauprojekten gerecht zu werden. Er hat die folgenden Eigenschaften: - Größe in mm (Breite x Höhe x Länge): 92 x 57 x 194; - Druckfestigkeit (psi): >10,000; - 24-Stunden-Kaltwasserabsorption (%): <6; - 5-Stunden-Kochwasser-Absorption (%): <10; - Anfangsabsorptionsrate (IRA) (g/min pro 30 Zoll²): <10; und - Kernvolumen (%): <25 Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.
1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind (RV E6901000): a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903 (RV E6901A00); b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69 (RV E6901B00); c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6904.10.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 6904.10.00.00.0 umfasst Mauerziegel. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6904.10.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 6904.10.00.00.0 beträgt 2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6904.10.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 690410. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6904.10.00.00.0?
6904.10.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6904.10.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
6904.10.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 69 KERAMISCHE WAREN > 6904 II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Mauerziegel, Hourdis, Deckenziegel und dergleichen, aus keramischen Stoffen > 690410 Mauerziegel. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6904.10.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6904.10.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEF/883/08-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6904.10.00.00.0?
Warennummer 6904.10.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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