Zolltarifnummer 6909.11.00.00: Keramische Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken; keramische Tröge, aus…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6909.11.00.00 steht für Keramische Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken; keramische Tröge, aus Porzellan. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6909.11.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 69. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6909.11.00.00
- Drittlandszoll
- 5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 7
Einordnung im Zolltarif
- 69KERAMISCHE WAREN
- 6909II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Keramische Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken; keramische Tröge, Wannen und ähnliche Behältnisse für die Landwirtschaft; keramische Krüge und ähnliche Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwecken
- 6909.11aus Porzellan
- 6909.11.00.00Keramische Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken; keramische Tröge, aus Porzellan
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6909.11.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1A006bEquipment, specially designed or modified for the disposal of Improvised Explosive Devices (IEDs), as follows, and specially designed components and accessories therefor:
- 1C010"Fibrous or filamentary materials", as follows:
- 1C107Graphite and ceramic materials, other than those specified in 1C007, as follows:
- 2B350gChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
- 2B350iChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
- 9A110Composite structures, laminates and manufactures thereof, other than those specified in 9A010, specially designed for use in 'missiles' or the subsystems specified in 9A005, 9A007, 9A105, 9A106.c., 9A107, 9A108.c., 9A116 or 9A119.
- 0004Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
- 1C107Graphite and ceramic materials, other than those specified in 1C007, as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Keramische Ware zu chemischen und anderen technischen Zwecken, sog. Mörser Set, Foto siehe Anlage, - in Form einer zusammengesetzten Ware, bestehend aus: - - einem weißen, außen glasierten und innen, bis auf den oberen Rand, rauen, unglasierten, bauchigen Mörser und einem weißen, zur Hälfte glasierten Stößel, - - - in den Abmessungen: - - - - Mörser: ca. 14 cm (Durchmesser) 10 cm (Höhe), - - - - Stößel: in den Abmessungen: ca. 17 (Länge), - - - keramische Erzeugnisse, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - - lt. Antrag aus Porzellan, - - einem runden Untersetzer aus Holz: - - - in den Abmessungen: ca. 14 cm (Durchmesser), - - - mit einer passgenauen Vertiefung zur Aufnahme des Mörsers, - - Mörser und Stößel aus Porzellan verleihen der zusammengesetzten Ware den wesentlichen Charakter, - zur Verwendung im Labor geeignet, - in einem Karton verpackt. "Keramische Ware zu chemischen und anderen technischen Zwecken (Mörser mit Stößel), aus Porzellan"
Keramische Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken, sog. Mensuren Körper, WEPA Art.-Nr. 094458, Abbildung siehe Anlage, - glasiertes, weißes Kännchen mit Henkel und Ausgusstülle, - mit einem Durchmesser (oben) von ca. 7,3 cm und mit einer Höhe von ca. 7,3 cm (125 ml), - mit einer innenliegenden Skala (in 25 ml-Schritten), - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - laut Antrag aus Porzellan, - zur Verwendung im Labor bestimmt. "Keramische Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken (Kännchen), aus Porzellan"
Keramische Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken, sog. Mörser, WEPA Art.-Nr. 094155, Abbildung siehe Anlage, - außen glasierter, weißer, schalenförmiger Mörser mit innenliegender Ausgussvorrichtung, - - der Rand, sowie 1 cm des oberen Bereiches weiß glasiert, ansonsten innen rauh und ohne Glasur, - - mit einem Durchmesser von ca. 6,8 cm und einer Höhe von ca. 4,3 cm, - weißer, glasierter (die oberen 3,5 cm) Stößel, - - am Griffende (3,5 cm) rauh und ohne Glasur, - - mit einer Länge von ca. 7 cm, - keramische Erzeugnisse, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - laut Antrag aus Porzellan, - zur Verwendung im Labor bestimmt, - in einem Karton verpackt. "Keramische Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken (Mörser mit Stößel), aus Porzellan"
Keramische Waren zu technischen Zwecken, sog. Achse, Foto siehe Anlage, aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware (Achse), bestehend aus - einem weißen, zylinderförmigen Stift, - - mit einer Länge von ca. 8,8 cm und einem Durchmesser von ca. 0,35 cm, - - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - aus (laut Antrag) Porzellan, - zwei schwarzen, hütchenförmigen Lagern aus Kunststoff (laut Antrag Silikon), - - mit einer Länge von ca. 1 cm und einem Durchmesser von ca. 1 cm, - - an den beiden Enden des Stifts aufgesteckt, - der keramische Stift bestimmt insbesondere nach dem Wert und seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware, - zum Einbau in Flüssigkeitspumpen (Teichpumpen) bestimmt, - dient als Achse für Flügelräder, - keine Zuweisung zu Position 8413 als Teil von Flüssigkeitspumpen, da Waren (Teile) aus keramischen Stoffen von Kapitel 84 ausgenommen sind. "Keramische Ware zu technischen Zwecken, aus Porzellan"
Keramische Ware zu technischen Zwecken, Foto siehe Anlage, - nach warenbeschreibenden Unterlagen und Datenblatt zusammengesetzte Ware bestehend aus: - einem zylindrisch geformten Hohlkörper mit Schirmprofil, - - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - aus (lt. Antrag) Porzellan, - einem Dichtring aus Kunststoff, - und einem darauf aufgebrachten Flansch aus Aluminium, - der Porzellankörper bestimmt aufgrund des Umfangs und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der zusammengesetzten Ware, - zur Verwendung als Gehäuseteil eines Isolierkörpers, - kein elektrischer Isolator der Position 8546, da nicht zur Isolierung von elektrischen Leitungen verwendet, - kein unvollständiger elektrischer Durchführungsisolator der Position 8546, da der Isolierkörper als wesentliches Beschaffenheitsmerkmal des vollständigen elektrischen Durchführungsisolators fehlt, - kein Isolierteil der Position 8547, da der am Gehäuse angebrachte Flansch nicht in die Masse eingepresst ist. "Andere keramische Ware zu technischen Zwecken (Gehäuseteil), aus Porzellan"
Keramische Ware zu technischen Zwecken, Foto siehe Anlage, - nach warenbeschreibenden Unterlagen und Datenblatt in verschiedenen Formen und kundenspezifischen Abmessungen, - beispielhaft vorgelegte Warenprobe in Form eines weißen, glasierten Schmelztiegels, - mit einer Höhe von ca. 3,2 cm und einem Durchmesser (oben) von ca. 5 cm, - keramisches Erzeugnis, nach vorheriger Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - aus (lt. Antrag) Porzellan, - zum Einsatz in Laboratorien. "Keramische Ware zu technischen Zwecken, aus Porzellan"
Ware zu chemischen Zwecken, sog. Laborkanne mit Deckel, s. Foto, - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material, - nach augenscheinlicher Untersuchung und lt. Antrag handelt es sich um Porzellan; weißer, vollständig verglaster Scherben, speckiger Glanz, durchscheinend, mit einem Stahlnagel nicht ritzbar, nicht an der Zunge haftend, - kannenförmiges Gefäß mit Deckel, - vollständig glasiert, mit Ausnahme der äußeren Bodenplatte des Gefäßes, - Gefäß mit einem Griff und einer Ausgießvorrichtung versehen, -- mit einer ca. 0,5 cm dicken Bodenplatte, -- mit einem Aufnahmevolumen von (lt. Antrag) 0,35 Liter, -- mit einer Höhe von ca. 9,5 cm und einem Durchmesser von ca. 9,5 cm (oberer Rand), - Deckel kegelförmig gearbeitet und mit einem Griff versehen, -- mit einer mittigen Öffnung (Durchmesser ca. 1,5 cm) und mit fünf kleineren Löchern, - zum Erhitzen von Flüssigkeiten, - keine feuerfeste Ware der Pos. 6903, da nur für Temperaturen von bis zu 180 ° C geeignet, - von der für Laboratorien verwendeten Art.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 6909 1100 bis 6909 1900: Siehe die Erläuterungen zu Position 6909 des HS, zweiter Absatz Ziffern 1 und 2.
Avise zum Harmonisierten System (AV) 1. Teile aus Weichferrit, die als Teile von Maschinen, Apparaten oder Geräten des Kapitels 84 oder 90 erkennbar sind. Siehe Avise Kapitel 85/1 und 8504 90/1.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 679/72 (ABl. EG Nr. L 81/1) (RV L 679/72) in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/6): Waren aus „vitreous china“ oder „semi-vitreous china“, die mehr oder weniger verglaste keramische Waren mit lichtgrauem oder künstlich gefärbtem und nicht an der Zunge haftendem Scherben sind und gleichzeitig aufweisen: a) eine Porosität (Wasseraufnahmekoeffizient) – nach der Methode im Anhang I 1) – von 3 v. H. oder weniger, b) eine Dichte von 2,2 oder mehr, c) eine Lichtdurchlässigkeit – nach der Methode im Anhang II 2) – bis zu einer Dicke von etwa 3 mm. Dieses Kriterium findet keine Anwendung, wenn der Scherben in der Masse gefärbt oder mit farbiger oder opaker Glasur überzogen ist. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (467. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 11. bis 13. Februar 2009) Platten in verschiedenen Formen und Größen zur Herstellung von Wendeschneidplatten mit einer Schicht aus polykristallinem kubischen Bor-Nitrid, zum Teil auf einem Träger aus gesintertem Hartmetall aufgebracht, sind in ihrer Rohform nach stofflicher Beschaffenheit einzureihen (Pos. 6909). Wenn die Platten zugeschnitten sind und direkt als Wendeschneidplatten eingesetzt werden können, werden diese Waren in Position 6909 eingereiht, weil die Bedingungen der Anmerkung 1 zu Kapitel 82 nicht erfüllt sind. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6909.11.00.00?
Die Zolltarifnummer 6909.11.00.00 umfasst Keramische Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken; keramische Tröge, aus Porzellan. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6909.11.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 6909.11.00.00 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6909.11.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 690911. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6909.11.00.00?
6909.11.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6909.11.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
6909.11.00.00 steht in dieser Hierarchie: 69 KERAMISCHE WAREN > 6909 II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Keramische Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken; keramische Tröge, Wannen und ähnliche Behältnisse für die Landwirtschaft; keramische Krüge und ähnliche Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwecken > 690911 aus Porzellan. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6909.11.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6909.11.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI14763/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 6909.11.00.00 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 6909.11.00.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A006b, 1C010, 1C107, 2B350g, 2B350i, 9A110, 0004, 1C107. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6909.11.00.00?
TARIC-Code 6909.11.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.