Zolltarifnummer 6909.19: Keramische Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken; keramische Tröge, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6909.19 steht für Keramische Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken; keramische Tröge, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6909.19 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 69. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6909.19
- Drittlandszoll
- 5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 69KERAMISCHE WAREN
- 6909II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Keramische Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken; keramische Tröge, Wannen und ähnliche Behältnisse für die Landwirtschaft; keramische Krüge und ähnliche Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwecken
- 6909.19Keramische Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken; keramische Tröge, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6909.19
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Dle deklarovaných údajů se jedná o výrobek, který byl vypálen po předchozím tvarování. Základním materiálem je práškový uhlík a grafit. Výsledný výrobek se používá pro technické účely - jako třecí kluzná plocha. Technologický postup výroby: 1) Tváření – sušený uhlík a grafit jako prášek jsou kontrolovány, váženy a dávkovány a smíchávány spolu s pojivem, aby vytvořily základ práškové směsi 2) Lití předlitků – vhodná prášková směs pro daný specifický stupeň je zhutněna, vlisována do síťových forem se specifickou hustotou 3) Pečení/karbonizace – výrobky jsou pečeny/vypalovány za vysokých teplot (nepřetržitě v peci za teploty přes 1000°C) tak, aby zkarbonizovalo pojivo. Výsledný materiál je 100% forma uhlíkového grafitu. Výrobek nepatří do chemicky vodivých prvků a musí se impregnovat, aby byl nepropustný. Vypálený materiál je možno znovu vypálit přes 2000°C (uhlík se znovu konvertuje). 4) Impregnace – je možno provést impregnaci výrobku ke zlepšení jeho vlastností (například antimonem, molybdenem) 5) Obrábění – je poslední operace k finálnímu dohotovení výrobku – uhlíkového kroužku (pro zvýšení přesnosti).
Varen benævnes MaxProp ISP G2 og er et keramisk proppant overtrukket med Novolak Resin. Vareprøven er mærket med " 2040 Maxprop ISP G2 ". Varen fremstår som kugleformede fine, mørke, bearbejdede korn af keramisk materiale. Kuglerne har en glinsende, nupret overflade. En toldteknisk indholdsanalyse viser, at 96 % af varen er uorganisk/mineralogisk materiale og resten er organisk materiale (polymer). Kuglernes yderste lag består af phenoxyharpiks og det keramiske materiale har en sammensætning af 56 % aluminiumoxid; 4,6 % silikat; 3,8 % jernoxid; 3,4 % manganoxid; 2,0 % titanoxid og mindre end 1 % calciumoxid og kaliumoxid. Virksomheden har oplyst følgende om fremstillingsprocessen for " resin coated proppants ": " Keramisk materiale varmes op til 200 - 300 grader, hvorefter det varme materiale blandes med bindemiddel og hærder; når bindemidlet er smeltet rundt om hvert korn køles produktet ned, så det kan sigtes og tappes ud ". Varen anvendes til " hydraulic fracking " i forbindelse med udvinding af olie og naturgas fra skiferlag mv. Varen er et hjælpemiddel til at holde et induceret hydraulisk brud åbent. Metoden består i, under højt tryk, at sprøjte en blanding af varen, vand og tilsætningsstoffer ned i borehullet under højt tryk, hvorved der dannes sprækker eller naturlige revner udvides. Gennem opvarmning og tryk aktiveres de bindemidler, som kornene er coated med. Derved limes det keramiske materiale sammen til en masse (pack) med hulrum på grund af det keramiske materiales runde struktur. Metoden muliggør således, at olie og gas kan flyde igennem det stabiliserede brud. Metoden anvendes for at øge mængden af gas og olie, der kan udvindes fra en boring.
Keramische Ware zu technischen Zwecken, sog. Positionierstifte, Abbildung siehe Anlage, aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware, bestehend aus: - anderen keramischen Stoffen als Porzellan (yttriumstabilisiertes Zirkoniumoxid), - - nach vorheriger Formgebung keramisch gebrannt, - - mit einer Mohsschen Härte von unter 9 (Härte Vickers: 1150), - - In Form von blauen Aufsätzen (Köpfen), - Stahl in Form einer Halterung für die Keramikaufsätze, - - teilweise mit Gewinde, - in unterschiedlichen Formen und Größen, - die keramischen Aufsätze (Köpfe) bestimmen nach der Bedeutung in Bezug auf die Ver- wendung (u. a. extrem hohe Abriebfestigkeit, Formstabilität) den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware, - die Positionierstifte dienen z. B. in der Automobilindustrie dazu, Werkstücke für eine wei- tere Bearbeitung aufzunehmen und maßgenau zu positionieren, - keine Ware des Kapitels 82, da das arbeitende Teil nicht die Voraussetzungen der Anmer- kung 1 zu Kapitel 82 erfüllt, - keine Ware des Kapitels 84, da Teile aus keramischen Stoffen vom Kapitel 84 ausgenom- men sind. "Keramische Ware zu technischen Zwecken, nicht aus Porzellan, mit einer Mohsschen Härte von weniger als 9, andere als in den TARIC-Codes 6909 1900 20 bis 6909 1900 80 genannte"
Keramische Ware zu technischen Zwecken (Wendeschneidplatte), Foto siehe Anlage, - harte, ungefasste Platte in Form einer Raute; mittig gelocht, - in den Abmessungen: ca. 0,8 cm (Seitenlänge) x 3,2 mm (Dicke), - aus anderen keramischen Stoffen als Porzellan, - - nach den vorliegenden Unterlagen aus TiN base (= Tintannitrid), - nach vorheriger Formgebung keramisch gebrannt, - mit einer Mohsschen Härte von weniger als 9, - zur Verwendung als Schneidkörper in Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung, - keine Ware des Kapitels 82, da es sich weder um ein Cermet handelt, noch um eine Ware, die aus Stoffen besteht, die in Anmerkung 1 zu Kapitel 82 in Bezug auf das arbeitende Teil zugelassen sind. "Keramische Ware zu technischen Zwecken, nicht aus Porzellan, mit einer Mohsschen Härte von weniger als 9"
Keramische Waren zu technischen Zwecken, sog. Waren für die Zahnprothetik (Ceramco PFZ Press Ingots, PFZ A 1), siehe Foto, - nach vorheriger Formgebung keramisch gebrannt (lt. ergänzenden Antragsangaben), - aus anderen keramischen Stoffen als Porzellan (u.a. Siliziumdioxid und Aluminiumoxid), - mit einer Mohsschen Härte von weniger als 9 (laut ergänzenden Antragsangaben), - in Form von zylinderförmigen Rohlingen (sog. Pellets), - wird als Ausgangsmaterial zur Verwendung in der Dentaltechnik eingesetzt, um zahnpro- thetische Waren herzustellen, - keine Einreihung in die Position 9021, da es sich aufgrund der neutralen Form um keine künstlichen Zähne handelt.
Keramische Waren zu technischen Zwecken (Beschreibung laut vorgelegten Unterlagen), - in Form von Kugeln in unterschiedlichen Größen (Durchmesser von 3,2 bis 50,8 mm), - mit einer Mohsschen Härte von weniger als 9 (laut Antragsangaben), - keine feuerfeste Waren, da für den Verwendungszweck nicht erforderlich, - zum Einsatz als Beschwerungslage in Absorptionsanlagen (Festbettreaktoren) bestimmt, - keine Einreihung in das Kapitel 84, da aus keramischen Stoffen bestehend, - laut Antrag nach vorheriger Formgebung keramisch gebrannt (gesintert), - aus anderen keramischen Stoffen als Porzellan (lt. Antrag aus Aluminiumoxid) bestehend.
Keramische Waren zu technischen Zwecken (Beschreibung laut vorgelegten Unterlagen), - in Form von Kugeln in unterschiedlichen Größen (Durchmesser von 3,2 bis 50,8 mm), - mit einer Mohsschen Härte von weniger als 9, - keine feuerfeste Waren, da nicht imstande hohen Temperaturen zu widerstehen, - zum Einsatz als Beschwerungslage in Absorptionsanlagen (Festbettreaktoren) bestimmt, - keine Einreihung in das Kapitel 84, da aus keramischen Stoffen bestehend, - laut Antrag nach vorheriger Formgebung keramisch gebrannt (gesintert), - aus anderen keramischen Stoffen als Porzellan (lt. Antrag überwiegend aus Siliciumdioxid und Aluminiumoxid) bestehend.
Keramische Waren zu technischen Zwecken, sog. Zirconox-Mahlperlen /-kugeln, - nach vorheriger Formgebung keramisch gebrannt, - aus Zirkoniumdioxid und Cerdioxid, - in unterschiedlichen Formen und Größen (Farbe gold-braun), vorgelegt wurden Kugeln mit Durchmessern von 0,4 - 0,7 bis 2,8 - 3,3 mm, - mit einer Mohsschen Härte von weniger als 9, - evtl. Feuerfestigkeit ist im Hinblick auf die Verwendung nicht erforderlich, - zur Verwendung als keramisches Medium zum Mahlen, - keine Zuweisung zu Pos. 6804, da keine Mahlsteine vorliegen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Avise zum Harmonisierten System (AV) 1. Teile aus Weichferrit, die als Teile von Maschinen, Apparaten oder Geräten des Kapitels 84 oder 90 erkennbar sind. Siehe Avise Kapitel 85/1 und 8504 90/1.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 679/72 (ABl. EG Nr. L 81/1) (RV L 679/72) in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/6): Waren aus „vitreous china“ oder „semi-vitreous china“, die mehr oder weniger verglaste keramische Waren mit lichtgrauem oder künstlich gefärbtem und nicht an der Zunge haftendem Scherben sind und gleichzeitig aufweisen: a) eine Porosität (Wasseraufnahmekoeffizient) – nach der Methode im Anhang I 1) – von 3 v. H. oder weniger, b) eine Dichte von 2,2 oder mehr, c) eine Lichtdurchlässigkeit – nach der Methode im Anhang II 2) – bis zu einer Dicke von etwa 3 mm. Dieses Kriterium findet keine Anwendung, wenn der Scherben in der Masse gefärbt oder mit farbiger oder opaker Glasur überzogen ist. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (467. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 11. bis 13. Februar 2009) Platten in verschiedenen Formen und Größen zur Herstellung von Wendeschneidplatten mit einer Schicht aus polykristallinem kubischen Bor-Nitrid, zum Teil auf einem Träger aus gesintertem Hartmetall aufgebracht, sind in ihrer Rohform nach stofflicher Beschaffenheit einzureihen (Pos. 6909). Wenn die Platten zugeschnitten sind und direkt als Wendeschneidplatten eingesetzt werden können, werden diese Waren in Position 6909 eingereiht, weil die Bedingungen der Anmerkung 1 zu Kapitel 82 nicht erfüllt sind. …
1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind (RV E6901000): a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903 (RV E6901A00); b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69 (RV E6901B00); c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6909.19?
Die Zolltarifnummer 6909.19 umfasst Keramische Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken; keramische Tröge, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6909.19?
Der Drittlandszollsatz für 6909.19 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6909.19?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 690919. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6909.19?
6909.19 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6909.19 im Zolltarif eingeordnet?
6909.19 steht in dieser Hierarchie: 69 KERAMISCHE WAREN > 6909 II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Keramische Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken; keramische Tröge, Wannen und ähnliche Behältnisse für die Landwirtschaft; keramische Krüge und ähnliche Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwecken. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6909.19?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6909.19 erfasst, zum Beispiel CZ34-0275-2017. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6909.19?
HS-Unterposition 6909.19 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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