Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6911.10.00.90.0: Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6911.10.00.90.0 steht für Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6911.10.00.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 69. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6911.10.00.90.0
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 69KERAMISCHE WAREN
  2. 6911II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Geschirr, andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände, aus Porzellan
  3. 6911.10Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
  4. 6911.10.00Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
  5. 6911.10.00.90andere
  6. 6911.10.00.90.0Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6911.10.00.90.0

HS-Code6911.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6911.10.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6911.10.00.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6911.10.00.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Antidumping- und Ausgleichszölle
UrsprungZollsatzHerstellerRechtsgrundlageGültig bis
China79 %Alle übrigen UnternehmenRegulation 0274/26-
Türkei-Alle übrigen UnternehmenDecision 0142/96-
ERGA OMNES-Alle übrigen UnternehmenRegulation 1036/16-

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI3818/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-07

Warenzusammenstellung, bestehend aus Geschirr, Ziergegenständen, Spielzeug (Puppengeschirr) und Weihnachtsartikeln, Fotos siehe Anlage, - in der Form eines Adventskalenders aus nummerierten Pappschachteln (1 - 24), die in einem größeren, bedruckten Karton eingelegt sind (in Aufmachung für den Einzelverkauf), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - alle Bestandteile sind keramische Erzeugnisse, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - laut Antrag aus Porzellan, - Geschirr aus Porzellan (Position 6911; Nrn. 3, 4, 6, 9, 12, 15, 16, 18, 20, 21, 23 und 24): - - in Form von zwei Schüsseln, zwei Schälchen, zwei Tassen mit Henkel, zwei Eierbechern und vier Tellern, - Ziergegenstände aus Porzellan (Position 6913; Nrn. 1, 2, 5, 7, 11, 13, 17, 19 und 22): - - alle zum Aufhängen geeignet; mit einer angebrachten Öse aus unedlem Metall und einem Band aus rotem Spinnstoffgewebe, - - in Form von zwei Teelichthaltern, drei Ziertassen, drei Ziertellern und einer Ziertasse mit angearbeiteter Untertasse, - Puppengeschirr (Spielzeug der Position 9503; Nr. 8): - - in Form einer Ziertasse mit angearbeiteter Untertasse (ohne Band zum Aufhängen), - Christbaumschmuck (Position 9505; Nrn. 10 und 14): - - in Form einer Kugel und in Form einer Glocke ohne Klöppel; beide mit einer angebrachten Öse aus unedlem Metall und einem Band aus rotem Spinnstoffgewebe, - das Geschirr aus Porzellan bestimmt nach der Menge den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Geschirr aus Porzellan, anderes als im TARIC-Code 6911 1000 10 genanntes"

DEBTI50009/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-26

Geschirr aus Porzellan, Foto siehe Anlage, - glasierte, weiße, becherförmige Tasse mit Henkel, - außen mit Motiven und/oder Schriftzügen versehen, - in den Abmessungen: ca. 8 cm (Durchmesser) x 9 , 3 cm (Höhe), - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung aus Porzellan, - in vier verschiedenen Ausführungen. "Geschirr (Tassen), aus Porzellan"

DEBTI50010/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-26

Geschirr aus Porzellan, Foto siehe Anlage, - glasierte, weiße, becherförmige Tasse mit Henkel, - außen mit Motiven und Schriftzügen versehen, - in den Abmessungen: ca. 8 , 2 cm (Durchmesser) x 9 , 6 cm (Höhe), - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung aus Porzellan, - in vier verschiedenen Ausführungen. "Geschirr (Tassen), aus Porzellan"

DEBTI50077/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-26

Geschirr aus Porzellan, Foto siehe Anlage, - glasierte, innen weiße, außen farbige, becherförmige Tasse mit Henkel, - außen mit einer vertikalen Rillenstruktur versehen, - in den Abmessungen: ca. 9 , 5 cm (Durchmesser) x 9 , 7 cm (Höhe), - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung aus Porzellan, - in drei unterschiedlichen Farben. "Geschirr (Tasse), aus Porzellan"

DEBTI50089/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-26

Geschirr aus Porzellan, Foto siehe Anlage, - innen vollständig und außen im oberen Bereich glasierte, farbige, becherförmige Tasse mit Henkel, - außen mit Motiven und Schriftzügen versehen; im unteren, unglasierten Bereich gesprenkelt, - in den Abmessungen: ca. 8 , 2 cm (Durchmesser) x 9 cm (Höhe), - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung aus Porzellan, - in drei verschiedenen Ausführungen. "Geschirr (Tassen), aus Porzellan"

DEBTI50011/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-26

Geschirr aus Porzellan, Foto siehe Anlage, - glasierte, weiße, zylinderförmige Espressotasse mit Henkel, - außen mit Motiven und Schriftzügen versehen, - in den Abmessungen: ca. 5 cm (Durchmesser) x 5 , 6 cm (Höhe), - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung aus Porzellan, - in drei verschiedenen Ausführungen, - mit einem Kabelbinder aus Kunststoffen an einer bedruckten Pappkarte zum Aufhängen an einem Verkaufsdisplay befestigt. "Geschirr (Tassen), aus Porzellan"

DEBTI48407/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-12

Geschirr aus Porzellan, Foto siehe Anlage, - glasierte, weiße, becherartige Tasse mit Henkel, mit einem nach außen abgesetzten Rand, - in den Abmessungen: ca. 9 , 0 cm (Durchmesser) x 12 , 7 cm (Höhe), - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung aus Porzellan. "Geschirr (Tasse), aus Porzellan"

DEBTI50078/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-12

Geschirr aus Porzellan, sog. Espressotasse, Foto siehe Anlage, - glasierte, zylinderförmige Tasse mit Henkel; innen weiß, außen verziert, - in den Abmessungen: ca. 5 , 1 cm (Durchmesser) x 5 , 6 cm (Höhe), - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung aus Porzellan, - in sechs verschiedenen Ausführungen/Designs. "Geschirr (Tasse), aus Porzellan"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6911

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Siehe die Erläuterungen zu Position 6912.

Pos. 6911

Avise zum Harmonisierten System (AV) 1. Aschenbecher (andere als Zieraschenbecher), bestehend aus einem unteren Teil (Körper) aus Porzellan und einem oberen Teil (Aufsatz) aus Stahlblech; der Aufsatz besteht im Wesentlichen aus einer drehbaren Scheibe, die durch Druck auf einen Druckknopf aus Kunststoff in Bewegung gesetzt und von einer Spiralfeder in ihre ursprüngliche Stellung zurückgebracht wird: Vollständige Aschenbecher mit Körper aus Porzellan.

Pos. 6911

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1676/89 der Kommission vom 13. Juni 1989 (ABl. EG Nr. L 164/7) (RV L 1676/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): Eine Flasche aus Glas, die 0,7 Liter Reiswein (Saké) enthält, eine kleine Karaffe aus Porzellan und drei Trinkschälchen, ebenfalls aus Porzellan, alles zusammen verpackt in einem Karton, sind wie folgt in die Kombinierte Nomenklatur einzureihen: - der Reiswein (Saké) zu KN-Code: 2206 00 Andere gegorene Getränke (z. B. …

Pos. 6911

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Textil und Mechanik/Verschiedenes) - 211. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 21. - 23. September 2020: Warenbeschreibung: Bei der Ware handelt es sich um einen nach unten hin breiter werdenden Behälter aus Porzellan mit einer Höhe von etwa 10,5 cm und einem Durchmesser von etwa 6 cm an der Öffnung und von 8 cm am Boden, wo der Durchmesser am größten ist. Die Außenfläche des Artikels ist opak und farbig, während die Innenfläche glasiert ist. Die Ware wird zur Aufnahme anderer Artikel verwendet. Sie kann andere Artikel wie Zahnbürsten halten oder stützen und somit zur Aufbewahrung von Toiletten- oder Badezimmerartikeln verwendet werden. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6911.10.00.90.0?

Die Zolltarifnummer 6911.10.00.90.0 umfasst Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6911.10.00.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 6911.10.00.90.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6911.10.00.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 691110. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6911.10.00.90.0?

6911.10.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6911.10.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

6911.10.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 69 KERAMISCHE WAREN > 6911 II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Geschirr, andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände, aus Porzellan > 691110 Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch > 69111000 Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch > 6911100090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6911.10.00.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6911.10.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI3818/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Gilt für 6911.10.00.90.0 ein Antidumpingzoll?

Ja. Auf 6911.10.00.90.0 sind handelspolitische Schutzmaßnahmen in Kraft, betroffen ist der Ursprung China, Türkei, ERGA OMNES. Der Satz hängt am Hersteller: Ohne den zutreffenden TARIC-Zusatzcode gilt der Residualsatz für alle übrigen Unternehmen, der deutlich höher ausfallen kann.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6911.10.00.90.0?

Warennummer 6911.10.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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