Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6911.90.00.00.0: Geschirr, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6911.90.00.00.0 steht für Geschirr, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6911.90.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 69. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6911.90.00.00.0
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 69KERAMISCHE WAREN
  2. 6911II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Geschirr, andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände, aus Porzellan
  3. 6911.90andere
  4. 6911.90.00.00.0Geschirr, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6911.90.00.00.0

HS-Code6911.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6911.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6911.90.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6911.90.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI175/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-06

Keramischer Toilettengegenstand, sog. Zahnputzbecher Keramik mit Bambus, Foto siehe Anlage, - in Form einer zusammengesetzten Ware, bestehend aus: - - einem weißen, glasierten, zylinderförmigen Becher, - - - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - - laut Antrag aus Porzellan, - - einem Sockel aus Holz (laut Antrag Bambus) zur passgenauen Aufnahme des Bechers, - in den Abmessungen: ca. 7 , 5 cm (Durchmesser) x 11 cm (Höhe), - zur Verwendung als Zahnputzbecher bestimmt, - das Porzellan bestimmt nach seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware. "Toilettengegenstand, aus Porzellan"

DEBTI31540/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-21

Andere Haushaltsartikel aus Porzellan, Foto siehe Anlage, - runde, weiße, glasierte Futternäpfe, - außen mit einem weihnachtlichen Dekor verziert, - in unterschiedlichen Größen; mit den Abmessungen (laut Antrag): ca. 19,5 cm (Durchmesser) x 7 cm (Höhe) und ca. 14,5 cm (Durchmesser) x 5 cm (Höhe), - keramische Erzeugnisse; nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges Material enthaltend, - laut Antrag aus Porzellan, - am Boden mit einem rutschhemmenden, weißen Ring aus laut Antrag Silikon (Kunststoff) versehen, - erkennbar zur Verwendung als Futternäpfe für Tiere vorgesehen. "Andere Haushaltsartikel (Futternäpfe), aus Porzellan"

DEBTI2088/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-01-28

Keramischer Toilettengegenstand, sog. ZAHNPUTZBECHER CONO RUND, Foto siehe Anlage, - weißer, innen glasierter, bauchiger Becher; auf der Außenseite unglasiert und mit einer schwarzgestreiften Rillenstruktur versehen, - am oberen Rand leicht nach innen gewölbt, - die obere Öffnung weist einen Durchmesser von ca. 5 cm auf, - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - lt. Antrag aus Porzellan, - zur Verwendung als Zahnputzbecher bestimmt. "Toilettengegenstand, aus Porzellan"

DEBTI32279/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-08-17

Haushaltsartikel aus Porzellan, sog. Aschenbecher aus Porzellan, Foto siehe Anlage, lt. Antrag: - in Form eines weißen, glasierten, schalenartigen, kreisförmigen, am Rand mit zwei Einkerbungen (zur Ablage der Rauchwaren) versehenen Tischaschenbechers, - mit einer Höhe von 42 mm und einem Durchmesser von 80 mm, - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - aus Porzellan, - zur Verwendung im Haushalt bestimmt. "Haushaltsartikel aus Porzellan, nicht für den Tisch- oder Küchengebrauch (Aschenbecher)"

DEBTI37717/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-10-16

Toilettengegenstand aus Porzellan, sog. Seifenschale aus Porzellan, Art. 18074, Foto siehe Anlage, - ovale, glasierte Schale mit floralem Muster, - auf der Oberseite mit vier erhabenen Abtropfrillen, - mit den Abmessungen ( L x B x H): ca. 13 cm x ca. 6 cm x ca. 2,4 cm, - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - lt. Antrag aus Porzellan, - zur Verwendung als Seifenschale im Badezimmer bestimmt, - in einer bedruckten Pappbanderole für den Einzelverkauf aufgemacht. "Toilettengegenstand, aus Porzellan"

DEBTI30303/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-10-16

Haushaltsartikel, Beech pet feeder, Foto siehe Anlage, - zusammengesetzte Waren, jeweils bestehend aus einem Futternapf und einem Gestell (lt. vorgelegter Abbildung in sechs verschiedenen Größen): - Futternäpfe: - - runde, weiße, glasierte Schalen, - - vorgelegtes Warenmuster in den Abmessungen: ca. 16,5 cm (Durchmesser) x 6 cm (Höhe), - - keramische Erzeugnisse; nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - - lt. Antrag aus Porzellan, - - erkennbar zur Verwendung als Futternäpfe für Tiere bestimmt, - Gestelle: - - in Form von vier Füßen, die durch Schrauben an einer runden Halterung für den Napf befestigt sind (lt. Antrag aus Buchenholz), - - passgenau zur Aufnahme des Futternapfes gearbeitet, - - vorgelegtes Warenmuster in den Abmessungen: ca. 30 cm (Durchmesser) x 21 cm (Höhe), - im Hinblick auf den Wert herrscht jeweils das Holzgestell vor, nach seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung ist jeweils der Futternapf charakterbestimmend; somit bestimmt keiner der Bestandteile den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Waren und diese ist daher der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (4421 / 6911) in der Nomenklatur der zuletzt genannten Position zuzuweisen. "Haushaltsartikel aus Porzellan (Futternäpfe), keine Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch"

DEBTI30306/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-09-08

Haushaltsartikel, Bamboo pet feeder, Foto siehe Anlage, - zusammengesetzte Waren, jeweils bestehend aus einem Futternapf und einem Gestell (lt. vorgelegter Abbildung in zwei verschiedenen Größen): - Futternäpfe: - - runde, weiße, glasierte Schalen, - - vorgelegtes Warenmuster in den Abmessungen: ca. 16,5 cm (Durchmesser) x 6,2 cm (Höhe), - - keramische Erzeugnisse; nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - - lt. Antrag aus Porzellan, - - erkennbar zur Verwendung als Futternäpfe für Tiere bestimmt, - Gestelle: - - in Form von zwei ineinandersteckbaren Holzteilen mit vier Füßen aus Holz (lt. Antrag aus Bambus), - - passgenau zur Aufnahme des jeweiligen Futternapfes gearbeitet, - - vorgelegtes Warenmuster in den Abmessungen: ca. 17,5 cm (Länge) x 17,5 cm (Breite) x 24,7 cm (Höhe), - im Hinblick auf den Wert herrscht jeweils das Holzgestell vor, nach seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung ist jeweils der Futternapf charakterbestimmend; somit bestimmt keiner der Bestandteile den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Waren und diese ist daher der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (4421 / 6911) in der Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen. "Haushaltsartikel aus Porzellan (Futternäpfe), keine Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch"

DEBTI20166/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-06-26

Toilettengegenstand aus Porzellan, sog. Mundspülbecher, - runder Becher; am oberen Rand nach außen gewölbt, - lt. Antrag in den Abmessungen: 8,96 cm (Außendurchmesser am oberen Rand) x 8,65 cm (Höhe), - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - lt. Antrag aus Porzellan, - zur Verwendung als Mundspülbecher im Badezimmer bestimmt; wird lt. Antrag in eine Wandhalterung eingesetzt. "Toilettengegenstand, aus Porzellan"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6911

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Siehe die Erläuterungen zu Position 6912.

Pos. 6911

Avise zum Harmonisierten System (AV) 1. Aschenbecher (andere als Zieraschenbecher), bestehend aus einem unteren Teil (Körper) aus Porzellan und einem oberen Teil (Aufsatz) aus Stahlblech; der Aufsatz besteht im Wesentlichen aus einer drehbaren Scheibe, die durch Druck auf einen Druckknopf aus Kunststoff in Bewegung gesetzt und von einer Spiralfeder in ihre ursprüngliche Stellung zurückgebracht wird: Vollständige Aschenbecher mit Körper aus Porzellan.

Pos. 6911

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1676/89 der Kommission vom 13. Juni 1989 (ABl. EG Nr. L 164/7) (RV L 1676/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): Eine Flasche aus Glas, die 0,7 Liter Reiswein (Saké) enthält, eine kleine Karaffe aus Porzellan und drei Trinkschälchen, ebenfalls aus Porzellan, alles zusammen verpackt in einem Karton, sind wie folgt in die Kombinierte Nomenklatur einzureihen: - der Reiswein (Saké) zu KN-Code: 2206 00 Andere gegorene Getränke (z. B. …

Pos. 6911

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Textil und Mechanik/Verschiedenes) - 211. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 21. - 23. September 2020: Warenbeschreibung: Bei der Ware handelt es sich um einen nach unten hin breiter werdenden Behälter aus Porzellan mit einer Höhe von etwa 10,5 cm und einem Durchmesser von etwa 6 cm an der Öffnung und von 8 cm am Boden, wo der Durchmesser am größten ist. Die Außenfläche des Artikels ist opak und farbig, während die Innenfläche glasiert ist. Die Ware wird zur Aufnahme anderer Artikel verwendet. Sie kann andere Artikel wie Zahnbürsten halten oder stützen und somit zur Aufbewahrung von Toiletten- oder Badezimmerartikeln verwendet werden. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6911.90.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 6911.90.00.00.0 umfasst Geschirr, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6911.90.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6911.90.00.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6911.90.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 691190. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6911.90.00.00.0?

6911.90.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6911.90.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6911.90.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 69 KERAMISCHE WAREN > 6911 II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Geschirr, andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände, aus Porzellan > 691190 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6911.90.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6911.90.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI175/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6911.90.00.00.0?

Warennummer 6911.90.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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