Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0: Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0 steht für Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch, ausgenommen Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen Mahlteile, Kaffeemühlen mit keramischem Mahlwerk, Messerschärfer aus Keramik, Schärfstäbe aus Keramik, Küchenwerkzeuge aus Keramik zum Schneiden, Mahlen, Reiben, Hobeln, Schaben und Schälen sowie Pizzasteine aus Kordierit-Keramik von der zum Backen von Pizza oder Brot verwendeten Art. Der Drittlandszollsatz beträgt 9 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6912.00.25.10.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 69. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6912.00.25.10.0
Drittlandszoll
9 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 69KERAMISCHE WAREN
  2. 6912Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände
  3. 6912.00II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände
  4. 6912.00.25Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Steingut oder feinen Erden
  5. 6912.00.25.10namizne in kuhinjske posode razen mlinčkov za začimbe ali zelišča in njihovih keramičnih drobilnih delov, kavnih mlinčkov, brusilcev nožev, brusilcev, kuhinjskih orodij, ki se uporabljajo za rezanje, mletje, ribanje, strganje in lupljenje, kamnov za peko pice, ki so izdelani iz kordieritne keramike in se uporabljajo za peko pice ali kruha
  6. 6912.00.25.10.0Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch, ausgenommen Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen Mahlteile, Kaffeemühlen mit keramischem Mahlwerk, Messerschärfer aus Keramik, Schärfstäbe aus Keramik, Küchenwerkzeuge aus Keramik zum Schneiden, Mahlen, Reiben, Hobeln, Schaben und Schälen sowie Pizzasteine aus Kordierit-Keramik von der zum Backen von Pizza oder Brot verwendeten Art

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0

HS-Code6912.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6912.00.258 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6912.00.25.1010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6912.00.25.10.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll9 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Antidumping- und Ausgleichszölle
UrsprungZollsatzHerstellerRechtsgrundlageGültig bis
Türkei-Alle übrigen UnternehmenDecision 0142/96-
China79 %Alle übrigen UnternehmenRegulation 0274/26-
ERGA OMNES-Alle übrigen UnternehmenRegulation 1036/16-

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI7631/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-25

Anderes keramisches Geschirr, Foto siehe Anlage, - innen glasierte, einfarbige, becherartige Tasse mit Henkel, - in den Abmessungen: 8 , 2 cm (Durchmesser) x 9 , 8 cm (Höhe), - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung aus Steingut, - in unterschiedlichen Farben. "Anderes keramisches Geschirr (Tasse), aus Steingut"

DEBTI7622/26-2Erteilt von DEGültig bis 2029-05-25

Anderer keramischer Haushaltsartikel, sog. Stiftebecher mit Deckel, Fotos siehe Anlage, in Form einer zusammengesetzten Ware (Dose), bestehend aus: - einem glasierten, weißen, zylinderförmigen Behälter, - - keramisches Erzeugnis; nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung aus Steingut, - einem abnehmbaren Deckel aus Holz (laut Antrag Buchenholz), - - passgenau zum Verschließen der Dose gearbeitet, - - mit einem Dichtungsring aus Kunststoff versehen, - in den Abmessungen (mit Deckel): 8 , 2 cm (Durchmesser) x 10 , 2 cm (Höhe), - die Keramik (Steingut) bestimmt nach dem Umfang und ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware, - eignet sich (insbesondere aufgrund der Dichtung) als Vorratsdose für den Tisch- und Küchengebrauch, - eine mögliche Verwendung als Stiftebecher steht der Einreihung der Ware als Dose (Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch) nicht entgegen. "Anderer keramischer Haushaltsartikel (Dose), Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Steingut"

DEBTI8708/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-14

Anderer keramischer Haushaltsartikel, sog. Vorratsdose, Foto siehe Anlage, - in Form einer zusammengesetzten Ware, bestehend aus: - einem zylindrischen, glasierten Behälter, - - außen weiß und mit blauen Motiven verziert, - - keramisches Erzeugnis; nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - laut Antrag aus Steingut, - einem abnehmbaren Deckel aus Holz, - - passgenau zum Verschließen der Dose gearbeitet, - - mit einem Dichtungsring aus Kunststoff versehen, - in den Abmessungen (mit Deckel): ca. 10 cm (Durchmesser) x 13 m (Höhe), - die Keramik (Steingut) bestimmt nach dem Umfang und ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware, - eignet sich aufgrund des Erscheinungsbilds und des mit der Dichtung versehenen Deckels als Vorratsdose für den Küchengebrauch. "Anderer keramischer Haushaltsartikel (Dose), Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Steingut"

DEBTI6965/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-14

Warenzusammenstellung, bestehend aus anderem keramischem Geschirr (ein Teller, eine Schale, ein Ablagebänkchen), zwei Essstäbchen und einer Rollmatte, sog. Sushi-Set, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (gemeinsam in einem Karton verpackt), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - anderes keramisches Geschirr (glasiert): - - rechteckiger Teller; in den Abmessungen: ca. 28 , 2 cm (Breite) x 14 , 2 cm (Tiefe) x 2 , 4 cm (Höhe), - - runde Schale; in den Abmessungen: ca. 7 , 9 cm (Durchmesser) x 4 , 1 cm (Höhe), - - Ablagebänkchen; in den Abmessungen: ca. 5 , 8 cm (Breite) x 1 , 5 cm (Tiefe) x 1 , 5 cm (Höhe), - keramische Erzeugnisse, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung des Tellers und der Schale aus Steingut (das Ablagebänkchen besteht laut Antrag ebenfalls aus Steingut), - Essstäbchen (Holzwaren zur Verwendung bei Tisch): - - laut Antrag aus Bambus, - - mit einer Länge von ca. 22 , 5 cm, - Rollmatte (Ware aus Flechtstoffen): - - aus parallel aneinandergefügten, dünnen Halmen aus laut Antrag Bambus, - - durch Haltefäden aus Spinnstoffen in Flächenform miteinander verbunden, - - in den Abmessungen: ca. 22 cm x 24 cm, - das keramische Geschirr aus Steingut bestimmt nach der Menge und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Anderes keramisches Geschirr (Teller, Schale, Ablagebänkchen), aus Steingut"

DEBTI4445/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-26

Anderes keramisches Geschirr, Foto siehe Anlage, - glasierte, außen mehrfarbige (mit weißen Blumenmotiven) und innen cremefarbene, becherartige Tasse mit Henkel, - in den Abmessungen: 9 , 7 cm (Durchmesser) x 9 , 4 cm (Höhe), - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung aus Steingut. "Anderes keramisches Geschirr (Tasse), aus Steingut"

DEBTI48251/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-12

Anderes keramisches Geschirr, sog. schwarze Keramiktasse, Foto siehe Anlage, - schwarze, glasierte, becherartige Tasse mit Henkel, - außen mit einer weißen Fläche vom oberen bis zum unteren Rand versehen (sog. Druckfeld), - in den Abmessungen: ca. 8 , 3 cm (Durchmesser) x 9 , 7 cm (Höhe), - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung aus Steingut. "Anderes keramisches Geschirr (Tasse), aus Steingut"

DEBTI49564/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-22

Anderer keramischer Haushaltsartikel, sog. Vorratsdose mit Bambusdeckel, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - in Form einer zusammengesetzten Ware (Dose), bestehend aus: - - einem zylindrischen, glasierten Behälter, - - - außen und innen gelb; außen mit einem leicht erhabenen, floralen Muster versehen, - - - keramisches Erzeugnis; nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - - aus Steingut, - - einem abnehmbaren Deckel aus Holz, - - - passgenau zum Verschließen der Dose gearbeitet, - - - mit einem Dichtungsring aus Kunststoff versehen, - - in den Abmessungen (mit Deckel): ca. 10 cm (Durchmesser) x 15 cm (Höhe), - die Keramik (Steingut) bestimmt nach dem Umfang und ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware, - eignet sich als Vorratsdose für den Tisch- und Küchengebrauch. "Anderer keramischer Haushaltsartikel, Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch (Dose), aus Steingut"

DEBTI39363/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-25

Anderes keramisches Geschirr, Foto siehe Anlage, - außen überwiegend weiße, innen schwarze, glasierte, becherartige Tasse mit Henkel, - mit den Abmessungen: ca. 9 cm (Durchmesser) x 8 , 8 cm (Höhe), - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung aus Steingut. "Anderes keramisches Geschirr (Tasse), aus Steingut"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6912

Zu Position 6911 und 6912 gehören nicht: (a) Krüge, Ballons und ähnliche Behälter, für Transport- oder Verpackungszwecke (Position 6909). (b) Badewannen, Bidets, Ausgüsse und ähnliche Installationsgegenstände (Position 6910). (c) Figuren und andere keramische Ziergegenstände (Position 6913). (d) Waren aus keramischen Stoffen, die mehr als eine einfache Verzierung aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen aufweisen (Kapitel 71). (e) Kaffee- und Gewürzmühlen mit Behältern aus keramischen Stoffen und arbeitenden Teilen aus Metall (Position 8210). (f) Elektrische Heizapparate (für Kochzwecke, zur Raumheizung u. dergleichen), einschließlich der elektrischen Heizelemente, z. B. Kochplatten, Heizwiderstände (Position 8516). (g) Waren des Kapitels 91, einschließlich der Uhrgehäuse. (h) Feuerzeuge der Position 9613 sowie Parfümzerstäuber usw. der Position 9616.

Pos. 6912

Zu Unterposition 6912 00: 1. Keramik-Tasse und Keramik-Untertasse, für den Einzelverkauf aufgemacht in einer Pappschachtel zusammen mit löslichem Kaffee (200 g) in einem Glasgefäß. Der lösliche Kaffee ist getrennt in die Unterposition 2101 11 einzureihen. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. Siehe auch Avis 2101.11/1 2. Waschkugel mit einem Durchmesser von etwa 10 cm, bestehend aus zwei gelochten Kunststoffgehäusen, die miteinander verbunden sind und zwei Magnete und vier Arten von kleinen Keramik "Pellets" (Kügelchen) enthält. Sie wird in einer haushaltsüblichen Waschmaschine zur Reinigung von Kleidung durch einen physikalischen Prozess verwendet. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6

Pos. 6912

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 729/2004 der Kommission vom 15. April 20041)) (RV L 729/2004): 2. Eine von Hand zu betätigende Mühle mit einem Gewicht von weniger als 10 kg zum Zermahlen von Salzkörnern zum Würzen von Speisen. Der kugelförmige Kunststoffbehälter enthält die Salzkörner, die mittels eines kleinen Reibplättchens aus Keramik zermahlen werden. Unterposition 6912 00 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung1 b) zu Kapitel 84 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6912 00 und 6912 0090. Eine Einreihung der Salzmühle in das Kapitel 82 kommt nach Anmerkung 1 a) zu Kapitel 82 nicht in Betracht. Das Reibplättchen aus Keramik verleiht dem Erzeugnis den wesentlichen Charakter. Verordnung (EG) Nr. 166/2007 der Kommission vom 16. Februar 2007 (ABL EU Nr. …

Kapitel 69

1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind (RV E6901000): a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903 (RV E6901A00); b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69 (RV E6901B00); c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0?

Die Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0 umfasst Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch, ausgenommen Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen Mahlteile, Kaffeemühlen mit keramischem Mahlwerk, Messerschärfer aus Keramik, Schärfstäbe aus Keramik, Küchenwerkzeuge aus Keramik zum Schneiden, Mahlen, Reiben, Hobeln, Schaben und Schälen sowie Pizzasteine aus Kordierit-Keramik von der zum Backen von Pizza oder Brot verwendeten Art. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6912.00.25.10.0?

Der Drittlandszollsatz für 6912.00.25.10.0 beträgt 9 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6912.00.25.10.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 691200. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0?

6912.00.25.10.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6912.00.25.10.0 im Zolltarif eingeordnet?

6912.00.25.10.0 steht in dieser Hierarchie: 69 KERAMISCHE WAREN > 6912 Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände > 691200 II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände > 69120025 Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Steingut oder feinen Erden > 6912002510 namizne in kuhinjske posode razen mlinčkov za začimbe ali zelišča in njihovih keramičnih drobilnih delov, kavnih mlinčkov, brusilcev nožev, brusilcev, kuhinjskih orodij, ki se uporabljajo za rezanje, mletje, ribanje, strganje in lupljenje, kamnov za peko pice, ki so izdelani iz kordieritne keramike in se uporabljajo za peko pice ali kruha. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6912.00.25.10.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6912.00.25.10.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI7631/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Gilt für 6912.00.25.10.0 ein Antidumpingzoll?

Ja. Auf 6912.00.25.10.0 sind handelspolitische Schutzmaßnahmen in Kraft, betroffen ist der Ursprung Türkei, China, ERGA OMNES. Der Satz hängt am Hersteller: Ohne den zutreffenden TARIC-Zusatzcode gilt der Residualsatz für alle übrigen Unternehmen, der deutlich höher ausfallen kann.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0?

Warennummer 6912.00.25.10.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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