Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6912.00.83: Anderes keramisches Geschirr, aus Steinzeug

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6912.00.83 steht für Anderes keramisches Geschirr, aus Steinzeug. Der Drittlandszollsatz beträgt 5,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6912.00.83 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 69. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6912.00.83
Drittlandszoll
5,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 69KERAMISCHE WAREN
  2. 6912Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände
  3. 6912.00II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände
  4. 6912.00.83Anderes keramisches Geschirr, aus Steinzeug

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6912.00.83

HS-Code6912.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6912.00.838 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll5,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

CZBTI45/340781/2026-300000-ZI/01Erteilt von CZGültig bis 2029-07-23

Dle poskytnutých údajů a předložených vzorků se jedná o keramické předměty do domácnosti – misky určené k podávání vody nebo krmiva domácím mazlíčkům. Misky kruhového tvaru s plochým dnem jsou vyrobeny z kameniny, uvnitř vždy s glazovaným povrchem. Vnější povrch je pokrytý glazurou buď jen částečně, nebo zcela, dle jednotlivých typů. Určeno pro psy, králíky a hlodavce. Balení: kartonová krabice. Vypáleno při teplotě 1 270 °C. Dodáváno v různých rozměrech (objemech) a barevných kombinacích.

CZBTI45/340772/2026-300000-ZI/01Erteilt von CZGültig bis 2029-07-23

Dle poskytnutých údajů a předloženého vzorku se jedná o sadu dvou misek a stojánku, určenou především pro psy. Misky jsou vyrobeny z kameniny, uvnitř s glazovaným povrchem. Vnější povrch je pokrytý glazurou jen částečně. Stojánek je zhotoven z bambusu. Určeno k podávání vody nebo krmiva. Dodáváno v různých velikostech a barvách, s potiskem obrázků nebo nápisů. Balení: kartonová krabice. Vypáleno při teplotě 1 270 °C. Rozměry: průměr 15 cm - objem 500 ml; průměr 13,5 cm - objem 250 ml; průměr 9,6 cm - objem 125 ml; průměr 16,5 cm - objem 850 ml.

DEBTI8237/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-07

Anderer keramischer Haushaltsartikel, sog. Gärtopf mit Deckel und Beschwerungssteinen, Foto siehe Anlage, - glasierter, braun bemalter, zylinderförmiger Topf: - - mit zwei seitlich ausgearbeiteten Griffmulden, - - am oberen Ende mit einer verengten Öffnung, - - mit einer Mulde (sog. Wasserrinne) zwischen Öffnung und Rand zum Aufsetzen des Deckels, - mit einem glasierten, braun bemalten, runden Deckel mit Griff: - - passgenau zum Aufsetzen auf den Topf gearbeitet, - mit zwei halbrunden, grauen Scheiben (sog. Beschwerungssteine), - in verschiedenen Größen (laut Antrag 1 Liter bis 40 Liter), - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - laut Antrag aus Steinzeug, - zur Verwendung als Gärtopf zur Konservierung von verschiedenen Gemüsearten (u. a. Sauerkraut) vorgesehen, - wird im Haushalt (kühler Keller) für Lagerungszwecke aufgestellt, somit kein Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch. "Anderer keramischer Haushaltsartikel, anderer als Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Steinzeug"

DEBTI8529/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-10

Andere keramische Haushaltsartikel, sog. Rumtopf + Gurkentopf, Foto siehe Anlage, Warenmuster wurden nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - jeweils bestehend aus: - einem glasierten, cremefarbenen, leicht bauchigen Topf: - - mit zwei seitlich ausgearbeiteten Griffmulden, - - am oberen Ende mit einer verengten Öffnung, - - mit einer Mulde (sog. Wasserrinne) zwischen Öffnung und Rand zum Aufsetzen des Deckels, - einem glasierten, cremefarbenen, runden Deckel mit Griff: - - passgenau zum Aufsetzen auf den Topf gearbeitet, - in verschiedenen Größen (3 , 5 Liter, 5 Liter, 7 Liter und 10 Liter), - keramische Erzeugnisse, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - aus Steinzeug, - zur Verwendung als Rumtöpfe zur Konservierung von Obst aber auch zum Konservieren von Gemüsen vorgesehen, - werden im Haushalt für Lagerungszwecke aufgestellt, somit keine Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch. "Andere keramische Haushaltsartikel, andere als Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Steinzeug"

DEBTI8530/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-10

Andere keramische Haushaltsartikel, sog. Futternäpfe, Foto siehe Anlage, Warenmuster wurden nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in verschiedenen Farben und Größen, - in Form eines glasierten, braunen, rechteckigen Futternapfes (sog. Doppelfutternapf) mit zwei unterschiedlich großen Einteilungen, - in Form von glasierten, braunen Futternäpfen mit einem nach oben geradgezogenen Rand, - in Form von glasierten, grauen Futternäpfen mit einem oberen, nach innen gezogenen Rand, - in Form von glasierten, beigen Futternäpfen mit einem oberen, nach außen gezogenen Rand, - keramische Erzeugnisse, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - aus Steinzeug, - erkennbar zur Verwendung als Futternäpfe für Tiere. "Andere keramische Haushaltsartikel (Futternäpfe), aus Steinzeug"

FRBTIFR-BTI-2025-04017Erteilt von FRGültig bis 2028-10-14

Article d'hygiène et de toilette, en céramique opaque (grès), de type porte-savon, présentant une porosité moyenne (coefficient d'absorption d'eau) de 1% en poids, avec un tesson gris et homogène. Il est de forme ovale avec une base plane. Celui-ci est destiné à être posé sur une surface plate et à recevoir un savon.

DEBTI10853/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-20

Haushaltsartikel, sog. Futternäpfe für Hunde (doppelt und einzeln), Foto siehe Anlage, - in verschiedenen Ausführungen, jeweils bestehend aus Haushaltsartikeln aus Keramik (Futternäpfe) und Gestellen aus Holz, - - vier Futternäpfe mit Holzgestell für einen Einzelnapf in den Größen XS, S, M, L, - - vier Futternäpfe mit Holzgestell für zwei Näpfe (Doppelnapf) in den Größen XS, S, M, L, - Futternäpfe und Holzgestelle (in Form von quadratischen bzw. rechteckigen Holzgestellen mit passgenauen Aussparungen zum Einsetzen der Futternäpfe) bilden jeweils eine zusammengesetzte Ware aus verschiedenen Bestandteilen, bei denen insbesondere im Hinblick auf die Verwendung (in den Futternäpfen befindet sich das Futter) die Futternäpfe charakterbestimmend sind, - Haushaltsartikel aus Keramik (Futternäpfe): - - weiße, glasierte, viereckige, konische Futternäpfe mit einem oben überstehenden Rand, - - in unterschiedlichen Größen (XS, S, M, L), - - keramische Erzeugnisse, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung aus Steinzeug, - erkennbar zur Verwendung als Futternäpfe für Tiere bestimmt, - jeweils in einem Karton verpackt. "Andere keramische Haushaltsartikel (Futternäpfe), aus Steinzeug"

DEBTI10991/25-2Erteilt von DEGültig bis 2028-07-17

Haushaltsartikel, sog. Futternäpfe für Hunde, Ersatznäpfe separat erhältlich, Foto siehe Anlage, - cremefarbene, glasierte, runde, konische Futternäpfe mit einem oben überstehenden Rand, - in unterschiedlichen Größen (XS, S, M); teilweise im 6er-Set bzw. 4er Set, - keramische Erzeugnisse, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung aus Steinzeug, - erkennbar zur Verwendung als Futternäpfe für Tiere bestimmt, - jeweils in einem Karton verpackt. "Andere keramische Haushaltsartikel (Futternäpfe), aus Steinzeug"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6912

Zu Position 6911 und 6912 gehören nicht: (a) Krüge, Ballons und ähnliche Behälter, für Transport- oder Verpackungszwecke (Position 6909). (b) Badewannen, Bidets, Ausgüsse und ähnliche Installationsgegenstände (Position 6910). (c) Figuren und andere keramische Ziergegenstände (Position 6913). (d) Waren aus keramischen Stoffen, die mehr als eine einfache Verzierung aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen aufweisen (Kapitel 71). (e) Kaffee- und Gewürzmühlen mit Behältern aus keramischen Stoffen und arbeitenden Teilen aus Metall (Position 8210). (f) Elektrische Heizapparate (für Kochzwecke, zur Raumheizung u. dergleichen), einschließlich der elektrischen Heizelemente, z. B. Kochplatten, Heizwiderstände (Position 8516). (g) Waren des Kapitels 91, einschließlich der Uhrgehäuse. (h) Feuerzeuge der Position 9613 sowie Parfümzerstäuber usw. der Position 9616.

Pos. 6912

Zu Unterposition 6912 00: 1. Keramik-Tasse und Keramik-Untertasse, für den Einzelverkauf aufgemacht in einer Pappschachtel zusammen mit löslichem Kaffee (200 g) in einem Glasgefäß. Der lösliche Kaffee ist getrennt in die Unterposition 2101 11 einzureihen. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. Siehe auch Avis 2101.11/1 2. Waschkugel mit einem Durchmesser von etwa 10 cm, bestehend aus zwei gelochten Kunststoffgehäusen, die miteinander verbunden sind und zwei Magnete und vier Arten von kleinen Keramik "Pellets" (Kügelchen) enthält. Sie wird in einer haushaltsüblichen Waschmaschine zur Reinigung von Kleidung durch einen physikalischen Prozess verwendet. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6

Pos. 6912

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 729/2004 der Kommission vom 15. April 20041)) (RV L 729/2004): 2. Eine von Hand zu betätigende Mühle mit einem Gewicht von weniger als 10 kg zum Zermahlen von Salzkörnern zum Würzen von Speisen. Der kugelförmige Kunststoffbehälter enthält die Salzkörner, die mittels eines kleinen Reibplättchens aus Keramik zermahlen werden. Unterposition 6912 00 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung1 b) zu Kapitel 84 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6912 00 und 6912 0090. Eine Einreihung der Salzmühle in das Kapitel 82 kommt nach Anmerkung 1 a) zu Kapitel 82 nicht in Betracht. Das Reibplättchen aus Keramik verleiht dem Erzeugnis den wesentlichen Charakter. Verordnung (EG) Nr. 166/2007 der Kommission vom 16. Februar 2007 (ABL EU Nr. …

Kapitel 69

1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind (RV E6901000): a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903 (RV E6901A00); b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69 (RV E6901B00); c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6912.00.83?

Die Zolltarifnummer 6912.00.83 umfasst Anderes keramisches Geschirr, aus Steinzeug. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6912.00.83?

Der Drittlandszollsatz für 6912.00.83 beträgt 5,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6912.00.83?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 691200. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6912.00.83?

6912.00.83 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6912.00.83 im Zolltarif eingeordnet?

6912.00.83 steht in dieser Hierarchie: 69 KERAMISCHE WAREN > 6912 Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände > 691200 II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6912.00.83?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6912.00.83 erfasst, zum Beispiel CZBTI45/340781/2026-300000-ZI/01. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6912.00.83?

KN-Code 6912.00.83 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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