Zolltarifnummer 6912.00.89: Anderes keramisches Geschirr, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6912.00.89 steht für Anderes keramisches Geschirr, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6912.00.89 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 69. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6912.00.89
- Drittlandszoll
- 7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 69KERAMISCHE WAREN
- 6912Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände
- 6912.00II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände
- 6912.00.89Anderes keramisches Geschirr, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6912.00.89
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Article d'hygiène ou de toilette de type boîte à cotons avec couvercle en céramique non opaque avec une porosité moyenne (coefficient d'absorption d'eau) de 6,5% en poids. Cet article est destiné à accueillir des cotons dans une salle de bain. Dimensions : diamètre 9 cm, hauteur 10 cm
Article d'hygiène et de toilette, de type gobelet, en céramique opaque, présentant une porosité moyenne (coefficient d'absorption d'eau) de 3,8 % en poids, avec un tesson homogène de couleur crème. Il est de forme cylindrique avec une base plane. Celui-ci est destiné à être posé sur une surface plate et à contenir une brosse à dent.
Haushaltsartikel, sog. Futternäpfe für Hunde (doppelt und einzeln), Foto siehe Anlage, - in verschiedenen Ausführungen, jeweils bestehend aus Haushaltsartikeln aus Keramik (Futternäpfe) und Gestellen aus Holz (Teakholz), - - vier Futternäpfe mit Holzgestell für einen Einzelnapf in den Größen XS, S, M, L, - - vier Futternäpfe mit Holzgestell für zwei Näpfe (Doppelnapf) in den Größen XS, S, M, L, - Futternäpfe und Holzgestelle (in Form von quadratischen bzw. rechteckigen Holzgestellen mit passgenauen Aussparungen zum Einsetzen der Futternäpfe) bilden jeweils eine zusammengesetzte Ware, bei denen insbesondere im Hinblick auf die Verwendung (in den Futternäpfen befindet sich das Futter) die Futternäpfe charakterbestimmend sind, - Haushaltsartikel aus Keramik (Futternäpfe): - - weiße, glasierte, viereckige, konische Futternäpfe mit einem oben überstehenden Rand, - - in unterschiedlichen Größen (XS, S, M, L), - - keramische Erzeugnisse, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung handelt es sich bei der Keramik weder um Porzellan noch um gewöhnlichen Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden; die Futternäpfe sind als andere keramische Ware anzusehen, - erkennbar zur Verwendung als Futternäpfe für Tiere bestimmt, - jeweils in einem Karton verpackt. "Andere keramische Haushaltsartikel (Futternäpfe), aus anderer Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden"
Haushaltsartikel, sog. Futternäpfe für Hunde, Ersatznäpfe separat erhältlich, Foto siehe Anlage, - weiße, glasierte, viereckige, konische Futternäpfe mit einem oben überstehenden Rand, - in unterschiedlichen Größen (XS, S, M, L), - keramische Erzeugnisse, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung handelt es sich bei der Keramik weder um Porzellan noch um gewöhnlichen Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden; die Futternäpfe sind als andere keramische Ware anzusehen, - erkennbar zur Verwendung als Futternäpfe für Tiere bestimmt, - jeweils in einem Karton verpackt. "Andere keramische Haushaltsartikel (Futternäpfe), aus anderer Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden"
Andere keramische Haushaltsartikel, sog. Näpfe, Foto siehe Anlage, - glasierte, graue, annähernd dreieckige, bauchige Futternäpfe aus einer doppelwandigen Keramik, - in drei verschiedenen Größen, - keramische Erzeugnisse; nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges Material enthaltend, - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung handelt es sich bei der Keramik weder um Porzellan noch um gewöhnlichen Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden; die Futternäpfe sind als andere keramische Waren anzusehen, - erkennbar zur Verwendung als Futternäpfe für Tiere. "Andere keramische Haushaltsartikel (Futternäpfe), aus anderer Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden"
Anderer keramischer Haushaltsartikel, sog. Futternapf, Foto siehe Anlage, - zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem Futternapf und einem Untersetzer, - Futternapf: - - glasierte, eckige, weiße Schale, - - in den Abmessungen: 11,3 cm (Breite) x 11,3 cm (Länge) x 4,8 cm (Höhe), - - keramisches Erzeugnis; nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung handelt es sich bei der Keramik weder um Porzellan noch um gewöhnlichen Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden; der Futternapf ist als andere keramische Ware anzusehen, - - erkennbar zur Verwendung als Futternapf für Tiere bestimmt, - Untersetzer: - - in Form eines rechteckigen Untersetzers aus Holz, - - passgenau zur Aufnahme des Futternapfes gearbeitet, - - in den Abmessungen: ca. 15 cm (Länge) x 15 cm (Breite) x 5 cm (Höhe), - nach der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleiht die Futternapf der zusammengesetzte Ware den wesentlichen Charakter, - in einem Karton verpackt. "Keramischer Haushaltsartikel (Futternapf), aus anderer Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden"
Anderer keramischer Toilettengegenstand, sog. Zahnputzbecher, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - glasierter, schwarzer, rechteckiger Becher, - - mit den Abmessungen von ca. 7,2 cm (Länge) x 7,2 cm (Breite) x 10,7 cm (Höhe), - - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - weder aus Porzellan noch gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden; das Erzeugnis ist als andere keramische Ware anzusehen, - zur Verwendung als Zahnputzbecher im Badezimmer bestimmt. "Anderer Keramischer Toilettengegenstand, aus anderer Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden"
Andere keramische Toilettengegenstände, sog. Zahnputzbecher, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - in verschiedenen Farben, - - glasierte, runde, konische, außen mit sog. Softtouch-Oberfläche versehene Behälter, - - mit einem größten Außendurchmesser von 8,4 cm und einer Höhe von 10,5 cm, - - keramische Erzeugnisse; nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - aus anderer Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden, - - zur Verwendung als Zahnputzbecher im Badezimmer bestimmt. "Andere keramische Toilettengegenstände, aus anderer Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Position 6911 und 6912 gehören nicht: (a) Krüge, Ballons und ähnliche Behälter, für Transport- oder Verpackungszwecke (Position 6909). (b) Badewannen, Bidets, Ausgüsse und ähnliche Installationsgegenstände (Position 6910). (c) Figuren und andere keramische Ziergegenstände (Position 6913). (d) Waren aus keramischen Stoffen, die mehr als eine einfache Verzierung aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen aufweisen (Kapitel 71). (e) Kaffee- und Gewürzmühlen mit Behältern aus keramischen Stoffen und arbeitenden Teilen aus Metall (Position 8210). (f) Elektrische Heizapparate (für Kochzwecke, zur Raumheizung u. dergleichen), einschließlich der elektrischen Heizelemente, z. B. Kochplatten, Heizwiderstände (Position 8516). (g) Waren des Kapitels 91, einschließlich der Uhrgehäuse. (h) Feuerzeuge der Position 9613 sowie Parfümzerstäuber usw. der Position 9616.
Zu Unterposition 6912 00: 1. Keramik-Tasse und Keramik-Untertasse, für den Einzelverkauf aufgemacht in einer Pappschachtel zusammen mit löslichem Kaffee (200 g) in einem Glasgefäß. Der lösliche Kaffee ist getrennt in die Unterposition 2101 11 einzureihen. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. Siehe auch Avis 2101.11/1 2. Waschkugel mit einem Durchmesser von etwa 10 cm, bestehend aus zwei gelochten Kunststoffgehäusen, die miteinander verbunden sind und zwei Magnete und vier Arten von kleinen Keramik "Pellets" (Kügelchen) enthält. Sie wird in einer haushaltsüblichen Waschmaschine zur Reinigung von Kleidung durch einen physikalischen Prozess verwendet. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 729/2004 der Kommission vom 15. April 20041)) (RV L 729/2004): 2. Eine von Hand zu betätigende Mühle mit einem Gewicht von weniger als 10 kg zum Zermahlen von Salzkörnern zum Würzen von Speisen. Der kugelförmige Kunststoffbehälter enthält die Salzkörner, die mittels eines kleinen Reibplättchens aus Keramik zermahlen werden. Unterposition 6912 00 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung1 b) zu Kapitel 84 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6912 00 und 6912 0090. Eine Einreihung der Salzmühle in das Kapitel 82 kommt nach Anmerkung 1 a) zu Kapitel 82 nicht in Betracht. Das Reibplättchen aus Keramik verleiht dem Erzeugnis den wesentlichen Charakter. Verordnung (EG) Nr. 166/2007 der Kommission vom 16. Februar 2007 (ABL EU Nr. …
1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind (RV E6901000): a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903 (RV E6901A00); b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69 (RV E6901B00); c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6912.00.89?
Die Zolltarifnummer 6912.00.89 umfasst Anderes keramisches Geschirr, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6912.00.89?
Der Drittlandszollsatz für 6912.00.89 beträgt 7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6912.00.89?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 691200. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6912.00.89?
6912.00.89 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6912.00.89 im Zolltarif eingeordnet?
6912.00.89 steht in dieser Hierarchie: 69 KERAMISCHE WAREN > 6912 Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände > 691200 II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6912.00.89?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6912.00.89 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-04016. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6912.00.89?
KN-Code 6912.00.89 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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