Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6914.10.00: Andere keramische Waren, aus Porzellan

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6914.10.00 steht für Andere keramische Waren, aus Porzellan. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6914.10.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 69. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6914.10.00
Drittlandszoll
5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 69KERAMISCHE WAREN
  2. 6914II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Andere keramische Waren
  3. 6914.10aus Porzellan
  4. 6914.10.00Andere keramische Waren, aus Porzellan

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6914.10.00

HS-Code6914.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6914.10.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1A006bEquipment, specially designed or modified for the disposal of Improvised Explosive Devices (IEDs), as follows, and specially designed components and accessories therefor:
  • 2B350gChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI16317/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-06-09

Andere keramische Ware, Foto siehe Anlage, - annähernd kegelförmige, glasierte, außen glatte Abdeckung für einen sog. Aroma Vernebler Ambiente (nicht Gegenstand der vZTA), - am oberen Ende mit einem kleinen Loch in der Mitte, - in den Abmessungen: ca. 9,5 cm (Durchmesser) x 12,5 cm (Höhe), - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - lt. Antrag aus Porzellan, - stellt sich als Teil für einen sog. Aroma Vernebler Ambiente dar, welcher vom Kapitel 84 erfasst wird, - keine Einreihung in das Kapitel 84, da Teile aus keramischen Stoffen gemäß Anmerkung 1 b) zu Kapitel 84 nicht zu Kapitel 84 gehören. "Andere keramische Ware, aus Porzellan"

FRBTIFR-BTI-2022-07751Erteilt von FRGültig bis 2025-12-11

Garniture de meuble sous forme de bouton pour tiroirs ou portes, composé majoritairement, selon les données de l'opérateur, en porcelaine, de forme ronde présentant quatre décors différents selon le modèle. L’article est équipé d’un dispositif de fixation en acier constitué d’une tige, d’un écrou, d'une rondelle et deux plaques. Cet article est conditionné pour la vente au détail et est vendu à l’unité.

FRBTIFR-BTI-2022-07835Erteilt von FRGültig bis 2025-12-11

Accessoire d’ornementation de type garniture de meuble sous forme de bouton pour tiroirs ou portes, composé majoritairement, selon les données opérateur, en porcelaine, de forme ronde et de coloris noir. L’article est équipé d’un dispositif de fixation en acier constitué d’une tige, d’un écrou, d’une rondelle et de deux plaques. Cet article est conditionné pour la vente au détail et est vendu par lot de quatre.

FRBTIFR-BTI-2022-07829Erteilt von FRGültig bis 2025-12-11

Garniture de meuble sous forme de bouton pour tiroirs ou portes, composé majoritairement, selon les données de l'opérateur, en porcelaine, en forme de fleur. L’article est équipé d’un dispositif de fixation en acier constitué d’une tige, d’un écrou, d'une rondelle et de deux plaques. Cet article est conditionné pour la vente au détail et est vendu à l’unité. Il se décline en trois motifs différents.

FRBTIFR-BTI-2022-07834Erteilt von FRGültig bis 2025-12-11

Garniture de meuble de type bouton pour tiroirs ou portes, composé majoritairement, selon les données de l'opérateur, en porcelaine, de forme ronde avec une inscription. L’article est équipé d’un dispositif de fixation en acier constitué d’une tige, d’un écrou, d'une rondelle et de deux plaques. Cet article est conditionné pour la vente au détail et est vendu à l’unité. Il se décline en deux versions différentes.

FRBTIFR-BTI-2022-07859Erteilt von FRGültig bis 2025-12-08

Garniture de meuble sous forme de bouton rond uni ou avec motif pour tiroirs ou portes, composé majoritairement, selon les données de l'opérateur, en porcelaine. L’article est équipé d’un dispositif de fixation en acier constitué d’une tige, d’un écrou, et d’une rondelle. Cet article est conditionné pour la vente au détail et est vendu à l’unité.

DEBTI6727/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-05-15

Warenzusammenstellung, bestehend aus zwei anderen keramischen Waren, drei Waren aus Kork und einer anderen konfektionierten Spinnstoffware (Beutel), sog. Kieferretter, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (in einem Karton verpackt); zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt (u. a. zum Dehnen der Kaumuskulatur gegen Zähneknirschen und Kieferbeschwerden), - zwei andere keramische Waren: - - in Form von noch nicht zusammengesetzten Waren aus verschiedenen Stoffen, bestehend aus: - - - zwei zylinderförmigen sog. Haltern aus glasierter, weißer Keramik, - - - - in den Abmessungen: ca. 2,3 cm (Durchmesser) x 25 cm (Länge) bzw. 2,3 cm (Durchmesser) x 43 cm (Länge) - - - - keramische Erzeugnisse, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - - - lt. Antrag aus Porzellan, - - - vier Waren aus Kork, - - - - in unterschiedlichen Größen, - - - - in Form von runden Korken, die jeweils beidseitig auf die Halter aus Keramik aufgesteckt werden, - - - das Porzellan bestimmt im Hinblick auf den Umfang und seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Waren, - drei Waren aus Kork: - - in Form von runden Korken, - - in unterschiedlichen Größen (können alternativ auf die Halter aus Keramik aufgesetzt werden), - andere konfektionierte Spinnstoffware: - - in Form eines Beutels aus Geweben aus Spinnstoffen, der mit einem Kordelverschluss versehen ist und zur Aufbewahrung der Halter und Korken dient, - die zwei anderen keramischen Waren verleihen der Warenzusammenstellung nach der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung, dem Wert und nach dem Umfang den wesentlichen Charakter, - keine Ware Positionen 9018, 9019 und 9021, da es sich weder um ein medizinisches Gerät, ein Massagegerät, eine orthopädische Vorrichtung oder einer Vorrichtung zum Tragen am Körper zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen im Sinne dieser Positionen handelt. "Andere keramische Waren, aus Porzellan"

DE8327/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-11-16

Andere keramische Ware (Knauf), Foto siehe Anlage, - glasierter, hellgrauer Knauf in Form einer Rosenblüte, - in den Abmessungen: ca. 6 cm (Durchmesser) x 4 cm (Tiefe), - keramisches Erzeugnis; nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges Material enthaltend, - laut Antrag aus Porzellan bestehend, - auf der Rückseite mit einem ca. 3,5 cm langen Schraubgewinde, auf das ein Abdeckschirmchen, eine Unterlegscheibe und eine Befestigungsmutter aufgeschraubt sind (alle aus unedlem Metall), - im Hinblick auf den Umfang, den Wert und die Verwendung als Knauf verleiht das Porzellan der Ware ihren wesentlichen Charakter, - stellt sich nicht als erkennbares Teil eines Möbels dar, somit keine Einreihung in die Position 9403. "Andere keramische Ware (Knauf), aus Porzellan"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6914

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören alle keramische Waren, die weder in den vorhergehenden Positionen dieses Kapitels noch in anderen Kapiteln des Schemas genannt oder inbegriffen sind. Hier gehören insbesondere: 1) Öfen und andere Heizgeräte, die im wesentlichen aus keramischen Stoffen (meistens aus Steingut, manchmal aber auch aus gewöhnlichem Ton) bestehen; Fliesen (Kacheln) besonderer Ausführung für diese Öfen, sowie gewisses nicht feuerfestes Zubehör für Kamine und offene Feuerstellen. Elektrische Heizgeräte gehören zu Pos. 8516. 2) Blumentöpfe, nicht zu Zierzwecken (z.B. für den Gartenbau). 3) Beschläge für Türen, Fenster usw., wie Griffe und Knöpfe, Türschoner usw., sowie Griffe oder Knöpfe für Ziehketten. …

Pos. 6914

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 679/72 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/6): Waren aus „vitreous china“ oder „semi-vitreous china“, die mehr oder weniger verglaste keramische Waren mit lichtgrauem oder künstlich gefärbtem und nicht an der Zunge haftendem Scherben sind und gleichzeitig aufweisen: a) eine Porosität (Wasseraufnahmekoeffizient) – nach der Methode im Anhang I 1) – von 3 v. H. oder weniger, b) eine Dichte von 2,2 oder mehr, c) eine Lichtdurchlässigkeit – nach der Methode im Anhang II 2) – bis zu einer Dicke von etwa 3 mm Dieses Kriterium findet keine Anwendung, wenn der Scherben in der Masse gefärbt oder mit farbiger oder opaker Glasur überzogen ist Unterposition 6914 10 00 Verordnung (EG) Nr. 305/2001 der Kommission vom 12. Februar 2001 (ABl. EG Nr. …

Kapitel 69

1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind (RV E6901000): a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903 (RV E6901A00); b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69 (RV E6901B00); c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6914.10.00?

Die Zolltarifnummer 6914.10.00 umfasst Andere keramische Waren, aus Porzellan. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6914.10.00?

Der Drittlandszollsatz für 6914.10.00 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6914.10.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 691410. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6914.10.00?

6914.10.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6914.10.00 im Zolltarif eingeordnet?

6914.10.00 steht in dieser Hierarchie: 69 KERAMISCHE WAREN > 6914 II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Andere keramische Waren > 691410 aus Porzellan. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6914.10.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6914.10.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI16317/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 6914.10.00 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 6914.10.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A006b, 2B350g. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6914.10.00?

KN-Code 6914.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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