Zolltarifnummer 6914.90.00.20: Andere keramische Waren, keramische Waren aus Endlosfäden aus keramischen Oxiden, mit…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6914.90.00.20 steht für Andere keramische Waren, keramische Waren aus Endlosfäden aus keramischen Oxiden, mit einem Gehalt an: - Dibortrioxid von 2GHT oder mehr, - Siliciumdioxid von 28GHT oder weniger und - Dialuminiumtrioxid von 60GHT oder mehr. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6914.90.00.20 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 69. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6914.90.00.20
- Drittlandszoll
- 3 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 2
Einordnung im Zolltarif
- 69KERAMISCHE WAREN
- 6914II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Andere keramische Waren
- 6914.90andere
- 6914.90.00andere
- 6914.90.00.20Andere keramische Waren, keramische Waren aus Endlosfäden aus keramischen Oxiden, mit einem Gehalt an: - Dibortrioxid von 2GHT oder mehr, - Siliciumdioxid von 28GHT oder weniger und - Dialuminiumtrioxid von 60GHT oder mehr
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6914.90.00.20
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1A006bEquipment, specially designed or modified for the disposal of Improvised Explosive Devices (IEDs), as follows, and specially designed components and accessories therefor:
- 1C007Ceramic powders, ceramic-"matrix" "composite" materials and 'precursor materials', as follows:
- 2B350gChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
- 1C007Ceramic powders, ceramic-"matrix" "composite" materials and 'precursor materials', as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Keramische Waren, sog. keramische Waren aus Endlosfäden aus keramischen Oxiden, Abbildung siehe Anlage, - in Form einer weißen und einer rosafarbenen leicht glänzenden Fasermatte, - keramische Erzeugnisse, nach der Formgebung gebrannt, - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung jeweils bestehend aus Endlosfäden aus keramischen Oxiden, mit einem Gehalt an: - - Dibortrioxid von 2 GHT oder mehr, - - Siliciumdioxid von 28 GHT oder weniger und - - Dialuminiumtrioxid von 60 GHT oder mehr - als Meterware auf Rollen (lt. Antrag). "Andere keramische Waren, nicht aus Porzellan, andere als in dem TARIC-Codes 6914 9000 10 genannte"
GAINE TRESSÉE DE FORME TUBULAIRE PLATE DE FILAMENTS BLANCS NE CONTENANT PAS DE COMPOSANT ORGANIQUE. OUVRAGE EN CÉRAMIQUE FAIT DE FILAMENTS CONTINUS D OXYDES CÉRAMIQUES, CONTENANT EN POIDS PLUS DE 2 % DE TRIOXYDE DE DIBORE, MOINS DE 28 % DE DIOXYDE DE SILICIUM ET PLUS DE 60 % DE TRIOXYDE DE DIALUMINIUM.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören alle keramische Waren, die weder in den vorhergehenden Positionen dieses Kapitels noch in anderen Kapiteln des Schemas genannt oder inbegriffen sind. Hier gehören insbesondere: 1) Öfen und andere Heizgeräte, die im wesentlichen aus keramischen Stoffen (meistens aus Steingut, manchmal aber auch aus gewöhnlichem Ton) bestehen; Fliesen (Kacheln) besonderer Ausführung für diese Öfen, sowie gewisses nicht feuerfestes Zubehör für Kamine und offene Feuerstellen. Elektrische Heizgeräte gehören zu Pos. 8516. 2) Blumentöpfe, nicht zu Zierzwecken (z.B. für den Gartenbau). 3) Beschläge für Türen, Fenster usw., wie Griffe und Knöpfe, Türschoner usw., sowie Griffe oder Knöpfe für Ziehketten. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 679/72 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/6): Waren aus „vitreous china“ oder „semi-vitreous china“, die mehr oder weniger verglaste keramische Waren mit lichtgrauem oder künstlich gefärbtem und nicht an der Zunge haftendem Scherben sind und gleichzeitig aufweisen: a) eine Porosität (Wasseraufnahmekoeffizient) – nach der Methode im Anhang I 1) – von 3 v. H. oder weniger, b) eine Dichte von 2,2 oder mehr, c) eine Lichtdurchlässigkeit – nach der Methode im Anhang II 2) – bis zu einer Dicke von etwa 3 mm Dieses Kriterium findet keine Anwendung, wenn der Scherben in der Masse gefärbt oder mit farbiger oder opaker Glasur überzogen ist Unterposition 6914 10 00 Verordnung (EG) Nr. 305/2001 der Kommission vom 12. Februar 2001 (ABl. EG Nr. …
1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind (RV E6901000): a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903 (RV E6901A00); b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69 (RV E6901B00); c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6914.90.00.20?
Die Zolltarifnummer 6914.90.00.20 umfasst Andere keramische Waren, keramische Waren aus Endlosfäden aus keramischen Oxiden, mit einem Gehalt an: - Dibortrioxid von 2GHT oder mehr, - Siliciumdioxid von 28GHT oder weniger und - Dialuminiumtrioxid von 60GHT oder mehr. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6914.90.00.20?
Der Drittlandszollsatz für 6914.90.00.20 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6914.90.00.20?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 691490. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6914.90.00.20?
6914.90.00.20 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6914.90.00.20 im Zolltarif eingeordnet?
6914.90.00.20 steht in dieser Hierarchie: 69 KERAMISCHE WAREN > 6914 II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Andere keramische Waren > 691490 andere > 69149000 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6914.90.00.20?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6914.90.00.20 erfasst, zum Beispiel DEBTI51667/18-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 6914.90.00.20 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 6914.90.00.20 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A006b, 1C007, 2B350g, 1C007. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6914.90.00.20?
TARIC-Code 6914.90.00.20 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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