Zolltarifnummer 7001.00.10.00.0: Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas
Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7001.00.10.00.0 steht für Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7001.00.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 70. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 7001.00.10.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 70GLAS UND GLASWAREN
- 7001Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas, ausgenommen Glas von Kathodenstrahlröhren oder sonstiges beschichtetes Glas der Position 8549; Glasmasse
- 7001.00Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas; Glasmasse
- 7001.00.10Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas
- 7001.00.10.00.0Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7001.00.10.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Algerien | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Scherben von Glas, sog. Glasbrocken, Foto siehe Anlage, - unregelmäßig geformte Brocken, - mit unregelmäßigen Bruchkanten (mit scharfen Kanten), - durch Zerschlagen von Glasmasse hergestellt, - in verschiedenen Farben, - mit einer Körnung von 4 bis 20 cm (vorliegende Muster mit einer Körnung von ca. 10 cm), - zu Dekorationszwecken bestimmt (Befüllung von Gabionen). "Scherben von Glas"
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um sogenannte Glasbruchsteine in Form von flachen, unregelmäßig geformten Plättchen mit unregelmäßigen, unscharfen Bruchkanten. Die milchig transparenten Erzeugnisse sind durch Zerkleinern von Glas hergestellt, maximal ca. 0,5 cm dick und weisen eine Größe von ca. 1 bis ca. 4,5 cm auf. Sie sollen zu Dekorationszwecken verwendet werden. Insgesamt 1 kg Dekoglasbruchsteine sind zusammen mit fünf Eiskristallen aus Kunststoff, neun Christbaumkugeln und einem ca. drei Meter langen Monofil aus synthetischer Chemiefaser auf einer Pappunterlage in einem Polybeutel verpackt. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung in Anwendung der AV 3 b) kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht zur Befriedigung eines gemeinsamen Bedarfs dienen. Die einzelnen Bestandteile (hier: Dekoglasbruchsteine) sind daher getrennt einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Scherben von Glas" eingereiht.
Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas, sog. Glassteine, Foto siehe Anlage, - in Form von unregelmäßig geformten Brocken aus Glas, - mit unregelmäßigen Bruchkanten (ohne scharfe Kanten), - lt. Antrag mit einer Größe (Körnung) von 25 mm bis 30 mm, - soll zu Dekorationszwecken verwendet werden, - aufgrund der Größe der Glasstücke keine Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken der Position 3207. "Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas"
Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas, sog. Seeglas 20 - 50 mm, Foto siehe Anlage, - in Form von flachen, unregelmäßig geformten Plättchen aus Glas, - mit unregelmäßigen Bruchkanten (ohne scharfe Kanten), - lt. Antrag mit einer Größe (Körnung) von 20 mm bis 50 mm, - soll zu Dekorationszwecken verwendet werden, - aufgrund der Größe der Glasstücke keine Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken der Position 3207. "Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas"
Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas, sog. Glassteine, Foto siehe Anlage, - in Form von unregelmäßig geformten Brocken aus Glas, - mit unregelmäßigen Bruchkanten (ohne scharfe Kanten), - lt. Antrag mit einer Größe (Körnung) von 4 mm bis 10 mm, - soll zu Dekorationszwecken verwendet werden, - aufgrund der Größe der Glasstücke keine Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken der Position 3207. "Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas"
Scherben von Glas, sog. farbige Glassteine (Bruchglas), Foto siehe Anlage, - in Form von flachen, unregelmäßig geformten Plättchen, - mit unregelmäßigen Bruchkanten (ohne scharfe Kanten), - durch Zerkleinern von Glas hergestellt, - geschliffen, poliert und gefärbt, - mit einer Dicke von bis zu ca. 1 cm, - mit einer Größe von ca. 1,5 bis ca. 3 cm, - sollen zu Dekorationszwecken verwendet werden, - eine Vielzahl der Scherben sind gemeinsam in einem zur Verpackung dieser Waren üblichen Behälter (Dose) verpackt. "Scherben von Glas"
Scherben von Glas, sog. Spiegelgranulat, Muster 15, Foto siehe Anlage, - in Form von flachen, unregelmäßig geformten Plättchen, - mit unregelmäßigen Bruchkanten (ohne scharfe Kanten), - aus gefärbtem Glas (sog. Spiegelbruch) hergestellt, - teilweise mit einer verspiegelten und einer matten Seite, - lt. Antrag mit einer Körnung von 1 mm bis 4 mm, - soll zu Dekorationszwecken verwendet werden, - eine Vielzahl der Scherben sind gemeinsam in einem zur Verpackung dieser Waren üblichen Behälter (Dose) aus Kunststoff mit Schraubdeckel verpackt. "Scherben von Glas"
Scherben aus Glas, siehe Foto, - in Form von flachen, unregelmäßigen Stücken in verschiedenen Größen, Dicken und Farben, - mit zwei glatten, matt geschliffenen Seiten, - ohne scharfen Bruchkanten, - zur Verwendung als Dekorationsartikel. "Scherben aus Glas"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 7001 0010 Siehe die Erläuterungen zu Position 7001 des HS, erster Absatz Buchstabe A. Der Begriff „Bruchglas“ bezeichnet zerbrochenes Glas zur Wiederverwertung bei der Glasherstellung.
1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7001.00.10.00.0?
Die Zolltarifnummer 7001.00.10.00.0 umfasst Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7001.00.10.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 7001.00.10.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7001.00.10.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 700100. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7001.00.10.00.0?
7001.00.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7001.00.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
7001.00.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7001 Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas, ausgenommen Glas von Kathodenstrahlröhren oder sonstiges beschichtetes Glas der Position 8549; Glasmasse > 700100 Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas; Glasmasse > 70010010 Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7001.00.10.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7001.00.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DE11958/14-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7001.00.10.00.0?
Warennummer 7001.00.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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