Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7001.00.99: Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas; Glasmasse, anderes

Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7001.00.99 steht für Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas; Glasmasse, anderes. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7001.00.99 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 70. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
7001.00.99
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
3

Einordnung im Zolltarif

  1. 70GLAS UND GLASWAREN
  2. 7001Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas, ausgenommen Glas von Kathodenstrahlröhren oder sonstiges beschichtetes Glas der Position 8549; Glasmasse
  3. 7001.00Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas; Glasmasse
  4. 7001.00.99Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas; Glasmasse, anderes

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7001.00.99

HS-Code7001.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7001.00.998 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Algerien0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI24386/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-28

Glasmasse, sog. Glaspellets, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - in Form von annähernd kissenförmigen Pellets aus Glas, - - am unteren Ende abgeflacht gearbeitet, - - mit vier Ecken; an zwei Seiten gerade gearbeitet, an zwei Seiten leicht geschwungen, - - mit den Abmessungen: ca. 20 mm (Länge) x 20 mm (Breite) x 7 mm (Höhe), - - zur Herstellung von Glasfasern bestimmt, - Verwendungszweck objektiv nicht erkennbar, - keine Einreihung in die Position 3207, da aufgrund der Größe keine Glasfritte oder anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken vorliegt. "Glasmasse, kein optisches Glas"

DEBTI23678/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-07-03

Glasmasse, sog. Glaspellets, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - in Form von mehr oder weniger regelmäßig geformten, kissenförmigen Pellets aus Glas, - - am unteren Ende abgeflacht gearbeitet, - - mit vier Ecken; an zwei Seiten gerade gearbeitet und an zwei Seiten leicht geschwungen, - - in den Abmessungen: ca. 20 mm (Länge) x 20 mm (Breite) x 7 mm (Höhe), - - zur Herstellung von Glasfasern bestimmt (Verwendungszweck objektiv nicht erkennbar), - aufgrund der Größe keine Glasfritte oder anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken der Position 3207. "Glasmasse, kein optisches Glas"

DE1895/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-05-01

Glasmasse, sog. Glaspellets, Foto siehe Anlage, - in Form von mehr oder weniger regelmäßig geformten, kissenförmigen Pellets aus Glas, - am unteren Ende abgeflacht gearbeitet, - mit vier Ecken; an zwei Seiten gerade gearbeitet und an zwei Seiten leicht geschwungen, - in den Abmessungen von ca. 20 mm (Länge) x 20 mm (Breite) x 7 mm (Höhe), - zur Herstellung von Glasfasern bestimmt (Verwendungszweck objektiv nicht erkennbar), - aufgrund der Größe keine Glasfritte oder anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken der Position 3207. "Glasmasse, kein optisches Glas"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7001

Zu Unterpositionen 7001 0091 und 7001 0099 Siehe die Erläuterungen zu Position 7001 des HS, erster Absatz Buchstabe B, sowie zweiter und dritter Absatz.

Kapitel 70

1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7001.00.99?

Die Zolltarifnummer 7001.00.99 umfasst Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas; Glasmasse, anderes. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7001.00.99?

Der Drittlandszollsatz für 7001.00.99 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7001.00.99?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 700100. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7001.00.99?

7001.00.99 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7001.00.99 im Zolltarif eingeordnet?

7001.00.99 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7001 Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas, ausgenommen Glas von Kathodenstrahlröhren oder sonstiges beschichtetes Glas der Position 8549; Glasmasse > 700100 Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas; Glasmasse. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7001.00.99?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7001.00.99 erfasst, zum Beispiel DEBTI24386/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7001.00.99?

KN-Code 7001.00.99 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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