Zolltarifnummer 7002.39.00.00: Glas in Kugeln (ausgenommen Mikrokugeln der Position 7018), andere
Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7002.39.00.00 steht für Glas in Kugeln (ausgenommen Mikrokugeln der Position 7018), andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7002.39.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 70. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 7002.39.00.00
- Drittlandszoll
- 3 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 4
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7002.39.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3 % | MFN |
| Algerien | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Glasrohr, sog. Innenrohr, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in Form einer Röhre aus gewöhnlichem Glas, - an einem Ende geschlossen, - ohne Hinweise auf Bearbeitung, - mit einer Länge von ca. 120 mm und einem Durchmesser von ca. 4,75 mm, - soll als Innenrohr in einer Reaktionspatrone verarbeitet werden. "Glas in Rohren, nicht bearbeitet, nicht aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid, nicht aus anderem Glas mit einem linearen Ausdehnungs- koeffizienten von weniger als 5 x 10^-6 je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C"
Glasrohr, sog. AR-Glas, Artikel 1028577, Foto siehe Anlage, - Rohr aus Glas mit einer Länge von 150 cm, - laut Antrag: - - aus verschiedenen Oxiden (Zusammensetzung bekannt), - - mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von mehr als 5 x 10 hoch -6 je Kelvin in einem Temperatur- bereich von 20 °C bis 300 °C, - nicht weiter bearbeitet als auf Länge zugeschnitten und an den Enden geglättet, - dient laut Antrag zur Herstellung von Pharmaverpackungen, Spritzen, Karpulen, Fläschchen und Ampullen. "Glas in Rohren, nicht bearbeitet, aus anderem Glas, anderes als solches mit einem linearen Ausdehnungs- koeffizienten von 5 x 10 hoch -6 oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C"
Glasrohr, sog. Glasrohr - Fiolax braun, Artikel 1031742, Foto siehe Anlage, - Rohr aus Glas mit einer Länge von 150 cm, - laut Antrag: - - aus verschiedenen Oxiden (Zusammensetzung bekannt), - - mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von mehr als 5 x 10 hoch -6 je Kelvin in einem Temperatur- bereich von 20 °C bis 300 °C, - nicht weiter bearbeitet als auf Länge zugeschnitten und an den Enden geglättet, - dient laut Antrag zur Herstellung von Pharmaverpackungen, Spritzen, Karpulen, Fläschchen und Ampullen. "Glas in Rohren, nicht bearbeitet, aus anderem Glas, anderes als solches mit einem linearen Ausdehnungs- koeffizienten von 5 x 10 hoch -6 oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C"
Glasrohre, sog. sog. Glasrohre - Fiolax braun, Artikel 1400793 und 1088751, Foto siehe Anlage, - in Form von unterschiedlichen Rohren aus Glas mit einer Länge von 150 cm, - - an einem Ende geschlossen (Artikel 1400793), - - an beiden Enden geschlossen (Artikel 1088751), - laut Antrag jeweils: - - aus verschiedenen Oxiden (Zusammensetzung bekannt), - - mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von mehr als 5 x 10 hoch -6 je Kelvin in einem Temperatur- bereich von 20 °C bis 300 °C, - - an einem Ende mit einem kleinen Loch versehen, das zum Entweichen von Druck in weiteren Verarbeitungs- prozessen dient, - dienen laut Antrag zur Herstellung von Pharmaverpackungen, Spritzen, Karpulen, Fläschchen und Ampullen. "Glas in Rohren, nicht bearbeitet, nicht aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Silicium- dioxid, aus anderem Glas, anderes als solches mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 x 10 hoch -6 oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: A) Massive Glaskugeln, die im Allgemeinen durch Formen, Pressen oder auf Spezialmaschinen hergestellt werden und z. B. als Ausgangsmaterial zur Erzeugung von Glasfasern dienen oder zur Vorbereitung (Körnung) von Offset-Druckplatten verwendet werden. B) Stangen, Stäbe und Rohre, aus Glas, mit beliebigem Durchmesser, im Allgemeinen durch Ziehen (bei Rohren kombiniert mit Blasen) hergestellt; sie werden für verschiedene Zwecke verwendet (z. B. zur Herstellung von Teilen für Maschinen und Apparate für die chemische Industrie, für die Textilindustrie oder andere Industrien, zur Herstellung von Thermometern, Ampullen, Kolben und Röhren für elektrische oder elektronische Lampen und Röhren oder von Ziergegenständen). …
Avise zum Harmonisierten System (AV) 1. Genormte Bleiglasröhrchen, wie sie zum Herstellen von Glühlampen und Halbleitern verwendet werden, von unterschiedlicher Länge, jedoch stets länger als der äußere Durchmesser der Röhrchen; zum Herstellen von Dioden bestimmt.
1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7002.39.00.00?
Die Zolltarifnummer 7002.39.00.00 umfasst Glas in Kugeln (ausgenommen Mikrokugeln der Position 7018), andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7002.39.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 7002.39.00.00 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7002.39.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 700239. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7002.39.00.00?
7002.39.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7002.39.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
7002.39.00.00 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7002 Glas in Kugeln (ausgenommen Mikrokugeln der Position 7018), Stangen, Stäben oder Rohren, nicht bearbeitet > 700239 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7002.39.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7002.39.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI14672/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7002.39.00.00?
TARIC-Code 7002.39.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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