Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7003.19.90.00.0: Platten oder Tafeln, andere

Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7003.19.90.00.0 steht für Platten oder Tafeln, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3.800 % MIN 0.600 EUR DTN G, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7003.19.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 70. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
7003.19.90.00.0
Drittlandszoll
3.800 % MIN 0.600 EUR DTN G
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
5

Einordnung im Zolltarif

  1. 70GLAS UND GLASWAREN
  2. 7003Gegossenes oder gewalztes Glas, in Platten, Tafeln oder Profilen, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet
  3. 7003.19Platten oder Tafeln, nicht mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt, andere
  4. 7003.19.90andere
  5. 7003.19.90.00.0Platten oder Tafeln, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7003.19.90.00.0

HS-Code7003.196 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7003.19.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code7003.19.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer7003.19.90.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3.800 % MIN 0.600 EUR DTN GMFN
Algerien0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE5735/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-05-26

Glas in Form von Platten oder Tafeln, sog. Ersatzglas für Laterne, Abbildung siehe Anlage, - aus gewalztem, farblosem, durchsichtigem Glas (lt. Antrag), - auf der Oberfläche weder geschliffen noch poliert (lt. Antrag), - lediglich auf bestimmte Größen zugeschnitten, - ohne bearbeitete Kanten, ohne Beschichtung, - nicht mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt, - kein optisches Glas - in den Abmessungen von ca. 32 (L) x 16,5 (B) x 0,25 (D) cm, - als Ersatzscheibe für laternenähnliche Windlichter vorgesehen, - keine Ware der Position 9405, da aufgrund der neutralen Form nicht als Teil von Beleuch- tungskörpern erkennbar. "Gewalztes Glas, in Platten oder Tafeln, nicht bearbeitet, nicht verstärkt oder beschichtet, nicht in der Masse gefärbt, undurchsichtig oder überfangen, kein optisches Glas"

DE11185/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-08-11

Glas in Form von Platten oder Tafeln, sog. Ersatzscheibe für Laterne, - aus (laut Antragsangaben) gewalztem, farblosem, durchsichtigem Glas, - auf der Oberfläche (laut Antragsangaben) weder geschliffen noch poliert, - ohne bearbeitete Kanten, ohne Beschichtung, - nicht mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt, - mit einer Dicke von ca. 4 mm, - lediglich auf bestimmte Größen zugeschnitten, - in den Abmessungen von 79,5 x 20,5 cm bzw. 75,5 x 17 cm, - als Ersatzscheibe für laternenähnliche Windlichter vorgesehen, - keine Ware der Position 9405, da aufgrund der neutralen Form nicht als Teil von Beleuchtungskörpern erkennbar. "Gewalztes Glas, in Platten oder Tafeln, nicht bearbeitet, nicht verstärkt oder beschichtet, nicht in der Masse gefärbt, undurchsichtig oder überfangen, kein optisches Glas"

DEF/6312/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-11-12

Glas in Form von Platten oder Tafeln, sog. Ersatzglas für Einbauuhren (Muster 3, 00444t69099), - aus (lt. Antrag) gewalztem, gewöhnlichem, farblosem, durchsichtigem Glas, - lediglich kreisrund zugeschnitten (lt. Antrag: gestanzt), - auf der Oberfläche weder geschliffen noch poliert, ohne bearbeitete Kanten, - nicht mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt, - nicht mit einer Beschichtung versehen, - kein optisches Glas, - mit einem Durchmesser von ca. 8,1 cm und einer Dicke von ca. 1,9 mm, - zur Verwendung als Ersatzglas für Einbauuhren vorgesehen.

DEF/4260/05-1Erteilt von DEGültig bis 2011-10-25

Gewalztes Glas, - in Tafeln oder Platten, -- Formate: Länge 30 bis 300 cm, Breite 15 bis 126 cm, Dicke 4 bis 8 mm, - durch Strukturwalzen ein- oder beidseitig geprägt, um die Reflektion zu minimieren, - nicht weiter bearbeitet, - nicht mit Drahteinlagen verstärkt, - kein optisches Glas, da nicht für optische Instrumente bestimmt, - wird in der Photovoltaik (Solartechnik) verwendet, - die Untersuchung des vorgelegten Musters (siehe Handelsbezeichnung) bestätigt die Richtigkeit der Antragsangaben.

DEF/3386/04-1Erteilt von DEGültig bis 2010-08-11

Glas in Form von Platten oder Tafeln, sog. Ersatzscheibe für Laterne, - aus (lt. Antrag) gewalztem, farblosem, durchsichtigem Fensterglas, - auf der Oberfläche (lt. Antrag) weder geschliffen noch poliert, - lediglich auf bestimmte Größen zugeschnitten, - ohne bearbeitete Kanten, - nicht mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt, - nicht mit einer Beschichtung versehen, - kein optisches Glas, - mit einer Dicke von ca. 4 mm, - in den Abmessungen von 79,5 x 20,5 cm bzw. 75,5 x 17 cm, - als Ersatzscheibe für laternenähnliche Windlichter vorgesehen, - keine Ware der Pos. 9405, da aufgrund der neutralen Form nicht als Teil von Beleuchtungskörpern erkennbar.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7003

Zu Unterpositionen 7003 1210 bis 7003 1990 Wegen des Begriffs „mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt“ siehe die Erläuterungen zu Position 7003 des HS, drittletzter Absatz.

Kapitel 70

1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7003.19.90.00.0?

Die Zolltarifnummer 7003.19.90.00.0 umfasst Platten oder Tafeln, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7003.19.90.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 7003.19.90.00.0 beträgt 3.800 % MIN 0.600 EUR DTN G. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7003.19.90.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 700319. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7003.19.90.00.0?

7003.19.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7003.19.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

7003.19.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7003 Gegossenes oder gewalztes Glas, in Platten, Tafeln oder Profilen, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet > 700319 Platten oder Tafeln, nicht mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt, andere > 70031990 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7003.19.90.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7003.19.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DE5735/13-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7003.19.90.00.0?

Warennummer 7003.19.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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