Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7004.90: Gezogenes oder geblasenes Glas in Tafeln, anderes

Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7004.90 steht für Gezogenes oder geblasenes Glas in Tafeln, anderes. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

7004.90 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 70. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
7004.90
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 70GLAS UND GLASWAREN
  2. 7004Gezogenes oder geblasenes Glas in Tafeln, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet
  3. 7004.90Gezogenes oder geblasenes Glas in Tafeln, anderes

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7004.90

HS-Code7004.906 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Algerien0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7004

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehört ausschließlich gezogenes oder geblasenes Glas, das nicht bearbeitet ist und in Form von Tafeln oder Platten (auch auf Formen zugeschnitten) vorliegt. Das Mundblasverfahren, das fast vollständig außer Gebrauch gekommen ist (außer für gewisse Spezialgläser), ist für das Herstellen von Tafelglas durch verschiedene mechanische Verfahren ersetzt worden, von denen einige ausschließlich auf dem Ziehprozess beruhen (Verfahren Fourcault, Libbey-Owens, Pittsburgh usw.), während bei anderen Verfahren das Blasen und Ziehen kombiniert wird. Glas dieser Position kann verschieden stark sein, ist aber im Allgemeinen nicht so dick wie Gussglas der Position 7003. …

Pos. 7004

Zu Unterposition 7004 90: 1. Im Fusions-Verfahren hergestellte Glasplatte. Diese Glasplatte ist ultradünn, glatt und gleichmäßig und wird zum Schutz der Bildschirme von mobilen Geräten wie Tablets, Smartphones und anderen elektronischen Geräten verwendet. Bei der Herstellung dieser Glasplatte wird gleichmäßig gerührtes geschmolzenes Glas in eine V-förmige Wanne gegossen, die als "isoliertes Rohr" bezeichnet wird, bis es überläuft und zwei gleichmäßige Ströme geschmolzenen Glases entlang der Außenfläche der Wanne bildet. Die beiden Glasströme treffen am Boden der V-förmigen Wanne wieder zusammen. Durch die Schwerkraft nach unten gezogen, werden die Glasscheiben durch den Kontakt mit der Luft abgekühlt, dann auf die gewünschte Form geschnitten und entsprechend verpackt. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 4 und 6.

Pos. 7004

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 650/90 der Kommission vom 16. März 1990 (ABl. EG Nr. L 71/11) (RV L 650/90), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. (EU) Nr. L 317/1): Rechteckige oder quadratische Tafeln aus gezogenem, sog. „Gartenglas“, deren eine Kante leicht geglättet wurde und die üblicherweise zum Bau von Gewächshäusern verwendet werden. Unterposition 7004 90 80: Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 7004, 7004 90 und 7004 90 80. …

Kapitel 70

1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7004.90?

Die Zolltarifnummer 7004.90 umfasst Gezogenes oder geblasenes Glas in Tafeln, anderes. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7004.90?

Für 7004.90 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gehört zu 7004.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 700490. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7004.90?

7004.90 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7004.90 im Zolltarif eingeordnet?

7004.90 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7004 Gezogenes oder geblasenes Glas in Tafeln, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7004.90?

Zu 7004.90 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7004.90?

HS-Unterposition 7004.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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