Zolltarifnummer 7006.00.90: Glas der Position 7003, anderes
Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7006.00.90 steht für Glas der Position 7003, anderes. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7006.00.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 70. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 7006.00.90
- Drittlandszoll
- 3 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 70GLAS UND GLASWAREN
- 7006Glas der Position 7003, 7004 oder 7005, gebogen, mit bearbeiteten Kanten, graviert, gelocht, emailliert oder anders bearbeitet, jedoch weder gerahmt noch in Verbindung mit anderen Stoffen
- 7006.00Glas der Position 7003, 7004 oder 7005, gebogen, mit bearbeiteten Kanten, graviert, gelocht, emailliert oder anders bearbeitet, jedoch weder gerahmt noch in Verbindung mit anderen Stoffen
- 7006.00.90Glas der Position 7003, anderes
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7006.00.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3 % | MFN |
| Algerien | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Szkło płaskie w postaci tafli, trwale powleczone jednostronnie farbą wodną (ekologiczną). Towar wytwarzany jest ze szkła typu „float”, bezbarwnego, niehartowanego oraz niepoddanego obróbce mechanicznej – krawędzie pozostają ostre. Przed procesem barwienia szkło może być w niektórych przypadkach poddane obróbce powierzchniowej w postaci chemicznego matowienia. Na jedną powierzchnię tafli nanoszona jest, w warunkach przemysłowych, powłoka farby wodnej. Powłoka ta jest suszona, poddawana obróbce cieplnej, a następnie chłodzona. W wyniku tego procesu nie dochodzi do zmiany kształtu szkła ani jego struktury. Wymiary tafli ok. 1600 x 2550 mm, grubość 4 mm. Pakowane w zbiorcze skrzynie transportowe.
Glasplatten, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - rechteckige Platten aus Glas der Position 7003, - - durch Gießen aus einer flüssigen Glasmasse und durch die Zugabe von Metalloxiden in einem kontrollierten Kristallisationsprozess hergestellt (sog. Glaskeramik), - mit polierten Oberflächen, - mit durch Schleifen bearbeiteten Kanten und teilweise gelocht, somit keine Ware der Position 7005, - kein optisches Glas, - rechteckig; mit unterschiedlichen Abmessungen: - - ca. 403 mm (Länge) x 344 mm (Breite) x 58 mm (Tiefe), - - ca. 484 mm (Länge) x 442 mm (Breite) x 75 mm (Tiefe), - zur Herstellung von Funktionskomponenten (Halterungen) in Lithografiesystemen, - keine Einreihung in das Kapitel 69, da in einem anderen Verfahren als zur Herstellung von keramischen Waren (Grundmasse, Formen, Trocknen, Brennen) gearbeitet. "Glas der Position 7003, mit bearbeiteten Kanten, weder gerahmt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, kein optisches Glas"
Glasplatte, sog. Substratglas, - nach den Antragsangaben: - - rechteckige Platte aus Glas der Position 7005 (float-glass); kein optisches Glas, - - mit Beschichtungen aus Siliziumnitrid sowie Molybdän und Titanoxynitrid, - - - reflektierende Beschichtung aus Molybdän, die das Glas lichtundurchlässig macht, - - mit bearbeiteten Kanten (C-Kante) und mit runden Lochungen versehen, - - mit den Abmessungen: ca. 1583 x 660 mm und einer Dicke von 2,0 bis 2,2 mm, - - zur Verwendung als Glasplatte an der Unterseite von Solarmodulen vorgesehen, - keine Ware der Position 7005, da mit bearbeiteten Kanten. "Glas der Position 7005, mit bearbeiteten Kanten oder anders bearbeitet, weder gerahmt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, kein optisches Glas"
Glasplatte, sog. Floatglas, Foto siehe Anlage, - aus klarsichtigem Glas der Position 7005 (laut Antrag Floatglas) hergestellt, - mit bearbeiteten Kanten (geschliffen und gefast), damit kein Glas der Position 7005, - mit den Abmessungen von ca. 7,5 cm (Breite) x 46,5 cm (Länge) x 0,35 cm (Dicke), - weder gerahmt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, - zur Verwendung in der Möbelindustrie (damit keine Einreihung als optisches Glas). "Glas der Position 7005, mit bearbeiteten Kanten, weder gerahmt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, kein optisches Glas"
Glasplatte, sog. optische Kalibrierplatte, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - Platte aus gegossenem Glas (kein optisches Glas), - mit einer aufgedampften Chromschicht (mit einem lochartigen Raster), - mit reflektierender Schicht zur Verbesserung des Reflexionsvermögens des Glases, - mit bearbeiteten Kanten, - rechteckig, mit den Abmessungen von ca. 12 x 12 cm und einer Dicke von ca. 0,15 cm, - wird neben einer Fertigungsstrecke aufgebaut, um Prüf-/Messgeräte (Kameras) zu kalibrieren, - kein Zubehör der Position 9031, da die Glasplatte nicht in Prüf-/Messgeräte eingebaut wird. "Glas der Position 7003, 7004 oder 7005, mit bearbeiteten Kanten, weder gerahmt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, kein optisches Glas"
Glasplatte, sog. Glasabdeckung, Artikel 77.404.-511.00., Foto siehe Anlage, - in Form einer runden Platte, - lt. Antrag aus gegossenem oder gewalztem Glas; kein optisches Glas, - mit einem Durchmesser von ca. 5,2 cm und einer Dicke von ca. 3 mm, - an einer Seite mit geschliffenen Kanten, - wird als Glasabdeckung für Leuchten in Dunstabzugshauben verwendet, - erzielt keine optischen Effekte und stellt sich daher nicht als optisches Element im Sinne der Positionen 7014 bzw. 9001 dar, - aufgrund der neutralen Form handelt es sich nicht um ein erkennbares Teil eines Beleuchtungskörpers der Position 9405. "Glas der Position 7003, mit bearbeiteten Kanten, jedoch weder gerahmt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, kein optisches Glas"
Glasplatten (2 Stück als Set), sog. InnoTech TopSide Glas, 260 / 144, Foto siehe Anlage, - hergestellt in einer der in den Positionen 7003, 7004 oder 7005 beschriebenen Art, - aus gewöhnlichem, satiniertem Glas, - mit bearbeiteten Kanten (geschliffen und abgeschrägt), somit keine Ware der Position 7003, - rechteckig, in den Abmessungen: 23 cm (Länge) x 6 cm (Höhe) x 0,4 cm (Dicke), - weder gerahmt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, - werden seitlich in ein Schubkastensystem eingebaut; dadurch wird eine zusätzliche Höhe erreicht, - kein Teile von Möbeln im Sinne der Positionen 9401 bis 9403, da gesondert gestellte Platten aus Glas nicht als Teile gelten. "Glas der Position 7003, 7004 oder 7005, mit bearbeiteten Kanten, weder gerahmt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, kein optisches Glas"
Einschubelement (Seitenwand) aus Glas für Schubkästen in Küchen; dabei handelt es sich um eine ca. 44 x 10 x 0,8 cm große, rechteckige, an allen Kanten abgeschrägte und auf einer der Seiten mattierte, farblose Glasplatte. (Abbildung siehe Anlage)
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehört Glas der in den Positionen 7003 bis 7005 beschriebenen Art, das einer oder mehreren der nachstehend angeführten Bearbeitungen unterzogen worden ist. Zu dieser Position gehört jedoch nicht Sicherheitsglas (Pos. 7007), Mehrschichtisolierverglasungen (Pos. 7008) oder Glas in Form von Spiegeln (Pos. 7009). Hierher gehören: A) Gebogenes oder gewölbtes Glas wie Spezialglas (z. B. für Schaufenster), das durch Heißbiegen oder Heißwölben von Flachglastafeln oder -platten (in einem geeigneten Ofen und über Formen) erzeugt wird, ausgenommen jedoch gebogene oder gewölbte Gläser der Position 7015. …
1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7006.00.90?
Die Zolltarifnummer 7006.00.90 umfasst Glas der Position 7003, anderes. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7006.00.90?
Der Drittlandszollsatz für 7006.00.90 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7006.00.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 700600. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7006.00.90?
7006.00.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7006.00.90 im Zolltarif eingeordnet?
7006.00.90 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7006 Glas der Position 7003, 7004 oder 7005, gebogen, mit bearbeiteten Kanten, graviert, gelocht, emailliert oder anders bearbeitet, jedoch weder gerahmt noch in Verbindung mit anderen Stoffen > 700600 Glas der Position 7003, 7004 oder 7005, gebogen, mit bearbeiteten Kanten, graviert, gelocht, emailliert oder anders bearbeitet, jedoch weder gerahmt noch in Verbindung mit anderen Stoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7006.00.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7006.00.90 erfasst, zum Beispiel PLBTIWIT-2026-000509. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7006.00.90?
KN-Code 7006.00.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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