Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7010.90.31: Flaschen, 2,5 l oder mehr

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7010.90.31 steht für Flaschen, 2,5 l oder mehr. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7010.90.31 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 70. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
7010.90.31
Drittlandszoll
5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
1

Einordnung im Zolltarif

  1. 70GLAS UND GLASWAREN
  2. 7010Flaschen, Glasballons, Korbflaschen, Flakons, Krüge, Töpfe, Röhrchen, Ampullen und andere Behältnisse aus Glas, zu Transport- oder Verpackungszwecken; Konservengläser; Stopfen, Deckel und andere Verschlüsse, aus Glas
  3. 7010.90andere
  4. 7010.90.31Flaschen, 2,5 l oder mehr

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7010.90.31

HS-Code7010.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7010.90.318 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll5 %MFN
Algerien0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FR-E4-2008-002583Erteilt von FRGültig bis 2014-08-25

GROSSE BONBONNE DECORATIVE AVEC UN PETIT COL, EN VERRE TRANSPARENT, DE COULEUR VERTE, D'UNE CONTENANCE D'ENVIRON 25 LITRES. DIMENSIONS 65 X 108 CM.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7010

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören alle Behältnisse aus Glas, von der Art wie sie im Handelsverkehr allgemein zum Verpacken oder zum Transport flüssiger oder fester Erzeugnisse (Pulver, Körner usw.) verwendet werden. Von ihnen sind zu nennen: A) Korbflaschen, Glasballons, Flaschen (einschließlich der so genannten Siphons), Flakons und dergleichen, aller Formen und Abmessungen, die hauptsächlich als Behälter für chemische Erzeugnisse (Säuren usw.), Getränke, Öle, Fleischextrakt, Erzeugnisse der Riechmittelindustrie, pharmazeutische Erzeugnisse, Tinte, Leim usw. dienen. Diese Waren, die früher mundgeblasen wurden, werden heute fast ausnahmslos mechanisch durch eine Reihe von Maschinen hergestellt, die automatisch sowohl die Formen mit flüssigem Glas speisen als auch die Gegenstände durch Blasen mit komprimierter Luft ausformen. …

Pos. 7010

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 199. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 20. bis 22. Mai 2019: Warenbeschreibung: Behältnis aus klarsichtigem Glas, sogenanntes „Gewürzglas mit Bügelverschluss“, zylinderförmig, mit einem Deckel aus Kunststoff und einer Dichtung und einem Bügelverschlusses aus unedlem Metall. Einreihung: Gewürzgläser sind als "andere Behältnisse aus Glas, von der zu Transport- oder Verpackungszwecken verwendeten Art" in die KN-Codes 7010 90 61 oder 7010 90 67 einzureihen. Die Einreihung erfolgt gemäß AV 1 und 6 zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der Position 7010 und den KN-Codes 7010 90 und 7010 90 61 und 7010 90 67. …

Kapitel 70

1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7010.90.31?

Die Zolltarifnummer 7010.90.31 umfasst Flaschen, 2,5 l oder mehr. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7010.90.31?

Der Drittlandszollsatz für 7010.90.31 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7010.90.31?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 701090. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7010.90.31?

7010.90.31 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7010.90.31 im Zolltarif eingeordnet?

7010.90.31 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7010 Flaschen, Glasballons, Korbflaschen, Flakons, Krüge, Töpfe, Röhrchen, Ampullen und andere Behältnisse aus Glas, zu Transport- oder Verpackungszwecken; Konservengläser; Stopfen, Deckel und andere Verschlüsse, aus Glas > 701090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7010.90.31?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7010.90.31 erfasst, zum Beispiel FR-E4-2008-002583. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7010.90.31?

KN-Code 7010.90.31 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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