Zolltarifnummer 7010.90.47: Flaschen, weniger als 0,15 l
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7010.90.47 steht für Flaschen, weniger als 0,15 l. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7010.90.47 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 70. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 7010.90.47
- Drittlandszoll
- 5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 7
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7010.90.47
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 5 % | MFN |
| Algerien | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Flasche aus Glas, Foto siehe Anlage, - aus nicht gefärbtem Glas, - ohne Hinweise auf Herstellung aus Glasröhren, - mit einem fest schließenden Stopfen aus Kunststoff mit einem oberen Abschluss aus Holz, - laut Antrag mit einem Nenninhalt von 0,1 Liter, - in spezifischer Form (siehe Feld 8), - mit einer Höhe von ca. 11 cm, - zur Aufnahme von Nahrungsmitteln oder Getränken vorgesehen. "Flasche aus Glas, von der zu Transport- oder Verpackungszwecken verwendeten Art, nicht aus Glasröhren hergestellt, mit einem Nenninhalt von weniger als 2,5 l, für Nahrungsmittel und Getränke, aus nicht gefärbtem Glas, mit einem Nenninhalt von weniger als 0,15 l"
Flasche aus Glas, Foto siehe Anlage, - aus nicht gefärbtem Glas, - - ohne Hinweise auf Herstellung aus Glasröhren, - mit einem Schraubverschluss aus unedlem Metall mit einer Dichtung aus Kunststoff, - mit einem Nenninhalt von 100 ml (laut Antrag), - viereckig; mit den Abmessungen: ca. 14 cm (Höhe) x 4 cm (Breite), - zur Aufnahme von Getränken vorgesehen. "Flasche aus Glas, von der zu Transport- oder Verpackungszwecken verwendeten Art, nicht aus Glasröhren hergestellt, mit einem Nenninhalt von weniger als 2,5 l, für Nahrungsmittel und Getränke, aus nicht gefärbtem Glas, mit einem Nenninhalt von weniger als 0,15 l"
Flasche aus Glas, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - aus nicht gefärbtem Glas, - ohne Hinweise auf Herstellung aus Glasröhren, - mit einem Bügelverschluss aus unedlem Metall und einem Stopfen, - mit einem Nenninhalt von weniger als 0,15 Liter, - mit den Abmessungen: ca. 12,6 cm (Höhe) x 4,8 cm (Durchmesser), - zur Aufnahme von Nahrungsmitteln oder Getränken vorgesehen. "Flasche aus Glas, von der zu Transport- oder Verpackungszwecken verwendeten Art, nicht aus Glasröhren hergestellt, mit einem Nenninhalt von weniger als 2,5 l, für Nahrungsmittel und Getränke, aus nicht gefärbtem Glas, mit einem Nenninhalt von weniger als 0,15 l"
Flasche aus Glas, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - aus nicht gefärbtem Glas, - ohne Hinweise auf Herstellung aus Glasröhren, - mit einem Bügelverschluss aus unedlem Metall und einem Stopfen, - mit einem Nenninhalt von weniger als 0,15 Liter, - mit den Abmessungen: ca. 10,2 cm (Höhe) x 4,6 cm (Durchmesser), - zur Aufnahme von Nahrungsmitteln oder Getränken vorgesehen. "Flasche aus Glas, von der zu Transport- oder Verpackungszwecken verwendeten Art, nicht aus Glasröhren hergestellt, mit einem Nenninhalt von weniger als 2,5 l, für Nahrungsmittel und Getränke, aus nicht gefärbtem Glas, mit einem Nenninhalt von weniger als 0,15 l"
Contenant en verre transparent, de type petite bouteille avec anse et bouchon à visser en métal, d'une contenance de 35ml, destiné à contenir des boissons ou des aliments. Cet article est utilisé comme cadeaux aux invités lors de fêtes comme des mariages, baptêmes ou anniversaires. Dimensions : 9,4 cm de hauteur x 3,6 cm de diamètre.
Flasche aus Glas, Foto siehe Anlage, - aus nicht gefärbtem Glas, - ohne Hinweise auf Herstellung aus Glasröhren, - oben offen; mit einem Verschlussstopfen aus Kork, - mit einem Nenninhalt von 0,12 Liter (laut Antrag), - mit einem quadratischen Bodenteil, - mit den Abmessungen: ca. 10 cm x 5 cm x 5 cm, - soll zur Aufnahme von Nahrungsmitteln oder Getränken dienen. "Flasche aus Glas, von der zu Transport- oder Verpackungszwecken verwendeten Art, nicht aus Glasröhren hergestellt, mit einem Nenninhalt von weniger als 2,5 l, für Nahrungsmittel und Getränke, aus nicht gefärbtem Glas, mit einem Nenninhalt von weniger als 0,15 l"
Flacon en verre non coloré, de type fiole en forme de pyramide arrondie, destiné à contenir des boissons ou des aliments. L’article est conditionné dans une boîte de présentation de 24 pièces. Dimensions : 9,5 cm de hauteur x 5 cm x 5 cm. Contenance : 5 cl.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören alle Behältnisse aus Glas, von der Art wie sie im Handelsverkehr allgemein zum Verpacken oder zum Transport flüssiger oder fester Erzeugnisse (Pulver, Körner usw.) verwendet werden. Von ihnen sind zu nennen: A) Korbflaschen, Glasballons, Flaschen (einschließlich der so genannten Siphons), Flakons und dergleichen, aller Formen und Abmessungen, die hauptsächlich als Behälter für chemische Erzeugnisse (Säuren usw.), Getränke, Öle, Fleischextrakt, Erzeugnisse der Riechmittelindustrie, pharmazeutische Erzeugnisse, Tinte, Leim usw. dienen. Diese Waren, die früher mundgeblasen wurden, werden heute fast ausnahmslos mechanisch durch eine Reihe von Maschinen hergestellt, die automatisch sowohl die Formen mit flüssigem Glas speisen als auch die Gegenstände durch Blasen mit komprimierter Luft ausformen. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 199. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 20. bis 22. Mai 2019: Warenbeschreibung: Behältnis aus klarsichtigem Glas, sogenanntes „Gewürzglas mit Bügelverschluss“, zylinderförmig, mit einem Deckel aus Kunststoff und einer Dichtung und einem Bügelverschlusses aus unedlem Metall. Einreihung: Gewürzgläser sind als "andere Behältnisse aus Glas, von der zu Transport- oder Verpackungszwecken verwendeten Art" in die KN-Codes 7010 90 61 oder 7010 90 67 einzureihen. Die Einreihung erfolgt gemäß AV 1 und 6 zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der Position 7010 und den KN-Codes 7010 90 und 7010 90 61 und 7010 90 67. …
1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7010.90.47?
Die Zolltarifnummer 7010.90.47 umfasst Flaschen, weniger als 0,15 l. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7010.90.47?
Der Drittlandszollsatz für 7010.90.47 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7010.90.47?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 701090. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7010.90.47?
7010.90.47 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7010.90.47 im Zolltarif eingeordnet?
7010.90.47 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7010 Flaschen, Glasballons, Korbflaschen, Flakons, Krüge, Töpfe, Röhrchen, Ampullen und andere Behältnisse aus Glas, zu Transport- oder Verpackungszwecken; Konservengläser; Stopfen, Deckel und andere Verschlüsse, aus Glas > 701090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7010.90.47?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7010.90.47 erfasst, zum Beispiel DEBTI13656/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7010.90.47?
KN-Code 7010.90.47 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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