Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7010.90.91.00.0: Flaschen, andere, andere, mit einem Nenninhalt von, weniger als 2,5 l, für andere…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7010.90.91.00.0 steht für Flaschen, andere, andere, mit einem Nenninhalt von, weniger als 2,5 l, für andere Erzeugnisse, aus nicht gefärbtem Glas. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7010.90.91.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 70. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
7010.90.91.00.0
Drittlandszoll
5 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 70GLAS UND GLASWAREN
  2. 7010Flaschen, Glasballons, Korbflaschen, Flakons, Krüge, Töpfe, Röhrchen, Ampullen und andere Behältnisse aus Glas, zu Transport- oder Verpackungszwecken; Konservengläser; Stopfen, Deckel und andere Verschlüsse, aus Glas
  3. 7010.90andere
  4. 7010.90.91aus nicht gefärbtem Glas
  5. 7010.90.91.00.0Flaschen, andere, andere, mit einem Nenninhalt von, weniger als 2,5 l, für andere Erzeugnisse, aus nicht gefärbtem Glas

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7010.90.91.00.0

HS-Code7010.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7010.90.918 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code7010.90.91.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer7010.90.91.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll5 %MFN
Algerien0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1A006bEquipment, specially designed or modified for the disposal of Improvised Explosive Devices (IEDs), as follows, and specially designed components and accessories therefor:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI34052/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-11-01

Warenzusammenstellung, bestehend aus Mini-Glasflaschen, Labels, einer Schnur, Schrauben und zwei Trichtern, Fotos siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (gemeinsam in einer sog. Geschenkbox verpackt), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Mini-Glasflaschen (60 Stück): - - zylinderförmige, oben offene Behältnisse, - - mit einem kurzen Flaschenhals und einem wulstigen Rand an der Öffnung, - - aus nicht gefärbtem Glas, - - mit einem Verschluss aus Kork, - - mit einem Nenninhalt von weniger als 2,5 Liter, - - mit einem Durchmesser von ca. 2 cm und einer Höhe von ca. 5,5 cm, - - ohne Hinweise auf die Herstellung aus Glasröhren, - - neutral gestaltet; kann zur Aufnahme von diversen kleinen Gegenständen verwendet werden, - Schnur aus Spinnstoffen: - - augenscheinlich aus textiler Bastfaser, - Labels aus Pappe: - - etikettartige Zuschnitte aus brauner Pappe, - - unbeschriftet, - - mit einem eingestanzten Loch, - - in den Abmessungen: ca. 4 cm x 2 cm, - - abgestimmt auf die Anzahl der Mini-Glasflaschen, - Schrauben: - - aus unedlem Metall, - - am Ende zu einer Öse gebogen, - - zum Eindrehen in die Verschlüsse aus Kork vorgesehen, - Trichter (zwei Stück): - - aus Kunststoff, - die Mini-Glasflaschen sollen z. B. zur Dekoration einer Feier mittels einer abgelängten Schnur mit den Labels versehen und mittels der Trichter befüllt werden; sie bestimmen hinsichtlich ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Andere Behältnisse aus Glas, von der zu Transport- oder Verpackungszwecken verwendeten Art, keine Haushaltskonservengläser, nicht aus Glasröhren hergestellt, mit einem Nenninhalt von weniger als 2,5 l, andere als in den Unterpositionen 7010 9041 bis 7010 9079 genannte, aus nicht gefärbtem Glas"

DEBTI33801/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-11-01

Behältnisse aus Glas, sog. Mini-Glasflaschen, Fotos siehe Anlage, - zylinderförmige, oben offene Behältnisse, - mit einem kurzen Flaschenhals und einem wulstigen Rand an der Öffnung, - aus nicht gefärbtem Glas, - mit einem Verschluss aus Kork, - mit einem Nenninhalt von weniger als 2,5 Liter, - mit einem Durchmesser von ca. 2 cm und einer Höhe von ca. 5,5 cm, - ohne Hinweise auf eine Herstellung aus Glasröhren, - neutral gestaltet; kann zur Aufnahme von diversen kleinen Gegenständen verwendet werden. "Anderes Behältnis aus Glas, von der zu Transport- oder Verpackungszwecken verwendeten Art, kein Haushaltskonservenglas, nicht aus Glasröhren hergestellt, mit einem Nenninhalt von weniger als 2,5 l, anderes als in den Unterpositionen 7010 9041 und 7010 9079 genannte, aus nicht gefärbtem Glas"

DEBTI54962/19-2Erteilt von DEGültig bis 2023-06-21

Bei dem sog. "Glasfläschen" handelt handelt es sich um ein Behältnis aus Glas, von der zu Transport- oder Verpackungszwecken verwendeten Art, - aus klarsichtigem, nicht gefärbtem Glas (nicht aus Glasröhren hergestellt), - mit einem kurzen Hals mit Schraubgewinde am oberen, offenen Ende, - mit einem Schraubdeckel aus unedlem Metall, - in einer rechteckigen Form; mit abgerundeten Ecken, - mit den Abmessungen von ca. 4 cm x 4 cm x 9 xm, - mit einem Nenninhalt von weniger als 2,5 Liter, - das Glas bestimmt insbesondere nach dem Umfang den wesentlichen Charakter der Ware. Die Glasware stellt kein zur Verpackung übliches Behältnis im Sinne der AV 5 b) dar. Die enthaltenden Knöpfe sind nicht Gegenstand dieser vZTA-Auskunft. Sie bezieht bezieht sich nicht auf den Inhalt des Behältnisses; vgl. vZTA DEBTI54962/2019/1. Die Ware ist als "Behältnis aus Glas, von der zu Transport- oder Verpackungszwecken verwendeten Art, nicht hergestellt aus Glasröhren, mit einem Nenninhalt von weniger als 2,5 l, für andere Erzeugnisse als die in den Unterpositionen 7010 9041 und 7010 9071 genannten, aus nicht gefärbtem Glas" einzureihen.

DEBTI54961/19-1Erteilt von DEGültig bis 2023-02-02

Rosetten im Glasbehältnis, sog. Basteldeko in Fläschchen, Foto siehe Anlage, - Zusammenstellung, bestehend aus einem Glasbehältnis und einem mehrteiligen Set von Rosetten in vier verschiedenen Farben; die Rosetten sind in dem Glasbehältnis verpackt; das Glas stellt sich weder als Behältnis im Sinne der AV 5 a) noch als übliche Verpackung im Sinne der AV 5 b) dar; somit sind Glasbehältnis und Rosetten getrennt einzureihen, - Behältnis aus Glas: -- mit einem viereckigen Korpus und einem runden Flaschenhals, -- aus gewöhnlichem, klarsichtigem Glas, -- mit einem Nenninhalt von weniger als 2,5 Liter, -- mit einer Grundfläche von ca. 4 cm x 4 cm und einer Höhe von ca. 9 cm, -- mit einem Schraubdeckel aus unedlem Metall, -- laut Antrag mit einem an einer Schnur befestigten Etikett mit Produktinformationen versehen, -- das Glas bestimmt nach dem Umfang und der Bedeutung des Stoffes in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware. "Behältnis aus Glas, von der zu Transport- oder Verpackungszwecken verwendeten Art, nicht hergestellt aus Glasröhren, mit einem Nenninhalt von weniger als 2,5 l, für andere Erzeugnisse als die in den Unterpositionen 7010 9041 und 7010 9071 genannten, aus nicht gefärbtem Glas"

DEBTI31089/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-08-04

Röhrchenförmige Behältnisse aus Glas, sog. 3 Mini-Gläschen, Foto siehe Anlage, - zylinderförmige, oben offene Behältnisse, - mit einem kurzen Flaschenhals und einem wulstigen Rand an der Öffnung, - aus nicht gefärbtem Glas (nicht aus Glasröhren hergestellt), - mit einem Verschluss aus Kork, - mit einem Nenninhalt von weniger als 2,5 Liter, - mit einem Durchmesser von ca. 2 cm und einer Höhe von ca. 7 cm, - soll der Aufnahme von Bastelmaterial dienen, - drei Behältnisse sind in einer üblichen Verpackung aus Kunststofffolien mit Pappanhänger gemeinsam verpackt. "Anderes Behältnis aus Glas, von der zu Transport- oder Verpackungszwecken verwendeten Art, kein Haushaltskonservenglas, nicht aus Glasröhren hergestellt, mit einem Nenninhalt von weniger als 2,5 l, anderes als in den Unterpositionen 7010 9041 und 7010 9071 genannte, aus nicht gefärbtem Glas"

DE19916/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-09-17

Röhrchen aus Glas, sog. Reagenzgläser mit Korken, Art.-Nr. 85673, Abbildung siehe Anlage, - zylinderförmiges, klarsichtiges, oben offenes Röhrchen, - mit einem runden Boden, - mit einer Höhe von ca. 24,8 cm und einem Durchmesser von ca. 3 cm, - oben mit einem Korken als Verschluss ausgestattet, - nicht aus Glasröhren hergestellt, - mit einem Nenninhalt von weniger als 2,5 Liter, - in der zu Transport- oder Verpackungszwecken verwendeten Art. "Röhrchen aus Glas, zu Transport- oder Verpackungszwecken, nicht hergestellt aus Glasröhren, mit einem Nenninhalt von weniger als 2,5 l, andere als in den Unterpositionen 7010 9041 und 7010 9071 genannte, aus nicht gefärbtem Glas"

DE15443/16-2Erteilt von DEGültig bis 2020-02-26

Bei dem sog. Aufbewahrungsglas mit Schraubdeckel (Artikel 13356, sog. Holzstempel-Set), handelt es sich um ein Behältnis - in Form eines annähernd zylinderförmigen Gefäßes, - aus nicht gefärbtem, klarsichtigem Glas (nicht aus Glasröhren hergestellt), - mit einem Deckel aus unedlem Metall mit Schraubgewinde, - mit einer Höhe von ca. 8 cm und einem Durchmesser von ca. 6 cm, - mit einem Nenninhalt von weniger als 2,5 Liter. Das Glas bestimmt insbesondere nach dem Umfang den Charakter der aus verschiedenende Stoffen zusammengesetzten Ware. Das Erzeugnis dient als Aufmachung für eine Warenzusammenstellung (nicht Gegenstand dieser vZTA), bestehend aus vier Feuchtstempeln sowie einem Stempelkissen. Da sich das Behältnis aufgrund der allgemeinen Gestaltung in Kombination mit der dauerhaften Verwendbarkeit nicht als Verpackung im Sinne der AV 5 darstellt, ist es getrennt von der Warenzusammenstellung einzureihen. Die Ware ist als "Behältnis aus Glas, zu Transport- oder Verpackungszwecken, nicht hergestellt aus Glasröhren, mit einem Nenninhalt von weniger als 2,5 l, aus nicht gefärbtem Glas" einzureihen.

DE15402/16-3Erteilt von DEGültig bis 2019-10-03

Mehrteilige Zusammenstellung, bestehend aus drei Behältnissen aus Glas mit Stecknadeln gefüllt, drei Behältnissen aus Glas mit Sicherheitsnadeln gefüllt, drei Behältnissen aus Glas mit Druckknöpfen gefüllt und drei Behältnissen aus Glas mit Nähgarn auf Rollen gefüllt, sog. Gläser mit Nähzubehör gefüllt, Art. 225000BL, Foto siehe Anlage, - aufgemacht in einem sog. Verkaufstray aus Pappe (übliche Verpackung), - keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b), da die Waren nicht zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt worden sind und darüber hinaus nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf aufgemacht sind, - die Behältnisse aus Glas stellen keine Behältnisse oder Verpackungen im Sinne der AV 5 dar, - drei Behältnisse aus Glas für Sicherheitsnadeln, jeweils: - - in Form eines viereckigen Behältnisses mit Schraubverschluss, - - in den Abmessungen: ca. 4 cm (Länge) x 4 cm (Breite) x 8,8 cm (Höhe), - - aus klarem, nicht gefärbtem Glas (nicht aus Glasröhren hergestellt), - - mit einem Schraubdeckel aus unedlem Metall, - - mit einem Nenninhalt von weniger als 2,5 Liter, - - mit einer Schnur in Höhe des Schreibverschlusses, an der ein Pappkärtchen mit aufgedruckten EAN-Code, Preisangabe usw. befestigt ist. "Behältnisse aus Glas (für Sicherheitsnadeln), zu Transport- oder Verpackungszwecken, nicht hergestellt aus Glasröhren, mit einem Nenninhalt von weniger als 2,5 l, aus nicht gefärbtem Glas"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7010

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören alle Behältnisse aus Glas, von der Art wie sie im Handelsverkehr allgemein zum Verpacken oder zum Transport flüssiger oder fester Erzeugnisse (Pulver, Körner usw.) verwendet werden. Von ihnen sind zu nennen: A) Korbflaschen, Glasballons, Flaschen (einschließlich der so genannten Siphons), Flakons und dergleichen, aller Formen und Abmessungen, die hauptsächlich als Behälter für chemische Erzeugnisse (Säuren usw.), Getränke, Öle, Fleischextrakt, Erzeugnisse der Riechmittelindustrie, pharmazeutische Erzeugnisse, Tinte, Leim usw. dienen. Diese Waren, die früher mundgeblasen wurden, werden heute fast ausnahmslos mechanisch durch eine Reihe von Maschinen hergestellt, die automatisch sowohl die Formen mit flüssigem Glas speisen als auch die Gegenstände durch Blasen mit komprimierter Luft ausformen. …

Pos. 7010

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 199. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 20. bis 22. Mai 2019: Warenbeschreibung: Behältnis aus klarsichtigem Glas, sogenanntes „Gewürzglas mit Bügelverschluss“, zylinderförmig, mit einem Deckel aus Kunststoff und einer Dichtung und einem Bügelverschlusses aus unedlem Metall. Einreihung: Gewürzgläser sind als "andere Behältnisse aus Glas, von der zu Transport- oder Verpackungszwecken verwendeten Art" in die KN-Codes 7010 90 61 oder 7010 90 67 einzureihen. Die Einreihung erfolgt gemäß AV 1 und 6 zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der Position 7010 und den KN-Codes 7010 90 und 7010 90 61 und 7010 90 67. …

Kapitel 70

1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7010.90.91.00.0?

Die Zolltarifnummer 7010.90.91.00.0 umfasst Flaschen, andere, andere, mit einem Nenninhalt von, weniger als 2,5 l, für andere Erzeugnisse, aus nicht gefärbtem Glas. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7010.90.91.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 7010.90.91.00.0 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7010.90.91.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 701090. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7010.90.91.00.0?

7010.90.91.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7010.90.91.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

7010.90.91.00.0 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7010 Flaschen, Glasballons, Korbflaschen, Flakons, Krüge, Töpfe, Röhrchen, Ampullen und andere Behältnisse aus Glas, zu Transport- oder Verpackungszwecken; Konservengläser; Stopfen, Deckel und andere Verschlüsse, aus Glas > 701090 andere > 70109091 aus nicht gefärbtem Glas. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7010.90.91.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7010.90.91.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI34052/20-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 7010.90.91.00.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 7010.90.91.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A006b. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7010.90.91.00.0?

Warennummer 7010.90.91.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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