Zolltarifnummer 7013.28.10: Trinkgläser mit Stiel, handgefertigt (manuelle Glasentnahme)
Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7013.28.10 steht für Trinkgläser mit Stiel, handgefertigt (manuelle Glasentnahme). Der Drittlandszollsatz beträgt 11 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7013.28.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 70. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 7013.28.10
- Drittlandszoll
- 11 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 7
Einordnung im Zolltarif
- 70GLAS UND GLASWAREN
- 7013Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken (ausgenommen Waren der Position 7010 oder 7018)
- 7013.28Trinkgläser mit Stiel, ausgenommen Waren aus Glaskeramik, andere
- 7013.28.10Trinkgläser mit Stiel, handgefertigt (manuelle Glasentnahme)
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7013.28.10
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 11 % | MFN |
| Algerien | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Warenzusammenstellung, bestehend aus zwei Trinkgläsern, einem sog. Messbecher und einem sog. Barlöffel, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (gemeinsam in einem Pappkarton verpackt), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Trinkgläser mit Stiel: - - aus gewöhnlichem Glas, - - musterbildend verziert, - - handgefertigt, - Messbecher: - - aus zwei konisch geformten Erzeugnissen, die am Boden miteinander verbunden sind, - - aus Edelstahl, - - dient dem Abmessen von Getränken bei der Herstellung von Gin und Cocktails, - Barlöffel: - - aus Edelstahl, - - dient dem Umrühren der Getränke in den Trinkgläsern, - die Trinkgläser bestimmen nach dem Umfang und ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung. "Glasware zur Verwendung bei Tisch, Trinkglas mit Stiel, weder aus Glaskeramik noch aus Bleikristall, handgefertigt (manuelle Glasentnahme)"
Warenzusammenstellung, bestehend aus vier Trinkgläsern, einem sog. Weinstopper und einem sog. Luftsprudler, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (gemeinsam in einem Pappkarton verpackt), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Trinkgläser mit Stiel: - - aus gewöhnlichem Glas, - - musterbildend verziert, - - handgefertigt, - Flaschenverschluss, sog. Weinstopper: - - konisch geformtes Erzeugnis mit einem knaufartigen oberen Ende, - - aus Kunststoff, - - dient als Verschluss für eine Flasche, - Flaschenausgießer, sog. Luftsprudler: - - innen hohles, konisch geformtes Erzeugnis, - - aus Kunststoff, - - dient nach Einsetzen in einen Flaschenhals dem erleichterten Ausgießen, - die Trinkgläser bestimmen nach der Menge und ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung. "Glasware zur Verwendung bei Tisch, Trinkglas mit Stiel, weder aus Glaskeramik noch aus Bleikristall, handgefertigt (manuelle Glasentnahme)"
Warenzusammenstellung, bestehend aus vier Trinkgläsern, einem sog. Weinstopper und einem sog. Luftsprudler, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (gemeinsam in einem Pappkarton verpackt), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Trinkgläser mit Stiel: - - aus gewöhnlichem Glas, - - musterbildend verziert, - - handgefertigt, - Flaschenverschluss, sog. Weinstopper: - - konisch geformtes Erzeugnis mit einem knaufartigen oberen Ende, - - aus Kunststoff, - - dient als Verschluss für eine Flasche, - Flaschenausgießer, sog. Luftsprudler: - - innen hohles, konisch geformtes Erzeugnis, - - aus Kunststoff, - - dient nach Einsetzen in einen Flaschenhals dem erleichterten Ausgießen, - die Trinkgläser bestimmen nach der Menge und ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung. "Glasware zur Verwendung bei Tisch, Trinkglas mit Stiel, weder aus Glaskeramik noch aus Bleikristall, handgefertigt (manuelle Glasentnahme)"
Warenzusammenstellung, bestehend aus vier Trinkgläsern und einem sog. Barlöffel, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (gemeinsam in einem Pappkarton verpackt), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Trinkgläser mit Stiel: - - aus gewöhnlichem Glas, - - musterbildend verziert, - - handgefertigt, - Barlöffel: - - aus Edelstahl, - - dient dem Umrühren der Getränke in den Gläsern, - die Trinkgläser bestimmen nach der Menge und ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung. "Glasware zur Verwendung bei Tisch, Trinkglas mit Stiel, weder aus Glaskeramik noch aus Bleikristall, handgefertigt (manuelle Glasentnahme)"
Ouvrage en verre pour le service de la table, du type verre à boire à pied, incluant une ou plusieurs boules de verre coloré au fond de la coupe. Composition : verre borosilicate pour soufflage manuel.
Glasware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, Trinkglas (ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, Einreihung anhand Antragsangaben), Foto siehe Anlage, - Trinkglas mit Stiel, - mit einem abgerundeten oberen Rand, - in zwei unterschiedlichen Größen: - - mit den Abmessungen von ca. 16,5 (H) cm x ca. 7 (D) cm, - - mit den Abmessungen von ca. 18,5 (H) cm x ca. 7,5 (D) cm, - aus gewöhnlichem Glas, - handgefertigt. "Glasware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, Trinkglas mit Stiel, aus gewöhnlichem Glas, handgefertigt"
Glasware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, sog. Trinkglas (ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, Einreihung anhand Antragsangaben), Foto siehe Anlage, - Trinkglas mit Stiel, - aus gewöhnlichem Glas, - handgefertig, - mit einem abgerundeten oberen Rand, - mit einer Höhe von ca. 19 cm und einem oberen Durchmesser von ca. 7,5 cm. "Glasware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, aus gewöhnlichem Glas, handgefertigt"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören die nachstehend angeführten Warengruppen, von denen die meisten durch Pressen oder Blasen in Formen hergestellt werden: 1. Glaswaren für den Tisch oder die Küche, z. B. Trinkgläser, Kelche, Bierkrüge, Karaffen, Kindersaugflaschen, Krüge, Kannen, Teller, Salatschüsseln, Saucieren, Obstschalen, Gebäckschalen, Hors d' œuvre-Schalen, Schüsseln, Schalen, Eierbecher, Butterdosen, Öl- oder Essigflaschen, Platten (zum Servieren, Kochen usw.), Schmorpfannen, Kasserollen, Tabletts, Salzstreuer, Zuckerstreuer, Messerablagen, Mixer, Tischglocken, Kaffeekannen und Kaffeefilter, Bonbonnieren, Behältnisse mit Maßeinteilung für den Küchengebrauch, Schüsselwärmer, Schüsseluntersetzer, bestimmte Teile für Haushaltsbuttermaschinen, Becher für Kaffeemühlen, Käseglocken, Zitronenpressen, Eiseimer. 2. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1735/96 der Kommission vom 4. September 1996 (RV L 1735/96), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1): Rahmenloser Glasbildträger, mit einer Abmessung von 30 x 40 cm, bestehend aus: - einer mechanisch gefertigten Glasplatte mit geschliffenen Kanten, - einer bedruckten Papiereinlage und - einer Hartfaserplatte als Bildunterlage, die durch vier Klammern aus unedlem Metall zusammengehalten werden. Unterposition 7013 9900 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 7013, 7013 99 und 7013 9900. Die Ware dient zur Innenausstattung. Verordnung (EG) Nr.1509/97 der Kommission vom 30. Juli 1997 (RV L 1509/97), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Tenor des Urteils des FG Hamburg vom 01.04.2014 - 4 K 126/13: Ein massiver, rechteckiger Glasquader aus gegossenem, farblosem Glas mit einer großen Transparenz und Klarheit sowie einer vollkommenen Homogenität, allseitig geschliffen und poliert, mit abgeschrägten und polierten Kanten, der der Weiterverarbeitung/Veredelung per Laserstrahl dient, um den Glasquader im Inneren mit einem dreidimensionalen Motiv zu versehen, ist als Glasware zur Verwendung im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken in die Unterposition 7013 99 00 einzureihen.
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Einreihungsergebnis laut Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 03. bis 06. Juli 2017: Nachfolgend abgebildete Waren aus Glas sind in die Position 7013 einzureihen. Eine Einreihung in die Position 7010 wurde ausgeschlossen. Trinkflasche mit Strohhalm Getränkespender mit Zapfhahn Trinkgläser mit Deckel und Strohhalm Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 265. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 17. bis 19. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7013.28.10?
Die Zolltarifnummer 7013.28.10 umfasst Trinkgläser mit Stiel, handgefertigt (manuelle Glasentnahme). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7013.28.10?
Der Drittlandszollsatz für 7013.28.10 beträgt 11 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7013.28.10?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 701328. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7013.28.10?
7013.28.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7013.28.10 im Zolltarif eingeordnet?
7013.28.10 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7013 Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken (ausgenommen Waren der Position 7010 oder 7018) > 701328 Trinkgläser mit Stiel, ausgenommen Waren aus Glaskeramik, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7013.28.10?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7013.28.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI32397/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7013.28.10?
KN-Code 7013.28.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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