Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7013.37.91.00.0: Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, andere, mechanisch gefertigt (mechanische…

Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7013.37.91.00.0 steht für Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, andere, mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme), geschliffen oder anders bearbeitet. Der Drittlandszollsatz beträgt 11 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7013.37.91.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 70. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
7013.37.91.00.0
Drittlandszoll
11 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 70GLAS UND GLASWAREN
  2. 7013Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken (ausgenommen Waren der Position 7010 oder 7018)
  3. 7013.37andere Trinkgläser, ausgenommen Waren aus Glaskeramik, andere
  4. 7013.37.91geschliffen oder anders bearbeitet
  5. 7013.37.91.00.0Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, andere, mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme), geschliffen oder anders bearbeitet

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7013.37.91.00.0

HS-Code7013.376 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7013.37.918 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code7013.37.91.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer7013.37.91.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll11 %MFN
Algerien0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI21570/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-07-28

Schnapsglas, Foto siehe Anlage, - zylinderförmiges Trinkglas ohne Stiel, - aus klarsichtigem, gewöhnlichem, mechanisch gefertigtem Glas, - am oberen Rand abgerundet, - außen mit einer weißen Folie überzogen, die sich zum Bedrucken eignet, somit anders (weitergehend) bearbeitet, - mit den Abmessungen: ca. 4 cm (Durchmesser) x 10 cm (Höhe). "Glasware zur Verwendung bei Tisch, Trinkglas ohne Stiel, nicht aus Glaskeramik, Bleikristall oder vorgespanntem Glas, mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme), anders bearbeitet"

DEBTI21255/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-07-11

Trinkglas, sog. Schnapsglas, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - zylinderförmiges Trinkglas ohne Stiel, - - aus gewöhnlichem, mechanisch gefertigtem Glas, - - außen mit einer mattierten Folie versehen, die sich zum Bedrucken eignet, somit anders (weitergehend) bearbeitet, - - mit den Abmessungen: ca. 102 mm (Höhe) x 39 mm (Durchmesser), - - mit einem Fassungsvermögen von ca. 50 ml. "Glasware zur Verwendung bei Tisch, Trinkglas ohne Stiel, nicht aus Glaskeramik, Bleikristall oder vorgespanntem Glas, mechanisch gefertigt, anders bearbeitet"

DEBTI4736/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-03-18

Trinkglas, sog. Schnaps-Glas, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - zylinderförmiges Schnapsglas ohne Stiel, - - aus gewöhnlichem, mechanisch gefertigtem Glas, - - außen mit einer mattierten Folie versehen (sog. satinierte Oberfläche), die sich zum Bedrucken eignet; somit anders (weitergehend) bearbeitet, - - mit den Abmessungen: ca. 5,8 cm (Höhe) x 5 cm (Durchmesser). "Glasware zur Verwendung bei Tisch, Trinkglas ohne Stiel, nicht aus Glaskeramik, Bleikristall oder vorgespanntem Glas, mechanisch gefertigt, anders bearbeitet"

DEBTI40183/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-11-15

Schnapsgläser, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - zylinderförmige Trinkgläser, - - aus gewöhnlichem, mechanisch gefertigtem Glas, - - am oberen Rand mit einem "Goldrand" versehen, - - außen mit einer weißen Folie überzogen, die sich zum Bedrucken eignet, somit anders (weitergehend) bearbeitet, - - mit den Abmessungen (konische Form): ca. 50 mm (Durchmesser) x 58 mm (Höhe), - - mit den Abmessungen (gerade Form): ca. 39 mm (Durchmesser) x 102 mm (Höhe). "Glasware zur Verwendung bei Tisch, Trinkglas ohne Stiel, nicht aus Glaskeramik, Bleikristall oder vorgespanntem Glas, mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme), anders bearbeitet"

DEBTI25960/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-07-11

Trinkglas, sog. Schnapsglas, Foto siehe Anlage, laut Antragsangaben: - zylinderförmiges Trinkglas ohne Stiel (Schnapsglas), - aus gewöhnlichem, mechanisch gefertigtem Glas, - außen mit einer mattierten Folie versehen (sog. satinierte Oberfläche), die sich zum Bedrucken eignet, somit weitergehend bearbeitet, - mit einer Höhe von ca. 102 mm und einem Durchmesser von ca. 39 mm, - mit einem Fassungsvermögen von ca. 50 ml. "Glasware zur Verwendung bei Tisch, Trinkglas ohne Stiel, nicht aus Glaskeramik, Bleikristall oder vorgespanntem Glas, mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme), anders bearbeitet"

DEBTI8882/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-03-18

Trinkglas, sog. Schnaps-Glas, Foto siehe Anlage, nach den Antragsangaben: - zylinderförmiges Trinkglas ohne Stiel (Schnapsglas), - aus gewöhnlichem, mechanisch gefertigtem Glas, - außen mit einer mattierten Folie versehen (sog. satinierte Oberfläche), die sich zum Bedrucken eignet, somit anders (weitergehend) bearbeitet, - in den Abmessungen von ca. 5,8 cm (Höhe) x 5 cm (Durchmesser). "Glasware zur Verwendung bei Tisch, Trinkglas ohne Stiel, nicht aus Glaskeramik, Bleikristall oder vorgespanntem Glas, mechanisch gefertigt, anders bearbeitet"

DEBTI26565/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-08-05

Trinkgläser, sog. Schnaps-Gläser, Artikel GL-SG-W-1 und GL-SG-W-2, Foto siehe Anlage, Warenmuster wurden nicht vorgelegt; die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - zylinderförmige Trinkgläser (Schnapsgläser), - aus gewöhnlichem, mechanisch gefertigtem Glas, - am oberen Rand mit einem "Goldrand" verziert, - außen mit einer weißen Folie versehen, die sich zum Bedrucken eignet, somit anders (weitergehend) bearbeitet, - in zwei verschiedenen Größen und Formen: - - konische Form: 50 mm (Durchmesser) x 58 mm (Höhe), - - gerade Form: 39 mm (Durchmesser) x 102 mm (Höhe). "Glasware zur Verwendung bei Tisch, Trinkglas ohne Stiel, nicht aus Glaskeramik, Bleikristall oder vorgespanntem Glas, mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme), anders bearbeitet"

DEBTI7396/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-02-25

Trinkglas, sog. Schnaps Glas, Foto siehe Anlage, - zylinderförmiges Trinkglas ohne Stiel (Schnapsglas), - lt. Antrag aus gewöhnlichem, mechanisch gefertigtem Glas, - außen mit einer mattierten Folie versehen (sog. satinierte Oberfläche), die sich zum Bedrucken eignet, somit anders (weitergehend) bearbeitet, - mit einer Höhe von ca. 102 mm und einem Durchmesser von ca. 39 mm, - mit einem Fassungsvermögen von ca. 50 ml. "Glasware zur Verwendung bei Tisch, Trinkglas ohne Stiel, nicht aus Glaskeramik, Bleikristall oder vorgespanntem Glas, mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme), anders bearbeitet"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7013

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören die nachstehend angeführten Warengruppen, von denen die meisten durch Pressen oder Blasen in Formen hergestellt werden: 1. Glaswaren für den Tisch oder die Küche, z. B. Trinkgläser, Kelche, Bierkrüge, Karaffen, Kindersaugflaschen, Krüge, Kannen, Teller, Salatschüsseln, Saucieren, Obstschalen, Gebäckschalen, Hors d' œuvre-Schalen, Schüsseln, Schalen, Eierbecher, Butterdosen, Öl- oder Essigflaschen, Platten (zum Servieren, Kochen usw.), Schmorpfannen, Kasserollen, Tabletts, Salzstreuer, Zuckerstreuer, Messerablagen, Mixer, Tischglocken, Kaffeekannen und Kaffeefilter, Bonbonnieren, Behältnisse mit Maßeinteilung für den Küchengebrauch, Schüsselwärmer, Schüsseluntersetzer, bestimmte Teile für Haushaltsbuttermaschinen, Becher für Kaffeemühlen, Käseglocken, Zitronenpressen, Eiseimer. 2. …

Pos. 7013

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1735/96 der Kommission vom 4. September 1996 (RV L 1735/96), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1): Rahmenloser Glasbildträger, mit einer Abmessung von 30 x 40 cm, bestehend aus: - einer mechanisch gefertigten Glasplatte mit geschliffenen Kanten, - einer bedruckten Papiereinlage und - einer Hartfaserplatte als Bildunterlage, die durch vier Klammern aus unedlem Metall zusammengehalten werden. Unterposition 7013 9900 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 7013, 7013 99 und 7013 9900. Die Ware dient zur Innenausstattung. Verordnung (EG) Nr.1509/97 der Kommission vom 30. Juli 1997 (RV L 1509/97), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. …

Pos. 7013

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Tenor des Urteils des FG Hamburg vom 01.04.2014 - 4 K 126/13: Ein massiver, rechteckiger Glasquader aus gegossenem, farblosem Glas mit einer großen Transparenz und Klarheit sowie einer vollkommenen Homogenität, allseitig geschliffen und poliert, mit abgeschrägten und polierten Kanten, der der Weiterverarbeitung/Veredelung per Laserstrahl dient, um den Glasquader im Inneren mit einem dreidimensionalen Motiv zu versehen, ist als Glasware zur Verwendung im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken in die Unterposition 7013 99 00 einzureihen.

Pos. 7013

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Einreihungsergebnis laut Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 03. bis 06. Juli 2017: Nachfolgend abgebildete Waren aus Glas sind in die Position 7013 einzureihen. Eine Einreihung in die Position 7010 wurde ausgeschlossen. Trinkflasche mit Strohhalm Getränkespender mit Zapfhahn Trinkgläser mit Deckel und Strohhalm Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 265. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 17. bis 19. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7013.37.91.00.0?

Die Zolltarifnummer 7013.37.91.00.0 umfasst Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, andere, mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme), geschliffen oder anders bearbeitet. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7013.37.91.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 7013.37.91.00.0 beträgt 11 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7013.37.91.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 701337. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7013.37.91.00.0?

7013.37.91.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7013.37.91.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

7013.37.91.00.0 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7013 Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken (ausgenommen Waren der Position 7010 oder 7018) > 701337 andere Trinkgläser, ausgenommen Waren aus Glaskeramik, andere > 70133791 geschliffen oder anders bearbeitet. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7013.37.91.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7013.37.91.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI21570/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7013.37.91.00.0?

Warennummer 7013.37.91.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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