Zolltarifnummer 7013.37.99.00.0: Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, andere, mechanisch gefertigt (mechanische…
Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7013.37.99.00.0 steht für Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, andere, mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme), andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 11 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7013.37.99.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 70. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 7013.37.99.00.0
- Drittlandszoll
- 11 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 70GLAS UND GLASWAREN
- 7013Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken (ausgenommen Waren der Position 7010 oder 7018)
- 7013.37andere Trinkgläser, ausgenommen Waren aus Glaskeramik, andere
- 7013.37.99andere
- 7013.37.99.00.0Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, andere, mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme), andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7013.37.99.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 11 % | MFN |
| Algerien | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, sog. Trinkglas 4er Set, Foto siehe Anlage, - vier becherförmige Trinkgläser ohne Stiel, - aus klarsichtigem, gewöhnlichem, mechanisch gefertigtem Glas (laut Antrag), - weder geschliffen noch anders bearbeitet, - am oberen Rand abgerundet, - an der Innenseite mit einer erhabenen, wellenartigen Struktur, - zum oberen Ende hin breiter gearbeitet, - in den Abmessungen: ca. 9 cm (Durchmesser) x 10 cm (Höhe). "Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, Trinkglas ohne Stiel, nicht aus Glaskeramik, Bleikristall oder vorgespanntem Glas, mechanisch gefertigt, weder geschliffen noch anders bearbeitet"
Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, sog. Trinkglas 4er Set, Foto siehe Anlage, - vier becherförmige Trinkgläser ohne Stiel, - aus klarsichtigem, gewöhnlichem, mechanisch gefertigtem Glas (laut Antrag), - weder geschliffen noch anders bearbeitet, - am oberen Rand abgerundet, - an der Innenseite mit erhabenen Längsstreifen versehen, - zum oberen Ende hin breiter gearbeitet, - in den Abmessungen: ca. 9 cm (Durchmesser) x 10 cm (Höhe). "Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, Trinkglas ohne Stiel, nicht aus Glaskeramik, Bleikristall oder vorgespanntem Glas, mechanisch gefertigt, weder geschliffen noch anders bearbeitet"
Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, sog. Trinkglas 4er Set, Foto siehe Anlage, - vier becherförmige Trinkgläser ohne Stiel, - aus klarsichtigem, gewöhnlichem, mechanisch gefertigtem Glas (laut Antrag), - weder geschliffen noch anders bearbeitet, - am oberen Rand abgerundet, - an der Innenseite mit erhabenen Punkten versehen, - zum oberen Ende hin breiter gearbeitet, - in den Abmessungen: ca. 9 cm (Durchmesser) x 10 cm (Höhe). "Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, Trinkglas ohne Stiel, nicht aus Glaskeramik, Bleikristall oder vorgespanntem Glas, mechanisch gefertigt, weder geschliffen noch anders bearbeitet"
Glasware zur Verwendung bei Tisch, sog. Schnapsgläser mit Träger, Art.-Nr. 68280, Foto siehe Anlage, in Form einer aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware, bestehend aus: - acht zylinderförmigen Trinkgläsern ohne Stiel (Schnapsgläser), - - aus gewöhnlichem, mechanisch gefertigtem Glas (laut Antrag), - - mit einer Höhe von ca. 7 cm, - - mit einem Fassungsvermögen von 2 cl, - einem Servierbrett (sog. Träger), - - aus geflammtem und lackiertem Kiefernholz (laut Antrag), - - mit acht Vertiefungen zur passgenauen Aufnahme der acht Trinkgläser, - - mit einem Tragegriff an einem Ende, - - mit den Abmessungen von ca. 17 cm (Breite) x 38 cm (Länge) x 2 cm (Höhe), - die Schnapsgläser bestimmen aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware, - gemeinsam mit einem bedruckten Einleger und einem Styroporstück in einer Folie für den Einzelverkauf verpackt. "Glasware zur Verwendung bei Tisch, Trinkglas ohne Stiel, nicht aus Glaskeramik, Bleikristall oder vorgespanntem Glas, mechanisch gefertigt, weder geschliffen noch anders bearbeitet“
Warenzusammenstellung, sog. Bierpropierset, bestehend aus vier Trinkgläsern, einem Gestell und einem Stück Kreide, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Trinkgläser (Glaswaren zur Verwendung bei Tisch): - - laut Antrag aus Kalknatronglas, - - ohne Stiel, - - zur Verwendung bei Tisch, - - in den Abmessungen von ca. 6 cm (Durchmesser) x 12,5 cm (Höhe), - Gestell (Ware aus Holz): - - laut Antrag aus nicht tropischem Holz (Paulownia), - - an beiden Seiten mit zwei Tragegriffen, - - mit Zwischenbrett mit vier passgenauen Aussparungen für die Trinkgläser, - - in den Abmessungen von ca. 32,5 cm (Breite) x 8,5 cm (Tiefe) x 16,5 cm (Höhe), - Kreide (Schreibkreide), lag dem Antrag nicht bei: - - laut Antrag Specksteinkreide, - - ein Stück, - im Hinblick auf die Bedeutung und die Menge bestimmen die Trinkgläser den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Glasware zur Verwendung bei Tisch, Trinkglas ohne Stiel, nicht aus Glaskeramik, Bleikristall oder vorgespanntem Glas, mechanisch gefertigt, weder geschliffen noch anders bearbeitet"
Glasware zur Verwendung bei Tisch, sog. Trinkglas Old fashioned (Art. 19538), Foto siehe Anlage, - Trinkglas ohne Stiel, - aus gewöhnlichem, klarsichtigem Glas, - mechanisch gefertigt (weder geschliffen noch anders bearbeitet), - mit einem abgerundeten oberen Rand, - mit dem reliefartigen Schriftzug "Old Fashioned" und sechs umlaufenden Rippen verziert, - nach oben breiter werdend, mit einem Durchmesser von ca. 9,5 cm und einer Höhe von ca. 13,5 cm. "Glasware zur Verwendung bei Tisch, Trinkglas ohne Stiel, nicht aus Glaskeramik, Bleikristall oder vorgespanntem Glas, mechanisch gefertigt, weder geschliffen noch anders bearbeitet"
Glasware zur Verwendung bei Tisch, sog. Trinkglas Old fashioned (Art. 19537), Foto siehe Anlage, - Trinkglas ohne Stiel, - aus gewöhnlichem, klarsichtigem Glas, - mechanisch gefertigt (weder geschliffen noch anders bearbeitet), - mit einem abgerundeten oberen Rand, - mit dem reliefartigen Schriftzug "Old Fashioned" und sechs umlaufenden Rippen verziert, - nach oben breiter werdend, mit einem Durchmesser von ca. 7,5 cm und einer Höhe von ca. 12 cm. "Glasware zur Verwendung bei Tisch, Trinkglas ohne Stiel, nicht aus Glaskeramik, Bleikristall oder vorgespanntem Glas, mechanisch gefertigt, weder geschliffen noch anders bearbeitet"
Glasware zur Verwendung bei Tisch, sog. Trinkglas "Bottoms up", Abbildung siehe Anlage, - Trinkglas (Bierglas) ohne Stiel, - lt. Antrag aus gewöhnlichem, mechanisch gefertigtem Klarglas (weder geschliffen noch anders bearbeitet), - mit einem abgerundeten oberen Rand, - am Boden mit einer Einfüllöffnung (Durchmesser ca. 2,2 cm), somit anders (weitergehend) bearbeitet, - - mit zwei Metallringen und zwei Silikonringen ausgestattet und mit einem Dauermagnet verschlossen, - mit einer Höhe von ca. 15 cm und einem Durchmesser (oben) von ca. 9 cm, - für ein neuartiges Schanksystem bestimmt, bei dem das Bierglas von unten befüllt wird. "Glasware zur Verwendung bei Tisch, Trinkglas ohne Stiel, nicht aus Glaskeramik, Bleikristall oder vorgespanntem Glas, mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme), weder geschliffen noch anders bearbeitet"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören die nachstehend angeführten Warengruppen, von denen die meisten durch Pressen oder Blasen in Formen hergestellt werden: 1. Glaswaren für den Tisch oder die Küche, z. B. Trinkgläser, Kelche, Bierkrüge, Karaffen, Kindersaugflaschen, Krüge, Kannen, Teller, Salatschüsseln, Saucieren, Obstschalen, Gebäckschalen, Hors d' œuvre-Schalen, Schüsseln, Schalen, Eierbecher, Butterdosen, Öl- oder Essigflaschen, Platten (zum Servieren, Kochen usw.), Schmorpfannen, Kasserollen, Tabletts, Salzstreuer, Zuckerstreuer, Messerablagen, Mixer, Tischglocken, Kaffeekannen und Kaffeefilter, Bonbonnieren, Behältnisse mit Maßeinteilung für den Küchengebrauch, Schüsselwärmer, Schüsseluntersetzer, bestimmte Teile für Haushaltsbuttermaschinen, Becher für Kaffeemühlen, Käseglocken, Zitronenpressen, Eiseimer. 2. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1735/96 der Kommission vom 4. September 1996 (RV L 1735/96), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1): Rahmenloser Glasbildträger, mit einer Abmessung von 30 x 40 cm, bestehend aus: - einer mechanisch gefertigten Glasplatte mit geschliffenen Kanten, - einer bedruckten Papiereinlage und - einer Hartfaserplatte als Bildunterlage, die durch vier Klammern aus unedlem Metall zusammengehalten werden. Unterposition 7013 9900 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 7013, 7013 99 und 7013 9900. Die Ware dient zur Innenausstattung. Verordnung (EG) Nr.1509/97 der Kommission vom 30. Juli 1997 (RV L 1509/97), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Tenor des Urteils des FG Hamburg vom 01.04.2014 - 4 K 126/13: Ein massiver, rechteckiger Glasquader aus gegossenem, farblosem Glas mit einer großen Transparenz und Klarheit sowie einer vollkommenen Homogenität, allseitig geschliffen und poliert, mit abgeschrägten und polierten Kanten, der der Weiterverarbeitung/Veredelung per Laserstrahl dient, um den Glasquader im Inneren mit einem dreidimensionalen Motiv zu versehen, ist als Glasware zur Verwendung im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken in die Unterposition 7013 99 00 einzureihen.
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Einreihungsergebnis laut Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 03. bis 06. Juli 2017: Nachfolgend abgebildete Waren aus Glas sind in die Position 7013 einzureihen. Eine Einreihung in die Position 7010 wurde ausgeschlossen. Trinkflasche mit Strohhalm Getränkespender mit Zapfhahn Trinkgläser mit Deckel und Strohhalm Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 265. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 17. bis 19. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7013.37.99.00.0?
Die Zolltarifnummer 7013.37.99.00.0 umfasst Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, andere, mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme), andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7013.37.99.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 7013.37.99.00.0 beträgt 11 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7013.37.99.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 701337. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7013.37.99.00.0?
7013.37.99.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7013.37.99.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
7013.37.99.00.0 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7013 Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken (ausgenommen Waren der Position 7010 oder 7018) > 701337 andere Trinkgläser, ausgenommen Waren aus Glaskeramik, andere > 70133799 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7013.37.99.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7013.37.99.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI16771/21-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7013.37.99.00.0?
Warennummer 7013.37.99.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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