Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7013.42.00.00.0: Glaswaren zur Verwendung bei Tisch (ausgenommen Trinkgläser) oder in der Küche…

Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7013.42.00.00.0 steht für Glaswaren zur Verwendung bei Tisch (ausgenommen Trinkgläser) oder in der Küche, ausgenommen Waren aus Glaskeramik, aus anderem Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 × 10⁻⁶ oder weniger je Kelvin bei Temperaturen von 0 °C bis 300 °C. Der Drittlandszollsatz beträgt 11 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7013.42.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 70. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
7013.42.00.00.0
Drittlandszoll
11 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 70GLAS UND GLASWAREN
  2. 7013Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken (ausgenommen Waren der Position 7010 oder 7018)
  3. 7013.42aus anderem Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 !x! 10$-$6 oder weniger je Kelvin bei Temperaturen von 0 °C bis 300 °C
  4. 7013.42.00.00.0Glaswaren zur Verwendung bei Tisch (ausgenommen Trinkgläser) oder in der Küche, ausgenommen Waren aus Glaskeramik, aus anderem Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 × 10⁻⁶ oder weniger je Kelvin bei Temperaturen von 0 °C bis 300 °C

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7013.42.00.00.0

HS-Code7013.426 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7013.42.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code7013.42.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer7013.42.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll11 %MFN
Algerien0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI6675/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-27

Vorratsglas, Foto siehe Anlage, - nahezu quaderförmiges Gefäß aus Borosilikatglas (laut Antrag), - mit einem Deckel aus Bambus (laut Antrag); mit einer Dichtung aus augenscheinlich Silikon, - mit den Abmessungen: ca. 12 , 5 cm (Breite) x 10 cm (Höhe) x 9 cm (Tiefe), - das Glas bestimmt nach dem Umfang und seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Ware der Position 7010, da das Gefäß eine Haushaltsglasware darstellt. "Glasware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, kein Trinkglas, nicht aus Glaskeramik oder Bleikristall, aus Glas mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 x 10^-6 oder weniger je Kelvin bei Temperaturen von 0 °C bis 300 °C"

DEBTI6704/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-13

Glasware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, Foto siehe Anlage, - in Form einer Karaffe mit einer Ausgusstülle und einem Henkel, - aus klarsichtigem Borosilikatglas (laut Antrag); an der Innenseite gerillt, - mit einem Deckel mit Ausgießvorrichtung aus Kunststoff, - mit einer Höhe von ca. 24 cm und einem Durchmesser von ca. 9 cm, - das Glas bestimmt nach dem Umfang und seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware. "Glasware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, kein Trinkglas, weder aus Glaskeramik noch aus Bleikristall, aus Glas mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 x 10 hoch-6 oder weniger je Kelvin bei Temperaturen von 0 °C bis 300 °C"

DEBTI6705/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-13

Messbecher aus Glas, Foto siehe Anlage, - becherförmiges Gefäß mit einer Ausgusstülle und einem Henkel, - aus klarsichtigem Borosilikatglas (laut Antrag), - mit einer aufgedruckten Skalierung (Milliliter), - mit einem Deckel aus Holz (laut Antrag Bambus) mit einer Dichtung aus Kunststoff, - mit den Abmessungen: ca. 18 , 5 cm (Höhe) x 10 cm (Durchmesser), - das Glas bestimmt nach dem Umfang und seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware. "Glasware zur Verwendung in der Küche, kein Trinkglas, weder aus Glaskeramik noch aus Bleikristall, aus Glas mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 x 10^-6 oder weniger je Kelvin bei Temperaturen von 0 °C bis 300 °C"

DEBTI1468/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-29

Warenzusammenstellung, bestehend aus einer Karaffe mit Halterung, zwei Trinkgläsern und einem Trichter, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in Aufmachung für den Einzelverkauf, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - zusammengesetzte Ware aus einer Karaffe und einer Halterung, - - Karaffe (Glasware zur Verwendung bei Tisch): - - - aus klarsichtigem, laut Antrag handgefertigtem Borosilikatglas mit mattiert dargestellten Erdteilen (laut Antrag mittels Einbrenn-Dekor) verziert, - - - in Form einer "Weltkugel" mit einem Fassungsvermögen von 850 ml, - - - mit einem zylindrischen Hals und einem Glasstopfen mit Kunststoffdichtung, - - - mit einem innen eingearbeiteten, detailliert gestalteten Segelschiff aus Glas, - - Halterung: - - - bügelförmiges Gestell aus Holz mit einem Standfuß, - - die Karaffe bestimmt insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der zusammengesetzten Ware, - Trinkgläser: - - zwei bauchige Trinkgläser, - - aus klarsichtigem, laut Antrag handgefertigtem Borosilikatglas mit mattiert dargestellten Erdteilen (laut Antrag mittels Einbrenn-Dekor) verziert, - - mit einem Fassungsvermögen von 295 ml, - Trichter: - - silberfarben; augenscheinlich aus unedlem Metall; zur Befüllung der Karaffe, - die Glaswaren (Karaffe und Trinkgläser) sind gegenüber dem Trichter aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung charakterbestimmend, - innerhalb der Position 7013 überwiegen die Trinkgläser nach der Menge; nach dem Gewicht und nach der Art und Beschaffenheit der Ware herrscht die Karaffe vor und bestimmt den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Glasware zur Verwendung bei Tisch, kein Trinkglas, nicht aus Glaskeramik oder Bleikristall, aus Glas mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 x 10 hoch-6 oder weniger je Kelvin bei Temperaturen von 0 °C bis 300 °C"

DEBTI1464/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-09

Messbecher aus Glas, Foto siehe Anlage, - becherförmiges Gefäß mit einer Ausgusstülle und einem Henkel, - aus klarsichtigem Borosilikatglas (laut Antrag), - mit verschiedenen Maßeinteilungen (Liter / Milliliter / UK Cups / UK Pint / UK Fl. oz.) bedruckt, - mit einem Deckel aus Holz (laut Antrag Bambus) mit einer Dichtung aus Kunststoff, - in zwei verschiedenen Größen: - - mit einer Höhe von ca. 16 , 5 cm und einem Durchmesser von ca. 8 , 3 cm, - - mit einer Höhe von ca. 18 , 5 cm und einem Durchmesser von ca. 10 , 2 cm, - das Glas bestimmt nach dem Umfang und seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware. "Glasware zur Verwendung in der Küche, kein Trinkglas, weder aus Glaskeramik noch aus Bleikristall, aus Glas mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 x 10^-6 oder weniger je Kelvin bei Temperaturen von 0 °C bis 300 °C"

DEBTI15863/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-20

Vorratsglas, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - in Form eines bauchigen Gefäßes, - - aus klarsichtigem Borosilikatglas, - - mit einem Verschluss aus Kork, - - mit den Abmessungen: ca. 10 cm (Durchmesser) x 10 cm (Höhe), - das Glas bestimmt aufgrund des Umfangs und seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Ware der Position 7010, da sich das Vorratsglas als Haushaltsglasware darstellt. "Glasware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, kein Trinkglas, weder aus Glaskeramik noch aus Bleikristall, aus Glas mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 x 10^-6 oder weniger je Kelvin bei Temperaturen von 0 °C bis 300 °C"

DEBTI21052/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-17

Glasware zur Verwendung in der Küche, sog. Glas-Auflaufform, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in Form von rechteckigen bzw. quadratischen Schalen, - aus Borosilikatglas, - an zwei Seiten mit auskragenden Rändern als Griffe, - in drei Größen; mit den Abmessungen: - - ca. 19 cm (Breite) x 16 cm (Tiefe) x 4,5 cm (Höhe), - - ca. 24 cm (Breite) x 20 cm (Tiefe) x 5 cm (Höhe), - - ca. 23 cm (Breite) x 15 cm (Tiefe) x 4,5 cm (Höhe), - zur Verwendung als Auflaufform in Backofen oder Heißluftfritteuse. "Glasware zur Verwendung in der Küche, kein Trinkglas, weder aus Glaskeramik noch aus Bleikristall, aus Glas mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 x 10^-6 oder weniger je Kelvin bei Temperaturen von 0 °C bis 300 °C"

DEBTI7041/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-15

Warenzusammenstellung, bestehend aus einer Glasware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche und einem zweiteiligen Besteckset, sog. Glas Lunchbox-Set, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (das Besteck ist im Deckel der Schale eingesetzt), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Glasware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche: - - in Form einer Schale mit Deckel, - - aus einer annähernd quaderförmigen Schale aus Borosilikatglas (laut Antrag), - - - mit einem auskragenden Rand, - - mit einem passgenauen Deckel aus Kunststoff, - - - mit einer Dichtung versehen, - - - mit vier Verschlussbügeln, - - mit den Abmessungen: ca. 20 cm (Länge) x 15 cm (Breite) x 6 cm (Höhe), - - soll der Aufbewahrung von Speisen dienen, - - das Glas bestimmt nach dem Umfang und seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware, - Haushaltsartikel aus Kunststoff: - - in Form eines zweiteiligen Bestecksets (Gabel und Löffel), - - mit einer Länge von jeweils ca. 14 cm, - die Glasware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche bestimmt nach dem Umfang und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung. "Glasware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, kein Trinkglas, nicht aus Glaskeramik oder Bleikristall, aus Glas mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 x 10 hoch-6 oder weniger je Kelvin bei Temperaturen von 0 °C bis 300 °C"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7013

Zu Unterposition 7013 42 00: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 7002 3200.

Pos. 7013

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1735/96 der Kommission vom 4. September 1996 (RV L 1735/96), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1): Rahmenloser Glasbildträger, mit einer Abmessung von 30 x 40 cm, bestehend aus: - einer mechanisch gefertigten Glasplatte mit geschliffenen Kanten, - einer bedruckten Papiereinlage und - einer Hartfaserplatte als Bildunterlage, die durch vier Klammern aus unedlem Metall zusammengehalten werden. Unterposition 7013 9900 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 7013, 7013 99 und 7013 9900. Die Ware dient zur Innenausstattung. Verordnung (EG) Nr.1509/97 der Kommission vom 30. Juli 1997 (RV L 1509/97), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. …

Pos. 7013

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Tenor des Urteils des FG Hamburg vom 01.04.2014 - 4 K 126/13: Ein massiver, rechteckiger Glasquader aus gegossenem, farblosem Glas mit einer großen Transparenz und Klarheit sowie einer vollkommenen Homogenität, allseitig geschliffen und poliert, mit abgeschrägten und polierten Kanten, der der Weiterverarbeitung/Veredelung per Laserstrahl dient, um den Glasquader im Inneren mit einem dreidimensionalen Motiv zu versehen, ist als Glasware zur Verwendung im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken in die Unterposition 7013 99 00 einzureihen.

Pos. 7013

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Einreihungsergebnis laut Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 03. bis 06. Juli 2017: Nachfolgend abgebildete Waren aus Glas sind in die Position 7013 einzureihen. Eine Einreihung in die Position 7010 wurde ausgeschlossen. Trinkflasche mit Strohhalm Getränkespender mit Zapfhahn Trinkgläser mit Deckel und Strohhalm Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 265. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 17. bis 19. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7013.42.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 7013.42.00.00.0 umfasst Glaswaren zur Verwendung bei Tisch (ausgenommen Trinkgläser) oder in der Küche, ausgenommen Waren aus Glaskeramik, aus anderem Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 × 10⁻⁶ oder weniger je Kelvin bei Temperaturen von 0 °C bis 300 °C. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7013.42.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 7013.42.00.00.0 beträgt 11 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7013.42.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 701342. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7013.42.00.00.0?

7013.42.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7013.42.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

7013.42.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7013 Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken (ausgenommen Waren der Position 7010 oder 7018) > 701342 aus anderem Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 !x! 10$-$6 oder weniger je Kelvin bei Temperaturen von 0 °C bis 300 °C. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7013.42.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7013.42.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI6675/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7013.42.00.00.0?

Warennummer 7013.42.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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