Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7013.49.10.00.0: Glaswaren zur Verwendung bei Tisch (ausgenommen Trinkgläser) oder in der Küche, aus…

Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7013.49.10.00.0 steht für Glaswaren zur Verwendung bei Tisch (ausgenommen Trinkgläser) oder in der Küche, aus vorgespanntem Glas. Der Drittlandszollsatz beträgt 11 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7013.49.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 70. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
7013.49.10.00.0
Drittlandszoll
11 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 70GLAS UND GLASWAREN
  2. 7013Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken (ausgenommen Waren der Position 7010 oder 7018)
  3. 7013.49Glaswaren zur Verwendung bei Tisch (ausgenommen Trinkgläser) oder in der Küche, ausgenommen Waren aus Glaskeramik, andere
  4. 7013.49.10aus vorgespanntem Glas
  5. 7013.49.10.00.0Glaswaren zur Verwendung bei Tisch (ausgenommen Trinkgläser) oder in der Küche, aus vorgespanntem Glas

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7013.49.10.00.0

HS-Code7013.496 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7013.49.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code7013.49.10.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer7013.49.10.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll11 %MFN
Algerien0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI40840/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-29

Glaswaren zur Verwendung in der Küche, sog. Glasschneideplatten-Set, 2-tlg., Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - zwei rechteckige Platten, - - mit geschliffenen Kanten und abgerundeten Ecken, - - aus vorgespanntem Glas (ESG-Sicherheitsglas), - - an der Oberseite uneben gearbeitet, - - an der Unterseite mit vier Stellfüßen aus Kunststoff versehen, - - mit den Abmessungen: ca. 52 cm (Breite) x 3 cm (Höhe) x 30 cm (Tiefe), - - zur Verwendung auf Plattenkochfelder als Unterlage beim Schneiden bzw. als Ablagefläche, - - gemeinsam mit einem sog. Produktbeileger in einer Folie eingeschweißt verpackt. "Glaswaren zur Verwendung in der Küche, kein Trinkglas, aus vorgespanntem Glas"

DEBTI9628/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-27

Glasware zur Verwendung bei Tisch, sog. Glasplatte, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt; die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - noch nicht zusammengesetzte Ware, die wie die zusammengesetzte Ware einzureihen ist, - in Form eines annähernd quadratischen Untersetzers, - aus vorgespanntem Glas, - mit strukturierter Oberfläche, - an der Unterseite mit einer weißen Beschichtung versehen, - mit den Abmessungen: ca. 15 cm (Breite) x 15 cm (Länge), - mit vier beiliegenden Noppen aus Kunststoff, die nach dem Bedrucken an die Unterseite des Untersetzers geklebt werden. "Glasware zur Verwendung bei Tisch, kein Trinkglas, aus vorgespanntem Glas"

DEBTI2404/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-23

Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, sog. Glasuntersetzer-Set, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - in Form von vier Untersetzern, - - aus vorgespanntem Glas, - - mattiert; mittig mit einem Motiv in Form eines Blattes verziert, - - mit abgerundeten Kanten, - - an der Unterseite mit vier Noppen aus Kunststoff beklebt, - - quadratisch; mit Kantenlängen von ca. 10 cm, - gemeinsam in einer zur Verpackung üblichen Schachtel aus klarsichtigem Kunststoff verpackt. "Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, kein Trinkglas, aus vorgespanntem Glas"

DEBTI16185/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-06-02

Glasware zur Verwendung bei Tisch, sog. Glasuntersetzer-Set "Marokko" (4-tlg.), Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - in Form von vier quadratischen Untersetzern, - - aus vorgespanntem Glas, - - mit geschliffenen Kanten, - - an der Oberseite mit arabesken Motiven verziert, - - an der Unterseite mit Noppen aus Silikon versehen, - - mit den Abmessungen: ca. 10 cm (Länge) x 10 cm (Breite), - - gemeinsam in einer Verkaufsumschließung aus Kunststoff verpackt. "Glasware zur Verwendung bei Tisch, kein Trinkglas, aus vorgespanntem Glas"

DEBTI11544/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-05-05

Glasschneideplatte, Foto siehe Anlage, - in Form einer rechteckigen Platte mit geschliffenen Kanten und abgerundeten Ecken, - aus klarsichtigem, vorgespanntem Glas (laut Antrag Sicherheitsglas), - an der Rückseite mit einer Folie in Terrazzooptik beklebt und mit vier Noppen aus Kunststoff versehen, - mit den Abmessungen: ca. 20 cm (Länge) x 30 cm (Breite) x 0,5 cm (Dicke). "Glasware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, kein Trinkglas, aus vorgespanntem Glas"

DEBTI53470/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-02-21

Glasschneideplatte, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - in Form einer rechteckigen Platte mit geschliffenen Kanten und abgerundeten Ecken, - - aus klarsichtigem, vorgespanntem Glas (Einschichtensicherheitsglas), - - an der Rückseite mit einer Folie in anthrazitfarbener Granitoptik beklebt und mit vier Noppen aus Kunststoff versehen, - - mit den Abmessungen: ca. 40 cm (Länge) x 30 cm (Breite) x 0,5 cm (Dicke). "Glasware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, kein Trinkglas, aus vorgespanntem Glas"

DEBTI43839/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-12-29

Glaswaren zur Verwendung in der Küche, sog. Glasschneideplatten 2er-Set für 4-Platten-Kochfeld, Artikel 26207, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - zwei rechteckige Platten, jeweils: - - - mit geschliffenen Kanten und abgerundeten Ecken, - - - aus vorgespanntem Glas (ESG-Sicherheitsglas), - - - an der Oberseite uneben gearbeitet, - - - an der Unterseite mit vier Stellfüßen aus Kunststoff versehen, - - - in den Abmessungen: ca. 52 cm x 30 cm, - - zur Verwendung auf Plattenkochfelder als Unterlage beim Schneiden bzw. als Ablagefläche, - - zusammen mit einem sog. Produktbeileger in einer Folie eingeschweißt gemeinsam verpackt. "Glaswaren zur Verwendung in der Küche (Glasschneideplatten), aus vorgespanntem Glas"

DEBTI52173/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-03-23

Glasware zur Verwendung bei Tisch, sog. Glasuntersetzer-Set, Artikel-Nr. 26232, Foto siehe Anlage, nach den Antragsangaben: - vier Untersetzer aus vorgespanntem Glas, - mattiert; mittig mit einem Motiv in Form eines Blatts verziert, - mit abgerundeten Kanten, - quadratisch; mit Kantenlängen von ca. 10 cm und einer Dicke von ca. 0,5 cm, - an der Unterseite mit vier Noppen aus Kunststoff beklebt, - gemeinsam in einer zur Verpackung üblichen Schachtel aus klarsichtigem Kunststoff verpackt. "Glasware zur Verwendung bei Tisch, kein Trinkglas, aus vorgespanntem Glas"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7013

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören die nachstehend angeführten Warengruppen, von denen die meisten durch Pressen oder Blasen in Formen hergestellt werden: 1. Glaswaren für den Tisch oder die Küche, z. B. Trinkgläser, Kelche, Bierkrüge, Karaffen, Kindersaugflaschen, Krüge, Kannen, Teller, Salatschüsseln, Saucieren, Obstschalen, Gebäckschalen, Hors d' œuvre-Schalen, Schüsseln, Schalen, Eierbecher, Butterdosen, Öl- oder Essigflaschen, Platten (zum Servieren, Kochen usw.), Schmorpfannen, Kasserollen, Tabletts, Salzstreuer, Zuckerstreuer, Messerablagen, Mixer, Tischglocken, Kaffeekannen und Kaffeefilter, Bonbonnieren, Behältnisse mit Maßeinteilung für den Küchengebrauch, Schüsselwärmer, Schüsseluntersetzer, bestimmte Teile für Haushaltsbuttermaschinen, Becher für Kaffeemühlen, Käseglocken, Zitronenpressen, Eiseimer. 2. …

Pos. 7013

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1735/96 der Kommission vom 4. September 1996 (RV L 1735/96), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1): Rahmenloser Glasbildträger, mit einer Abmessung von 30 x 40 cm, bestehend aus: - einer mechanisch gefertigten Glasplatte mit geschliffenen Kanten, - einer bedruckten Papiereinlage und - einer Hartfaserplatte als Bildunterlage, die durch vier Klammern aus unedlem Metall zusammengehalten werden. Unterposition 7013 9900 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 7013, 7013 99 und 7013 9900. Die Ware dient zur Innenausstattung. Verordnung (EG) Nr.1509/97 der Kommission vom 30. Juli 1997 (RV L 1509/97), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. …

Pos. 7013

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Tenor des Urteils des FG Hamburg vom 01.04.2014 - 4 K 126/13: Ein massiver, rechteckiger Glasquader aus gegossenem, farblosem Glas mit einer großen Transparenz und Klarheit sowie einer vollkommenen Homogenität, allseitig geschliffen und poliert, mit abgeschrägten und polierten Kanten, der der Weiterverarbeitung/Veredelung per Laserstrahl dient, um den Glasquader im Inneren mit einem dreidimensionalen Motiv zu versehen, ist als Glasware zur Verwendung im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken in die Unterposition 7013 99 00 einzureihen.

Pos. 7013

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Einreihungsergebnis laut Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 03. bis 06. Juli 2017: Nachfolgend abgebildete Waren aus Glas sind in die Position 7013 einzureihen. Eine Einreihung in die Position 7010 wurde ausgeschlossen. Trinkflasche mit Strohhalm Getränkespender mit Zapfhahn Trinkgläser mit Deckel und Strohhalm Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 265. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 17. bis 19. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7013.49.10.00.0?

Die Zolltarifnummer 7013.49.10.00.0 umfasst Glaswaren zur Verwendung bei Tisch (ausgenommen Trinkgläser) oder in der Küche, aus vorgespanntem Glas. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7013.49.10.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 7013.49.10.00.0 beträgt 11 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7013.49.10.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 701349. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7013.49.10.00.0?

7013.49.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7013.49.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

7013.49.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7013 Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken (ausgenommen Waren der Position 7010 oder 7018) > 701349 Glaswaren zur Verwendung bei Tisch (ausgenommen Trinkgläser) oder in der Küche, ausgenommen Waren aus Glaskeramik, andere > 70134910 aus vorgespanntem Glas. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7013.49.10.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7013.49.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI40840/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7013.49.10.00.0?

Warennummer 7013.49.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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