Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7013.49.91: Glaswaren zur Verwendung bei Tisch (ausgenommen Trinkgläser) oder in der Küche…

Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7013.49.91 steht für Glaswaren zur Verwendung bei Tisch (ausgenommen Trinkgläser) oder in der Küche, handgefertigt (manuelle Glasentnahme). Der Drittlandszollsatz beträgt 11 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7013.49.91 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 70. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
7013.49.91
Drittlandszoll
11 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 70GLAS UND GLASWAREN
  2. 7013Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken (ausgenommen Waren der Position 7010 oder 7018)
  3. 7013.49Glaswaren zur Verwendung bei Tisch (ausgenommen Trinkgläser) oder in der Küche, ausgenommen Waren aus Glaskeramik, andere
  4. 7013.49.91Glaswaren zur Verwendung bei Tisch (ausgenommen Trinkgläser) oder in der Küche, handgefertigt (manuelle Glasentnahme)

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7013.49.91

HS-Code7013.496 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7013.49.918 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll11 %MFN
Algerien0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI9455/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-05-12

Glaswaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, sog. Wasserkaraffen, Abbildung siehe Anlage, aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Waren, bestehend aus: - einer Glaskaraffe, - - aus gewöhnlichem, klarsichtigem, handgefertigtem Glas (lt. Antrag), - - mit einem Durchmesser (max.) von ca. 90 mm bzw. 98 mm, - einer Ausgießvorrichtung aus unedlem Metall (lt. Antrag Edelstahl); mit Silikondichtung, - mit einer Gesamthöhe von ca. 300 mm bzw. 333 mm, - die Glaskaraffen verleihen den zusammengesetzten Waren aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter. "Glaswaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, aus gewöhnlichem, handgefertigtem Glas"

DEBTI31516/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-11-21

Glasware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, sog. Glaskaraffe, Foto siehe Anlage, nach den Antragsangaben: aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus: - einer Karaffe, - - aus gewöhnlichem, klarsichtigem, handgefertigtem Glas, - - mit einem Durchmesser von bis zu ca. 10 cm, - einer Ausgießvorrichtung aus unedlem Metall (Edelstahl); mit Silikondichtung, - mit einer Gesamthöhe von ca. 27,5 cm, - die Glaskaraffe verleiht der zusammengesetzten Ware aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter. "Glasware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, kein Trinkglas, aus gewöhnlichem Glas, handgefertigt (manuelle Glasentnahme)"

DEBTI5065/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-02-24

Glasware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, sog. Glaskaraffe, Fotos siehe Anlage, - zusammengesetzte Ware, bestehend aus einer Glaskaraffe und einer Ausgießvorrichtung, - Glaskaraffe: - - laut Antrag aus klarsichtigem, gewöhnlichem, handgefertigtem Glas, - - in den Abmessungen: ca. 9 cm (max. Durchmesser) x 26 cm (Höhe), - Ausgießvorrichtung: - - laut Antrag aus Edelstahl (unedles Metall); am unteren Rand mit einer Dichtung aus Silikon, - - am Boden in der Art eines verschlossenen Siebs gearbeitet, um Früchte, Eiswürfel etc. zurückzuhalten, - die Glaskaraffe verleiht der zusammengesetzten Ware im Hinblick auf die Verwendung ihren wesentlichen Charakter. "Glasware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, aus gewöhnlichem, handgefertigtem Glas"

DEBTI48240/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-11-11

Glasware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, sog. Glaskaraffe, Foto siehe Anlage, aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus: - einer Glaskaraffe, - - aus gewöhnlichem, klarsichtigem, handgefertigtem Glas, - - mit einem Durchmesser (max.) von 10 cm, - einer Ausgießvorrichtung aus unedlem Metall (lt. Antrag Edelstahl); mit Silikondichtung, - mit einer Gesamthöhe von 27,5 cm, - die Glaskaraffe verleiht der zusammengesetzten Ware aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter, - ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Erteilung der vZTA erfolgt daher aufgrund der Antragsangaben. "Glasware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, aus gewöhnlichem, handgefertigtem Glas"

DE16091/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-10-28

Glasware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, Bonboniere mit Deckel (Waren- muster wurde nicht vorgelegt, Einreihung anhand der Antragsangaben), Abbildung siehe Anlage, - runde, bauchige Glasdose mit passgenauem Deckel mit Griff, - aus gewöhnlichem, handgefertigtem, klarsichtigem Glas, - in drei unterschiedlichen Formen und Größen: - - mit einer Gesamthöhe von 17,5 cm und einem Durchmesser von 11 cm (Art.-Nr. 145 - 18), - - mit einer Gesamthöhe von 25 cm und einem Durchmesser von 17,5 cm (Art.-Nr. 145 - 25), - - mit einer Gesamthöhe von 26,5 cm und einem Durchmesser von 19 cm (Art.-Nr. 145 - 27). "Glasware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, kein Trinkglas, nicht aus Glaskeramik, Bleikristall, Borosilikatglas oder vorgespanntem Glas, handgefertigt (manuelle Glasentnahme)"

DE16090/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-10-28

Glasware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, sog. Platte auf Fuß mit Glocke (Warenmuster wurde nicht vorgelegt, Einreihung anhand der Antragsangaben), Abbildung siehe Anlage, - zweiteilige Ware, runde Platte auf einem hohen Standfuß mit einem runden, glocken- förmigen Deckel mit Kugelgriff, - aus gewöhnlichem, handgefertigtem, klarsichtigem Glas, - in drei unterschiedlichen Größen: - - mit einer Gesamthöhe von 30 cm und einem Durchmesser von 12 cm (Art.-Nr. 1531 - 30), - - mit einer Gesamthöhe von 35 cm und einem Durchmesser von 12 cm (Art.-Nr. 1531 - 35), - - mit einer Gesamthöhe von 40 cm und einem Durchmesser von 12 cm (Art.-Nr. 1531 - 40). "Glasware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, kein Trinkglas, nicht aus Glaskeramik, Bleikristall, Borosilikatglas oder vorgespanntem Glas, handgefertigt (manuelle Glasentnahme)"

DE16096/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-10-28

Glasware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, sog. Schüssel als Steck- gefäß, Art.-Nr. 709 - 24 (ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, Einreihung an- hand der Antragsangaben), Abbildung siehe Anlage, - runde Schüssel/Schale aus gewöhnlichem, handgefertigtem, klarsichtigem Glas, - mit einer flachen Standfläche und oben mit breitem Rand ausgestattet, - mit einer Höhe von 7,5 cm und einem Durchmesser von 24 cm. "Glasware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, kein Trinkglas, nicht aus Glaskeramik, Bleikristall, Borosilikatglas oder vorgespanntem Glas, handgefertigt (manuelle Glasentnahme)"

DE1935/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-04-04

Glaswaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, sog. Abdeckglocken aus Klarglas, 124/25, 124/29 (Warenmuster wurden nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragangaben), Foto siehe Anlage, - runde, glockenartige Deckel, mit kugeligem Griff, - aus klarsichtigem, gewöhnlichem Glas, - mit einer Höhe und einem Durchmesser von ca.: - - 25 cm und 18 cm, - - 29 cm und 23,5 cm, - handgefertigt. "Glasware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, aus gewöhnlichem Glas, handgefertigt"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7013

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören die nachstehend angeführten Warengruppen, von denen die meisten durch Pressen oder Blasen in Formen hergestellt werden: 1. Glaswaren für den Tisch oder die Küche, z. B. Trinkgläser, Kelche, Bierkrüge, Karaffen, Kindersaugflaschen, Krüge, Kannen, Teller, Salatschüsseln, Saucieren, Obstschalen, Gebäckschalen, Hors d' œuvre-Schalen, Schüsseln, Schalen, Eierbecher, Butterdosen, Öl- oder Essigflaschen, Platten (zum Servieren, Kochen usw.), Schmorpfannen, Kasserollen, Tabletts, Salzstreuer, Zuckerstreuer, Messerablagen, Mixer, Tischglocken, Kaffeekannen und Kaffeefilter, Bonbonnieren, Behältnisse mit Maßeinteilung für den Küchengebrauch, Schüsselwärmer, Schüsseluntersetzer, bestimmte Teile für Haushaltsbuttermaschinen, Becher für Kaffeemühlen, Käseglocken, Zitronenpressen, Eiseimer. 2. …

Pos. 7013

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1735/96 der Kommission vom 4. September 1996 (RV L 1735/96), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1): Rahmenloser Glasbildträger, mit einer Abmessung von 30 x 40 cm, bestehend aus: - einer mechanisch gefertigten Glasplatte mit geschliffenen Kanten, - einer bedruckten Papiereinlage und - einer Hartfaserplatte als Bildunterlage, die durch vier Klammern aus unedlem Metall zusammengehalten werden. Unterposition 7013 9900 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 7013, 7013 99 und 7013 9900. Die Ware dient zur Innenausstattung. Verordnung (EG) Nr.1509/97 der Kommission vom 30. Juli 1997 (RV L 1509/97), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. …

Pos. 7013

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Tenor des Urteils des FG Hamburg vom 01.04.2014 - 4 K 126/13: Ein massiver, rechteckiger Glasquader aus gegossenem, farblosem Glas mit einer großen Transparenz und Klarheit sowie einer vollkommenen Homogenität, allseitig geschliffen und poliert, mit abgeschrägten und polierten Kanten, der der Weiterverarbeitung/Veredelung per Laserstrahl dient, um den Glasquader im Inneren mit einem dreidimensionalen Motiv zu versehen, ist als Glasware zur Verwendung im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken in die Unterposition 7013 99 00 einzureihen.

Pos. 7013

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Einreihungsergebnis laut Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 03. bis 06. Juli 2017: Nachfolgend abgebildete Waren aus Glas sind in die Position 7013 einzureihen. Eine Einreihung in die Position 7010 wurde ausgeschlossen. Trinkflasche mit Strohhalm Getränkespender mit Zapfhahn Trinkgläser mit Deckel und Strohhalm Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 265. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 17. bis 19. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7013.49.91?

Die Zolltarifnummer 7013.49.91 umfasst Glaswaren zur Verwendung bei Tisch (ausgenommen Trinkgläser) oder in der Küche, handgefertigt (manuelle Glasentnahme). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7013.49.91?

Der Drittlandszollsatz für 7013.49.91 beträgt 11 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7013.49.91?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 701349. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7013.49.91?

7013.49.91 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7013.49.91 im Zolltarif eingeordnet?

7013.49.91 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7013 Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken (ausgenommen Waren der Position 7010 oder 7018) > 701349 Glaswaren zur Verwendung bei Tisch (ausgenommen Trinkgläser) oder in der Küche, ausgenommen Waren aus Glaskeramik, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7013.49.91?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7013.49.91 erfasst, zum Beispiel DEBTI9455/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7013.49.91?

KN-Code 7013.49.91 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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