Zolltarifnummer 7013.91.90: Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme)
Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7013.91.90 steht für Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme). Der Drittlandszollsatz beträgt 11 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7013.91.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 70. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 7013.91.90
- Drittlandszoll
- 11 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 2
Einordnung im Zolltarif
- 70GLAS UND GLASWAREN
- 7013Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken (ausgenommen Waren der Position 7010 oder 7018)
- 7013.91andere Glaswaren, aus Bleikristall
- 7013.91.90Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme)
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7013.91.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 11 % | MFN |
| Algerien | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs, sog."Dekokerzenhalter mit 2 Kerzen", bestehend aus: - einer Glasware zur Innenausstattung, - - rundes Gefäß aus klarem, dickem (lt. Antrag) Bleikristallglas, - - mit einem Durchmesser (oben) von ca. 11 cm, einer Höhe von ca. 6,5 cm und einer Wanddicke von ca. 1,5 cm, - - augenscheinlich mechanisch gefertigt, - zwei halbrunden Kerzen, die dazu bestimmt sind, in das Glasgefäß eingesetzt zu werden, - im Hinblick auf den Wert, das Gewicht, den Verwendungszweck und der Zierwirkung bestimmt das Glasgefäß gegenüber der Kerze (Verbrauchsmaterial) den Charakter der Warenzusammenstellung, - kein nichtelektrischer Beleuchtungskörper der Position 9405, weil das Gefäß ein neutrales Erscheinungsbild aufweist und zudem keine spezielle Vorrichtung (z. B. Dorn, Klammer) zur Aufnahme einer Kerze besitzt.
Glasware zur Innenausstattung, sog. "Kerzenhalter aus Glas", siehe Foto, - Warenzusammenstellung zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs (Dekoration zur Innenausstattung), bestehend aus -- einem Glasgefäß mit Standfuß in der Form eines Kelches (Höhe 13 cm, Durchmesser der oberen Öffnung 12,5 cm), --- innen mit einer festen Innenröhre aus Glas (6 cm hoch, Durchmesser 4,5 cm), --- augenscheinlich aus gewöhnlichem Glas, maschinell gefertigt, -- einer Einhängevorrichtung mit rundem Napf (Durchmesser 4 cm, Höhe 1,5 cm) aus unedlem Metall, in die Innenröhre eingehängt, zur Aufnahme eines Teelichts oder einer Kerze (nicht Gegenstände dieser vZTA), - im Hinblick auf den Umfang und den Verwendungszweck der Ware ist das Glasgefäß gegenüber der Einhängevorrichtung charakterbestimmend, - eine Einreihung der Ware als nichtelektrischer Beleuchtungskörper in die Position 9405 kommt nicht in Betracht, weil im Gefäß keine Vorrichtung vorhanden ist, die einer Kerze oder einem Teelicht einen festen Halt gibt (Dorn, Klemme, Klammer).
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 7013 91 10 bis 7013 91 90: Siehe die Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 70.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1735/96 der Kommission vom 4. September 1996 (RV L 1735/96), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1): Rahmenloser Glasbildträger, mit einer Abmessung von 30 x 40 cm, bestehend aus: - einer mechanisch gefertigten Glasplatte mit geschliffenen Kanten, - einer bedruckten Papiereinlage und - einer Hartfaserplatte als Bildunterlage, die durch vier Klammern aus unedlem Metall zusammengehalten werden. Unterposition 7013 9900 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 7013, 7013 99 und 7013 9900. Die Ware dient zur Innenausstattung. Verordnung (EG) Nr.1509/97 der Kommission vom 30. Juli 1997 (RV L 1509/97), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Tenor des Urteils des FG Hamburg vom 01.04.2014 - 4 K 126/13: Ein massiver, rechteckiger Glasquader aus gegossenem, farblosem Glas mit einer großen Transparenz und Klarheit sowie einer vollkommenen Homogenität, allseitig geschliffen und poliert, mit abgeschrägten und polierten Kanten, der der Weiterverarbeitung/Veredelung per Laserstrahl dient, um den Glasquader im Inneren mit einem dreidimensionalen Motiv zu versehen, ist als Glasware zur Verwendung im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken in die Unterposition 7013 99 00 einzureihen.
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Einreihungsergebnis laut Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 03. bis 06. Juli 2017: Nachfolgend abgebildete Waren aus Glas sind in die Position 7013 einzureihen. Eine Einreihung in die Position 7010 wurde ausgeschlossen. Trinkflasche mit Strohhalm Getränkespender mit Zapfhahn Trinkgläser mit Deckel und Strohhalm Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 265. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 17. bis 19. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7013.91.90?
Die Zolltarifnummer 7013.91.90 umfasst Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7013.91.90?
Der Drittlandszollsatz für 7013.91.90 beträgt 11 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7013.91.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 701391. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7013.91.90?
7013.91.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7013.91.90 im Zolltarif eingeordnet?
7013.91.90 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7013 Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken (ausgenommen Waren der Position 7010 oder 7018) > 701391 andere Glaswaren, aus Bleikristall. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7013.91.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7013.91.90 erfasst, zum Beispiel DEF/4352/08-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7013.91.90?
KN-Code 7013.91.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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