Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7013.99.00.10.0: Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, handgefertigt (manuelle Glasentnahme)

Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7013.99.00.10.0 steht für Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, handgefertigt (manuelle Glasentnahme). Der Drittlandszollsatz beträgt 11 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

7013.99.00.10.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 70. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
7013.99.00.10.0
Drittlandszoll
11 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 70GLAS UND GLASWAREN
  2. 7013Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken (ausgenommen Waren der Position 7010 oder 7018)
  3. 7013.99andere
  4. 7013.99.00andere Glaswaren, andere
  5. 7013.99.00.10handgefertigt (manuelle Glasentnahme)
  6. 7013.99.00.10.0Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, handgefertigt (manuelle Glasentnahme)

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7013.99.00.10.0

HS-Code7013.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7013.99.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code7013.99.00.1010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer7013.99.00.10.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll11 %MFN
Algerien0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI12849/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-25

Glasware zur Innenausstattung, Foto siehe Anlage, aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus einer Glasware zur Innenausstattung und einer Lichterkette, - Glasware zur Innenausstattung: - - in Form eines innen hohlen, stilisierten Kürbisses, - - aus laut Antrag handgefertigtem, orange gefärbtem Glas; ohne Hinweise auf Glaskeramik oder Bleikristall, - - mit einem schmalen Sockel (Stellfläche) aus Kunststoff, - - mit einer Höhe von ca. 12 cm, - Lichterkette (elektrischer Beleuchtungskörper): - - in Form einer LED-Lichterkette, die in die Glasware eingelegt ist, - - batteriebetrieben; mit einem im Sockel integrierten Batteriefach mit einem Ein-/Ausschalter, - die Ware stellt sich insgesamt nicht als Beleuchtungskörper der Position 9405 dar, da die Ware nicht der Erhellung der Umgebung dient, sondern durch die Lichterkette lediglich die Zierwirkung der Ware erhöht wird, die auch im ausgeschalteten Zustand gegeben ist, - die Glasware bestimmt insbesondere im Hinblick auf das Erscheinungsbild (Zierwirkung) den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware. "Glasware zur Innenausstattung, aus gewöhnlichem Glas, handgefertigt (manuelle Glasentnahme)"

DEBTI12863/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-25

Glasware zur Innenausstattung, Foto siehe Anlage, aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus einer Glasware zur Innenausstattung und einer Lichterkette, - Glasware zur Innenausstattung: - - in Form eines innen hohlen, stilisierten Pilzes, - - - mit einem Pilzhut aus rot gefärbtem Glas, - - - mit einem Stiel aus klarsichtigem, teilweise weiß getupftem Glas, - - aus laut Antrag handgefertigtem Glas; ohne Hinweise auf Glaskeramik oder Bleikristall, - - mit einem schmalen Sockel (Stellfläche) aus Kunststoff, - - mit einer Höhe von ca. 16 cm, - Lichterkette (elektrischer Beleuchtungskörper): - - in Form einer LED-Lichterkette, die in die Glasware eingelegt ist, - - batteriebetrieben; mit einem im Sockel integrierten Batteriefach mit einem Ein-/Ausschalter, - die Ware stellt sich insgesamt nicht als Beleuchtungskörper der Position 9405 dar, da die Ware nicht der Erhellung der Umgebung dient, sondern durch die Lichterkette lediglich die Zierwirkung der Ware erhöht wird, die auch im ausgeschalteten Zustand gegeben ist, - die Glasware bestimmt insbesondere im Hinblick auf das Erscheinungsbild (Zierwirkung) den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware. "Glasware zur Innenausstattung, aus gewöhnlichem Glas, handgefertigt (manuelle Glasentnahme)"

DEBTI12867/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-25

Glasware zur Innenausstattung, Foto siehe Anlage, aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus einer Glasware zur Innenausstattung und einer Lichterkette, - Glasware zur Innenausstattung: - - in Form eines innen hohlen, stilisierten Pilzes, - - aus laut Antrag handgefertigtem, braun gefärbtem und strukturiertem (gerilltem) Glas; ohne Hinweise auf Glaskeramik oder Bleikristall, - - mit einem schmalen Sockel (Stellfläche) aus Kunststoff, - - mit einer Höhe von ca. 21 cm, - Lichterkette (elektrischer Beleuchtungskörper): - - in Form einer LED-Lichterkette, die in die Glasware eingelegt ist, - - batteriebetrieben; mit einem im Sockel integrierten Batteriefach mit einem Ein-/Ausschalter, - die Ware stellt sich insgesamt nicht als Beleuchtungskörper der Position 9405 dar, da die Ware nicht der Erhellung der Umgebung dient, sondern durch die Lichterkette lediglich die Zierwirkung der Ware erhöht wird, die auch im ausgeschalteten Zustand gegeben ist, - die Glasware bestimmt insbesondere im Hinblick auf das Erscheinungsbild (Zierwirkung) den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware. "Glasware zur Innenausstattung, aus gewöhnlichem Glas, handgefertigt (manuelle Glasentnahme)"

DEBTI14250/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-05-05

Trinkflasche aus Glas, Foto siehe Anlage, - aus klarsichtigem, handgefertigtem Borosilikatglas (laut Antrag), - mit einem Schraubgewinde am oberen Ende, - mit einem abschraubbaren Deckel aus Holz (laut Antrag aus Bambus) mit einem Schraubeinsatz und einer Dichtung aus Kunststoff, - mit einer Umhüllung aus Kunststoff, die die Trinkflasche zu etwa 2/3 umschließt, - mit einer in den Deckel eingesetzten Trageschlaufe aus Spinnstoff, - mit den Abmessungen: ca. 7 cm (Durchmesser) x ca. 21,5 cm (Höhe), - das Glas bestimmt nach dem Umfang und seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Einreihung in die Position 7010, da die Ware dem Bereithalten von Getränken dient und üblicherweise nicht gewerblich zum Transport oder zur Verpackung verwendet wird. "Glasware zu ähnlichen Zwecken wie zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, keine Ware der Positionen 7010 und 7018, nicht aus Glaskeramik oder Bleikristall, andere Glasware als in den Unterpositionen 7013 2210 bis 7013 4999 genannte, handgefertigt (manuelle Glasentnahme)"

DEBTI9731/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-05-05

Trinkflasche aus Glas, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - Trinkflasche aus klarsichtigem, handgefertigtem Borosilikatglas, - mit einem Schraubgewinde am oberen Ende, - mit einem abschraubbaren Deckel aus Bambus (Holz) und einer Dichtung aus Kunststoff, - mit einer in den Deckel eingesetzten Trageschlaufe aus Kunststoff, - mit einem Fassungsvermögen von 560 ml, - mit den Abmessungen: ca. 6,5 cm (Durchmesser) x 24 cm (Höhe), - das Glas bestimmt nach dem Umfang und seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Einreihung in die Position 7010, da die Ware dem Bereithalten von Getränken dient und üblicherweise nicht gewerblich zum Transport oder zur Verpackung verwendet wird. "Glasware zu ähnlichen Zwecken wie zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, keine Ware der Positionen 7010 und 7018, nicht aus Glaskeramik oder Bleikristall, andere Glasware als in den Unterpositionen 7013 2210 bis 7013 4999 genannte, handgefertigt (manuelle Glasentnahme)"

DEBTI12629/24-1Erteilt von DEGültig bis 2025-08-18

Glasware zur Innenausstattung, sog. LED Schmuckkugel STRIPES, Fotos siehe Anlage, - aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus einer Glasware zur Innenausstattung und einem elektrischen Beleuchtungskörper, - Glasware zur Innenausstattung: - - innen hohle Kugel aus laut Antrag gewöhnlichem, handgefertigtem Glas, - - mit rillenförmiger Struktur; abwechselnd goldfarben und dunkelbraun bemalt; überwiegend blickdicht, - - mit einem stilisierten Krönchen mit einem daran befestigten Gewebeband als Aufhängevorrichtung, - - mit einem Durchmesser von 10 cm (laut Antrag), - elektrischer Beleuchtungskörper: - - aus einer im Inneren der Kugel eingelegten Lichterkette mit 15 LED (laut Antrag), - - batteriebetrieben; an dem außenliegenden Kabelende mit Batteriefach mit einem Ein-/Ausschalter, - kein Dekorationsartikel für Weihnachtsbäume der Position 9505, da aufgrund des gesonderten Batteriefachs nicht dazu geeignet, an einen Weihnachtsbaum gehängt zu werden, - die Ware stellt sich insgesamt nicht als elektrischer Beleuchtungskörper der Position 9405 dar, da sie aufgrund des geringen Lichtaustritts nicht der Umgebungserhellung dient, sondern durch die Beleuchtung lediglich die Zierwirkung der Glasware erhöht wird, - die Glasware bestimmt insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild (Zierwirkung) den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware. "Glasware zur Innenausstattung, aus gewöhnlichem Glas, handgefertigt (manuelle Glasentnahme)"

DEBTI44874/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-02-20

Warenzusammenstellung, bestehend aus einer Glasware zur Innenausstattung und einem Druckerzeugnis, sog. konservierte Rose, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (gemeinsam verpackt), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Glasware zur Innenausstattung, aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus: - - einem Gefäß aus Glas mit Holzsockel: - - - mit einer Kuppel aus klarsichtigem, laut Antrag handgefertigtem, gewöhnlichem Glas (charakterbestimmend); oben abgerundet, unten offen, - - - mit einem Sockel aus Holz (laut Antrag), - - einer konservierten, natürlichen Rose mit Blättern und Stiel, - - die Glaskuppel und die Rose sowie drei Blütenblätter sind auf den Sockel aufgeklebt, - - in den Abmessungen von ca. 26 cm (Höhe) x 14,5 cm (Durchmesser), - - die konservierte Rose herrscht im Hinblick auf die Zierwirkung vor, nach seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (Schutz der Rose) ist die Glasware charakterbestimmend; somit bestimmt keiner der Bestandteile den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware und diese ist daher der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (0603 / 7013) in der Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen, - Druckerzeugnis, - - in Form einer als Grußkarte gestalteten Faltkarte aus Papier, - - mit einem aus Arabesken zusammengesetzten Herz bedruckt, - die Glasware zur Innenausstattung bestimmt nach dem Umfang und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung der Warenzusammenstellung den wesentlichen Charakter, - verpackt in einer Stülpschachtel aus mit Spinnstoffen überzogener Pappe mit einer Spinnstoffschleife in einer faltbaren Tüte aus Papier mit Trageschlaufen aus Spinnstoffkordeln. "Glasware zur Innenausstattung, aus gewöhnlichem Glas, handgefertigt"

DEBTI11099/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-08-01

Trinkflasche aus Glas, sog. Teekanne, Foto siehe Anlage, - aus zwei zylinderförmigen Behältern (sog. Kammern): - - aus klarsichtigem, handgefertigtem Borosilikatglas (laut Antrag), - - mit einem Schraubgewinde am offenen Ende, - - unterer Behälter in den Abmessungen: ca. 6,5 cm (Durchmesser) x 15 cm (Höhe); doppelwandig gearbeitet, - - oberer Behälter in den Abmessungen: ca. 6,5 cm (Durchmesser) x 7 cm (Höhe); einwandig gearbeitet (damit keine Einreihung als Vakuum-Isolierflasche in die Position 9617), - mit einem Zwischenstück aus unedlem Metall (Edelstahl): - - mit einem Schraubgewinde aus Kunststoff am oberen und am unteren Ende, - - in der Mitte mit einem Einsatz in Form eines Siebs aus Edelstahl und einer Dichtung aus Silikon, - - in den Abmessungen: ca. 6,5 cm (Durchmesser) x 4,5 cm (Höhe), - das Zwischenstück ist zwischen die kleine Kammer (Behälter zur Aufnahme des Tees) und die große Kammer (Behälter zur Aufnahme des heißen Wassers) geschraubt, - die Behälter aus Glas bestimmen nach dem Umfang und ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Einreihung in die Position 7010, da die Ware dem Bereithalten von Getränken dient und üblicherweise nicht gewerblich zum Transport oder zur Verpackung verwendet wird. "Glasware zu ähnlichen Zwecken wie zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, keine Ware der Position 7010 und 7018, nicht aus Glaskeramik oder Bleikristall, andere Glasware als in den Unterpositionen 7013 2210 bis 7013 4999 genannte, handgefertigt"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7013

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören die nachstehend angeführten Warengruppen, von denen die meisten durch Pressen oder Blasen in Formen hergestellt werden: 1. Glaswaren für den Tisch oder die Küche, z. B. Trinkgläser, Kelche, Bierkrüge, Karaffen, Kindersaugflaschen, Krüge, Kannen, Teller, Salatschüsseln, Saucieren, Obstschalen, Gebäckschalen, Hors d' œuvre-Schalen, Schüsseln, Schalen, Eierbecher, Butterdosen, Öl- oder Essigflaschen, Platten (zum Servieren, Kochen usw.), Schmorpfannen, Kasserollen, Tabletts, Salzstreuer, Zuckerstreuer, Messerablagen, Mixer, Tischglocken, Kaffeekannen und Kaffeefilter, Bonbonnieren, Behältnisse mit Maßeinteilung für den Küchengebrauch, Schüsselwärmer, Schüsseluntersetzer, bestimmte Teile für Haushaltsbuttermaschinen, Becher für Kaffeemühlen, Käseglocken, Zitronenpressen, Eiseimer. 2. …

Pos. 7013

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1735/96 der Kommission vom 4. September 1996 (RV L 1735/96), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1): Rahmenloser Glasbildträger, mit einer Abmessung von 30 x 40 cm, bestehend aus: - einer mechanisch gefertigten Glasplatte mit geschliffenen Kanten, - einer bedruckten Papiereinlage und - einer Hartfaserplatte als Bildunterlage, die durch vier Klammern aus unedlem Metall zusammengehalten werden. Unterposition 7013 9900 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 7013, 7013 99 und 7013 9900. Die Ware dient zur Innenausstattung. Verordnung (EG) Nr.1509/97 der Kommission vom 30. Juli 1997 (RV L 1509/97), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. …

Pos. 7013

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Tenor des Urteils des FG Hamburg vom 01.04.2014 - 4 K 126/13: Ein massiver, rechteckiger Glasquader aus gegossenem, farblosem Glas mit einer großen Transparenz und Klarheit sowie einer vollkommenen Homogenität, allseitig geschliffen und poliert, mit abgeschrägten und polierten Kanten, der der Weiterverarbeitung/Veredelung per Laserstrahl dient, um den Glasquader im Inneren mit einem dreidimensionalen Motiv zu versehen, ist als Glasware zur Verwendung im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken in die Unterposition 7013 99 00 einzureihen.

Pos. 7013

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Einreihungsergebnis laut Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 03. bis 06. Juli 2017: Nachfolgend abgebildete Waren aus Glas sind in die Position 7013 einzureihen. Eine Einreihung in die Position 7010 wurde ausgeschlossen. Trinkflasche mit Strohhalm Getränkespender mit Zapfhahn Trinkgläser mit Deckel und Strohhalm Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 265. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 17. bis 19. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7013.99.00.10.0?

Die Zolltarifnummer 7013.99.00.10.0 umfasst Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, handgefertigt (manuelle Glasentnahme). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7013.99.00.10.0?

Der Drittlandszollsatz für 7013.99.00.10.0 beträgt 11 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 7013.99.00.10.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 701399. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7013.99.00.10.0?

7013.99.00.10.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7013.99.00.10.0 im Zolltarif eingeordnet?

7013.99.00.10.0 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7013 Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken (ausgenommen Waren der Position 7010 oder 7018) > 701399 andere > 70139900 andere Glaswaren, andere > 7013990010 handgefertigt (manuelle Glasentnahme). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7013.99.00.10.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7013.99.00.10.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI12849/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7013.99.00.10.0?

Warennummer 7013.99.00.10.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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