Zolltarifnummer 7013.99.00.90.0: Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, andere
Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7013.99.00.90.0 steht für Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 11 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7013.99.00.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 70. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 7013.99.00.90.0
- Drittlandszoll
- 11 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 70GLAS UND GLASWAREN
- 7013Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken (ausgenommen Waren der Position 7010 oder 7018)
- 7013.99andere
- 7013.99.00andere Glaswaren, andere
- 7013.99.00.90andere
- 7013.99.00.90.0Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7013.99.00.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 11 % | MFN |
| Algerien | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Glasware zur Verwendung bei der Toilette, sog. Zahnputzbecher "Modern Black", Foto siehe Anlage, - zylinderförmiger, leicht bauchiger Becher, - aus grau gefärbtem, laut Antrag mechanisch gefertigtem Borosilikatglas, - dickwandiges Glas; am oberen Rand abgeflacht gearbeitet (nicht abgerundet), - mit den Abmessungen: ca. 8 , 5 cm (Durchmesser) x 11 cm (Höhe), - zur Verwendung im Badezimmer bestimmt. "Glasware zur Verwendung bei der Toilette, aus anderem Glas als Glaskeramik oder Bleikristall, nicht handgefertigt"
Glasware zur Verwendung bei der Toilette, sog. Seifenschale "Modern Black", Foto siehe Anlage, - annähernd quadratische Seifenschale mit hochgezogenem Rand und mit abgerundeten Ecken, - aus grau gefärbtem, laut Antrag mechanisch gefertigtem Borosilikatglas, - mit den Abmessungen: ca. 10 cm (Breite) x 9 , 7 cm (Tiefe) x 2 cm (Höhe), - zur Verwendung im Badezimmer bestimmt. "Glasware zur Verwendung bei der Toilette, aus anderem Glas als Glaskeramik oder Bleikristall, nicht handgefertigt"
Glasware zur Innenausstattung, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - oben offenes, zylinderförmiges Gefäß (kein Trinkglas), - aus gewöhnlichem, mechanisch gefertigtem, satiniertem Glas, - nicht bedruckt (entgegen der Abbildung), - mit den Abmessungen: ca. 8 cm (Höhe) x 7 cm (oberer Durchmesser), - soll der Aufnahme eines Teelichts dienen, - kein Beleuchtungskörper der Position 9405, da die Ware weder einem althergebrachten Beleuchtungskörper entspricht noch eine Haltevorrichtung oder spezielle Vorrichtung zum Befestigen einer Kerze oder eines Teelichts aufweist. "Glasware zur Innenausstattung, aus gewöhnlichem Glas, nicht handgefertigt"
Trinkflasche aus Glas, Foto siehe Anlage, - aus klarsichtigem Borosilikatglas; laut Antrag mechanisch gefertigt, - mit einem Schraubgewinde am oberen Ende, - mit einem abschraubbaren Deckel aus Kunststoff (laut Antrag Polypropylen) mit Henkel, - - mit einer verschließbaren Trinköffnung in Form eines Trinkstutzens, - - mit einem an der Deckelunterseite angebrachten, biegsamen Trinkschlauch aus Kunststoff (laut Antrag Silikon), - mit einer Umhüllung aus Kunststoff, die die Trinkflasche bis auf den Boden und zwei längliche Sichtfenster umschließt, - - mit aufgeprägten Uhrzeiten (2-Stunden-Abstand) zur Trinkmengen-Überprüfung, - mit einem Fassungsvermögen von 800 ml, - das Glas bestimmt aufgrund seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Einreihung in die Position 7010, da die Ware dem Bereithalten von Getränken dient und üblicherweise nicht gewerblich zum Transport oder zur Verpackung verwendet wird. "Glasware zu ähnlichen Zwecken wie zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, keine Ware der Positionen 7010 und 7018, nicht aus Glaskeramik oder Bleikristall, andere Glasware als in den Unterpositionen 7013 2210 bis 7013 4999 genannte, nicht handgefertigt"
Glasware zur Innenausstattung, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, - nach den Antragsangaben bestehend aus: - - einer Glasware zur Innenausstattung: - - - in Form eines bauchigen Gefäßes, - - - aus gewöhnlichem, mechanisch gefertigtem Glas, - - - auf der Außenseite (mit Ausnahme des Bodenteils) mit farbigen, unregelmäßig geformten Glasstücken in Bruchoptik verziert; mosaikartig mit einer Fugenmasse aufgebracht, - - - am oberen Ende mit einer Abdeckung aus Kunststoff versehen, - - - mit den Abmessungen: ca. 11 cm (Höhe) x 13 cm (Durchmesser), - - einem elektrischen Beleuchtungskörper: - - - in Form einer Leuchtdiode an der Innenseite der Abdeckung des Gefäßes, - - - mit einem Solarfeld mit Batteriefach und einem Ein-/Ausschalter in der Abdeckung, - die Ware stellt sich insgesamt nicht als Beleuchtungskörper der Position 9405 dar, da sie nicht der Erhellung der Umgebung dient, sondern durch die Beleuchtung lediglich die Zierwirkung der Ware erhöht wird, die auch im ausgeschalteten Zustand gegeben ist, - die Glasware bestimmt im Hinblick auf das Erscheinungsbild (Zierwirkung) den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware. "Glasware zur Innenausstattung, aus gewöhnlichem Glas, nicht handgefertigt"
Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Teelichtglas und einem Festartikel, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Teelichtglas (Glasware zur Innenausstattung): - - oben offenes, zylinderförmiges, dickwandiges Gefäß (kein Trinkglas), - - aus klarsichtigem, gewöhnlichem, maschinell gefertigtem Glas (laut Antrag), - - mit den Abmessungen: ca. 5 cm (Durchmesser) x 6 cm (Höhe), - - soll der Aufnahme eines Teelichts dienen, - - kein Beleuchtungskörper der Position 9405, da das Erzeugnis weder den althergebrachten Beleuchtungskörpern entspricht noch eine Haltevorrichtung oder spezifische Vorrichtung zum Befestigen eines Teelichts oder einer Kerze aufweist, - Festartikel: - - aus einer Kunststofffolie gefertigt, - - bedruckt mit einem Schriftzug mit Bezug zu Silvester/Neujahr, - - an einer Schmalseite mit vier Haken, an der anderen Schmalseite mit vier Schlitzen zum zylinderförmigen Verbinden der beiden Schmalseiten versehen, - - mit den Abmessungen (flachliegend): ca. 21 cm (Breite) x 14 cm (Höhe), - - soll über das Teelichtglas gestülpt werden und dient dem Dekorieren bei Silvesterfeiern, - die Glasware zur Innenausstattung bestimmt im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung, - in unterschiedlichen Farben, - verpackt in einer Schachtel aus klarsichtigen Kunststofffolien mit einem bedruckten Pappeinleger. "Glasware zur Innenausstattung, aus gewöhnlichem Glas, nicht handgefertigt"
Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Teelichtglas und einer Dekorationsfolie aus Kunststoffen, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Teelichtglas (Glasware zur Innenausstattung): - - oben offenes, zylinderförmiges, dickwandiges Gefäß (kein Trinkglas), - - aus klarsichtigem, gewöhnlichem, mechanisch gefertigtem Glas (laut Antrag), - - mit den Abmessungen: ca. 5 cm (Durchmesser) x 6 cm (Höhe), - - soll der Aufnahme eines Teelichts dienen, - - kein Beleuchtungskörper der Position 9405, da das Erzeugnis weder den althergebrachten Beleuchtungskörpern entspricht noch über eine Haltevorrichtung oder spezifische Vorrichtung zum Befestigen eines Teelichts oder einer Kerze aufweist, - Dekorationsfolie (Ware aus Kunststoffen): - - aus einer Kunststofffolie gefertigt, - - bedruckt mit Arabesken und einer Zahl, - - an einer Schmalseite mit vier Haken, an der anderen Schmalseite mit vier Schlitzen zum zylinderförmigen Verbinden der beiden Schmalseiten versehen, - - mit den Abmessungen (flachliegend): ca. 21 cm (Breite) x 14 cm (Höhe), - - soll über das Teelichtglas gestülpt werden und dem Dekorieren dienen, - die Glasware zur Innenausstattung bestimmt im Hinblick auf ihre Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Windlicht den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung, - verpackt in einer Schachtel aus klarsichtigen Kunststofffolien mit einem bedruckten Pappeinleger. "Glasware zur Innenausstattung, aus gewöhnlichem Glas, nicht handgefertigt"
Trinkflasche aus Glas, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - aus klarsichtigem, teilweise strukturiertem (gerilltem), gewöhnlichem Glas; ohne Hinweise auf manuelle Glasentnahme, - mit einem Schraubgewinde am oberen Ende, - mit einem abschraubbaren Deckel aus unedlem Metall; mit einem Schraubeinsatz aus Kunststoff, - mit einem Fassungsvermögen von 970 ml, - mit den Abmessungen: ca. 8 cm (Durchmesser) x 30 cm (Höhe), - keine Einreihung in die Position 7010, da die Ware dem Bereithalten von Getränken dient und üblicherweise nicht gewerblich zum Transport oder zur Verpackung verwendet wird. "Glasware zu ähnlichen Zwecken wie zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, keine Ware der Positionen 7010 und 7018, nicht aus Glaskeramik oder Bleikristall, andere Glasware als in den Unterpositionen 7013 2210 bis 7013 4999 genannte, nicht handgefertigt"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören die nachstehend angeführten Warengruppen, von denen die meisten durch Pressen oder Blasen in Formen hergestellt werden: 1. Glaswaren für den Tisch oder die Küche, z. B. Trinkgläser, Kelche, Bierkrüge, Karaffen, Kindersaugflaschen, Krüge, Kannen, Teller, Salatschüsseln, Saucieren, Obstschalen, Gebäckschalen, Hors d' œuvre-Schalen, Schüsseln, Schalen, Eierbecher, Butterdosen, Öl- oder Essigflaschen, Platten (zum Servieren, Kochen usw.), Schmorpfannen, Kasserollen, Tabletts, Salzstreuer, Zuckerstreuer, Messerablagen, Mixer, Tischglocken, Kaffeekannen und Kaffeefilter, Bonbonnieren, Behältnisse mit Maßeinteilung für den Küchengebrauch, Schüsselwärmer, Schüsseluntersetzer, bestimmte Teile für Haushaltsbuttermaschinen, Becher für Kaffeemühlen, Käseglocken, Zitronenpressen, Eiseimer. 2. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1735/96 der Kommission vom 4. September 1996 (RV L 1735/96), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1): Rahmenloser Glasbildträger, mit einer Abmessung von 30 x 40 cm, bestehend aus: - einer mechanisch gefertigten Glasplatte mit geschliffenen Kanten, - einer bedruckten Papiereinlage und - einer Hartfaserplatte als Bildunterlage, die durch vier Klammern aus unedlem Metall zusammengehalten werden. Unterposition 7013 9900 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 7013, 7013 99 und 7013 9900. Die Ware dient zur Innenausstattung. Verordnung (EG) Nr.1509/97 der Kommission vom 30. Juli 1997 (RV L 1509/97), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Tenor des Urteils des FG Hamburg vom 01.04.2014 - 4 K 126/13: Ein massiver, rechteckiger Glasquader aus gegossenem, farblosem Glas mit einer großen Transparenz und Klarheit sowie einer vollkommenen Homogenität, allseitig geschliffen und poliert, mit abgeschrägten und polierten Kanten, der der Weiterverarbeitung/Veredelung per Laserstrahl dient, um den Glasquader im Inneren mit einem dreidimensionalen Motiv zu versehen, ist als Glasware zur Verwendung im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken in die Unterposition 7013 99 00 einzureihen.
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Einreihungsergebnis laut Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 03. bis 06. Juli 2017: Nachfolgend abgebildete Waren aus Glas sind in die Position 7013 einzureihen. Eine Einreihung in die Position 7010 wurde ausgeschlossen. Trinkflasche mit Strohhalm Getränkespender mit Zapfhahn Trinkgläser mit Deckel und Strohhalm Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 265. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 17. bis 19. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7013.99.00.90.0?
Die Zolltarifnummer 7013.99.00.90.0 umfasst Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7013.99.00.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 7013.99.00.90.0 beträgt 11 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7013.99.00.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 701399. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7013.99.00.90.0?
7013.99.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7013.99.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
7013.99.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 70 GLAS UND GLASWAREN > 7013 Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken (ausgenommen Waren der Position 7010 oder 7018) > 701399 andere > 70139900 andere Glaswaren, andere > 7013990090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7013.99.00.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7013.99.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI7198/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7013.99.00.90.0?
Warennummer 7013.99.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.